Schutz nicht nur für Arbeitnehmer?!
Wird ein Betrieb verkauft, werden die dort tätigen Arbeitnehmer und Auszubildenden durch § 613a BGB vor Verlust ihres Arbeitsplatzes und Verschlechterung ihrer Rechtspositionen geschützt. Anderen Beschäftigten wird dieser Schutz nach aktuell vorherrschender Meinung nicht zuteil. Aber ist das in der heutigen Arbeitswelt, in der sich neben dem klassischen Arbeitsverhältnis eine Vielzahl von weiteren Beschäftigungsarten etabliert hat, noch zeitgerecht? Nach Auffassung des Autors nicht.
Unter dieser Prämisse geht Dr. Niko Stutz der Frage nach, ob und wie sich der Schutz auch auf andere Beschäftigtengruppen erweitern lässt. Hierfür unterzieht er die sogenannte Betriebsübergangsrichtlinie, die die unionsrechtliche Grundlage des § 613a BGB bildet, einer detaillierten Auslegung und entwickelt damit zugleich neue Kriterien für die Bestimmung des geschützten Personenkreises. Anschließend wendet er diese Kriterien auf sämtliche gängige Beschäftigungsarten an, um die praktischen Konsequenzen seines Vorschlags aufzuzeigen.
- Anwendungsbereich des § 613a BGB nach bisherigem Verständnis
- Detaillierte Auslegung der Betriebsübergangsrichtlinie
- Entwicklung neuer Kriterien der Anwendbarkeit von § 613a BGB
- Anwendung dieser Kriterien auf einzelne Beschäftigungsarten
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der "Betrieb" ist ein Grundbegriff des deutschen und des europäischen Arbeitsrechts. Sowohl im Massenentlassungsrecht als auch im Betriebsübergangsrecht entscheidet der unionsrechtliche Betriebsbegriff darüber, ob der jeweilige Tatbestand erfüllt ist. Teleologisch begründete Definitionen sind bereits deshalb erforderlich, da es in den Mitgliedstaaten kein einheitliches Verständnis eines Betriebsbegriffs gibt. Darüber hinaus treffen die Auslegungen des EuGH auf nationale Definitionen, die ihrerseits durch eigene Prämissen geprägt sind. Clara Senk untersucht, wie sich die verschiedenen Betriebsbegriffe von 1920 bis heute entwickelt haben und welche Begriffskonzeptionen die geltende Rechtslage zugrunde legt. Im Hinblick auf künftige Begriffsentwicklungen kombiniert die Autorin die materiell-rechtliche Untersuchung mit einer Analyse der Methodik und abstrahiert methodische Unstimmigkeiten. Abschließend entwickelt sie konkrete Vorschläge zur Reduzierung bestehender Rechtsunsicherheiten.
Aktualisiert: 2022-03-31
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Der "Betrieb" ist ein Grundbegriff des deutschen und des europäischen Arbeitsrechts. Sowohl im Massenentlassungsrecht als auch im Betriebsübergangsrecht entscheidet der unionsrechtliche Betriebsbegriff darüber, ob der jeweilige Tatbestand erfüllt ist. Teleologisch begründete Definitionen sind bereits deshalb erforderlich, da es in den Mitgliedstaaten kein einheitliches Verständnis eines Betriebsbegriffs gibt. Darüber hinaus treffen die Auslegungen des EuGH auf nationale Definitionen, die ihrerseits durch eigene Prämissen geprägt sind. Clara Senk untersucht, wie sich die verschiedenen Betriebsbegriffe von 1920 bis heute entwickelt haben und welche Begriffskonzeptionen die geltende Rechtslage zugrunde legt. Im Hinblick auf künftige Begriffsentwicklungen kombiniert die Autorin die materiell-rechtliche Untersuchung mit einer Analyse der Methodik und abstrahiert methodische Unstimmigkeiten. Abschließend entwickelt sie konkrete Vorschläge zur Reduzierung bestehender Rechtsunsicherheiten.
Aktualisiert: 2022-03-31
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Schutz nicht nur für Arbeitnehmer?!
Wird ein Betrieb verkauft, werden die dort tätigen Arbeitnehmer und Auszubildenden durch § 613a BGB vor Verlust ihres Arbeitsplatzes und Verschlechterung ihrer Rechtspositionen geschützt. Anderen Beschäftigten wird dieser Schutz nach aktuell vorherrschender Meinung nicht zuteil. Aber ist das in der heutigen Arbeitswelt, in der sich neben dem klassischen Arbeitsverhältnis eine Vielzahl von weiteren Beschäftigungsarten etabliert hat, noch zeitgerecht? Nach Auffassung des Autors nicht.
Unter dieser Prämisse geht Dr. Niko Stutz der Frage nach, ob und wie sich der Schutz auch auf andere Beschäftigtengruppen erweitern lässt. Hierfür unterzieht er die sogenannte Betriebsübergangsrichtlinie, die die unionsrechtliche Grundlage des § 613a BGB bildet, einer detaillierten Auslegung und entwickelt damit zugleich neue Kriterien für die Bestimmung des geschützten Personenkreises. Anschließend wendet er diese Kriterien auf sämtliche gängige Beschäftigungsarten an, um die praktischen Konsequenzen seines Vorschlags aufzuzeigen.
- Anwendungsbereich des § 613a BGB nach bisherigem Verständnis
- Detaillierte Auslegung der Betriebsübergangsrichtlinie
- Entwicklung neuer Kriterien der Anwendbarkeit von § 613a BGB
- Anwendung dieser Kriterien auf einzelne Beschäftigungsarten
Aktualisiert: 2022-01-15
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Grenzüberschreitende Sachverhalte werfen aus arbeitsrechtlicher Sicht die Frage auf, ob § 613a BGB grenzüberschreitend anwendbar ist. Entgegen eines bejahenden Urteils des BAG arbeitet die Autorin die damit einhergehenden Rechtsunsicherheiten und das weiterhin bestehende Regelungsbedürfnis heraus.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Grenzüberschreitende Sachverhalte werfen aus arbeitsrechtlicher Sicht die Frage auf, ob § 613a BGB grenzüberschreitend anwendbar ist. Entgegen eines bejahenden Urteils des BAG arbeitet die Autorin die damit einhergehenden Rechtsunsicherheiten und das weiterhin bestehende Regelungsbedürfnis heraus.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Grenzüberschreitende Sachverhalte werfen aus arbeitsrechtlicher Sicht die Frage auf, ob § 613a BGB grenzüberschreitend anwendbar ist. Entgegen eines bejahenden Urteils des BAG arbeitet die Autorin die damit einhergehenden Rechtsunsicherheiten und das weiterhin bestehende Regelungsbedürfnis heraus.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Tatbestand des Betriebsübergangs steht seit einigen Jahren im Fokus des arbeitsrechtlichen Interesses in Deutschland und Europa. Synonym hierfür stehen insbesondere die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen und . Seit letzterer Entscheidung hat sich das Bundesarbeitsgericht der Rechtsprechung des europäischen Gerichts angeschlossen, so daß mittlerweile eine einheitliche Sichtweise besteht. Der Autor untersucht in seiner Arbeit diese Rechtsprechung, unterzieht sie einer kritischen Würdigung und entwickelt auf ihrer Grundlage das umfassende Modell des Tatbestands des Betriebsübergangs nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts. Zugleich stellt die Arbeit ein wertvolles Hilfsmittel zur Beurteilung praktischer Betriebsübergangs-Sachverhaltskonstellationen dar.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Bereiten Sie sich gezielt und umfassend auf die Fragen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsräten und Gewerkschaften vor, wenn ein Unternehmen in die Krise gerät und sich neu strukturieren muss! Mit der Neuauflage des „Handbuchs Umstrukturierung und Arbeitsrecht" sind Sie dafür bestens gerüstet. Hier finden Sie auf einen Blick die gesamte Bandbreite für die erfolgreiche Bearbeitung von Mandaten, die im Zusammenhang mit Unternehmensrestrukturierungen stehen. Die 2. Auflage wurde völlig überarbeitet. Es wurden 3 neue Kapitel eingefügt: Reorganisation von Betrieben Unternehmensübernahme, innerhalb und außerhalb des Umwandlungsgesetzes (Stichwort An- und Abwachsungsmodelle) Umstrukturierung in der Insolvenz (insbesondere Berücksichtigung des ESUG, das am 1.3.2012 in Kraft getreten ist) U. a. wurden folgende Kapitel überarbeitet und z. T. um wichtige neue Themen ergänzt: Umstrukturierung durch Umwandlung Grenzüberschreitende Umwandlungen Rentner- und Abwicklungsgesellschaften Prozessuale Folgen von Umwandlungen Abbau betrieblicher Sozialleistungen Durchdringung des Rechts der Sozialleistungen durch AGB-Recht Gegenläufige betriebliche Übung Fortbildungsvereinbarungen Durch Betriebsvereinbarung und durch Tarifvertrag Nachwirkung der Regelungen sowie Ablösungsinstrumente und Günstigkeitsprinzip. Kündigungsmaßnahmen im Rahmen von Umstrukturierungen Neue Rechtsentwicklungen bei Voll- und bei Änderungskündigungen Aktuelle Fragen zur „Namensliste" Neue Rechtsentwicklungen bei Massenentlassungsanzeige und Betriebsratskonsultation. Unternehmensmitbestimmung Paritätische und Drittelparitätische Mitbestimmung, Mitbestimmung im Konzern, Mitbestimmung bei Unternehmen mit Auslandsbezug; Auswirkungen von Veränderungen auf Unternehmens- und auf Konzernebene für die Mitbestimmung; Mitbestimmung nach dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG), Mitbestimmung und Strukturveränderungen in der SE nach dem Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft – (SE-Beteiligungsgesetz – SEBG) Die renommierten Herausgeber liefern Ihnen auch mit der Neuauflage eine praxistaugliche Handlungsanleitung ohne dogmatische Streitfragen, immer orientiert an der Rechtsprechung des BAG und der Instanzgerichte. Neben einer übersichtlichen Darstellung der rechtlich und tatsächlich umfangreichen Materie von Umstrukturierungen zeichnet sich das Handbuch durch zahlreiche Praxishinweise, Formulierungsbeispiele, Checklisten und Muster als besonders praxisgerecht aus. Die neue Gliederung des Handbuchs: § 1 Reorganisation auf Betriebsebene § 2 Interessenausgleich und Sozialplan § 3 Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften § 4 Umstrukturierung durch Umwandlung § 5 Unternehmensübernahme § 6 Flexible Arbeitszeitgestaltung § 7 Abbau betrieblicher Sozialleistungen § 8 Lockerung tarifvertraglicher Bindungen § 9 Mitarbeiterbeteiligungsmodelle § 10 Outsourcing und Leiharbeit § 11 Umstrukturierung durch Betriebsübergang § 12 Kündigungsmaßnahmen § 13 Betriebliche Altersversorgung § 14 Auswirkungen auf die unternehmerische Mitbestimmung § 15 Umstrukturierung in der Insolvenz
Aktualisiert: 2017-03-01
Autor:
Wolfgang Apitzsch,
Wolfgang Arens,
Wilfried Berkowsky,
Franz Josef Düwell,
Peter Kiesgen,
Walter Korte,
Günther Roßmanith,
Bernhard Striegel,
Horst Welkoborsky,
Joachim Wichert,
Julia Zange,
Nikolas Zirngibl
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Unternehmensumstrukturierungen führen häufig zu neuen betrieblichen Verhältnissen. Die dem kollektiven Arbeitsrecht zuzuordnende Thematik untersucht, welche Auswirkungen solche Veränderungen auf den Gesamtbetriebsrat und Gesamtbetriebsvereinbarungen haben. Einzelne Aspekte davon waren am 5.6.2002 bzw. 18.9.2002 Gegenstand von Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Die Arbeit analysiert diese Ansätze und zeigt in einer dogmatischen Herangehensweise praxisgerechte Lösungen für die Fallgruppen unternehmensinterner sowie -übergreifender Umstrukturierungen auf. Unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur klärt sie insbesondere die Bedeutung der sogenannten Betriebsidentität und die Frage der Verknüpfung des Gesamtbetriebsrats mit dem Unternehmen für beide Themenkreise.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die gesetzliche Regelung des Betriebs(teil)übergangs nach § 613a BGB spielt im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Ausgliederung ebenso wie bei Fusionen von Einrichtungen eine wesentliche Rolle, wie auch die Vielzahl aktueller BAG-Entscheidungen zu diesem Thema zeigt.
Das vorliegende Buch beschäftigt sich mit den rechtlichen Auswirkungen des § 613a BGB insbesondere in kirchlichen und caritativen Einrichtungen. Die Besonderheiten der kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen (AVR, KAVO etc.) und die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretungen werden ausführlich und praxisnah u.a. mit Mustertexten zu Unterrichtung, Widerspruch erläutert. Neben den gesetzlichen Regelungen und den aktuellen Urteilen werden auch rechtsgeschäftliche Gestaltungsmöglichkeiten für die Regelung der Arbeitsbedingungen nach einem Betriebs(teil)übergang dargestellt. Dies hilft Personalverantwortlichen ebenso wie Mitarbeitervertretern durch die komplexe Materie, bringt sie auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und schafft somit eine Basis für rechtssichere Entscheidungen.
Aktualisiert: 2023-03-01
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Die Reihe Die Beratungshilfen für die Unternehmenspraxis sind Ratschläge vom Praktiker für den Praktiker, die den breiten Erfahrungsschatz der Sozietät auswerten. Die Herausgeber Die Anwaltssozietät Hoffmann Liebs Fritsch & Partner mit über 25 Anwälten an den Standorten Düsseldorf und Berlin berät seit Jahrzehnten Unternehmen in allen Lebensbereichen. Das Buch Unternehmensmakler, Letter of Intent, Due Diligence-Prüfung, DCF-Verfahren, Preisgespräche, Bilanzen, § 613 a BGB - Kauf und Verkauf eines Unternehmens sind eine komplexe und gleichzeitig spannende Materie. Der gesamte Ablauf von den ersten Kontakten bis zum Closing wird mit Hürden und Fallen Schritt für Schritt aufgeblättert. Neun Muster einschließlich einer ausführlichen Checkliste ergänzen die praktische Handhabbarkeit. Der Autor Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Liebs, der die ersten Erfahrungen bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sammelte, berät seit über 20 Jahren Unternehmen und ihre Manager. Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind Unternehmenskäufe, Private Equity, Venture Capital und Börseneinführungen.
Aktualisiert: 2022-02-12
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Grenzüberschreitende Sachverhalte werfen aus arbeitsrechtlicher Sicht die Frage auf, ob § 613a BGB grenzüberschreitend anwendbar ist. Entgegen eines bejahenden Urteils des BAG arbeitet die Autorin die damit einhergehenden Rechtsunsicherheiten und das weiterhin bestehende Regelungsbedürfnis heraus.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Thorsten Haupt widmet sich einer seit vielen Jahren bekannten und besonders praxisrelevanten Thematik des Betriebsübergangsrechts, die in der Literatur und Rechtsprechung unter dem Stichwort "Zuordnung von Arbeitsverhältnissen" diskutiert wird. Sie behandelt die Frage, welche Arbeitsverhältnisse bei einem Betrieb- oder Betriebsteilübergang auf Grund der Rechtsfolgenanordnung des § 613a Abs. 1 S. 1 BGB auf den Betriebserwerber übergehen. Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur können dies nur die zum jeweiligen Betrieb oder Betriebsteil gehörenden Arbeitsverhältnisse sein. Der Gesetzgeber gibt aber keine Kriterien vor, an Hand derer der Kreis der zu einem Betrieb oder Betriebsteil gehörenden Arbeitsverhältnisse näher bestimmt werden kann. Antworten erhält der Leser vor allem auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen Springer und Arbeitnehmer aus übergeordneten Unternehmensbereichen (Overhead-Funktionen) einem übergehenden Betrieb oder Betriebsteil folgen. Ein besonderer Schwerpunkt bildet dabei die Darstellung und kritische Würdigung der bislang in Rechtsprechung und Lehre zu diesen Fallgruppen vorgeschlagenen Lösungswege. Gegenstand der Untersuchung ist darüber hinaus die Zuordnung einer Reihe weiterer problematischer Mitarbeitergruppen, zu denen etwa ruhende Arbeitsverhältnisse und freigestellte Betriebsratsmitglieder zählen. Schließlich wird beleuchtet, welche gestalterischen Möglichkeiten sich für die Beteiligten bieten, um bereits im Vorfeld eines Betriebs- oder Betriebsteilübergangs Zuordnungsprobleme zu vermeiden.
Aktualisiert: 2019-12-20
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