Ludovic-Trarieux-Preis 2012 Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist Festschrift zu Ehren von Muharrem Erbey Der Preisträger schreibt
Aktualisiert: 2023-07-02
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Ludovic-Trarieux-Preis 2012 Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist Festschrift zu Ehren von Muharrem Erbey Der Preisträger schreibt
Aktualisiert: 2023-07-02
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Ludovic-Trarieux-Preis 2012 Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist Festschrift zu Ehren von Muharrem Erbey Der Preisträger schreibt
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Reformkommentar zur GbR
Die grundlegende Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 strukturiert die §§ 705 BGB vollständig neu:
Die GbR ist nunmehr rechtsfähig, umwandlungsfähig, mit eigenem Vermögen ausgestattet, registerfähig und meldepflichtig zum Transparenzregister. Durch das internationale Sitzwahlrecht können eingetragene GbR künftig ihren Sitz im Ausland haben.
Beschlussverfahren, Informationsrechte und -pflichten werden ebenso wie Beteiligungsverhältnisse Abfindungsansprüche neu geregelt.
Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf ergeben sich für die Praxis der Anwaltschaft und Notariate: Bestehende Verträge müssen mit den Neuregelungen abgeglichen, Vorteile der Neuregelungen geprüft und ggf. genutzt werden, etwa im Hinblick auf erstmalige Vertragserstellung einer bisherigen Zufalls-GbR oder auf Vorteile einer Registereintragung. Registerführende Stellen und die Justiz müssen die neuen Abläufe ohne Übergangsfrist umsetzen.
Herausgeber und Autor:innen sorgen für höchsten Praxisbezug:
RA Dr. Thomas Heidel | RA Dr. Thomas Ammermann | RA Dr. Moritz Beneke | Prof. Dr. Diederich Eckardt | RAin Dr. Jessica Hanke | RiLG Dr. Max Noack | Prof. Dr. Alexander Schall | RA Dr. Hans-Claudius Scheef | Dr. Florian Schmitt
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Reformkommentar zur GbR
Die grundlegende Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 strukturiert die §§ 705 BGB vollständig neu:
Die GbR ist nunmehr rechtsfähig, umwandlungsfähig, mit eigenem Vermögen ausgestattet, registerfähig und meldepflichtig zum Transparenzregister. Durch das internationale Sitzwahlrecht können eingetragene GbR künftig ihren Sitz im Ausland haben.
Beschlussverfahren, Informationsrechte und -pflichten werden ebenso wie Beteiligungsverhältnisse Abfindungsansprüche neu geregelt.
Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf ergeben sich für die Praxis der Anwaltschaft und Notariate: Bestehende Verträge müssen mit den Neuregelungen abgeglichen, Vorteile der Neuregelungen geprüft und ggf. genutzt werden, etwa im Hinblick auf erstmalige Vertragserstellung einer bisherigen Zufalls-GbR oder auf Vorteile einer Registereintragung. Registerführende Stellen und die Justiz müssen die neuen Abläufe ohne Übergangsfrist umsetzen.
Herausgeber und Autor:innen sorgen für höchsten Praxisbezug:
RA Dr. Thomas Heidel | RA Dr. Thomas Ammermann | RA Dr. Moritz Beneke | Prof. Dr. Diederich Eckardt | RAin Dr. Jessica Hanke | RiLG Dr. Max Noack | Prof. Dr. Alexander Schall | RA Dr. Hans-Claudius Scheef | Dr. Florian Schmitt
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Reformkommentar zur GbR
Die grundlegende Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 strukturiert die §§ 705 BGB vollständig neu:
Die GbR ist nunmehr rechtsfähig, umwandlungsfähig, mit eigenem Vermögen ausgestattet, registerfähig und meldepflichtig zum Transparenzregister. Durch das internationale Sitzwahlrecht können eingetragene GbR künftig ihren Sitz im Ausland haben.
Beschlussverfahren, Informationsrechte und -pflichten werden ebenso wie Beteiligungsverhältnisse Abfindungsansprüche neu geregelt.
Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf ergeben sich für die Praxis der Anwaltschaft und Notariate: Bestehende Verträge müssen mit den Neuregelungen abgeglichen, Vorteile der Neuregelungen geprüft und ggf. genutzt werden, etwa im Hinblick auf erstmalige Vertragserstellung einer bisherigen Zufalls-GbR oder auf Vorteile einer Registereintragung. Registerführende Stellen und die Justiz müssen die neuen Abläufe ohne Übergangsfrist umsetzen.
Herausgeber und Autor:innen sorgen für höchsten Praxisbezug:
RA Dr. Thomas Heidel | RA Dr. Thomas Ammermann | RA Dr. Moritz Beneke | Prof. Dr. Diederich Eckardt | RAin Dr. Jessica Hanke | RiLG Dr. Max Noack | Prof. Dr. Alexander Schall | RA Dr. Hans-Claudius Scheef | Dr. Florian Schmitt
Aktualisiert: 2023-06-30
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Ludovic-Trarieux-Preis 2012 Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist Festschrift zu Ehren von Muharrem Erbey Der Preisträger schreibt
Aktualisiert: 2023-06-30
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Ludovic-Trarieux-Preis 2012 Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist Festschrift zu Ehren von Muharrem Erbey Der Preisträger schreibt
Aktualisiert: 2023-06-30
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Ludovic-Trarieux-Preis 2012 Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist Festschrift zu Ehren von Muharrem Erbey Der Preisträger schreibt
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die RDG-Reformauflage
Umfassende Reformen im RDG
Durch gleich mehrere Reformgesetze, vor allem durch das sog. Legal Tech-Gesetz, hat der Gesetzgeber das Rechtsdienstleistungsgesetz grundlegend geändert.
Die Neuauflage
Der Handkommentar von Krenzler/Remmertz ist meinungsbildend im RDG. Er zieht klare Linien für die Abgrenzung von erlaubter und verbotener Rechtsdienstleistung insbesondere bei neuartigen Berufsbildern. RDGEG und RDV werden mitkommentiert.
Die 3. Auflage berücksichtigt alle Reformen:
Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt („Legal Tech-Gesetz“)
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Topaktuell: Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen mit den stufenweisen Änderungen zum 16.3.2023 und 1.1.2025
Schwerpunkte
Ausgeweitete Inkassoerlaubnis und verstärkte Aufsicht
Eignung und Zuverlässigkeit von Inkassodienstleister:innen
Neue Beratungsmöglichkeiten durch Syndikusrechtsanwälte (§ 46 Abs. 6 BRAO n.F.)
Rechtsdienstleistungen durch in- und ausl. Berufsausübungsgesellschaften
Wegweisende Urteile des BGH wie „Lexfox“, „smartlaw“, „wenigermiete.de“ oder „Sammelklage-Inkasso“ sind ebenso berücksichtigt, wie die jüngste Rechtsprechung zu neuen Legal Tech-Geschäftsmodellen und zur „Drittberatung“ durch Syndikusrechtsanwälte.
Herausgeber und Autor:innen
sind herausragende Kenner:innen der Materie:
RA Dr. Hans Klees, ehemaliger Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RAuN Jan J. Kramer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg und Vorstandsmitglied der Notarkammer Oldenburg | RA Dr. Michael Krenzler, langjähriger Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer und Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Dr. Christian Lemke, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer | RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart, ehem. Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf | RA Dr. Frank Remmertz, Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender des BRAK-Ausschusses zum RDG | RA Prof. Karl-Michael Schmidt, ehemaliger Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin | RA Klaus Winkler, ehem. Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Tilman Winkler, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die RDG-Reformauflage
Umfassende Reformen im RDG
Durch gleich mehrere Reformgesetze, vor allem durch das sog. Legal Tech-Gesetz, hat der Gesetzgeber das Rechtsdienstleistungsgesetz grundlegend geändert.
Die Neuauflage
Der Handkommentar von Krenzler/Remmertz ist meinungsbildend im RDG. Er zieht klare Linien für die Abgrenzung von erlaubter und verbotener Rechtsdienstleistung insbesondere bei neuartigen Berufsbildern. RDGEG und RDV werden mitkommentiert.
Die 3. Auflage berücksichtigt alle Reformen:
Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt („Legal Tech-Gesetz“)
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Topaktuell: Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen mit den stufenweisen Änderungen zum 16.3.2023 und 1.1.2025
Schwerpunkte
Ausgeweitete Inkassoerlaubnis und verstärkte Aufsicht
Eignung und Zuverlässigkeit von Inkassodienstleister:innen
Neue Beratungsmöglichkeiten durch Syndikusrechtsanwälte (§ 46 Abs. 6 BRAO n.F.)
Rechtsdienstleistungen durch in- und ausl. Berufsausübungsgesellschaften
Wegweisende Urteile des BGH wie „Lexfox“, „smartlaw“, „wenigermiete.de“ oder „Sammelklage-Inkasso“ sind ebenso berücksichtigt, wie die jüngste Rechtsprechung zu neuen Legal Tech-Geschäftsmodellen und zur „Drittberatung“ durch Syndikusrechtsanwälte.
Herausgeber und Autor:innen
sind herausragende Kenner:innen der Materie:
RA Dr. Hans Klees, ehemaliger Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RAuN Jan J. Kramer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg und Vorstandsmitglied der Notarkammer Oldenburg | RA Dr. Michael Krenzler, langjähriger Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer und Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Dr. Christian Lemke, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer | RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart, ehem. Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf | RA Dr. Frank Remmertz, Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender des BRAK-Ausschusses zum RDG | RA Prof. Karl-Michael Schmidt, ehemaliger Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin | RA Klaus Winkler, ehem. Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Tilman Winkler, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die RDG-Reformauflage
Umfassende Reformen im RDG
Durch gleich mehrere Reformgesetze, vor allem durch das sog. Legal Tech-Gesetz, hat der Gesetzgeber das Rechtsdienstleistungsgesetz grundlegend geändert.
Die Neuauflage
Der Handkommentar von Krenzler/Remmertz ist meinungsbildend im RDG. Er zieht klare Linien für die Abgrenzung von erlaubter und verbotener Rechtsdienstleistung insbesondere bei neuartigen Berufsbildern. RDGEG und RDV werden mitkommentiert.
Die 3. Auflage berücksichtigt alle Reformen:
Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt („Legal Tech-Gesetz“)
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Topaktuell: Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen mit den stufenweisen Änderungen zum 16.3.2023 und 1.1.2025
Schwerpunkte
Ausgeweitete Inkassoerlaubnis und verstärkte Aufsicht
Eignung und Zuverlässigkeit von Inkassodienstleister:innen
Neue Beratungsmöglichkeiten durch Syndikusrechtsanwälte (§ 46 Abs. 6 BRAO n.F.)
Rechtsdienstleistungen durch in- und ausl. Berufsausübungsgesellschaften
Wegweisende Urteile des BGH wie „Lexfox“, „smartlaw“, „wenigermiete.de“ oder „Sammelklage-Inkasso“ sind ebenso berücksichtigt, wie die jüngste Rechtsprechung zu neuen Legal Tech-Geschäftsmodellen und zur „Drittberatung“ durch Syndikusrechtsanwälte.
Herausgeber und Autor:innen
sind herausragende Kenner:innen der Materie:
RA Dr. Hans Klees, ehemaliger Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RAuN Jan J. Kramer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg und Vorstandsmitglied der Notarkammer Oldenburg | RA Dr. Michael Krenzler, langjähriger Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer und Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Dr. Christian Lemke, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer | RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart, ehem. Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf | RA Dr. Frank Remmertz, Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender des BRAK-Ausschusses zum RDG | RA Prof. Karl-Michael Schmidt, ehemaliger Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin | RA Klaus Winkler, ehem. Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Tilman Winkler, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die RDG-Reformauflage
Umfassende Reformen im RDG
Durch gleich mehrere Reformgesetze, vor allem durch das sog. Legal Tech-Gesetz, hat der Gesetzgeber das Rechtsdienstleistungsgesetz grundlegend geändert.
Die Neuauflage
Der Handkommentar von Krenzler/Remmertz ist meinungsbildend im RDG. Er zieht klare Linien für die Abgrenzung von erlaubter und verbotener Rechtsdienstleistung insbesondere bei neuartigen Berufsbildern. RDGEG und RDV werden mitkommentiert.
Die 3. Auflage berücksichtigt alle Reformen:
Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt („Legal Tech-Gesetz“)
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Topaktuell: Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen mit den stufenweisen Änderungen zum 16.3.2023 und 1.1.2025
Schwerpunkte
Ausgeweitete Inkassoerlaubnis und verstärkte Aufsicht
Eignung und Zuverlässigkeit von Inkassodienstleister:innen
Neue Beratungsmöglichkeiten durch Syndikusrechtsanwälte (§ 46 Abs. 6 BRAO n.F.)
Rechtsdienstleistungen durch in- und ausl. Berufsausübungsgesellschaften
Wegweisende Urteile des BGH wie „Lexfox“, „smartlaw“, „wenigermiete.de“ oder „Sammelklage-Inkasso“ sind ebenso berücksichtigt, wie die jüngste Rechtsprechung zu neuen Legal Tech-Geschäftsmodellen und zur „Drittberatung“ durch Syndikusrechtsanwälte.
Herausgeber und Autor:innen
sind herausragende Kenner:innen der Materie:
RA Dr. Hans Klees, ehemaliger Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RAuN Jan J. Kramer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg und Vorstandsmitglied der Notarkammer Oldenburg | RA Dr. Michael Krenzler, langjähriger Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer und Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Dr. Christian Lemke, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer | RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart, ehem. Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf | RA Dr. Frank Remmertz, Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender des BRAK-Ausschusses zum RDG | RA Prof. Karl-Michael Schmidt, ehemaliger Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin | RA Klaus Winkler, ehem. Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Tilman Winkler, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Aktualisiert: 2023-06-28
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Ludovic-Trarieux-Preis 2012 Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist Festschrift zu Ehren von Muharrem Erbey Der Preisträger schreibt
Aktualisiert: 2023-06-29
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Der „Krenzler“
ist zu Recht meinungsbildend im RDG: Er zieht klare Linien für die Abgrenzung von erlaubter und verbotener Rechtsdienstleistung insbesondere für die Dienstleister außerhalb der Anwaltschaft unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur. Austariert wird das Spannungsverhältnis zwischen verfassungsrechtlich geschützter Berufsfreiheit einerseits und dem Schutz der Rechtsuchenden und des Rechtsverkehrs vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen andererseits.
Die 2. Auflage
reagiert auf die vielen Neuentwicklungen in der Rechtsdienstleistungspraxis. Ausdifferenzierte Fallkonstellationen verdeutlichen diese enorme, auch rechtspolitisch bedeutsame Entwicklung. Auch die Abgrenzungslinien zwischen erlaubter und nicht erlaubter Nebenleistung, die sich zwischenzeitlich konturiert haben, arbeitet der Kommentar klar heraus.
Aktuell:
Die Erläuterungen basieren auf dem Rechtsstand durch das im Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie mit seinen zahlreichen Neuregelungen und Änderungen im RDG, im RDGE und in der RDV.
Die Schwerpunkte:
Vorgestellt und argumentativ bewertet werden die sich neu herausgebildeten Rechtsdienstleistungsfelder, wie z.B. unentgeltliche studentische Rechtsberatung durch „Law Clinics“, Streitschlichtung durch Nichtjuristen im Online-Bereich, Rechtsportale im Internet sowie die Heranziehung von Rechtsanwälten als „Erfüllungsgehilfen“.
Auch neuartige Phänomene wie „Legal Outsourcing“ und „Alternative Business Services“ werden beschrieben.
Diskutiert wird die neue vorgenommene Präzisierung des territorialen Anwendungsbereichs des RDG für ausländische Rechtsdienstleister anhand verschiedener Fallkonstellationen.
Behandelt wird ferner das Thema der Syndikusrechtsanwälte, insbesondere die Reichweite ihrer Befugnisse.
Darstellung aller wichtigen Tätigkeits- und Berufsfelder: Welche Personen, Einrichtungen, Vereine und Verbände sind in welchem Umfang und Zuschnitt zur außergerichtlichen Rechtsdienstleistung befugt?
Herausgeber und Autoren
sind herausragende Kenner der Materie:
RA Dr. Michael Krenzler, langjähriger Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer und Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Dr. Hans Klees, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RAuN Jan J. Kramer, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg und Vorstandsmitglied der Notarkammer Oldenburg | RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart, ehem. Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf | RA Dr. Frank Remmertz, Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München | RAin Daniela Schmidt | RA Karl-Michael Schmidt, Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin | RA Klaus Winkler, ehem. Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Tilman Winkler, zweiter Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der „Krenzler“
ist zu Recht meinungsbildend im RDG: Er zieht klare Linien für die Abgrenzung von erlaubter und verbotener Rechtsdienstleistung insbesondere für die Dienstleister außerhalb der Anwaltschaft unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur. Austariert wird das Spannungsverhältnis zwischen verfassungsrechtlich geschützter Berufsfreiheit einerseits und dem Schutz der Rechtsuchenden und des Rechtsverkehrs vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen andererseits.
Die 2. Auflage
reagiert auf die vielen Neuentwicklungen in der Rechtsdienstleistungspraxis. Ausdifferenzierte Fallkonstellationen verdeutlichen diese enorme, auch rechtspolitisch bedeutsame Entwicklung. Auch die Abgrenzungslinien zwischen erlaubter und nicht erlaubter Nebenleistung, die sich zwischenzeitlich konturiert haben, arbeitet der Kommentar klar heraus.
Aktuell:
Die Erläuterungen basieren auf dem Rechtsstand durch das im Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie mit seinen zahlreichen Neuregelungen und Änderungen im RDG, im RDGE und in der RDV.
Die Schwerpunkte:
Vorgestellt und argumentativ bewertet werden die sich neu herausgebildeten Rechtsdienstleistungsfelder, wie z.B. unentgeltliche studentische Rechtsberatung durch „Law Clinics“, Streitschlichtung durch Nichtjuristen im Online-Bereich, Rechtsportale im Internet sowie die Heranziehung von Rechtsanwälten als „Erfüllungsgehilfen“.
Auch neuartige Phänomene wie „Legal Outsourcing“ und „Alternative Business Services“ werden beschrieben.
Diskutiert wird die neue vorgenommene Präzisierung des territorialen Anwendungsbereichs des RDG für ausländische Rechtsdienstleister anhand verschiedener Fallkonstellationen.
Behandelt wird ferner das Thema der Syndikusrechtsanwälte, insbesondere die Reichweite ihrer Befugnisse.
Darstellung aller wichtigen Tätigkeits- und Berufsfelder: Welche Personen, Einrichtungen, Vereine und Verbände sind in welchem Umfang und Zuschnitt zur außergerichtlichen Rechtsdienstleistung befugt?
Herausgeber und Autoren
sind herausragende Kenner der Materie:
RA Dr. Michael Krenzler, langjähriger Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer und Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Dr. Hans Klees, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RAuN Jan J. Kramer, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg und Vorstandsmitglied der Notarkammer Oldenburg | RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart, ehem. Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf | RA Dr. Frank Remmertz, Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München | RAin Daniela Schmidt | RA Karl-Michael Schmidt, Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin | RA Klaus Winkler, ehem. Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Tilman Winkler, zweiter Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Aktualisiert: 2023-06-28
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Ludovic-Trarieux-Preis 2012 Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist Festschrift zu Ehren von Muharrem Erbey Der Preisträger schreibt
Aktualisiert: 2023-06-28
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Ludovic-Trarieux-Preis 2012 Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist Festschrift zu Ehren von Muharrem Erbey Der Preisträger schreibt
Aktualisiert: 2023-06-28
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Ludovic-Trarieux-Preis 2012 Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist Festschrift zu Ehren von Muharrem Erbey Der Preisträger schreibt
Aktualisiert: 2023-06-27
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Ludovic-Trarieux-Preis 2012 Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist Festschrift zu Ehren von Muharrem Erbey Der Preisträger schreibt
Aktualisiert: 2023-06-27
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