Zur Disposition gestellt?
Der besondere Schutz von Ehe und Familie zwischen Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit.
Arnd Uhle
Art. 6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie dem »besonderen« Schutz der staatlichen Ordnung unterstellt, ist im Gefüge des Grundgesetzes einzigartig. Gleichwohl erhebt sich bei dieser Bestimmung drängender als bei anderen Normen des Grundgesetzes die Frage nach dem Verhältnis von Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit. Das hat seinen Grund in vielfältigen Entwicklungen in Gesellschaft und Staat. Sie bewirken, dass der grundgesetzliche Ehe- und Familienschutz auf ein abnehmendes Verständnis in Gesellschaft und Politik, Gesetzgebung und Verfassungsgerichtsbarkeit trifft.
Dieser Befund ist Anlass dafür, sich neu der Grundlagen und Ziele eines effektiven Schutzes von Ehe und Familie zu vergewissern sowie zu prüfen, wo der Verfassungsauftrag des »besonderen« Schutzes gegenwärtig nur unzureichend erfüllt wird. Dem widmen sich die Beiträge des vorliegenden Sammelbandes, die aus Vorträgen hervorgegangen sind, die Ende September 2013 in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft auf deren Generalversammlung gehalten worden sind. Sie spannen den Bogen von der Bedeutung von Ehe und Familie als Ressource der Gesellschaft über die umfassende Erörterung des grundgesetzlichen Verfassungsauftrages bis hin zu dessen spezifischen Anforderungen an die Ausgestaltung des Steuer- und Abgabenrechts und zur jüngsten bundesverfassungsgerichtlichen Judikatur zu den Eingetragenen Lebenspartnerschaften.