Repricing – Die nachträgliche Modifikation von Aktienoptionsplänen zugunsten des Managements.

Repricing – Die nachträgliche Modifikation von Aktienoptionsplänen zugunsten des Managements. von Semmer,  Philipp
Aktienoptionen sind ein inzwischen auch in Deutschland bekanntes und weit verbreitetes Instrument der erfolgsabhängigen Managementvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Die in Aktienoptionen bzw. Stock Options vielfach gesetzte Erwartung unbegrenzter Unternehmenswertsteigerung hat sich nach dem Ende der Jahre des Börsenbooms jedoch nicht erfüllt. Vor diesem Hintergrund haben zuerst amerikanische Unternehmen auf nicht-haussierende Aktienkurse reagiert und das so genannte Repricing erfunden. Repricing wird als Oberbegriff für die nachträgliche Änderung der Bedingungen von Stock Options verstanden. Philipp Semmer unternimmt den Versuch, das amerikanische Phänomen des Repricing nach deutschem Recht zu qualifizieren. Dabei ist dieser juristischen Analyse eine ökonomische vorgelagert, die insbesondere im Rahmen der principal-agent-theory mögliche Motivationslagen und Rechtfertigungen des Repricing untersucht. Darauf aufbauend klärt er unter dem Blickwinkel des aktienrechtlichen Kompetenzgefüges die Zuständigkeitsfrage und materielle Rechtmäßigkeit des Repricing. Im Ergebnis darf nur die Hauptversammlung eine werterhöhende Veränderung der Optionsbedingungen beschließen. Im Rahmen der Untersuchung der materiellen Rechtmäßigkeit wird unter anderem diskutiert, ob ein diesbezüglicher Hauptversammlungsbeschluss unter dem Gesichtspunkt des § 255 Abs. 2 AktG zu einer unzulässigen Benachteiligung von Minderheitsaktionären führen kann. Weiteres Anliegen des Autors ist es, Lösungsansätze aufzuzeigen, die eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung von Aktionären verhindern. Hierzu werden exemplarisch Fallgruppen entwickelt, die einem interessengerechten Ausgleich dienen können. Semmer beschränkt sich nicht auf eine theoretische Untersuchung der Zulässigkeit und Voraussetzungen des Repricing, er wendet sich auch an den Praktiker, der sich mit dem Phänomen des Repricing auseinandersetzen muss.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Selbständige Aktienoptionsscheine.

Selbständige Aktienoptionsscheine. von Dierks,  Silke
Selbständige Aktienoptionsscheine - schon über den Begriff besteht Uneinigkeit. Die Derivate werden auch als nackte Optionsrechte oder als "Naked Warrants" bezeichnet. Die Finanzinstrumente sind aus dem amerikanischen Aktien- und Wertpapierrecht bekannt. In Deutschland bestanden und bestehen noch große Unsicherheiten im Hinblick auf ihre rechtliche Einordnung, ihre Anwendung und die Voraussetzungen der Begebung solcher Wertpapiere. Aktuell wurde die Diskussion um die Zulässigkeit selbständiger Aktienoptionsscheine im Zusammenhang mit der Frage nach der Vergütung von Führungskräften mit "Stock Options". Neben Aktienanleihen und Wandelschuldverschreibungen kommt auch die Emission von selbständigen Aktienoptionsscheinen als Vergütungsinstrument in Betracht. Diese werden isoliert und eigenständig von einer Anleihe, einem Genußschein oder einem sonstigen Finanzierungsinstrument durch eine Aktiengesellschaft begeben. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit der leistungsorientierten Vergütung durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) vom 27.04.1998 eröffnet. Der andere Schwerpunkt der Untersuchung ist der Einsatz von selbständigen Aktienoptionsscheinen zu Finanzierungszwecken im Rahmen von Kapitalerhöhungen einer Aktiengesellschaft (§ 221 AktG). Schwerpunkte sind hier die dogmatische Einordnung der selbständigen Aktienoptionsscheine in das System des Aktiengesetzes und die kritische Auseinandersetzung mit den herkömmlichen Anforderungen des materiellen Bezugsrechtsausschlusses der Aktionärsbezugsrechte. Selbständige Aktienoptionsscheine können über ihre Funktion als Vergütungs- und Finanzierungsinstrumente hinaus zur Gratifikation von Aktionären und als "Greenshoe" im Rahmen des "Bookbuilding-Verfahrens" eingesetzt werden. Daneben werden auch kapitalmarktrechtliche Anforderungen erörtert. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Problematik der Börsentermingeschäfte und die Vereinbarkeit der Funktionsausrichtung des Börsengesetzes mit den Zielsetzungen des Gesellschaftsrechts. Die Verfasserin zeigt auf, daß Kapitalmarktrecht und Gesellschaftsrecht nicht im Widerspruch stehen müssen. Auch werden Besonderheiten im Bereich des Wertpapierhandelsgesetzes im Hinblick auf Insiderhandel und "Ad-Hoc-Publizität" angesprochen. Ergebnis der umfangreichen Untersuchung ist die Feststellung der Zulässigkeit von selbständigen Aktienoptionsscheinen nach deutschem Recht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Treubindungen von Minderheitsaktionären.

Treubindungen von Minderheitsaktionären. von Guntz,  Peter
In der Arbeit werden zunächst die Voraussetzungen für eine Anwendung der - aus der Mitgliedschaft abgeleiteten - Treuepflicht auf Minderheitsaktionäre untersucht. Ein Vergleich mit der duty of loyalty des US-amerikanischen Rechts läßt - obwohl die Idee der Mitgliedschaft dort fremd ist - hinter beiden Ansätzen das Grundprinzip des Korrespondierens von Einfluß und Verantwortung erkennen. Der zweite Teil zeigt unter Abgrenzung zur Rechtsmißbrauchslösung auf, daß die Treuepflicht sowohl das dogmatisch richtigere als auch das praktisch besser geeignete Instrument zum Umgang mit gewerblichen Anfechtungsklagen darstellt. Gerade vor dem Hintergrund der amerikanischen Erfahrungen mit professionellen Aktionärsklagen wird deutlich, daß in einem System, das sich zur Rechtskontrolle privater Initiative bedient, etwaigen Mißbrauchserscheinungen nicht mit Rechtsverweigerung, sondern allein mit einer sinnvollen Steuerung der Klageanreize begegnet werden kann. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Hochschulpreis 1995 des Deutschen Aktieninstituts.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vermögensverwaltung. Übernahmerecht im Gefolge der EU-Übernahmerichtlinie.

Vermögensverwaltung. Übernahmerecht im Gefolge der EU-Übernahmerichtlinie. von Benicke,  Christoph, et al., Schäfer,  Frank A., Wiegand,  Wolfgang
Der Bankrechtstag 2006 in Zürich widmete sich den Themen Vermögensverwaltung und Übernahmerecht im Gefolge der EU-Übernahmerichtlinie. Referenten aus Wissenschaft, Praxis und Rechtsprechung diskutierten diese Themen unter der Leitung von Arne Wittig und Urs Zulauf.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Minderheitenschutz im Aktienrecht beim „kalten“ Delisting

Minderheitenschutz im Aktienrecht beim „kalten“ Delisting von Funke,  Sabine B.
Das sogenannte "Delisting", der Rückzug eines Emittenten vom Börsenhandel, ist durch einen gesellschaftsrechtstypischen Interessengegensatz von Mehrheits- und Minderheitsaktionären geprägt: Hält die Mehrheit einen Börsenrückzug für wirtschaftlich sinnvoll, sind Minderheitsaktionäre regelmäßig an der Aufrechterhaltung der Börsennotierung und der dadurch gewährleisteten besonderen Verkehrsfähigkeit oder Fungibilität ihres Aktieneigentums interessiert. Die erst 1998 durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz eingeführte Delisting-Vorschrift des § 38 Abs. 4 BörsG löst diesen Konflikt nur partiell, da ihr Anwendungsbereich auf nach dem Börsengesetz durchgeführte "reguläre" Delistingverfahren beschränkt ist. Ist das Delisting dagegen Folge einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, wie etwa der Verschmelzung einer börsennotierten auf eine nicht notierte Aktiengesellschaft, erfolgt es also auf "kaltem" Wege, gilt der Anlegerschutzstandard des § 38 Abs. 4 BörsG nicht. Diese Diskrepanz zwischen kapitalmarktrechtlich und gesellschaftsrechtlich induziertem Delisting untersucht das Werk. Ausgehend von einer Analyse des gemeinschafts- und verfassungsrechtlichen Hintergrundes wird ein Lösungskonzept entwickelt, das im Gegensatz zur zum "regulären" Delisting ergangenen "Macrotron"-Rechtsprechung eine einseitige Interessengewichtung vermeidet und die Minderheitsaktionäre nur in dem Maße schützt, wie sie tatsächliche Liquiditätseinbußen durch den Wegfall der Börsennotierung erleiden.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Minderheitenschutz im Aktienrecht beim „kalten“ Delisting

Minderheitenschutz im Aktienrecht beim „kalten“ Delisting von Funke,  Sabine B.
Das sogenannte "Delisting", der Rückzug eines Emittenten vom Börsenhandel, ist durch einen gesellschaftsrechtstypischen Interessengegensatz von Mehrheits- und Minderheitsaktionären geprägt: Hält die Mehrheit einen Börsenrückzug für wirtschaftlich sinnvoll, sind Minderheitsaktionäre regelmäßig an der Aufrechterhaltung der Börsennotierung und der dadurch gewährleisteten besonderen Verkehrsfähigkeit oder Fungibilität ihres Aktieneigentums interessiert. Die erst 1998 durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz eingeführte Delisting-Vorschrift des § 38 Abs. 4 BörsG löst diesen Konflikt nur partiell, da ihr Anwendungsbereich auf nach dem Börsengesetz durchgeführte "reguläre" Delistingverfahren beschränkt ist. Ist das Delisting dagegen Folge einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, wie etwa der Verschmelzung einer börsennotierten auf eine nicht notierte Aktiengesellschaft, erfolgt es also auf "kaltem" Wege, gilt der Anlegerschutzstandard des § 38 Abs. 4 BörsG nicht. Diese Diskrepanz zwischen kapitalmarktrechtlich und gesellschaftsrechtlich induziertem Delisting untersucht das Werk. Ausgehend von einer Analyse des gemeinschafts- und verfassungsrechtlichen Hintergrundes wird ein Lösungskonzept entwickelt, das im Gegensatz zur zum "regulären" Delisting ergangenen "Macrotron"-Rechtsprechung eine einseitige Interessengewichtung vermeidet und die Minderheitsaktionäre nur in dem Maße schützt, wie sie tatsächliche Liquiditätseinbußen durch den Wegfall der Börsennotierung erleiden.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Vermögensverwaltung. Übernahmerecht im Gefolge der EU-Übernahmerichtlinie.

Vermögensverwaltung. Übernahmerecht im Gefolge der EU-Übernahmerichtlinie. von Benicke,  Christoph, et al., Schäfer,  Frank A., Wiegand,  Wolfgang
Der Bankrechtstag 2006 in Zürichwidmete sich den Themen Vermögensverwaltung und Übernahmerecht im Gefolge der EU-Übernahmerichtlinie. Referenten aus Wissenschaft, Praxis und Rechtsprechung diskutierten diese Themen unter der Leitung von Arne Wittig und Urs Zulauf.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Rückzug vom organisierten Kapitalmarkt (Delisting)

Der Rückzug vom organisierten Kapitalmarkt (Delisting) von Krolop,  Kaspar
Der freiwillige Rückzug vom organisierten Kapitalmarkt (Delisting) ist Gegenstand intensiver Diskussion. Dies findet seine Ursache vor allem in der Macrotron-Entscheidung des BGH, deren Bedeutung weit über diesen Vorgang hinausgeht. Gestützt auf seine in der gesellschaftsrechtlichen Beratungspraxis und bei der Tätigkeit für eine Börsenaufsichtsbehörde gewonnenen Erfahrungen entwickelt der Autor Interpretations- und Lösungsansätze für die von dieser Entscheidung aufgeworfenen dogmatischen und praktischen Probleme, wobei UMAG und KapMuG bereits berücksichtigt wurden. Der Autor stellt dabei das Delisting in den Kontext mit dem europäischen Wettbewerb zwischen den Börsen bzw. zwischen börslichen und außerbörslichen Wertpapiermärkten unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im europäischen Kapitalmarktrecht und der Behandlung des Delisting in anderen Staaten. Im Mittelpunkt steht die Bewältigung des Nebeneinanders von gesellschaftsrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Regelungen sowie Rechtsbehelfen durch eine Gesamtschau von Börsen-, Übernahme- und Gesellschaftsrecht. Der Autor entwickelt ein Konzept für die Behandlung dieser Problematik, das über das Delisting hinaus für das Verständnis des Verhältnisses von Gesellschafts- zum Kapitalmarktrecht fruchtbar gemacht werden kann. Die Ergebnisse dieser Betrachtungen sowie grundrechtsdogmatische Erwägungen geben dabei Anlass, die Macrotron-Entscheidung des BGH kritisch zu hinterfragen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Rückzug vom organisierten Kapitalmarkt (Delisting)

Der Rückzug vom organisierten Kapitalmarkt (Delisting) von Krolop,  Kaspar
Der freiwillige Rückzug vom organisierten Kapitalmarkt (Delisting) ist Gegenstand intensiver Diskussion. Dies findet seine Ursache vor allem in der Macrotron-Entscheidung des BGH, deren Bedeutung weit über diesen Vorgang hinausgeht. Gestützt auf seine in der gesellschaftsrechtlichen Beratungspraxis und bei der Tätigkeit für eine Börsenaufsichtsbehörde gewonnenen Erfahrungen entwickelt der Autor Interpretations- und Lösungsansätze für die von dieser Entscheidung aufgeworfenen dogmatischen und praktischen Probleme, wobei UMAG und KapMuG bereits berücksichtigt wurden. Der Autor stellt dabei das Delisting in den Kontext mit dem europäischen Wettbewerb zwischen den Börsen bzw. zwischen börslichen und außerbörslichen Wertpapiermärkten unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im europäischen Kapitalmarktrecht und der Behandlung des Delisting in anderen Staaten. Im Mittelpunkt steht die Bewältigung des Nebeneinanders von gesellschaftsrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Regelungen sowie Rechtsbehelfen durch eine Gesamtschau von Börsen-, Übernahme- und Gesellschaftsrecht. Der Autor entwickelt ein Konzept für die Behandlung dieser Problematik, das über das Delisting hinaus für das Verständnis des Verhältnisses von Gesellschafts- zum Kapitalmarktrecht fruchtbar gemacht werden kann. Die Ergebnisse dieser Betrachtungen sowie grundrechtsdogmatische Erwägungen geben dabei Anlass, die Macrotron-Entscheidung des BGH kritisch zu hinterfragen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Treubindungen von Minderheitsaktionären.

Treubindungen von Minderheitsaktionären. von Guntz,  Peter
In der Arbeit werden zunächst die Voraussetzungen für eine Anwendung der - aus der Mitgliedschaft abgeleiteten - Treuepflicht auf Minderheitsaktionäre untersucht. Ein Vergleich mit der duty of loyalty des US-amerikanischen Rechts läßt - obwohl die Idee der Mitgliedschaft dort fremd ist - hinter beiden Ansätzen das Grundprinzip des Korrespondierens von Einfluß und Verantwortung erkennen. Der zweite Teil zeigt unter Abgrenzung zur Rechtsmißbrauchslösung auf, daß die Treuepflicht sowohl das dogmatisch richtigere als auch das praktisch besser geeignete Instrument zum Umgang mit gewerblichen Anfechtungsklagen darstellt. Gerade vor dem Hintergrund der amerikanischen Erfahrungen mit professionellen Aktionärsklagen wird deutlich, daß in einem System, das sich zur Rechtskontrolle privater Initiative bedient, etwaigen Mißbrauchserscheinungen nicht mit Rechtsverweigerung, sondern allein mit einer sinnvollen Steuerung der Klageanreize begegnet werden kann. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Hochschulpreis 1995 des Deutschen Aktieninstituts.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Treubindungen von Minderheitsaktionären.

Treubindungen von Minderheitsaktionären. von Guntz,  Peter
In der Arbeit werden zunächst die Voraussetzungen für eine Anwendung der - aus der Mitgliedschaft abgeleiteten - Treuepflicht auf Minderheitsaktionäre untersucht. Ein Vergleich mit der duty of loyalty des US-amerikanischen Rechts läßt - obwohl die Idee der Mitgliedschaft dort fremd ist - hinter beiden Ansätzen das Grundprinzip des Korrespondierens von Einfluß und Verantwortung erkennen. Der zweite Teil zeigt unter Abgrenzung zur Rechtsmißbrauchslösung auf, daß die Treuepflicht sowohl das dogmatisch richtigere als auch das praktisch besser geeignete Instrument zum Umgang mit gewerblichen Anfechtungsklagen darstellt. Gerade vor dem Hintergrund der amerikanischen Erfahrungen mit professionellen Aktionärsklagen wird deutlich, daß in einem System, das sich zur Rechtskontrolle privater Initiative bedient, etwaigen Mißbrauchserscheinungen nicht mit Rechtsverweigerung, sondern allein mit einer sinnvollen Steuerung der Klageanreize begegnet werden kann. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Hochschulpreis 1995 des Deutschen Aktieninstituts.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Selbständige Aktienoptionsscheine.

Selbständige Aktienoptionsscheine. von Dierks,  Silke
Selbständige Aktienoptionsscheine - schon über den Begriff besteht Uneinigkeit. Die Derivate werden auch als nackte Optionsrechte oder als "Naked Warrants" bezeichnet. Die Finanzinstrumente sind aus dem amerikanischen Aktien- und Wertpapierrecht bekannt. In Deutschland bestanden und bestehen noch große Unsicherheiten im Hinblick auf ihre rechtliche Einordnung, ihre Anwendung und die Voraussetzungen der Begebung solcher Wertpapiere. Aktuell wurde die Diskussion um die Zulässigkeit selbständiger Aktienoptionsscheine im Zusammenhang mit der Frage nach der Vergütung von Führungskräften mit "Stock Options". Neben Aktienanleihen und Wandelschuldverschreibungen kommt auch die Emission von selbständigen Aktienoptionsscheinen als Vergütungsinstrument in Betracht. Diese werden isoliert und eigenständig von einer Anleihe, einem Genußschein oder einem sonstigen Finanzierungsinstrument durch eine Aktiengesellschaft begeben. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit der leistungsorientierten Vergütung durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) vom 27.04.1998 eröffnet. Der andere Schwerpunkt der Untersuchung ist der Einsatz von selbständigen Aktienoptionsscheinen zu Finanzierungszwecken im Rahmen von Kapitalerhöhungen einer Aktiengesellschaft (§ 221 AktG). Schwerpunkte sind hier die dogmatische Einordnung der selbständigen Aktienoptionsscheine in das System des Aktiengesetzes und die kritische Auseinandersetzung mit den herkömmlichen Anforderungen des materiellen Bezugsrechtsausschlusses der Aktionärsbezugsrechte. Selbständige Aktienoptionsscheine können über ihre Funktion als Vergütungs- und Finanzierungsinstrumente hinaus zur Gratifikation von Aktionären und als "Greenshoe" im Rahmen des "Bookbuilding-Verfahrens" eingesetzt werden. Daneben werden auch kapitalmarktrechtliche Anforderungen erörtert. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Problematik der Börsentermingeschäfte und die Vereinbarkeit der Funktionsausrichtung des Börsengesetzes mit den Zielsetzungen des Gesellschaftsrechts. Die Verfasserin zeigt auf, daß Kapitalmarktrecht und Gesellschaftsrecht nicht im Widerspruch stehen müssen. Auch werden Besonderheiten im Bereich des Wertpapierhandelsgesetzes im Hinblick auf Insiderhandel und "Ad-Hoc-Publizität" angesprochen. Ergebnis der umfangreichen Untersuchung ist die Feststellung der Zulässigkeit von selbständigen Aktienoptionsscheinen nach deutschem Recht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Repricing – Die nachträgliche Modifikation von Aktienoptionsplänen zugunsten des Managements.

Repricing – Die nachträgliche Modifikation von Aktienoptionsplänen zugunsten des Managements. von Semmer,  Philipp
Aktienoptionen sind ein inzwischen auch in Deutschland bekanntes und weit verbreitetes Instrument der erfolgsabhängigen Managementvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Die in Aktienoptionen bzw. Stock Options vielfach gesetzte Erwartung unbegrenzter Unternehmenswertsteigerung hat sich nach dem Ende der Jahre des Börsenbooms jedoch nicht erfüllt. Vor diesem Hintergrund haben zuerst amerikanische Unternehmen auf nicht-haussierende Aktienkurse reagiert und das so genannte Repricing erfunden. Repricing wird als Oberbegriff für die nachträgliche Änderung der Bedingungen von Stock Options verstanden. Philipp Semmer unternimmt den Versuch, das amerikanische Phänomen des Repricing nach deutschem Recht zu qualifizieren. Dabei ist dieser juristischen Analyse eine ökonomische vorgelagert, die insbesondere im Rahmen der principal-agent-theory mögliche Motivationslagen und Rechtfertigungen des Repricing untersucht. Darauf aufbauend klärt er unter dem Blickwinkel des aktienrechtlichen Kompetenzgefüges die Zuständigkeitsfrage und materielle Rechtmäßigkeit des Repricing. Im Ergebnis darf nur die Hauptversammlung eine werterhöhende Veränderung der Optionsbedingungen beschließen. Im Rahmen der Untersuchung der materiellen Rechtmäßigkeit wird unter anderem diskutiert, ob ein diesbezüglicher Hauptversammlungsbeschluss unter dem Gesichtspunkt des § 255 Abs. 2 AktG zu einer unzulässigen Benachteiligung von Minderheitsaktionären führen kann. Weiteres Anliegen des Autors ist es, Lösungsansätze aufzuzeigen, die eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung von Aktionären verhindern. Hierzu werden exemplarisch Fallgruppen entwickelt, die einem interessengerechten Ausgleich dienen können. Semmer beschränkt sich nicht auf eine theoretische Untersuchung der Zulässigkeit und Voraussetzungen des Repricing, er wendet sich auch an den Praktiker, der sich mit dem Phänomen des Repricing auseinandersetzen muss.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Repricing – Die nachträgliche Modifikation von Aktienoptionsplänen zugunsten des Managements.

Repricing – Die nachträgliche Modifikation von Aktienoptionsplänen zugunsten des Managements. von Semmer,  Philipp
Aktienoptionen sind ein inzwischen auch in Deutschland bekanntes und weit verbreitetes Instrument der erfolgsabhängigen Managementvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Die in Aktienoptionen bzw. Stock Options vielfach gesetzte Erwartung unbegrenzter Unternehmenswertsteigerung hat sich nach dem Ende der Jahre des Börsenbooms jedoch nicht erfüllt. Vor diesem Hintergrund haben zuerst amerikanische Unternehmen auf nicht-haussierende Aktienkurse reagiert und das so genannte Repricing erfunden. Repricing wird als Oberbegriff für die nachträgliche Änderung der Bedingungen von Stock Options verstanden. Philipp Semmer unternimmt den Versuch, das amerikanische Phänomen des Repricing nach deutschem Recht zu qualifizieren. Dabei ist dieser juristischen Analyse eine ökonomische vorgelagert, die insbesondere im Rahmen der principal-agent-theory mögliche Motivationslagen und Rechtfertigungen des Repricing untersucht. Darauf aufbauend klärt er unter dem Blickwinkel des aktienrechtlichen Kompetenzgefüges die Zuständigkeitsfrage und materielle Rechtmäßigkeit des Repricing. Im Ergebnis darf nur die Hauptversammlung eine werterhöhende Veränderung der Optionsbedingungen beschließen. Im Rahmen der Untersuchung der materiellen Rechtmäßigkeit wird unter anderem diskutiert, ob ein diesbezüglicher Hauptversammlungsbeschluss unter dem Gesichtspunkt des § 255 Abs. 2 AktG zu einer unzulässigen Benachteiligung von Minderheitsaktionären führen kann. Weiteres Anliegen des Autors ist es, Lösungsansätze aufzuzeigen, die eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung von Aktionären verhindern. Hierzu werden exemplarisch Fallgruppen entwickelt, die einem interessengerechten Ausgleich dienen können. Semmer beschränkt sich nicht auf eine theoretische Untersuchung der Zulässigkeit und Voraussetzungen des Repricing, er wendet sich auch an den Praktiker, der sich mit dem Phänomen des Repricing auseinandersetzen muss.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Repricing – Die nachträgliche Modifikation von Aktienoptionsplänen zugunsten des Managements.

Repricing – Die nachträgliche Modifikation von Aktienoptionsplänen zugunsten des Managements. von Semmer,  Philipp
Aktienoptionen sind ein inzwischen auch in Deutschland bekanntes und weit verbreitetes Instrument der erfolgsabhängigen Managementvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Die in Aktienoptionen bzw. Stock Options vielfach gesetzte Erwartung unbegrenzter Unternehmenswertsteigerung hat sich nach dem Ende der Jahre des Börsenbooms jedoch nicht erfüllt. Vor diesem Hintergrund haben zuerst amerikanische Unternehmen auf nicht-haussierende Aktienkurse reagiert und das so genannte Repricing erfunden. Repricing wird als Oberbegriff für die nachträgliche Änderung der Bedingungen von Stock Options verstanden. Philipp Semmer unternimmt den Versuch, das amerikanische Phänomen des Repricing nach deutschem Recht zu qualifizieren. Dabei ist dieser juristischen Analyse eine ökonomische vorgelagert, die insbesondere im Rahmen der principal-agent-theory mögliche Motivationslagen und Rechtfertigungen des Repricing untersucht. Darauf aufbauend klärt er unter dem Blickwinkel des aktienrechtlichen Kompetenzgefüges die Zuständigkeitsfrage und materielle Rechtmäßigkeit des Repricing. Im Ergebnis darf nur die Hauptversammlung eine werterhöhende Veränderung der Optionsbedingungen beschließen. Im Rahmen der Untersuchung der materiellen Rechtmäßigkeit wird unter anderem diskutiert, ob ein diesbezüglicher Hauptversammlungsbeschluss unter dem Gesichtspunkt des § 255 Abs. 2 AktG zu einer unzulässigen Benachteiligung von Minderheitsaktionären führen kann. Weiteres Anliegen des Autors ist es, Lösungsansätze aufzuzeigen, die eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung von Aktionären verhindern. Hierzu werden exemplarisch Fallgruppen entwickelt, die einem interessengerechten Ausgleich dienen können. Semmer beschränkt sich nicht auf eine theoretische Untersuchung der Zulässigkeit und Voraussetzungen des Repricing, er wendet sich auch an den Praktiker, der sich mit dem Phänomen des Repricing auseinandersetzen muss.
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