Zum Charakter der Jurisprudenz als Wissenschaft
Kurt Kettembeil
Ausgehend von Kant, wird der Charakter der Jurisprudenz als Wissen- schaft für die beiden Hauptgebiete des Rechts, Zivilrecht und öffent- liches Recht, getrennt dargestellt und zwar im Zivilrecht anhand der Strukturtheorie des Rechts von Kempskis und im öffentlichen Recht durch den eigenen Versuch der «festgeschriebenen Politiktheorie».