Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Alexander Dirigo behandelt im Schwerpunkt den ersatzfähigen Schaden, die Anforderungen an die Kausalität und den Kreis der Anspruchsberechtigten bei der Haftung wegen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität. Untersucht wird, ob die im Jahr 2002 eingeführten §§ 37b, 37c WpHG sowie die Rechtsprechung des BGH zur Haftung aus § 826 BGB überzeugende Lösungen bieten. Bei der Untersuchung helfen unter anderem Vergleiche mit der börsengesetzlichen Prospekthaftung sowie mit der Sekundärmarkthaftung in den USA.
Nach Ansicht des Autors ist bei den §§ 37b, 37c WpHG nur der Kursdifferenzschaden ersatzfähig, die haftungsbegründende Kausalität ist dagegen großzügiger zu handhaben. Insoweit lassen sich schon de lege lata sachgerechte Ergebnisse erzielen, jedoch sind Klarstellungen durch den Gesetzgeber zu empfehlen. Verbesserungsbedarf besteht bei der komplizierten Regelung der Anspruchsberechtigung. Die Rechtsprechung des BGH zur Haftung aus § 826 BGB, die strenge Anforderungen an die haftungsbegründende Kausalität stellt, jedoch den Schaden großzügig bemisst, verdient im Wesentlichen Zustimmung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-14
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Alexander Dirigo behandelt im Schwerpunkt den ersatzfähigen Schaden, die Anforderungen an die Kausalität und den Kreis der Anspruchsberechtigten bei der Haftung wegen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität. Untersucht wird, ob die im Jahr 2002 eingeführten §§ 37b, 37c WpHG sowie die Rechtsprechung des BGH zur Haftung aus § 826 BGB überzeugende Lösungen bieten. Bei der Untersuchung helfen unter anderem Vergleiche mit der börsengesetzlichen Prospekthaftung sowie mit der Sekundärmarkthaftung in den USA.
Nach Ansicht des Autors ist bei den §§ 37b, 37c WpHG nur der Kursdifferenzschaden ersatzfähig, die haftungsbegründende Kausalität ist dagegen großzügiger zu handhaben. Insoweit lassen sich schon de lege lata sachgerechte Ergebnisse erzielen, jedoch sind Klarstellungen durch den Gesetzgeber zu empfehlen. Verbesserungsbedarf besteht bei der komplizierten Regelung der Anspruchsberechtigung. Die Rechtsprechung des BGH zur Haftung aus § 826 BGB, die strenge Anforderungen an die haftungsbegründende Kausalität stellt, jedoch den Schaden großzügig bemisst, verdient im Wesentlichen Zustimmung.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Alexander Dirigo behandelt im Schwerpunkt den ersatzfähigen Schaden, die Anforderungen an die Kausalität und den Kreis der Anspruchsberechtigten bei der Haftung wegen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität. Untersucht wird, ob die im Jahr 2002 eingeführten §§ 37b, 37c WpHG sowie die Rechtsprechung des BGH zur Haftung aus § 826 BGB überzeugende Lösungen bieten. Bei der Untersuchung helfen unter anderem Vergleiche mit der börsengesetzlichen Prospekthaftung sowie mit der Sekundärmarkthaftung in den USA.
Nach Ansicht des Autors ist bei den §§ 37b, 37c WpHG nur der Kursdifferenzschaden ersatzfähig, die haftungsbegründende Kausalität ist dagegen großzügiger zu handhaben. Insoweit lassen sich schon de lege lata sachgerechte Ergebnisse erzielen, jedoch sind Klarstellungen durch den Gesetzgeber zu empfehlen. Verbesserungsbedarf besteht bei der komplizierten Regelung der Anspruchsberechtigung. Die Rechtsprechung des BGH zur Haftung aus § 826 BGB, die strenge Anforderungen an die haftungsbegründende Kausalität stellt, jedoch den Schaden großzügig bemisst, verdient im Wesentlichen Zustimmung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Autor dieses Werkes analysiert die praktische Fragestellung, wer im Falle der Verletzung der Art. 101 und Art. 102 AEUV im Rahmen von kartellrechtlichen Schadensersatz- und Abwehransprüchen anspruchsberechtigt ist. Es wird zunächst untersucht, welche dogmatische Struktur die Ansprüche aufweisen und welche Elemente primärrechtlich zu beurteilen sind. Es schließt sich eine Funktionsanalyse der Art. 101 und Art. 102 AEUV und der kartellrechtlichen Ansprüche an. Im Hauptteil wird sodann unter Auswertung dieser Funktionen die Anspruchsberechtigung abstrakt bestimmt. Es werden die Auswirkungen von Verstößen gegen das europäische Kartellrecht dargestellt, was eine Typisierung von Geschädigten und eine Einordnung der Fallgruppen ermöglicht.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Der Autor dieses Werkes untersucht die praktische Fragestellung, wer im Falle der Verletzung der Art. 101 und Art. 102 AEUV im Rahmen von kartellrechtlichen Schadensersatz- und Abwehransprüchen anspruchsberechtigt ist. Es wird zunächst untersucht, welche dogmatische Struktur die Ansprüche aufweisen und welche Elemente primärrechtlich zu beurteilen sind. Es schließt sich eine Funktionsanalyse der Art. 101 und Art. 102 AEUV und der kartellrechtlichen Ansprüche an. Im Hauptteil wird sodann unter Auswertung dieser Funktionen die Anspruchsberechtigung abstrakt bestimmt. Es werden die Auswirkungen von Verstößen gegen das europäische Kartellrecht beleuchtet, was eine Typisierung von Geschädigten und eine Einordnung der Fallgruppen ermöglicht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das «Schmerzensgeld» ist der Zwilling des Schadenersatzes und soll Geschädigten Genugtuung nicht nur für erlittene Schmerzen, sondern auch für alle anderen Formen von immateriellen Nachteilen verschaffen. Wie das in harter Währung nicht bezifferbare Leid in einen angemessenen Frankenbetrag umgerechnet werden soll, ist die Kernfrage in der Praxis.
Art. 47 und 49 OR normieren Anspruchsberechtigung und -voraussetzungen des Genugtuungsanspruchs und bilden die Basis des Genugtuungsrechts in der Schweiz. Gestützt darauf hat sich eine reiche und nur schwer überblickbare Kasuistik entwickelt. Die Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung ist zur Ermittlung des Genugtuungsbetrags im Einzelfall unerlässlich.
Dieses Werk ist der Schlüssel zu Theorie und Praxis des schweizerischen Genugtuungsrechts: Es bietet eine systematische Darstellung und Zugang zu einer Online-Datenbank mit rund 2600 Datensätzen zu Genugtuungsurteilen.
Buch
Das 1975 von Klaus Hütte begründete Werk liegt heute ganz in der Verantwortung von Hardy Landolt. Für die 2. Auflage hat der Autor die beiden Bände der Vorauflage zusammengeführt und grundlegend überarbeitet.
Das Buch gewährt einen systematischen Überblick über die theoretischen Grundlagen des Genugtuungsanspruchs sowie die einzelnen Genugtuungstatbestände. Neben den Ansprüchen im Fall einer Tötung oder Körperverletzung bietet die Neuauflage ein umfassendes Spektrum von Genugtuungstatbeständen im Bereich der Persönlichkeitsverletzungen und Verfahrensfehler. Dies macht das Buch weit über den Kreis der Haftpflichtrechtspraktiker hinaus interessant.
Digitale Fassung des Buchs
Der Buchinhalt wird neu auch digital zur Verfügung gestellt. Ihre Vorteile:
Volltextsuche über den ganzen Text
Direktlinks auf Gesetzesbestimmungen und Bundesgerichtsentscheide
Online-Datenbank
Mit dem Buch erhalten Sie Zugang zu einer Online-Datenbank mit rund 2600 Datensätzen zu Genugtuungsurteilen. Bei der Ermittlung eines Genugtuungsbetrags im Einzelfall finden Sie im Nu vergleichbare Fälle.
Ihre Vorteile:
Die Datensätze sind aufgeschlüsselt und durchsuchbar nach Gericht, Aktenzeichen, Entscheiddatum, Genugtuungstyp, Stichworten zum Sachverhalt und zum Urteil, Genugtuungsbetrag.
Aktualität: Rechtsstand der Datenbank ist der 31. Dezember 2019. Die Datenbank wird jährlich um neue Datensätze ergänzt.
Dank Online-Zugang profitieren Sie von einer unkomplizierten Nutzung.
Aktualisiert: 2022-01-10
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Die Reform der kartellrechtlichen Verbandsklagebefugnis im Zuge der 8. GWB-Novelle wirft die Frage nach deren Reichweite auf. Im Lichte des lauterkeitsrechtlichen Vorbilds, das der Gesetzgeber bei der Neufassung des § 33 Abs. 2 GWB ausdrücklich vor Augen hatte, legt die Untersuchung die bewährte UWG-Praxis bei der Bestimmung der rechtlichen und tatsächlichen Grenzen der kollektiven kartellrechtlichen Anspruchsberechtigung zugrunde. Im Mittelpunkt steht der Anwendungsbereich der teleologischen Reduktion der Verbandsklagebefugnis in bilateralen Verletzungsverhältnissen, in denen primär die individuellen Interessen des unmittelbar geschädigten Marktteilnehmers berührt werden. Ausgehend von der Bestimmung der systematischen Stellung der wettbewerbsrechtlichen Verbandsklagebefugnisse im kollektiven Rechtsschutz analysiert die Untersuchung die lauterkeits- und kartellrechtliche Verbandsklagebefugnis sowie deren Konkurrenzverhältnis.
Aktualisiert: 2023-04-04
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