Zur Entwicklung des deutschen parlamentarischen Zweikammersystems.
Joachim v. Wedel
Vor dem Hintergrund der mit dem Ende des Bayerischen Senats im Jahre 2000 offenbar abgeschlossenen Geschichte der nicht-föderalen deutschen Zweikammersysteme stellt der Autor drei Parlamentsprojekte vor, die sich in den auf das Jahr 1814 zurückgehenden historischen Gesamtablauf nur schwer einfügen.
Dieser Ablauf stellt sich, im sukzessiven Veralten eines zunächst aristokratisch-geburtsständischen, dann bürgerlich-berufsständischen Parlamentarismus als verfassungsrechtlicher Niederschlag eines umfassenden Modernisierungsprozesses dar. Unter- und Oberhaus stehen dabei für ein progressives und ein retardierendes Moment, sie moderieren als aufeinander bezogene, miteinander ringende Gegner die Transformation der politisch-sozialen Gesamtordnung. Anders die drei hier vorgestellten Parlamentsprojekte. Ihren Initiatoren ging es nicht um die Moderation von Modernisierung, sondern um die eschatologisch gefärbte Ersetzung des verfassungsrechtlichen Gesamtrahmens durch eine genossenschaftliche, beruhigte, jenseits der modernen Fortschrittsdynamik liegende End-Ordnung.