Die 3. Auflage der "Grundbegriffe des Strafrechts" wurde vollständig überarbeitet. Die bisherigen Kapitel über die Legitimation staatlicher Strafe und über deren Sinn und Zweck sind gekürzt und zusammengefügt worden. Durchgängig sind Literatur- und Rechtsprechungsnachweise aktualisiert worden. Im Übrigen ist die Grundkonzeption unverändert geblieben: Auch die Neuauflage der "Grundbegriffe" versteht sich als Lern- und Lesebuch und wendet sich nicht nur an Studierende aller juristischen Studiengänge an Universitäten und Hochschulen, sondern auch an Studierende anderer Studiengänge mit strafrechtlichem Bezug.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Situationen, in denen sich der handlungswillige Bürger an eine Auskunftsperson wendet, eine unrechtsverneinende Rechtsauskunft erhält, im Vertrauen auf diese handelt und das Gericht das Handeln später als rechtswidrig ansieht, bereiten erhebliche Schwierigkeiten. Eine besondere Herausforderung bilden unklare Rechtslagen. Nur wenn sich der Auskunftsersuchende an eine Auskunftsperson wendet, von der er eine sachkundige und objektive Auskunft erwarten darf und er nicht erkennen kann, dass er auf die Auskunft nicht vertrauen darf, handelt er schuldlos. Die Autorin bestimmt in diesem Band den Kreis der Auskunftspersonen und stellt formale und materielle Anforderungen an Rechtsauskünfte auf.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Situationen, in denen sich der handlungswillige Bürger an eine Auskunftsperson wendet, eine unrechtsverneinende Rechtsauskunft erhält, im Vertrauen auf diese handelt und das Gericht das Handeln später als rechtswidrig ansieht, bereiten erhebliche Schwierigkeiten. Eine besondere Herausforderung bilden unklare Rechtslagen. Nur wenn sich der Auskunftsersuchende an eine Auskunftsperson wendet, von der er eine sachkundige und objektive Auskunft erwarten darf und er nicht erkennen kann, dass er auf die Auskunft nicht vertrauen darf, handelt er schuldlos. Die Autorin bestimmt in diesem Band den Kreis der Auskunftspersonen und stellt formale und materielle Anforderungen an Rechtsauskünfte auf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Situationen, in denen sich der handlungswillige Bürger an eine Auskunftsperson wendet, eine unrechtsverneinende Rechtsauskunft erhält, im Vertrauen auf diese handelt und das Gericht das Handeln später als rechtswidrig ansieht, bereiten erhebliche Schwierigkeiten. Eine besondere Herausforderung bilden unklare Rechtslagen. Nur wenn sich der Auskunftsersuchende an eine Auskunftsperson wendet, von der er eine sachkundige und objektive Auskunft erwarten darf und er nicht erkennen kann, dass er auf die Auskunft nicht vertrauen darf, handelt er schuldlos. Die Autorin bestimmt in diesem Band den Kreis der Auskunftspersonen und stellt formale und materielle Anforderungen an Rechtsauskünfte auf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Besondere Teil des Strafgesetzbuches ist seit der letzten Auflage um verschiedene neue oder neu gefasste Tatbestände erweitert worden, die es zu erläutern gilt: den unrechtmässigen Bezug von Sozialleistungen (Art. 148a StGB), die Zwangsheirat (Art. 181a StGB), die Ergänzung des Hacking-Tatbestandes (Art. 143bis Abs. 2 StGB), das Verschwindenlassen (Art. 185bis StGB), revidierte Sexualdelikte wie das Ausnützen sexueller Handlungen und die Pornografie (Art. 195–197 StGB) sowie weitere, weniger bedeutsame Änderungen. Die umfangreiche Praxis des Bundesgerichts ist auf ihrem aktuellen Stand eingearbeitet und wird kritisch analysiert. Eigene Positionen sind ebenfalls einer kritischen Würdigung unterzogen und, wo nötig, revidiert worden. Das Werk enthält weiter Hinweise auf ausgewählte Publikationen. Ein Gesetzes- und ein ausführliches Sachregister erleichtern die Benutzung der Neuauflage.
Aktualisiert: 2022-06-10
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Der Besondere Teil des Strafgesetzbuches ist seit der letzten Auflage um verschiedene neue oder neu gefasste Tatbestände erweitert worden, die es zu erläutern gilt: den unrechtmässigen Bezug von Sozialleistungen (Art. 148a StGB), die Zwangsheirat (Art. 181a StGB), die Ergänzung des Hacking-Tatbestandes (Art. 143bis Abs. 2 StGB), das Verschwindenlassen (Art. 185bis StGB), revidierte Sexualdelikte wie das Ausnützen sexueller Handlungen und die Pornografie (Art. 195–197 StGB) sowie weitere, weniger bedeutsame Änderungen. Die umfangreiche Praxis des Bundesgerichts ist auf ihrem aktuellen Stand eingearbeitet und wird kritisch analysiert. Eigene Positionen sind ebenfalls einer kritischen Würdigung unterzogen und, wo nötig, revidiert worden. Das Werk enthält weiter Hinweise auf ausgewählte Publikationen. Ein Gesetzes- und ein ausführliches Sachregister erleichtern die Benutzung der Neuauflage.
Aktualisiert: 2022-05-24
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Das gesellschaftliche Ärztebild unterlag in den letzten Jahrzehnten einer grundlegenden Veränderung: Vom 'unfehlbaren Halbgott in Weiss', der über die medizinische Behandlung allein verfügt hat, hat sich der Arzt zum Dienstleister gewandelt, der zusammen mit dem Patienten über dessen Gesundheit entscheiden muss, erst durch dessen Zustimmung zum Handeln ermächtigt ist und der für sein Verhalten Rechenschaft abzulegen hat.
Die Arbeit erörtert den Patientenwillen als legitimierendes Element bei der Heilbehandlung. Im Spannungsfeld zwischen Patientenautonomie und ärztlichem Paternalismus werden die Anforderungen an diesen Willen sowie dessen Grenzen aufgezeigt und es wird der Frage nachgegangen, wie viel Freiheit angezeigt ist und in welchen Bereichen ein gewisser Paternalismus noch heute seine Berechtigung findet. Die Untersuchung befasst sich unter anderem mit der individuellen Fähigkeit des Patienten, die Behandlung einzuschätzen, analysiert die ärztliche Aufklärung als faktische Voraussetzung der Patientenautonomie und stellt die Anforderungen an die Einwilligungserklärung dar. Dabei werden aktuelle Kontroversen, etwa über die Patientenverfügung oder den Umfang der Aufklärungspflicht, kritisch gewürdigt.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Obwohl sich in der wirtschaftlichen Realität Unternehmen immer häufiger zu Konzernen zusammenschliessen respektive zusammengeschlossen werden und das 'Ideal' der wirtschaftlich wie juristisch selbständigen Gesellschaft nur noch unter den kleinen und sich vielfach in Familienbesitz befindenden Unternehmen verbreitet anzutreffen ist, orientiert sich das Recht nach wie vor an diesem 'Wunschbild'. Dies trifft nicht alleine auf das Privatrecht zu, das den Konzern nur einer fragmentarischen gesetzlichen Ordnung unterworfen hat, sondern auch auf Art. 102 StGB, welcher kurzerhand die Unternehmensträger des Privat- und öffentlichen Rechts zu Unternehmen im Sinne 'dieses' Artikels erklärt und dabei ausser Acht lässt, dass die Unternehmen des modernen Wirtschaftslebens komplexe Gebilde, bestehend aus mehreren Stufen abhängiger Tochter- und Enkelgesellschaften, sind. Die vorliegende Abhandlung versucht aufzuzeigen, wie die rechtlichen Vorgaben mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten in Übereinstimmung gebracht werden können. Dabei wird in Abweichung von der herrschenden unternehmensstrafrechtlichen Lehre nicht die im Individualstrafrecht entwickelte Geschäftsherrenhaftung bemüht, sondern ein eigenständiger Ansatz entwickelt. Die Arbeit wird abgeschlossen mit Erörterungen zu Rechtsproblemen, welche sich bei der unternehmensstrafrechtlichen Erfassung international tätiger Grosskonzerne stellen.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Der vorliegende Tagungsband behandelt aktuelle Entwicklungen in Sport, Sicherheit und Recht und legt den Schwerpunkt auf Sicherheitsfragen.
Lic. iur. Jan Kleiner stellt Rechtsfragen rund um Stadionverbote vor. Dr. iur. Markus H.F. Mohler beleuchtet Sicherheitsrecht und Rechtssicherheit bei Sportveranstaltungen. Lic. iur. Marc Engler befasst sich mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Veranstalters von Sportanlässen. Prof. Dr. iur. Ulrich Haas und Ref. iur. Julia Jansen erläutern die verbandsrechtlichen Verantwortlichkeiten, hauptsächlich aus der Sicht des deutschen, aber auch des schweizerischen Rechts, für Zuschauerausschreitungen im Fussball. Die zivilrechtliche Haftung bei Zuschauerausschreitungen wird von Dr. iur. András A. Gurovits behandelt. Prof. Dr. iur. Peter W. Heermann beleuchtet die Haftung des Sportveranstalters im deutschen Recht für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten in aus-gewählten Sportarten und Dr. iur. Oliver Kälin erläutert zum Schluss die Sorgfalt und Verantwortlichkeit beim Anbieten von Risikoaktivitäten.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Bisher konnte die Bank als Unternehmen - von punktuellen Haftungsgrundlagen im Nebenstrafrecht abgesehen - nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Delikte eines Bankangestellten wie Betrug oder Geldwäscherei konnten nur zur Haftung des delinquenten Bankers und gegebenenfalls des verantwortlichen Geschäftsherrn führen. Die Bank an sich blieb davon indessen unberührt.
Seit der Einführung der kernstrafrechtlichen Unternehmenshaftung am 1. Oktober 2003 ist dem nicht mehr so. Der Bank resultieren daraus zwei unterschiedliche Pflichten. Gemäss der subsidiären Verantwortlichkeit von Art. 102 Abs. 1 StGB ist sie zur klaren personalen Organisationsstruktur verpflichtet, gemäss der originären Verantwortlichkeit von Art. 102 Abs. 2 StGB zur Verhinderung von sieben Katalogstraftaten.
Die vorliegende Arbeit hat für beide Haftungsvarianten bankspezifische Vorkehren erarbeitet, welche den Anforderungen an die Unternehmensorganisation des Art. 102 StGB genügen und die Bank so vor einer strafrechtlichen Verantwortung bewahren.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Was ist eigentlich genau 'Pornografie'? Ist 'Pornografie' schädlich für unsere Gesellschaft? Und welche Form der 'Pornografie ' soll überhaupt pönalisiert werden? Diesen und weiteren Fragen geht die vorliegende Dissertation auf den Grund. Sie setzt sich im Hauptteil kritisch und vertieft mit dem schweizerischen Pornografiestrafrecht auseinander. Beim nachfolgenden Vergleich mit Deutschland und den USA wird aufgezeigt, dass nicht nur unterschiedliche Verständnisse über die Frage, was überhaupt 'Pornografie' ausmacht, bestehen, sondern ebensolche Unterschiede, welche Art von Pornografie unter Strafe gestellt werden soll. In einem abschliessenden umfassenden Reformvorschlag wird die jetzige gesetzliche Regelung der Schweiz nochmals kritisch durchleuchtet und es werden Vorschläge für eine Neuregelung de lege ferenda unter Berücksichtigung des Spannungsfelds zwischen der Schädlichkeit gewisser Pornografiearten und den Freiheits- und Selbstbestimmungsrechten des Einzelnen gebracht.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Das Herzstück der Revision des Allgemeinen Teils des StGB ist die Neuordnung des Sanktionensystems. Dabei stellt die Geldstrafe nach dem Tagessatzsystem die wichtigste Neuerung dar. Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist sowohl die theoretische Ausgestaltung als auch die Anwendung der Geldstrafe in der Praxis. Das Tagessatzsystem wird aus historischer, soziologischer und gesetzestechnischer Sicht betrachtet. Weiter wird der Strafzumessung der Geldstrafe, insbesondere der Berechnung der Tagessatzhöhe besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Es wird praxisbezogen aufgezeigt, anhand welcher Möglichkeiten eine Individualisierung des Sanktionsprofils des Täters zu erfolgen hat, um den in die Geldstrafe gesetzten Ansprüchen gerecht werden zu können. Ebenfalls aufgezeigt wird die Problematik einer bedingten bzw. teilbedingt ausgesprochenen Geldstrafe sowie der Vollzug der Geldstrafe.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Diese Arbeit behandelt die Frage, ob in einer Notstandssituation ein Mensch getötet werden darf, um das Leben eines anderen Menschen zu retten. Strafrechtlich handelt es sich dabei um das Problem des sogenannten Lebensnotstandes. Darf etwa ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug abgeschossen und dürfen unschuldige Menschen getötet werden, um die Menschen am Boden zu retten? Nach herrschender Lehre ist die Tötung eines Menschen jenseits einer Notwehrsituation nicht nur rechtswidrig, sondern verstösst auch gegen ein moralisch tief verwurzeltes Fremdtötungstabu.
Ausgehend von konkreten Fällen, wird die Thematik grundlegend aufgerollt und ein eigener, vertragstheoretischer Lösungsvorschlag entwickelt. Die Grundthese lautet, dass in spezifischen Konstellationen unter engen Voraussetzungen ein Mensch verpflichtet werden kann, seine Tötung zu dulden, damit das Leben eines anderen Menschen gerettet werden kann. Dabei wird die Meinung der herrschenden Lehre in einer vielschichtigen Argumentation widerlegt, wobei die Autorin neben strafrechtlichen Aspekten insbesondere auch grundrechtliche und rechtsphilosophische Gesichtspunkte berücksichtigt
Aktualisiert: 2021-03-05
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Der vorliegende Tagungsband befasst sich mit dem Schnittbereich Internetkriminalität, Strafrecht und Strafprozessrecht. Philipp Kronig und Eva Bollmann stellen die Bekämpfung der Internetkriminalität in der Schweiz aus der Sicht von Kobik dar. Esther Vögeli beleuchtet aktuelle Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Internet und befasst sich insbesondere mit der Strafbarkeit für das Setzen von Hyperlinks und den immaterialgüterrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Problemdimensionen. Fragen betreffend die Strafhoheit und die internationale Rechtshilfe in Internetstrafsachen erläutert Stefan Heimgartner. Andreas Donatsch und Albert Schmid untersuchen die Frage des Zugriffs auf E-Mails im Strafverfahren. Felix Bommer befasst sich mit der Problematik der Löschung von Daten. Der Beitrag von Dominic Ryser führt in das neue Fachgebiet der Computerforensik ein. Christian Schwarzenegger behandelt die Thematik der urheberstrafrechtlichen Verantwortlichkeit für das Anbieten und Downloaden von Musik, Filmen und Computerprogrammen in Peer-to-Peer-Netzwerken. Eric Hilgendorf zeigt die europäische Ebene des Internetstrafrechts auf. Marcel Alexander Niggli schliesslich erläutert die strafrechtlichen Grundlagen, Rechtsprechung und Revisionsbemühungen hinsichtlich Rassenhasses und -diskriminierung im Internet.
Aktualisiert: 2021-03-05
Autor:
Oliver Arter,
Eva Bollmann,
Felix Bommer,
Andreas Donatsch,
Stefan Heimgartner,
Eric Hilgendorf,
Florian S. Jörg,
Philipp Kronig,
Marcel Alexander Niggli,
Dominic Ryser,
Albert Schmid,
Christian Schwarzenegger,
Esther Vögeli
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Wie verhalten sich Management und Mitarbeitende gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, wenn ein Verfahren gegen das Unternehmen wegen Verletzung von Organisationspflichten eingeleitet wird: Obstruktion oder Kooperation? Wie gehen Vorgesetzte und Kollegen mit delinquierenden Mitarbeitenden um, wenn derentwegen ein Strafverfahren gegen das Unternehmen läuft oder droht: Protektion oder Denunziation?
Die Abhandlung verknüpft materiell-strafrechtliche Vorgaben mit strafprozessualen Regeln und beleuchtet die Rollen von Unternehmensangehörigen im Spannungsfeld von Unternehmensstrafbarkeit und persönlicher Strafbarkeit. Die Untersuchung zeigt eingehend auf, inwiefern der Begünstigungstatbestand und das Selbstbegünstigungsprivileg anwendbar sind und stellt konzis dar, welchen Strafbarkeitsrisiken im Bereich Rechtspflegedelikte Unternehmensangehörige ausgesetzt sind. Zahlreiche Fallbeispiele verdeutlichen die neuartigen praktischen Probleme und deren Bedeutung für die Compliance.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Die 3. Auflage der "Grundbegriffe des Strafrechts" wurde vollständig überarbeitet. Die bisherigen Kapitel über die Legitimation staatlicher Strafe und über deren Sinn und Zweck sind gekürzt und zusammengefügt worden. Durchgängig sind Literatur- und Rechtsprechungsnachweise aktualisiert worden. Im Übrigen ist die Grundkonzeption unverändert geblieben: Auch die Neuauflage der "Grundbegriffe" versteht sich als Lern- und Lesebuch und wendet sich nicht nur an Studierende aller juristischen Studiengänge an Universitäten und Hochschulen, sondern auch an Studierende anderer Studiengänge mit strafrechtlichem Bezug.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Irrtumslehre zählt von jeher zu den wichtigsten Lehren des Strafrechts, weil sich in ihr alle grundlegenden Probleme der Strafrechtsdogmatik spiegeln. Die Schwerpunkte der traditionsreichen Irrtumsdiskussion haben wiederholt gewechselt. Die Irrtumsdogmatik stand dabei stets vor der Herausforderung, durch alle Änderungen des Besonderen Teils des StGB hindurch sachgerechte Ergebnisse zu liefern.
Eine solche Herausforderung für die allgemeine Irrtumslehre brachte, bislang weitgehend unbemerkt, die Reform des Umweltstrafrechts durch das 18. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität. Durch diese Reform wurden zentrale umweltrechtliche Regelungen aus dem Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts zusammengefasst und in das StGB integriert, welche zuvor in unterschiedlichen verwaltungsrechtlichen Gesetzen, wie insbesondere dem WHG, dem KrW-/AbfG, dem AtG und anderen Gesetzen als sanktionsbewehrte Verwaltungstatbestände geregelt waren.
Die vorliegende Arbeit zeigt, wie es gelingt, unter Anwendung der gesicherten Erkenntnisse der strafrechtlichen Irrtumslehre zu schuldangemessenen Ergebnissen im Hinblick auf eine moderne Strafrechtsmaterie zu gelangen. Sie ist dabei nicht nur dogmatisches Grundlagenwerk, sondern kann als praktischer Leitfaden für Strafverfolgungsbehörden und Strafverteidigung dienen.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die 3. Auflage der "Grundbegriffe des Strafrechts" wurde vollständig überarbeitet. Die bisherigen Kapitel über die Legitimation staatlicher Strafe und über deren Sinn und Zweck sind gekürzt und zusammengefügt worden. Durchgängig sind Literatur- und Rechtsprechungsnachweise aktualisiert worden. Im Übrigen ist die Grundkonzeption unverändert geblieben: Auch die Neuauflage der "Grundbegriffe" versteht sich als Lern- und Lesebuch und wendet sich nicht nur an Studierende aller juristischen Studiengänge an Universitäten und Hochschulen, sondern auch an Studierende anderer Studiengänge mit strafrechtlichem Bezug.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das gesellschaftliche Ärztebild unterlag in den letzten Jahrzehnten einer grundlegenden Veränderung: Vom 'unfehlbaren Halbgott in Weiss', der über die medizinische Behandlung allein verfügt hat, hat sich der Arzt zum Dienstleister gewandelt, der zusammen mit dem Patienten über dessen Gesundheit entscheiden muss, erst durch dessen Zustimmung zum Handeln ermächtigt ist und der für sein Verhalten Rechenschaft abzulegen hat.
Die Arbeit erörtert den Patientenwillen als legitimierendes Element bei der Heilbehandlung. Im Spannungsfeld zwischen Patientenautonomie und ärztlichem Paternalismus werden die Anforderungen an diesen Willen sowie dessen Grenzen aufgezeigt und es wird der Frage nachgegangen, wie viel Freiheit angezeigt ist und in welchen Bereichen ein gewisser Paternalismus noch heute seine Berechtigung findet. Die Untersuchung befasst sich unter anderem mit der individuellen Fähigkeit des Patienten, die Behandlung einzuschätzen, analysiert die ärztliche Aufklärung als faktische Voraussetzung der Patientenautonomie und stellt die Anforderungen an die Einwilligungserklärung dar. Dabei werden aktuelle Kontroversen, etwa über die Patientenverfügung oder den Umfang der Aufklärungspflicht, kritisch gewürdigt.
Aktualisiert: 2018-07-09
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Das moderne Strafrecht soll auf eine komplexer gewordene Wirklichkeit reagieren. Ihm wird attestiert, diesem Anspruch nicht zu genügen und in einer Steuerungskrise zu stecken. Als Ausweg rückt die 'Prozeduralisierung' des Rechts in die Diskussion. Dieser Begriff steht für die verfahrensförmige Flexibilisierung des Rechts z.B. in zeitlicher und struktureller Hinsicht. Viel versprechend wird auch in der Strafrechtsprozeduralisierung ein 'Paradigmenwechsel' gesehen, der zu 'neuen Weichenstellungen' in der Steuerung durch Recht führen kann.
Vor diesem Hintergrund wird hier erstmals das Konzept vom prozeduralen Strafrecht grundlegend entfaltet. Exemplarisch wird untersucht, ob im Strafrecht Strukturen eines prozeduralisierten Rechts erkennbar sind. Mit Rücksicht darauf wird das prozedurale Instrumentarium bewertet und zu einer eigenen Steuerungsarchitektur verdichtet. Schliesslich wird die prozedurale Programmierung des Strafrechts vom Zweck- und Risikostrafrecht abgegrenzt.
Aktualisiert: 2021-05-10
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