Zur rechtlichen Durchsetzung von europäischen Straßen.
Martina Gottschewski
In der vorliegenden Dissertation „Zur rechtlichen Durchsetzung von europäischen Straßen“ erarbeitet die Autorin an der Schnittstelle zwischen Europa- und Verwaltungsrecht die Bedeutung europäischer Verkehrsplanung für die bundesdeutsche Fernstraßenplanung. Es wird untersucht, welchen Einfluß die europäischen Leitlinien gem. Art. 129 c EGV auf den Bedarfsplan ausüben. Ausgangspunkt ist die starke Verkehrszunahme.
Im ersten Teil der Arbeit wird dargelegt, wie deutsche Fernstraßenplanung gesteuert wird und welchen Begrenzungen sie unterliegt. Der zweite Teil zeigt die Entwicklung der europäischen Infrastrukturplanung mit Schwerpunkt Straßenplanung. Es wird vor allem auf die durch den Vertrag von Maastricht aufgenommenen Art. 129 b-d EGV eingegangen, die den Rahmen der transeuropäischen Netze und die Grundlage der den Verkehrssektor betreffenden Leitlinien darstellen. Im dritten Teil erarbeitet Gottschewski die Bindungswirkung von Art. 129 b-d EGV und der Leitlinien. Demnach ist die Berücksichtigung europäischer Belange für die Fernstraßenplanung weder gem. Art. 129 b-d EGV noch verfassungsrechtlich oder einfachgesetzlich geboten. Im vierten Teil beleuchtet die Autorin schließlich die tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeiten der Leitlinien auf die deutsche Fernstraßenplanung. Weiter wird dargelegt, welche Chancen ein zu entwickelnder „Europäischer Bedarfsplan“ für die Durchsetzung europäischer Belange bieten könnte.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, daß die europäische Verkehrsplanung in Form der Leitlinien lediglich im Abwägungsprozeß der Fernstraßenplanung als europäisches Gütesiegel berücksichtigt wird. Eine verbindliche europäische Verkehrsplanung findet trotz der Schaffung der Art. 129 b-d EGV noch nicht statt.