Mit der Reform des Kindschaftsrechts im Jahre 1998 wurde ein seit langem diskutiertes Institut in die Rechtswirklichkeit entlassen: Der Verfahrenspfleger nach § 50 FGG, der auch mit dem Schlagwort „Anwalt des Kindes“ bezeichnet wird.
Unter Einbeziehung der historischen und systematischen Ausgangspositionen der elternunabhängigen, kindlichen Interessenvertretung untersucht die Verfasserin, ob die Neuregelung im familiengerichtlichen Alltag tatsächlich – wie beabsichtigt – einen Beitrag dazu leisten kann, die kindliche Interessenposition besser wahrnehmbar zu machen. Hierzu wurde nicht nur die neueste Rechtsprechung und Literatur ausgewertet, sondern auch eine empirische Umfrage unter den Familienrichtern in NRW durchgeführt.
Kernproblem der neuen Verfahrenspflegschaft nach § 50 FGG ist, ob sie von ihrer Grundkonzeption eher als objektivvormundschaftliche oder mehr als subjektiv orientierte, advokatorische Interessenvertretung einzuordnen ist. Dies ist für den konkreten Aufgabenbereich des Verfahrenspflegers aber z. B. auch für die ihm zuzuweisenden Kompetenzen und die einzufordernden Qualifikationen von grundlegender Bedeutung. Die Verfasserin vertritt dabei im Ergebnis den subjektiv-advokatorischen Ansatz und entwickelt auf dieser Grundlage verschiedene Vorschläge bezüglich der gesetzlichen Ausgestaltung zum einen, zum anderen aber auch konkrete Anwendungs- und Auslegungshilfen für die Praxis selbst.
Das Buch greift alle Fragen auf, die sich im Zusammenhang mit dem „Anwalt des Kindes“ stellen. Es umfasst u. a.
- die systematischen und historischen Ausgangspunkte der elternunabhängigen kindlichen Interessenvertretung (insb. Entstehungsgeschichte/Gesetzgebungsverfahren)
- eine ausführliche Einzelerläuterung zum Wortlaut des § 50 FGG
- die Klärung des konzeptionellen Grundbegriffs im Sinne des subjektiv-advokatorischen Ansatzes
- die Auswirkungen auf den Aufgabenbereich und das Erfordernis gesetzlicher Ergänzung in einem neu zu fassenden § 50 Abs. 6 FGG
- die Bestimmung des Kompetenzbereichs, insb. in Abgrenzung zu den elterlichen Kompetenzen mit Hilfe eines „Kompetenzkonkretisierungsmodells“
- die Entwicklung eines dreigliedrigen Anforderungsprofils im Hinblick auf die einzufordernden Qualifikationen des Verfahrenspflegers.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das neue Handbuch...
...ist der Versuch einer Gesamtdarstellung der praktisch bedeutsamen Verfahrenspflegschaften des FGG
...handelt deshalb vom Verfahrenspflegschaftsrecht
...arbeitet Gemeinsamkeiten wie Besonderheiten der verschiedenen Verfahrenspflegschaften heraus
...klärt viele offene und bisher nicht gestellte Fragen
In 5 Teilen behandelt es nach einer
- Einführung in das Recht der Verfahrenspflegschaft
- Die Bestellung eines Pflegers für das Verfahren
- Die Rechtsstellung der Verfahrenspfleger
- Die Aufgaben, Befugnisse und ihre Wahrnehmung
- Die Beendigung des Amtes
einschl. eines ausführlichen Literatur- und eines detaillierten Sachverzeichnisses.
Der "neue" Bienwald ist da für Richter, Rechtspfleger, Anwälte/Fachanwälte für Familienrecht, Berufsbetreuer, Betreuungsbehörden und
Aktualisiert: 2023-07-01
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...ist der Versuch einer Gesamtdarstellung der praktisch bedeutsamen Verfahrenspflegschaften des FGG
...handelt deshalb vom Verfahrenspflegschaftsrecht
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- Die Aufgaben, Befugnisse und ihre Wahrnehmung
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einschl. eines ausführlichen Literatur- und eines detaillierten Sachverzeichnisses.
Der "neue" Bienwald ist da für Richter, Rechtspfleger, Anwälte/Fachanwälte für Familienrecht, Berufsbetreuer, Betreuungsbehörden und
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...handelt deshalb vom Verfahrenspflegschaftsrecht
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- Die Rechtsstellung der Verfahrenspfleger
- Die Aufgaben, Befugnisse und ihre Wahrnehmung
- Die Beendigung des Amtes
einschl. eines ausführlichen Literatur- und eines detaillierten Sachverzeichnisses.
Der "neue" Bienwald ist da für Richter, Rechtspfleger, Anwälte/Fachanwälte für Familienrecht, Berufsbetreuer, Betreuungsbehörden und
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Mit der Reform des Kindschaftsrechts im Jahre 1998 wurde ein seit langem diskutiertes Institut in die Rechtswirklichkeit entlassen: Der Verfahrenspfleger nach § 50 FGG, der auch mit dem Schlagwort „Anwalt des Kindes“ bezeichnet wird.
Unter Einbeziehung der historischen und systematischen Ausgangspositionen der elternunabhängigen, kindlichen Interessenvertretung untersucht die Verfasserin, ob die Neuregelung im familiengerichtlichen Alltag tatsächlich – wie beabsichtigt – einen Beitrag dazu leisten kann, die kindliche Interessenposition besser wahrnehmbar zu machen. Hierzu wurde nicht nur die neueste Rechtsprechung und Literatur ausgewertet, sondern auch eine empirische Umfrage unter den Familienrichtern in NRW durchgeführt.
Kernproblem der neuen Verfahrenspflegschaft nach § 50 FGG ist, ob sie von ihrer Grundkonzeption eher als objektivvormundschaftliche oder mehr als subjektiv orientierte, advokatorische Interessenvertretung einzuordnen ist. Dies ist für den konkreten Aufgabenbereich des Verfahrenspflegers aber z. B. auch für die ihm zuzuweisenden Kompetenzen und die einzufordernden Qualifikationen von grundlegender Bedeutung. Die Verfasserin vertritt dabei im Ergebnis den subjektiv-advokatorischen Ansatz und entwickelt auf dieser Grundlage verschiedene Vorschläge bezüglich der gesetzlichen Ausgestaltung zum einen, zum anderen aber auch konkrete Anwendungs- und Auslegungshilfen für die Praxis selbst.
Das Buch greift alle Fragen auf, die sich im Zusammenhang mit dem „Anwalt des Kindes“ stellen. Es umfasst u. a.
- die systematischen und historischen Ausgangspunkte der elternunabhängigen kindlichen Interessenvertretung (insb. Entstehungsgeschichte/Gesetzgebungsverfahren)
- eine ausführliche Einzelerläuterung zum Wortlaut des § 50 FGG
- die Klärung des konzeptionellen Grundbegriffs im Sinne des subjektiv-advokatorischen Ansatzes
- die Auswirkungen auf den Aufgabenbereich und das Erfordernis gesetzlicher Ergänzung in einem neu zu fassenden § 50 Abs. 6 FGG
- die Bestimmung des Kompetenzbereichs, insb. in Abgrenzung zu den elterlichen Kompetenzen mit Hilfe eines „Kompetenzkonkretisierungsmodells“
- die Entwicklung eines dreigliedrigen Anforderungsprofils im Hinblick auf die einzufordernden Qualifikationen des Verfahrenspflegers.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Das neue Handbuch...
...ist der Versuch einer Gesamtdarstellung der praktisch bedeutsamen Verfahrenspflegschaften des FGG
...handelt deshalb vom Verfahrenspflegschaftsrecht
...arbeitet Gemeinsamkeiten wie Besonderheiten der verschiedenen Verfahrenspflegschaften heraus
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In 5 Teilen behandelt es nach einer
- Einführung in das Recht der Verfahrenspflegschaft
- Die Bestellung eines Pflegers für das Verfahren
- Die Rechtsstellung der Verfahrenspfleger
- Die Aufgaben, Befugnisse und ihre Wahrnehmung
- Die Beendigung des Amtes
einschl. eines ausführlichen Literatur- und eines detaillierten Sachverzeichnisses.
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Seit Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform 1998 besteht für Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, dass ihnen in bestimmten familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren ein Verfahrenspfleger bzw. ein "Anwalt des Kindes" nach § 50 FGG zur Seite gestellt wird. Dieser soll als unabhängiger Vertreter des Minderjährigen dafür Sorge tragen, dass der Wille des Kindes gehört und dessen Interessen, soweit sie nicht dem Kindeswohl entgegen stehen, bei der richterlichen Entscheidung berücksichtigt werden. Mittlerweile sind seit Einführung der Vorschrift fast zehn Jahre vergangen und das Rechtsinstitut hat sich zu einem festen, wenngleich quantitativ recht überschaubaren, Bestandteil der familiengerichtlichen Praxis entwickelt. Wegen der unklaren gesetzlichen Vorgabe und der nachfolgenden uneinheitlichen Rechtsprechung der Obergerichte ist die praktische Umsetzung des § 50 FGG nach wie vor mit einer Vielzahl von Schwierigkeiten behaftet. Wie sich die Arbeit der Verfahrenspfleger an den Gerichten in Deutschland jedoch tatsächlich gestaltet und von den Familiengerichten bewertet wird, ist bisher nur Gegenstand einiger weniger empirischen Studien gewesen. Die Verfasserin will deshalb - zumindest einen Teil - dieser Forschungslücke schließen und einen systematischen Überblick zur Situation des Handlungsfeldes Verfahrenspflegschaft am Beispiel des Freistaates Sachsen geben. Anhand der Ergebnisse der Befragung sächsicher Verfahrenspfleger und Familienrichter wird eine sozialpädagogische "Feldvermessung" eines, formal in der rechtswissenschaftlichen Disziplin verorteten, Bereiches vorgenommen. Schwerpunkte der Analyse bilden die Themengebiete Qualifikation und Kompetenz des Verfahrenspflegers, Bestellpraxis der Gerichte, Zusammenarbeit zwischen Verfahrenspflegern und Gerichten, Aufgaben und Vergütung des Verfahrenspflegers sowie dessen Arbeitsorganisation. Fragen zur Zukunft des Rechtsinstituts, insbesondere vor dem Hintergrund der von der Legislative angestrebten Reform des Familienverfahrensrechts, werden ebenso erörtert.
Aktualisiert: 2019-12-20
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