In den letzten Jahren hat sich die Aufmerksamkeit für alternde Arbeitsmärkte erhöht. Dabei spielen jedoch bislang legitimatorische Fragen der Gleichbehandlung aller Altersgruppen im deutschen Kontext eine untergeordnete Rolle. Dieses Thema gewinnt aber – durch das mediale Interesse am demographischen Wandel und die jüngeren europäischen Antidiskriminierungsanforderungen – zunehmend an Bedeutung. Dieser Entwicklung soll der transdisziplinäre Band Rechnung tragen. Erstmals wird sich explizit mit dem Problem der Altersdiskriminierung und dem Konzept des Ageism befasst.
Altersdiskriminierung und Ageism werden theoretisch und empirisch ausgelotet. In den Beiträgen kommen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus der Soziologie, Psychologie, Linguistik und Rechts- und Kulturwissenschaft sowie der Praxis zu Wort, die sich der möglichen Benachteiligung von Älteren in alternden Gesellschaften annehmen.
Aktualisiert: 2023-07-03
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In den letzten Jahren hat sich die Aufmerksamkeit für alternde Arbeitsmärkte erhöht. Dabei spielen jedoch bislang legitimatorische Fragen der Gleichbehandlung aller Altersgruppen im deutschen Kontext eine untergeordnete Rolle. Dieses Thema gewinnt aber – durch das mediale Interesse am demographischen Wandel und die jüngeren europäischen Antidiskriminierungsanforderungen – zunehmend an Bedeutung. Dieser Entwicklung soll der transdisziplinäre Band Rechnung tragen. Erstmals wird sich explizit mit dem Problem der Altersdiskriminierung und dem Konzept des Ageism befasst.
Altersdiskriminierung und Ageism werden theoretisch und empirisch ausgelotet. In den Beiträgen kommen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus der Soziologie, Psychologie, Linguistik und Rechts- und Kulturwissenschaft sowie der Praxis zu Wort, die sich der möglichen Benachteiligung von Älteren in alternden Gesellschaften annehmen.
Aktualisiert: 2023-07-03
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In den letzten Jahren hat sich die Aufmerksamkeit für alternde Arbeitsmärkte erhöht. Dabei spielen jedoch bislang legitimatorische Fragen der Gleichbehandlung aller Altersgruppen im deutschen Kontext eine untergeordnete Rolle. Dieses Thema gewinnt aber – durch das mediale Interesse am demographischen Wandel und die jüngeren europäischen Antidiskriminierungsanforderungen – zunehmend an Bedeutung. Dieser Entwicklung soll der transdisziplinäre Band Rechnung tragen. Erstmals wird sich explizit mit dem Problem der Altersdiskriminierung und dem Konzept des Ageism befasst.
Altersdiskriminierung und Ageism werden theoretisch und empirisch ausgelotet. In den Beiträgen kommen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus der Soziologie, Psychologie, Linguistik und Rechts- und Kulturwissenschaft sowie der Praxis zu Wort, die sich der möglichen Benachteiligung von Älteren in alternden Gesellschaften annehmen.
Aktualisiert: 2023-07-03
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In den letzten Jahren hat sich die Aufmerksamkeit für alternde Arbeitsmärkte erhöht. Dabei spielen jedoch bislang legitimatorische Fragen der Gleichbehandlung aller Altersgruppen im deutschen Kontext eine untergeordnete Rolle. Dieses Thema gewinnt aber – durch das mediale Interesse am demographischen Wandel und die jüngeren europäischen Antidiskriminierungsanforderungen – zunehmend an Bedeutung. Dieser Entwicklung soll der transdisziplinäre Band Rechnung tragen. Erstmals wird sich explizit mit dem Problem der Altersdiskriminierung und dem Konzept des Ageism befasst.
Altersdiskriminierung und Ageism werden theoretisch und empirisch ausgelotet. In den Beiträgen kommen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus der Soziologie, Psychologie, Linguistik und Rechts- und Kulturwissenschaft sowie der Praxis zu Wort, die sich der möglichen Benachteiligung von Älteren in alternden Gesellschaften annehmen.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Aktualisiert: 2023-07-03
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Aktualisiert: 2023-07-03
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Aktualisiert: 2023-07-03
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Die Freiheit, einen Vertrag nicht abzuschließen, wird nur auf den ersten Blick im Zivilrecht uneingeschränkt gewährt. Ein Kontrahierungszwang ist jedenfalls bei einer objektivierten Sicht der Theorie der Vertragsbindung kein Fremdkörper im Zivilrecht. Insbesondere aus sozialstaatlichen Gründen existieren in Deutschland und Frankreich gesetzlich normierte und ungeschriebene Kontrahierungszwänge. Im französischen Zivilrecht kann das weitreichende Verbot der Verkaufsverweigerung gegenüber einem Verbraucher auf eine lange Tradition zurückblicken. Die Berechtigung des kann jedoch in der heutigen von Vertragsfreiheit geprägten Vertrags- und Wirtschaftsordnung bezweifelt werden. Ebenso ist die im deutschen Zivilrecht durch den Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes beabsichtigte unmittelbare Anwendung des Gleichheitssatzes im Zivilrecht abzulehnen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Freiheit, einen Vertrag nicht abzuschließen, wird nur auf den ersten Blick im Zivilrecht uneingeschränkt gewährt. Ein Kontrahierungszwang ist jedenfalls bei einer objektivierten Sicht der Theorie der Vertragsbindung kein Fremdkörper im Zivilrecht. Insbesondere aus sozialstaatlichen Gründen existieren in Deutschland und Frankreich gesetzlich normierte und ungeschriebene Kontrahierungszwänge. Im französischen Zivilrecht kann das weitreichende Verbot der Verkaufsverweigerung gegenüber einem Verbraucher auf eine lange Tradition zurückblicken. Die Berechtigung des kann jedoch in der heutigen von Vertragsfreiheit geprägten Vertrags- und Wirtschaftsordnung bezweifelt werden. Ebenso ist die im deutschen Zivilrecht durch den Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes beabsichtigte unmittelbare Anwendung des Gleichheitssatzes im Zivilrecht abzulehnen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Freiheit, einen Vertrag nicht abzuschließen, wird nur auf den ersten Blick im Zivilrecht uneingeschränkt gewährt. Ein Kontrahierungszwang ist jedenfalls bei einer objektivierten Sicht der Theorie der Vertragsbindung kein Fremdkörper im Zivilrecht. Insbesondere aus sozialstaatlichen Gründen existieren in Deutschland und Frankreich gesetzlich normierte und ungeschriebene Kontrahierungszwänge. Im französischen Zivilrecht kann das weitreichende Verbot der Verkaufsverweigerung gegenüber einem Verbraucher auf eine lange Tradition zurückblicken. Die Berechtigung des kann jedoch in der heutigen von Vertragsfreiheit geprägten Vertrags- und Wirtschaftsordnung bezweifelt werden. Ebenso ist die im deutschen Zivilrecht durch den Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes beabsichtigte unmittelbare Anwendung des Gleichheitssatzes im Zivilrecht abzulehnen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Thema der vorliegenden Arbeit sind die Grenzen zulässiger Diskriminierung im allgemeinen Zivilrecht. Nach traditioneller Auffassung sind diese Grenzen dadurch zu ermitteln, dass die verfassungsrechtlich geschützten Interessen des Diskriminierers im Rahmen der Generalklauseln des Bürgerlichen Rechts mit den Interessen des Diskriminierungsopfers abgewogen werden. Soweit man diesen Ansatz für richtig hält, wird er selbst im Falle des Erlasses des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes seine Bedeutung behalten. Denn das Antidiskriminierungsgesetz erfasst nur die Diskriminierung aufgrund der in § 1 ADG genannten Merkmale und stellt zudem ausdrücklich klar, dass bestehende Diskriminierungsverbote unberührt bleiben. Der Verfasser zeigt jedoch, dass der geschilderte Ansatz schon im Grundsatz verfehlt ist. Das Grundgesetz überlässt den Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen des Diskriminierenden und des Diskriminierungsopfers in erster Linie dem Gesetzgeber, und der Gesetzgeber hat mit der Entscheidung für die Privatautonomie eine gezielte und verfassungsrechtlich zulässige Entscheidung für die grundsätzliche Zulässigkeit der Diskriminierung im Privatrechtsverkehr getroffen. Maßgeblich ist daher, in welchem Umfang sich trotz dieser Grundsatzentscheidung ausnahmsweise ungeschriebene Diskriminierungsverbote begründen lassen. Jens Dammann versucht diese Frage zu beantworten. Darüber hinaus werden die Vorgaben der Richtlinie 2000/43/EG sowie des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes einer detaillierten Analyse unterzogen.
Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Walter-Kolb-Gedächtnispreis 2005 der Stadt Frankfurt am Main.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-05-26
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Thema der vorliegenden Arbeit sind die Grenzen zulässiger Diskriminierung im allgemeinen Zivilrecht. Nach traditioneller Auffassung sind diese Grenzen dadurch zu ermitteln, dass die verfassungsrechtlich geschützten Interessen des Diskriminierers im Rahmen der Generalklauseln des Bürgerlichen Rechts mit den Interessen des Diskriminierungsopfers abgewogen werden. Soweit man diesen Ansatz für richtig hält, wird er selbst im Falle des Erlasses des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes seine Bedeutung behalten. Denn das Antidiskriminierungsgesetz erfasst nur die Diskriminierung aufgrund der in § 1 ADG genannten Merkmale und stellt zudem ausdrücklich klar, dass bestehende Diskriminierungsverbote unberührt bleiben. Der Verfasser zeigt jedoch, dass der geschilderte Ansatz schon im Grundsatz verfehlt ist. Das Grundgesetz überlässt den Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen des Diskriminierenden und des Diskriminierungsopfers in erster Linie dem Gesetzgeber, und der Gesetzgeber hat mit der Entscheidung für die Privatautonomie eine gezielte und verfassungsrechtlich zulässige Entscheidung für die grundsätzliche Zulässigkeit der Diskriminierung im Privatrechtsverkehr getroffen. Maßgeblich ist daher, in welchem Umfang sich trotz dieser Grundsatzentscheidung ausnahmsweise ungeschriebene Diskriminierungsverbote begründen lassen. Jens Dammann versucht diese Frage zu beantworten. Darüber hinaus werden die Vorgaben der Richtlinie 2000/43/EG sowie des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes einer detaillierten Analyse unterzogen.
Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Walter-Kolb-Gedächtnispreis 2005 der Stadt Frankfurt am Main.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Thema der vorliegenden Arbeit sind die Grenzen zulässiger Diskriminierung im allgemeinen Zivilrecht. Nach traditioneller Auffassung sind diese Grenzen dadurch zu ermitteln, dass die verfassungsrechtlich geschützten Interessen des Diskriminierers im Rahmen der Generalklauseln des Bürgerlichen Rechts mit den Interessen des Diskriminierungsopfers abgewogen werden. Soweit man diesen Ansatz für richtig hält, wird er selbst im Falle des Erlasses des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes seine Bedeutung behalten. Denn das Antidiskriminierungsgesetz erfasst nur die Diskriminierung aufgrund der in § 1 ADG genannten Merkmale und stellt zudem ausdrücklich klar, dass bestehende Diskriminierungsverbote unberührt bleiben. Der Verfasser zeigt jedoch, dass der geschilderte Ansatz schon im Grundsatz verfehlt ist. Das Grundgesetz überlässt den Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen des Diskriminierenden und des Diskriminierungsopfers in erster Linie dem Gesetzgeber, und der Gesetzgeber hat mit der Entscheidung für die Privatautonomie eine gezielte und verfassungsrechtlich zulässige Entscheidung für die grundsätzliche Zulässigkeit der Diskriminierung im Privatrechtsverkehr getroffen. Maßgeblich ist daher, in welchem Umfang sich trotz dieser Grundsatzentscheidung ausnahmsweise ungeschriebene Diskriminierungsverbote begründen lassen. Jens Dammann versucht diese Frage zu beantworten. Darüber hinaus werden die Vorgaben der Richtlinie 2000/43/EG sowie des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes einer detaillierten Analyse unterzogen.
Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Walter-Kolb-Gedächtnispreis 2005 der Stadt Frankfurt am Main.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Seit 2000 gilt in der Europäischen Union das Antidiskriminierungsgesetz. Der Bedarf, Daten über die Ethnizität von Menschen zu erheben, ist seither deutlich gewachsen. Am Beispiel des britischen Zensus zeigt Linda Supik, dass die statistische Erfassung von Ethnizität zwar unvermeidlich rassifizierende Effekte hervorbringt. Sie macht Rassismus aber auch als strukturelles Problem europäischer Gesellschaften thematisierbar, sichtbar und gezielt bekämpfbar.
Aktualisiert: 2023-05-14
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Fast 80 Prozent der Deutschen trauen sich laut einer Allensbach-Umfrage nicht, zu bestimmten Themen offen ihre Meinung zu sagen.
Denn man erlebt immer häufiger, wie Menschen aufgrund ihrer Meinung aus ihrem Job gedrängt, von Veranstaltungen ausgeladen oder gar körperlich angegriffen werden. Podiumsdiskussionen, Lesungen und Seminare müssen abgesagt oder abgebrochen werden, weil radikale Gruppen randalieren oder mit Krawall drohen. Verlage werden gedrängt, Bücher nicht herauszubringen oder sich von Autoren zu trennen. Jeder kennt die Themen, bei denen man vorsichtig sein muss. Zum Fallstrick werden kann mittlerweile fast alles, u. a. alberne Witze, unüberlegte "Likes", private Kontakte zu unliebsamen Personen, sogar sachlich vorgetragene Kritik an der Regierungspolitik.
Seit einigen Monaten wird dieses Ausgrenzen und Stummschalten zumeist kontroverser, aber rechtlich von der Meinungsfreiheit gedeckter Äußerungen auch im deutschsprachigen Raum als "Cancel Culture" bezeichnet. Das Buch von Kolja Zydatiss beleuchtet anhand vieler Beispiele die Entstehungsgeschichte des Phänomens, die enorme Bandbreite der betroffenen Personen, Organisationen und Lebensbereiche sowie die Vielfalt der Einschüchterungsmethoden. Es wird gezeigt, wie die Cancel Culture zu einer Atmosphäre der Angst beiträgt, in der sich die überwiegende Mehrheit der Deutschen nicht traut, zu bestimmten Themen offen ihre Meinung zu sagen.
Kolja Zydatiss argumentiert, dass im Westen schon lange nicht mehr radikale Massenbewegungen wie Faschismus oder Kommunismus die größte Gefahr für die Demokratie darstellen. Mit der Demokratie hadern heute v. a. politisch eher "mittig" denkende Akademiker, die Politik als Expertenhandwerk verstehen und "normale" Bürger für unaufgeklärt und rückständig halten. Die Methoden von Antifa und Co. werden von diesen tonangebenden Kreisen zwar nicht unbedingt gutgeheißen, man teilt aber einige Grundannahmen. So die Vorstellung, dass die freie Rede eingeschränkt werden müsse, um Minderheiten zu schützen, und die Überzeugung, dass offene Debatten gefährlich seien, weil "die Massen" von Demagogen verführt werden könnten.
Obwohl das Establishment die Demokratie ständig rhetorisch beschwört, toleriert oder befördert es faktisch sogar deren Verarmung, nicht nur durch die Cancel Culture. Das Buch plädiert für eine Wiederbesinnung auf die Meinungsfreiheit – also den freien Fluss von Ideen und Argumenten – als dem Fundament einer wirklich demokratischen Gesellschaft.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Fast 80 Prozent der Deutschen trauen sich laut einer Allensbach-Umfrage nicht, zu bestimmten Themen offen ihre Meinung zu sagen.
Denn man erlebt immer häufiger, wie Menschen aufgrund ihrer Meinung aus ihrem Job gedrängt, von Veranstaltungen ausgeladen oder gar körperlich angegriffen werden. Podiumsdiskussionen, Lesungen und Seminare müssen abgesagt oder abgebrochen werden, weil radikale Gruppen randalieren oder mit Krawall drohen. Verlage werden gedrängt, Bücher nicht herauszubringen oder sich von Autoren zu trennen. Jeder kennt die Themen, bei denen man vorsichtig sein muss. Zum Fallstrick werden kann mittlerweile fast alles, u. a. alberne Witze, unüberlegte "Likes", private Kontakte zu unliebsamen Personen, sogar sachlich vorgetragene Kritik an der Regierungspolitik.
Seit einigen Monaten wird dieses Ausgrenzen und Stummschalten zumeist kontroverser, aber rechtlich von der Meinungsfreiheit gedeckter Äußerungen auch im deutschsprachigen Raum als "Cancel Culture" bezeichnet. Das Buch von Kolja Zydatiss beleuchtet anhand vieler Beispiele die Entstehungsgeschichte des Phänomens, die enorme Bandbreite der betroffenen Personen, Organisationen und Lebensbereiche sowie die Vielfalt der Einschüchterungsmethoden. Es wird gezeigt, wie die Cancel Culture zu einer Atmosphäre der Angst beiträgt, in der sich die überwiegende Mehrheit der Deutschen nicht traut, zu bestimmten Themen offen ihre Meinung zu sagen.
Kolja Zydatiss argumentiert, dass im Westen schon lange nicht mehr radikale Massenbewegungen wie Faschismus oder Kommunismus die größte Gefahr für die Demokratie darstellen. Mit der Demokratie hadern heute v. a. politisch eher "mittig" denkende Akademiker, die Politik als Expertenhandwerk verstehen und "normale" Bürger für unaufgeklärt und rückständig halten. Die Methoden von Antifa und Co. werden von diesen tonangebenden Kreisen zwar nicht unbedingt gutgeheißen, man teilt aber einige Grundannahmen. So die Vorstellung, dass die freie Rede eingeschränkt werden müsse, um Minderheiten zu schützen, und die Überzeugung, dass offene Debatten gefährlich seien, weil "die Massen" von Demagogen verführt werden könnten.
Obwohl das Establishment die Demokratie ständig rhetorisch beschwört, toleriert oder befördert es faktisch sogar deren Verarmung, nicht nur durch die Cancel Culture. Das Buch plädiert für eine Wiederbesinnung auf die Meinungsfreiheit – also den freien Fluss von Ideen und Argumenten – als dem Fundament einer wirklich demokratischen Gesellschaft.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Seit 2000 gilt in der Europäischen Union das Antidiskriminierungsgesetz. Der Bedarf, Daten über die Ethnizität von Menschen zu erheben, ist seither deutlich gewachsen. Am Beispiel des britischen Zensus zeigt Linda Supik, dass die statistische Erfassung von Ethnizität zwar unvermeidlich rassifizierende Effekte hervorbringt. Sie macht Rassismus aber auch als strukturelles Problem europäischer Gesellschaften thematisierbar, sichtbar und gezielt bekämpfbar.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-04-21
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Aktualisiert: 2023-04-21
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