Zulässigkeit, Inhalt und Erstreikbarkeit betriebsnaher Tarifverträge
Harald Hess
Aufgabe der Arbeit ist es, Zulässigkeit und Erstreikbarkeit sogenannter betriebsnaher Tarifverträge zu untersuchen und in diesem Zusammenhang auch die These zu überprüfen, wonach nur das, aber auch all das, was tarifvertraglich regelbar ist, Ziel eines legitimen Arbeitskampfes sein kann.