Zuständigkeiten im internationalen Insolvenzrecht
Der 11. Titel des IPRG im Rechtsvergleich mit der europäischen Insovenzverordnung und dem UNCITRAL-Modellgesetz
Rodrigo Rodriguez
Das internationale Insolvenzrecht wird weltweit von einer Reformwelle erfasst. Zeugen davon sind die (revidierte) Europäische Insolvenzverordnung und das UNCITRAL-Modellgesetz, aber auch Folgereformen in zahlreichen Staaten. Nach bald 30 Jahren unveränderter Geltung stellt sich auch für das 11. Kapitel des IPRG die Frage nach dessen Reformbedarf. Dabei stehen die Eröffnungs- und die Anerkennungszuständigkeiten im Vordergrund. Dem in den internationalen Rechtsquellen massgeblichen Konzept des «center of main interest» (COMI) wird das Inkorporationsprinzip gegenübergestellt, welches nach wie vor das schweizerische Zuständigkeitsrecht prägt. Dieser Untersuchung (Hauptteil) ist ein Grundlagenteil vorangestellt, worin die Grundkonzepte der verglichenen Rechtsquellen (IPRG, EuInsVO, UNCITRAL-Modellgesetz) dargestellt werden. Deren Umgang mit Hilfs- bzw. Sekundärverfahren sowie mit insolvenznahen gerichtlichen Entscheidungen kommt ebenfalls zur Sprache. Vorschläge de lege ferenda schliessen die Untersuchung ab.