Zeitlicher Regelungsgehalt des Verwaltungsaktes.
Christian Steinweg
Die Rechtsfigur des Verwaltungsaktes wirft unter dem Aspekt der Zeit eine Vielzahl von Fragen auf: Ist der aufschiebend bedingte Verwaltungsakt bereits wirksam? Wie steht es um den mit aufschiebender Wirkung angefochtenen Verwaltungsakt? Wann erledigt sich der Verwaltungsakt? Unter welchen Voraussetzungen enden äußere und innere Wirksamkeit des Verwaltungsaktes? Ist der rechtswidrig gewordene Verwaltungsakt zurücknehmbar? Welcher Zeitpunkt ist bei der Anfechtung in prozessualer oder materieller Hinsicht maßgeblich?
Die Praxis geht diese und weitere Fragen allzu oft von Fall zu Fall an. Die Dogmatik bietet zahlreiche Lösungsansätze. Christian Steinweg hat sich zur Aufgabe gemacht, die Fragen im systematischen Zusammenhang darzustellen und auf diese Weise zu konsequenten und fundierten Antworten zu gelangen. Als Schlüssel dazu dient der Begriff des zeitlichen Regelungsgehaltes, der angibt, in welchen Zeitpunkten und für welche Zeiträume der Verwaltungsakt auf eine Rechtsfolge abzielt. Unterschieden werden kann dabei zwischen Punktverwaltungsakten und Dauerverwaltungsakten. Auf dieser Grundlage werden Eintritt und Fortfall der äußeren Wirksamkeit, der inneren Wirksamkeit und der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes untersucht. Beispielsweise wird die Frage nach dem bei der Anfechtung materiell maßgeblichen Zeitpunkt differenziert beantwortet. Unterschieden wird zwischen Punktverwaltungsakt und Dauerverwaltungsakt sowie zwischen einzelnen Segmenten des Dauerverwaltungsaktes, zwischen Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Erlassvorganges und des Erlassergebnisses, zwischen formellen und materiellen sowie zwischen punktuellen und dauernden Anforderungen.