Betriebsausgabenabzugsbeschränkung und Halbeinkünfteverfahren.

Betriebsausgabenabzugsbeschränkung und Halbeinkünfteverfahren. von Wäckerlin,  Urs
Die Unternehmenssteuerreform im Jahr 2000 hat die Besteuerung ausgeschütteter Kapitalgesellschaftsgewinne völlig umgestaltet. Das neue Halbeinkünfteverfahren berücksichtigt die Vorbelastung des Gewinns mit Körperschaftsteuer durch eine hälftige Steuerbefreiung beim Gesellschafter. Das gleichzeitig eingeführte und seitdem umstrittene hälftige Abzugsverbot für korrespondierende Aufwendungen (§ 3c Abs. 2 EStG) bildet den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Urs Wäckerlin behandelt nach einem historischen Rückblick zunächst die Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Er legt dar, dass diese eigenständiges Steuerrechtssubjekt ist und mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer unterworfen werden kann. Auf der Ebene des Anteilseigners ergibt sich, dass nach dem Gleichheitssatz die Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne mit Einkommensteuer nicht an der Rechtsform der Gesellschaft, sondern an der Stellung des Anteilseigners als Unternehmer oder Kapitalgeber ausgerichtet werden muss. § 3c Abs. 2 EStG kommt danach eine Doppelnatur zu. Die Norm ist für den Kapitalgeber unbedenklich, verstößt aber für den unternehmerisch tätigen Anteilseigner gegen das objektive Nettoprinzip. Da sich beide Regelungsteile nicht voneinander trennen lassen, ist § 3c Abs. 2 EStG insgesamt als verfassungswidrig zu qualifizieren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Betriebsausgabenabzugsbeschränkung und Halbeinkünfteverfahren.

Betriebsausgabenabzugsbeschränkung und Halbeinkünfteverfahren. von Wäckerlin,  Urs
Die Unternehmenssteuerreform im Jahr 2000 hat die Besteuerung ausgeschütteter Kapitalgesellschaftsgewinne völlig umgestaltet. Das neue Halbeinkünfteverfahren berücksichtigt die Vorbelastung des Gewinns mit Körperschaftsteuer durch eine hälftige Steuerbefreiung beim Gesellschafter. Das gleichzeitig eingeführte und seitdem umstrittene hälftige Abzugsverbot für korrespondierende Aufwendungen (§ 3c Abs. 2 EStG) bildet den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Urs Wäckerlin behandelt nach einem historischen Rückblick zunächst die Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Er legt dar, dass diese eigenständiges Steuerrechtssubjekt ist und mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer unterworfen werden kann. Auf der Ebene des Anteilseigners ergibt sich, dass nach dem Gleichheitssatz die Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne mit Einkommensteuer nicht an der Rechtsform der Gesellschaft, sondern an der Stellung des Anteilseigners als Unternehmer oder Kapitalgeber ausgerichtet werden muss. § 3c Abs. 2 EStG kommt danach eine Doppelnatur zu. Die Norm ist für den Kapitalgeber unbedenklich, verstößt aber für den unternehmerisch tätigen Anteilseigner gegen das objektive Nettoprinzip. Da sich beide Regelungsteile nicht voneinander trennen lassen, ist § 3c Abs. 2 EStG insgesamt als verfassungswidrig zu qualifizieren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Besteuerung von Beteiligungen an körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekten im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht

Die Besteuerung von Beteiligungen an körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekten im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht von Beck,  Karin E. M.
Karin Beck untersucht in ihrer hochaktuellen Arbeit die gesetzliche Neuordnung der Besteuerung von Beteiligungen an körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekten. Den Schwerpunkt bildete die rechtliche Überprüfung der Abzugsbeschränkungen, §§ 3 c Abs. 1, 2 EStG, § 8 b Abs. 5 KStG. Der Gesetzgeber verfolgt, wie die Autorin in einer bisher in der Literatur nicht erreichten Präzision immer wieder verdeutlicht, einen unsystematischen Zick-Zack-Kurs, insbesondere was die Berücksichtigung der Erwerbsaufwendungen, also der Betriebsausgaben und Werbungskosten der Steuerpflichtigen betrifft. Weiterhin zeigt die Autorin die systemwidrige Ausgestaltung des Halbeinkünfteverfahrens auf. Umfassend erörtert werden verfassungs- und europarechtliche Aspekte. § 3 c Abs. 2 EStG wird als verfassungswidrig qualifiziert. Die Vorschrift muß zudem als mit den Grundfreiheiten unvereinbar erklärt werden. Gefordert wird die verfassungskonforme Auslegung des § 3 c Abs. 1 EStG auf nach § 8 b Abs. 1 KStG steuerfreie Dividenden. Die Pauschalierung des § 8 b Abs. 5 KStG wird als Abzugsverbot per se für verfassungs- und gemeinschaftswidrig qualifiziert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Betriebsausgabenabzugsbeschränkung und Halbeinkünfteverfahren.

Betriebsausgabenabzugsbeschränkung und Halbeinkünfteverfahren. von Wäckerlin,  Urs
Die Unternehmenssteuerreform im Jahr 2000 hat die Besteuerung ausgeschütteter Kapitalgesellschaftsgewinne völlig umgestaltet. Das neue Halbeinkünfteverfahren berücksichtigt die Vorbelastung des Gewinns mit Körperschaftsteuer durch eine hälftige Steuerbefreiung beim Gesellschafter. Das gleichzeitig eingeführte und seitdem umstrittene hälftige Abzugsverbot für korrespondierende Aufwendungen (§ 3c Abs. 2 EStG) bildet den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Urs Wäckerlin behandelt nach einem historischen Rückblick zunächst die Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Er legt dar, dass diese eigenständiges Steuerrechtssubjekt ist und mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer unterworfen werden kann. Auf der Ebene des Anteilseigners ergibt sich, dass nach dem Gleichheitssatz die Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne mit Einkommensteuer nicht an der Rechtsform der Gesellschaft, sondern an der Stellung des Anteilseigners als Unternehmer oder Kapitalgeber ausgerichtet werden muss. § 3c Abs. 2 EStG kommt danach eine Doppelnatur zu. Die Norm ist für den Kapitalgeber unbedenklich, verstößt aber für den unternehmerisch tätigen Anteilseigner gegen das objektive Nettoprinzip. Da sich beide Regelungsteile nicht voneinander trennen lassen, ist § 3c Abs. 2 EStG insgesamt als verfassungswidrig zu qualifizieren.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Besteuerung von Beteiligungen an körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekten im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht

Die Besteuerung von Beteiligungen an körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekten im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht von Beck,  Karin E. M.
Karin Beck untersucht in ihrer hochaktuellen Arbeit die gesetzliche Neuordnung der Besteuerung von Beteiligungen an körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekten. Den Schwerpunkt bildete die rechtliche Überprüfung der Abzugsbeschränkungen, §§ 3 c Abs. 1, 2 EStG, § 8 b Abs. 5 KStG. Der Gesetzgeber verfolgt, wie die Autorin in einer bisher in der Literatur nicht erreichten Präzision immer wieder verdeutlicht, einen unsystematischen Zick-Zack-Kurs, insbesondere was die Berücksichtigung der Erwerbsaufwendungen, also der Betriebsausgaben und Werbungskosten der Steuerpflichtigen betrifft. Weiterhin zeigt die Autorin die systemwidrige Ausgestaltung des Halbeinkünfteverfahrens auf. Umfassend erörtert werden verfassungs- und europarechtliche Aspekte. § 3 c Abs. 2 EStG wird als verfassungswidrig qualifiziert. Die Vorschrift muß zudem als mit den Grundfreiheiten unvereinbar erklärt werden. Gefordert wird die verfassungskonforme Auslegung des § 3 c Abs. 1 EStG auf nach § 8 b Abs. 1 KStG steuerfreie Dividenden. Die Pauschalierung des § 8 b Abs. 5 KStG wird als Abzugsverbot per se für verfassungs- und gemeinschaftswidrig qualifiziert.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Betriebsausgabenabzugsbeschränkung und Halbeinkünfteverfahren.

Betriebsausgabenabzugsbeschränkung und Halbeinkünfteverfahren. von Wäckerlin,  Urs
Die Unternehmenssteuerreform im Jahr 2000 hat die Besteuerung ausgeschütteter Kapitalgesellschaftsgewinne völlig umgestaltet. Das neue Halbeinkünfteverfahren berücksichtigt die Vorbelastung des Gewinns mit Körperschaftsteuer durch eine hälftige Steuerbefreiung beim Gesellschafter. Das gleichzeitig eingeführte und seitdem umstrittene hälftige Abzugsverbot für korrespondierende Aufwendungen (§ 3c Abs. 2 EStG) bildet den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Urs Wäckerlin behandelt nach einem historischen Rückblick zunächst die Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Er legt dar, dass diese eigenständiges Steuerrechtssubjekt ist und mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer unterworfen werden kann. Auf der Ebene des Anteilseigners ergibt sich, dass nach dem Gleichheitssatz die Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne mit Einkommensteuer nicht an der Rechtsform der Gesellschaft, sondern an der Stellung des Anteilseigners als Unternehmer oder Kapitalgeber ausgerichtet werden muss. § 3c Abs. 2 EStG kommt danach eine Doppelnatur zu. Die Norm ist für den Kapitalgeber unbedenklich, verstößt aber für den unternehmerisch tätigen Anteilseigner gegen das objektive Nettoprinzip. Da sich beide Regelungsteile nicht voneinander trennen lassen, ist § 3c Abs. 2 EStG insgesamt als verfassungswidrig zu qualifizieren.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Besteuerung von Beteiligungen an körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekten im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht

Die Besteuerung von Beteiligungen an körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekten im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht von Beck,  Karin E. M.
Karin Beck untersucht in ihrer hochaktuellen Arbeit die gesetzliche Neuordnung der Besteuerung von Beteiligungen an körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekten. Den Schwerpunkt bildete die rechtliche Überprüfung der Abzugsbeschränkungen, §§ 3 c Abs. 1, 2 EStG, § 8 b Abs. 5 KStG. Der Gesetzgeber verfolgt, wie die Autorin in einer bisher in der Literatur nicht erreichten Präzision immer wieder verdeutlicht, einen unsystematischen Zick-Zack-Kurs, insbesondere was die Berücksichtigung der Erwerbsaufwendungen, also der Betriebsausgaben und Werbungskosten der Steuerpflichtigen betrifft. Weiterhin zeigt die Autorin die systemwidrige Ausgestaltung des Halbeinkünfteverfahrens auf. Umfassend erörtert werden verfassungs- und europarechtliche Aspekte. § 3 c Abs. 2 EStG wird als verfassungswidrig qualifiziert. Die Vorschrift muß zudem als mit den Grundfreiheiten unvereinbar erklärt werden. Gefordert wird die verfassungskonforme Auslegung des § 3 c Abs. 1 EStG auf nach § 8 b Abs. 1 KStG steuerfreie Dividenden. Die Pauschalierung des § 8 b Abs. 5 KStG wird als Abzugsverbot per se für verfassungs- und gemeinschaftswidrig qualifiziert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Nexus-Ansatz

Der Nexus-Ansatz von Kaul,  Verena
Verena Kaul untersucht die Funktionsweise und Auswirkungen des von der OECD entwickelten Kriteriums zum Vorliegen einer substanziellen Geschäftstätigkeit für Präferenzregime und identifiziert nachbesserungsbedürftige Problemfelder. Darüber hinaus werden unter Berücksichtigung aktueller Maßnahmen des dt. Gesetzgebers alternative uni- und multilaterale Ansätze diskutiert. Geistiges Eigentum (IP) als Gestaltungsinstrument zur konzerninternen Verlagerung von Gewinnen ist zu einem wichtigen Bestandteil der Diskussion im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD geworden. Mit der Veröffentlichung des Abschlussberichts zu Aktionspunkt Nr. 5 hat die OECD ihren Vorschlag zur Bekämpfung derartiger Gewinnverlagerungen präsentiert, welcher in der vorliegenden Arbeit hinsichtlich seiner Eignung zur Implementierung des Nexus-Ansatzes und dessen Auswirkungen auf die Nutzung von IP-Boxen untersucht wird.
Aktualisiert: 2023-04-03
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Der Nexus-Ansatz

Der Nexus-Ansatz von Kaul,  Verena
Verena Kaul untersucht die Funktionsweise und Auswirkungen des von der OECD entwickelten Kriteriums zum Vorliegen einer substanziellen Geschäftstätigkeit für Präferenzregime und identifiziert nachbesserungsbedürftige Problemfelder. Darüber hinaus werden unter Berücksichtigung aktueller Maßnahmen des dt. Gesetzgebers alternative uni- und multilaterale Ansätze diskutiert. Geistiges Eigentum (IP) als Gestaltungsinstrument zur konzerninternen Verlagerung von Gewinnen ist zu einem wichtigen Bestandteil der Diskussion im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD geworden. Mit der Veröffentlichung des Abschlussberichts zu Aktionspunkt Nr. 5 hat die OECD ihren Vorschlag zur Bekämpfung derartiger Gewinnverlagerungen präsentiert, welcher in der vorliegenden Arbeit hinsichtlich seiner Eignung zur Implementierung des Nexus-Ansatzes und dessen Auswirkungen auf die Nutzung von IP-Boxen untersucht wird.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Besteuerung von Beteiligungen an körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekten im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht

Die Besteuerung von Beteiligungen an körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekten im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht von Beck,  Karin E. M.
Karin Beck untersucht in ihrer hochaktuellen Arbeit die gesetzliche Neuordnung der Besteuerung von Beteiligungen an körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekten. Den Schwerpunkt bildete die rechtliche Überprüfung der Abzugsbeschränkungen, §§ 3 c Abs. 1, 2 EStG, § 8 b Abs. 5 KStG. Der Gesetzgeber verfolgt, wie die Autorin in einer bisher in der Literatur nicht erreichten Präzision immer wieder verdeutlicht, einen unsystematischen Zick-Zack-Kurs, insbesondere was die Berücksichtigung der Erwerbsaufwendungen, also der Betriebsausgaben und Werbungskosten der Steuerpflichtigen betrifft. Weiterhin zeigt die Autorin die systemwidrige Ausgestaltung des Halbeinkünfteverfahrens auf. Umfassend erörtert werden verfassungs- und europarechtliche Aspekte. § 3 c Abs. 2 EStG wird als verfassungswidrig qualifiziert. Die Vorschrift muß zudem als mit den Grundfreiheiten unvereinbar erklärt werden. Gefordert wird die verfassungskonforme Auslegung des § 3 c Abs. 1 EStG auf nach § 8 b Abs. 1 KStG steuerfreie Dividenden. Die Pauschalierung des § 8 b Abs. 5 KStG wird als Abzugsverbot per se für verfassungs- und gemeinschaftswidrig qualifiziert.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Betriebsausgabenabzugsbeschränkung und Halbeinkünfteverfahren.

Betriebsausgabenabzugsbeschränkung und Halbeinkünfteverfahren. von Wäckerlin,  Urs
Die Unternehmenssteuerreform im Jahr 2000 hat die Besteuerung ausgeschütteter Kapitalgesellschaftsgewinne völlig umgestaltet. Das neue Halbeinkünfteverfahren berücksichtigt die Vorbelastung des Gewinns mit Körperschaftsteuer durch eine hälftige Steuerbefreiung beim Gesellschafter. Das gleichzeitig eingeführte und seitdem umstrittene hälftige Abzugsverbot für korrespondierende Aufwendungen (§ 3c Abs. 2 EStG) bildet den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Urs Wäckerlin behandelt nach einem historischen Rückblick zunächst die Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Er legt dar, dass diese eigenständiges Steuerrechtssubjekt ist und mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer unterworfen werden kann. Auf der Ebene des Anteilseigners ergibt sich, dass nach dem Gleichheitssatz die Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne mit Einkommensteuer nicht an der Rechtsform der Gesellschaft, sondern an der Stellung des Anteilseigners als Unternehmer oder Kapitalgeber ausgerichtet werden muss. § 3c Abs. 2 EStG kommt danach eine Doppelnatur zu. Die Norm ist für den Kapitalgeber unbedenklich, verstößt aber für den unternehmerisch tätigen Anteilseigner gegen das objektive Nettoprinzip. Da sich beide Regelungsteile nicht voneinander trennen lassen, ist § 3c Abs. 2 EStG insgesamt als verfassungswidrig zu qualifizieren.
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