Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Entworfen wird eine allgemeine Rechtslehre auf der Grundlage der allgemeinen Semiotik von Charles S. Peirce. Sie erfasst interne Normbildung und Akzeptanz ebenso wie Romanliteratur und die mediale Erscheinung des Rechts in Akten und Verhandlungen. Die Beispiele für Rechtszeichen bilden ein Kaleidoskop bekannter Verfahren. Dargestellt werden dabei Grundbegriffe der klassischen Methodenlehre: Norm und Fall ebenso wie Methode und Verfassung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Entworfen wird eine allgemeine Rechtslehre auf der Grundlage der allgemeinen Semiotik von Charles S. Peirce. Sie erfasst interne Normbildung und Akzeptanz ebenso wie Romanliteratur und die mediale Erscheinung des Rechts in Akten und Verhandlungen. Die Beispiele für Rechtszeichen bilden ein Kaleidoskop bekannter Verfahren. Dargestellt werden dabei Grundbegriffe der klassischen Methodenlehre: Norm und Fall ebenso wie Methode und Verfassung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Hoheitliche Rechtsverletzungen müssen rechtliche Folgen haben, wenn Rechtsstaatlichkeit kein bloßes Versprechen bleiben soll. Das positive Recht gestaltet diese Folgen nur teilweise aus und überlässt dem Richterrecht das Feld. Das hat zu einer unübersichtlichen Vielgestaltigkeit möglicher Folgen rechtswidrigen Staatshandelns und zu vielen Ungereimtheiten geführt. Heiko Sauer begreift die Folgen hoheitlicher Rechtsverletzungen als Verletzungsreaktionen, die er durch die Konturierung eines Rechtsgebiets des öffentlichen Reaktionsrechts ordnet und auf einheitliche Grundsätze zurückführt. Seine Grundlagen erschließt er durch eine strukturtheoretische Analyse möglicher Reaktionsinhalte und Reaktionsmodi. Mit diesem Analyserahmen kann geklärt werden, wozu hoheitliche Rechtsverletzungen nach geltendem Recht verpflichten, wie diese Verpflichtungen erfüllt und durchgesetzt werden können und wann sie verfassungsrechtlich und unionsrechtlich begrenzt werden dürfen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Hoheitliche Rechtsverletzungen müssen rechtliche Folgen haben, wenn Rechtsstaatlichkeit kein bloßes Versprechen bleiben soll. Das positive Recht gestaltet diese Folgen nur teilweise aus und überlässt dem Richterrecht das Feld. Das hat zu einer unübersichtlichen Vielgestaltigkeit möglicher Folgen rechtswidrigen Staatshandelns und zu vielen Ungereimtheiten geführt. Heiko Sauer begreift die Folgen hoheitlicher Rechtsverletzungen als Verletzungsreaktionen, die er durch die Konturierung eines Rechtsgebiets des öffentlichen Reaktionsrechts ordnet und auf einheitliche Grundsätze zurückführt. Seine Grundlagen erschließt er durch eine strukturtheoretische Analyse möglicher Reaktionsinhalte und Reaktionsmodi. Mit diesem Analyserahmen kann geklärt werden, wozu hoheitliche Rechtsverletzungen nach geltendem Recht verpflichten, wie diese Verpflichtungen erfüllt und durchgesetzt werden können und wann sie verfassungsrechtlich und unionsrechtlich begrenzt werden dürfen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Aktualisiert: 2023-01-26
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Entworfen wird eine allgemeine Rechtslehre auf der Grundlage der allgemeinen Semiotik von Charles S. Peirce. Sie erfasst interne Normbildung und Akzeptanz ebenso wie Romanliteratur und die mediale Erscheinung des Rechts in Akten und Verhandlungen. Die Beispiele für Rechtszeichen bilden ein Kaleidoskop bekannter Verfahren. Dargestellt werden dabei Grundbegriffe der klassischen Methodenlehre: Norm und Fall ebenso wie Methode und Verfassung.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Es gab eine Zeit, da begann jedes Gesetz mit einer ausführlichen Präambel, in der die Herrscher erzählten, wozu ihre Gesetze gut sind. Die Französische Revolution stellte den Anfang vom Ende dieser Zeit dar und seit der Mitte des 19. Jahrhunderts sind die Gesetze in Frankreich, Deutschland und der Schweiz präambellos – was sie bis auf ein schauderhaftes Intermezzo während des nationalsozialistischen Terrors auch geblieben sind. Allerdings setzte ab den 1950er-Jahren das Phänomen der Zweckartikel und Zweckparagraphen ein: Es wurde Mode, dass die Gesetze in ihrem ersten Artikel verkündeten, mit welchen Absichten und zu welchen Zwecken sie erlassen wurden. Heute ist diese Mode in den erwähnten Ländern fest etabliert. In der Schweiz beginnt mittlerweile sogar jedes zweite Gesetz mit einem Zweckartikel. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der soeben kurz skizzierten wechselvollen Geschichte der Zweckbestimmungen in Gesetzen aus rechtlicher und politischer Sicht auseinander. Sie schreibt, sollte es denn zutreffen, dass „[die Absicht des Gesetzgebers] […] die Seele des Gesetzes [ist]“, die Geschichte der Seelen der Gesetze. Und kommt zum Schluss, dass das Recht ein von der Politik zu unterscheidendes System ist.
Aktualisiert: 2020-01-31
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Im vorliegenden Band macht Jan Schapp eine Reihe seiner Aufsätze zur juristischen Methodenlehre aus den Jahren 1992-2007 erneut zugänglich. Er stellt dabei anknüpfend an eigene frühere Arbeiten die juristische Methodenlehre auf eine neue Grundlage. Im Mittelpunkt steht für ihn nicht mehr die Frage nach den allgemeinen Kriterien der Auslegung von Gesetzestexten, sondern das Verhältnis von Fall, Gesetz und richterlicher Entscheidung. Gesetz und Richterspruch begreift er als Entscheidung von Konflikten einer vorausgesetzten Lebenswirklichkeit. Diese Konfliktsentscheidung erfolgt aufgrund der Lehre vom Anspruch, die als System des Zivilrechts entfaltet wird. Immer klarer tritt dabei die Bedeutung der römisch-rechtlichen Unterscheidung von res und actio als zentrales Motiv auch für ein modernes Rechtsdenken hervor. Sie ermöglicht es, die grundlegenden Institutionen des Rechts auf ein System der Ansprüche zu beziehen und beide zu einem System des Zivilrechts zusammenzufügen. Ihm schließt sich dann das öffentliche Recht mit neuen Fragestellungen an. Der Autor skizziert die praktische Arbeit des Richters wirklichkeitsnah, bettet sie dabei aber zugleich auch in größere geisteswissenschaftliche Zusammenhänge ein. Für das deutsche ohnehin stark am Anspruch orientierte Rechtsdenken bietet sich so eine Methodenlehre verstanden als Konzeption für Lehre und Studium des Rechtes an. Zugleich werden Züge einer zukünftigen europäischen Rechtswissenschaft erkennbar. Die Methodenlehre rückt aus einer Randlage in das Zentrum von Recht und Rechtswissenschaft.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das öffentliche Recht und auch die Politik enthalten eine breite Diskussion zum Thema Demokratie als Herrschafts- oder Staatsform. Im Verfassungsstaat wird diese Debatte komplettiert durch Überlegungen, wie eine Verfassung gestaltet sein muß, will man sie demokratisch nennen. Bislang waren nach dem Stand der Wissenschaft diese Überlegungen soweit gediehen, direkt demokratische Formen – wie man sie etwa in der Schweiz vorfindet – als demokratisch zu erachten, aber auch repräsentative, die man vorzugsweise in Frankreich und der Bundesrepublik geschaffen hat. Die Forschung mußte sich daher – wegen einer Vielzahl praktischer Probleme bei der Konstituierung von Politik durch Recht – mit der Frage befassen, in welchem Verhältnis beide zueinander stehen. Das Buch beantwortet diese Frage.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Das Buch 'Einführung in die Rechtskunde' vermittelt grundlegende Rechtskenntnisse. Es zeigt auf, dass die Themen Recht und Gesetz keineswegs langweilig sind.
Dieses Lehrbuch ist das Resultat langjähriger Lehrererfahrung. Der Inhalt und Aufbau ist so konzipiert, dass das Lehrmittel sowohl für den Unterricht als auch für den Selbstunterricht eingesetzt werden kann.
Aktualisiert: 2020-09-16
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