Zulässigkeit der Ausschlussklauseln für Vorsatz und wissentliches Handeln in der D&O-Versicherung
Eva Maria Schweitzer
Die D&O-Versicherung („Managerhaftpflicht“), die ursprünglich aus dem angelsächsischen Rechtskreis stammt, gehört mittlerweile auch in Deutschland zum Standard-Versicherungsportfolio börsennotierter und mittelständischer Unternehmen. Alle Policen sehen einen Ausschluss der Deckung bei wissentlicher oder vorsätzlicher Pflichtverletzung bzw. vorsätzlicher Schadensverursachung der Unternehmensleiter vor. Die Ausschlussklauseln, welche in verschiedenen Formulierungsvarianten am D&O-Versicherungsmarkt verwendet werden, sind die in der Praxis wichtigste Freizeichnungsmöglichkeit für die Versicherer, da Unternehmensleiter häufig wissentlich oder vorsätzlich handeln. Diese Untersuchung behandelt die Ausschlussklauseln für Vorsatz und wissentliches Handeln in der D&O-Versicherung erstmals eingehender unter verschiedenen Aspekten des Versicherungs-, Zivil- und internationalen Privatrechts. Zunächst wird der erhebliche Einfluss der Klauseln auf den Versicherungsschutz in verschiedenen Klauselvarianten und bei verschiedenen Arten von Pflichtverletzungen dargestellt. Weiter wird der Frage nachgegangen, ob und inwieweit das unternehmerische Risiko überhaupt versicherbar ist und ob eine Versicherung Deckungsschutz für vorsätzliches und wissentliches Handeln gewähren darf. Schwerpunkt der Untersuchung bildet eine Klauselkontrolle der D&O-Versicherungsbedingungen anhand der §§ 305 ff. BGB. Die Abhandlung beleuchtet die Wirksamkeit der Klauseln unter dem Transparenzgebot und prüft, ob die Klauseln klar und verständlich sind. Insbesondere wird der Begriff der „wissentlichen Pflichtverletzung“ einer vertieften Transparenzprüfung unterzogen. Ebenso wird erörtert, ob nicht der Versicherungsschutz leerläuft und somit der Vertragszweck der D&O-Versicherung gefährdet ist, da wenige denkbare Fälle einer Pflichtverletzung des handelnden Unternehmensleiters verbleiben, in denen die Klauseln nicht zur Anwendung gelangen. Abschließend befasst sich befasst sich die Abhandlung mit der Frage der Anwendbarkeit deutscher Policen bei Pflichtverletzungen von Unternehmensleitern mit Auslandsbezug und stellt die Rechtslage in ausgewählten ausländischen Jurisdiktionen dar.