Im Zentrum der Arbeit steht der Preis als Kernelement im Übernahmeangebot. Der den Aktionären angebotene Preis für die Veräußerung der Wertpapiere spielt eine entscheidende Rolle bei Übernahmeangeboten, da er zum Erfolg als auch zum Misserfolg des Angebotes führen kann. Der deutsche Gesetzgeber hat durch die Vorgabe von Mindestpreisregeln im WpÜG eine einheitliche Regelung zum angemessenen Preis bei freiwilligen Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten geschaffen. Im Unterschied dazu kennt das französische Übernahmerecht keine präzise Regelung für die Festsetzung des Preises bei freiwilligen Übernahmeangeboten. In der Praxis hat sich als Bewertungsverfahren die "méthode multi-critères" herausgebildet. Die Überwachung obliegt der Aufsichtsbehörde (AMF) im Rahmen der Genehmigung des Übernahmevorhabens.
Die Autorin diskutiert die Vorschriften und Methoden zur Festlegung des Preises bei den verschiedenen Angebotsarten (freiwilliges Angebot, Pflichtangebot, Squeeze-out, Sell-out; Offre publique d'achat et d'échange, Offre obligatoire, Garantie de cours, Offre de fermeture, Offre publique de retrait, Retrait obligatoire) einschließlich der Systeme der Überwachung und Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden in Deutschland und Frankreich. Dabei wird der aktuelle Stand der Rechtsetzung nach Umsetzung der europäischen Übernahmerichtlinie in die nationalen Übernahmeregeln berücksichtigt. Besonders wird die Frage diskutiert, warum der Gesetzgeber bei Übernahmen Einfluss auf den Preis nimmt und welche Kriterien und Methoden für die Preisbestimmung herangezogen werden. In einem besonderen Kapitel werden die in Deutschland und Frankreich geltenden Regelungen zum Angebotspreis - differenziert nach Angebotsarten - rechtsvergleichend betrachtet sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Zentrum der Arbeit steht der Preis als Kernelement im Übernahmeangebot. Der den Aktionären angebotene Preis für die Veräußerung der Wertpapiere spielt eine entscheidende Rolle bei Übernahmeangeboten, da er zum Erfolg als auch zum Misserfolg des Angebotes führen kann. Der deutsche Gesetzgeber hat durch die Vorgabe von Mindestpreisregeln im WpÜG eine einheitliche Regelung zum angemessenen Preis bei freiwilligen Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten geschaffen. Im Unterschied dazu kennt das französische Übernahmerecht keine präzise Regelung für die Festsetzung des Preises bei freiwilligen Übernahmeangeboten. In der Praxis hat sich als Bewertungsverfahren die "méthode multi-critères" herausgebildet. Die Überwachung obliegt der Aufsichtsbehörde (AMF) im Rahmen der Genehmigung des Übernahmevorhabens.
Die Autorin diskutiert die Vorschriften und Methoden zur Festlegung des Preises bei den verschiedenen Angebotsarten (freiwilliges Angebot, Pflichtangebot, Squeeze-out, Sell-out; Offre publique d'achat et d'échange, Offre obligatoire, Garantie de cours, Offre de fermeture, Offre publique de retrait, Retrait obligatoire) einschließlich der Systeme der Überwachung und Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden in Deutschland und Frankreich. Dabei wird der aktuelle Stand der Rechtsetzung nach Umsetzung der europäischen Übernahmerichtlinie in die nationalen Übernahmeregeln berücksichtigt. Besonders wird die Frage diskutiert, warum der Gesetzgeber bei Übernahmen Einfluss auf den Preis nimmt und welche Kriterien und Methoden für die Preisbestimmung herangezogen werden. In einem besonderen Kapitel werden die in Deutschland und Frankreich geltenden Regelungen zum Angebotspreis - differenziert nach Angebotsarten - rechtsvergleichend betrachtet sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Im Zentrum der Arbeit steht der Preis als Kernelement im Übernahmeangebot. Der den Aktionären angebotene Preis für die Veräußerung der Wertpapiere spielt eine entscheidende Rolle bei Übernahmeangeboten, da er zum Erfolg als auch zum Misserfolg des Angebotes führen kann. Der deutsche Gesetzgeber hat durch die Vorgabe von Mindestpreisregeln im WpÜG eine einheitliche Regelung zum angemessenen Preis bei freiwilligen Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten geschaffen. Im Unterschied dazu kennt das französische Übernahmerecht keine präzise Regelung für die Festsetzung des Preises bei freiwilligen Übernahmeangeboten. In der Praxis hat sich als Bewertungsverfahren die "méthode multi-critères" herausgebildet. Die Überwachung obliegt der Aufsichtsbehörde (AMF) im Rahmen der Genehmigung des Übernahmevorhabens.
Die Autorin diskutiert die Vorschriften und Methoden zur Festlegung des Preises bei den verschiedenen Angebotsarten (freiwilliges Angebot, Pflichtangebot, Squeeze-out, Sell-out; Offre publique d'achat et d'échange, Offre obligatoire, Garantie de cours, Offre de fermeture, Offre publique de retrait, Retrait obligatoire) einschließlich der Systeme der Überwachung und Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden in Deutschland und Frankreich. Dabei wird der aktuelle Stand der Rechtsetzung nach Umsetzung der europäischen Übernahmerichtlinie in die nationalen Übernahmeregeln berücksichtigt. Besonders wird die Frage diskutiert, warum der Gesetzgeber bei Übernahmen Einfluss auf den Preis nimmt und welche Kriterien und Methoden für die Preisbestimmung herangezogen werden. In einem besonderen Kapitel werden die in Deutschland und Frankreich geltenden Regelungen zum Angebotspreis - differenziert nach Angebotsarten - rechtsvergleichend betrachtet sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Im Zentrum der Arbeit steht der Preis als Kernelement im Übernahmeangebot. Der den Aktionären angebotene Preis für die Veräußerung der Wertpapiere spielt eine entscheidende Rolle bei Übernahmeangeboten, da er zum Erfolg als auch zum Misserfolg des Angebotes führen kann. Der deutsche Gesetzgeber hat durch die Vorgabe von Mindestpreisregeln im WpÜG eine einheitliche Regelung zum angemessenen Preis bei freiwilligen Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten geschaffen. Im Unterschied dazu kennt das französische Übernahmerecht keine präzise Regelung für die Festsetzung des Preises bei freiwilligen Übernahmeangeboten. In der Praxis hat sich als Bewertungsverfahren die "méthode multi-critères" herausgebildet. Die Überwachung obliegt der Aufsichtsbehörde (AMF) im Rahmen der Genehmigung des Übernahmevorhabens.
Die Autorin diskutiert die Vorschriften und Methoden zur Festlegung des Preises bei den verschiedenen Angebotsarten (freiwilliges Angebot, Pflichtangebot, Squeeze-out, Sell-out; Offre publique d'achat et d'échange, Offre obligatoire, Garantie de cours, Offre de fermeture, Offre publique de retrait, Retrait obligatoire) einschließlich der Systeme der Überwachung und Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden in Deutschland und Frankreich. Dabei wird der aktuelle Stand der Rechtsetzung nach Umsetzung der europäischen Übernahmerichtlinie in die nationalen Übernahmeregeln berücksichtigt. Besonders wird die Frage diskutiert, warum der Gesetzgeber bei Übernahmen Einfluss auf den Preis nimmt und welche Kriterien und Methoden für die Preisbestimmung herangezogen werden. In einem besonderen Kapitel werden die in Deutschland und Frankreich geltenden Regelungen zum Angebotspreis - differenziert nach Angebotsarten - rechtsvergleichend betrachtet sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Wesentliches Merkmal eines Pflicht- bzw. Übernahmeangebots ist der Preis, der den Angebotsadressaten für ihre Beteiligungen an der Zielgesellschaft angeboten wird. Anders als andere Gesetze sieht das WpÜG in § 31 Abs. 1 nicht nur vor, dass dieser Preis „angemessen“ sein muss, sondern hält mit den Preisregeln in § 31 WpÜG und der WpÜG-AngebotsVO auch konkrete Vorgaben bereit, anhand derer der Preis zu bestimmen ist. Diese Preisregeln sind aufgrund der ihnen innewohnenden Interessengegensätze besonders konfliktträchtig.
Die Autorin untersucht die Preisregeln auf deren Inhalt und ihre (vermeintlichen) Schwächen. Mit Blick auch auf andere Rechtsordnungen untersucht die Autorin, welche Optimierungsmöglichkeiten existieren, um tatsächlich den „angemessenen Preis“ zu finden. Die Untersuchung schließt dabei nicht nur das materielle Übernahmerecht sondern auch prozessual neue Wege ein, um die Preisfindung zu optimieren.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Im Zentrum der Arbeit steht der Preis als Kernelement im Übernahmeangebot. Der den Aktionären angebotene Preis für die Veräußerung der Wertpapiere spielt eine entscheidende Rolle bei Übernahmeangeboten, da er zum Erfolg als auch zum Misserfolg des Angebotes führen kann. Der deutsche Gesetzgeber hat durch die Vorgabe von Mindestpreisregeln im WpÜG eine einheitliche Regelung zum angemessenen Preis bei freiwilligen Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten geschaffen. Im Unterschied dazu kennt das französische Übernahmerecht keine präzise Regelung für die Festsetzung des Preises bei freiwilligen Übernahmeangeboten. In der Praxis hat sich als Bewertungsverfahren die "méthode multi-critères" herausgebildet. Die Überwachung obliegt der Aufsichtsbehörde (AMF) im Rahmen der Genehmigung des Übernahmevorhabens.
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Aktualisiert: 2023-04-15
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