Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Auswirkung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die gerichtliche Statusbeurteilung. Ausgehend von der gesetzlichen Dreiteilung der Beschäftigten in Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen und die dafür durch die Rechtsprechung des BAG entwickelten Abgrenzungskriterien wird überprüft, ob die tarifliche Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Personen bei den Rundfunkanstalten eine berufslebenslange Beschäftigung im Status der Arbeitnehmerähnlichkeit ermöglicht. Gerade diese langfristige, arbeitnehmerähnliche Beschäftigung unter einer starken sozialen Absicherung wird von den Tarifvertragsparteien durch die fortschreitende Ausgestaltung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen als «dritter Weg» neben der Beschäftigung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern angestrebt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Auswirkung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die gerichtliche Statusbeurteilung. Ausgehend von der gesetzlichen Dreiteilung der Beschäftigten in Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen und die dafür durch die Rechtsprechung des BAG entwickelten Abgrenzungskriterien wird überprüft, ob die tarifliche Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Personen bei den Rundfunkanstalten eine berufslebenslange Beschäftigung im Status der Arbeitnehmerähnlichkeit ermöglicht. Gerade diese langfristige, arbeitnehmerähnliche Beschäftigung unter einer starken sozialen Absicherung wird von den Tarifvertragsparteien durch die fortschreitende Ausgestaltung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen als «dritter Weg» neben der Beschäftigung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern angestrebt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Auswirkung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die gerichtliche Statusbeurteilung. Ausgehend von der gesetzlichen Dreiteilung der Beschäftigten in Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen und die dafür durch die Rechtsprechung des BAG entwickelten Abgrenzungskriterien wird überprüft, ob die tarifliche Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Personen bei den Rundfunkanstalten eine berufslebenslange Beschäftigung im Status der Arbeitnehmerähnlichkeit ermöglicht. Gerade diese langfristige, arbeitnehmerähnliche Beschäftigung unter einer starken sozialen Absicherung wird von den Tarifvertragsparteien durch die fortschreitende Ausgestaltung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen als «dritter Weg» neben der Beschäftigung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern angestrebt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Verfasserin nimmt zunächst eine Abgrenzung der arbeitnehmerähnlichen Person zu den übrigen Selbständigen und den Arbeitnehmern vor, einschließlich der verschiedenen in Rechtsprechung und Literatur diskutierten Methoden der Definition des Arbeitnehmers. Anschließend beleuchtet sie - unter besonderer Berücksichtigung der analogen Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften - die für den Tatbestand der arbeitnehmerähnlichen Person einschlägigen Rechtsfolgen.
Da das Arbeitsrecht weder direkt noch analog anwendbar ist und die Vorschriften für Selbständige keinen ausreichenden Sozialschutz für die als besonders schutzbedürftig geltenden arbeitnehmerähnlichen Personen bieten, zeigt Nicole Neuvians eine Lösung auf, die es ermöglicht, wenigsten den besonders Schutzbedürftigen unter den Arbeitnehmerähnlichen Sozialschutz zu gewähren. Sie erreicht dies durch die von Wank entwickelte teleologische Neudefinition des Arbeitnehmerbegriffs nach dem Kriterium der Ausgewogenheit unternehmerischer Chancen und Risiken. Auf diese Weise fallen besonders schutzbedürftige Arbeitnehmerähnliche unter den Anwendungsbereich des Arbeitsrechts, für die übrigen ist weiterhin von einem Tatbestand ohne Rechtsfolgen auszugehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Angesichts neuer Arbeits- und Beschäftigungsformen stößt das Arbeitsrecht zunehmend an seine Grenzen, wenn es darum geht festzustellen, ob Beschäftigte im Grenzbereich zwischen Arbeitnehmereigenschaft und Selbständigkeit als Arbeitnehmer schutzbedürftig sind oder nicht. Die klassische Zweiteilung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen zeichnet die Entwicklung hin zu Beschäftigungsformen, die sowohl eine Reihe von Abhängigkeitselementen enthalten, aber den Beschäftigten auch zunehmend Freiräume in der Arbeitsplatzgestaltung lassen, immer weniger ab.
Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin in der vorliegenden Arbeit, ob und inwieweit diese Beschäftigungsformen rechtlich erfaßt werden können. Dabei verfolgt die Autorin den Ansatz, der bisher vorherrschenden »Alles-oder-Nichts-Entscheidung« im Arbeitsrecht eine Dreiteilung entgegenzusetzen. Sie greift hierbei den Begriff der in vereinzelten Gesetzen erwähnten »arbeitnehmerähnlichen Person« auf und erörtert, welche materiell-rechtliche Bedeutung diesem Begriff zukommt. Hierfür untersucht die Autorin, welche Auswirkungen die grundrechtlich gewährte Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) auf die materiell-rechtliche Ausgestaltung des Begriffs der arbeitnehmerähnlichen Person hat. Die Autorin stellt hierbei die These auf, daß sich aus Art. 12 Abs. 1 GG das Gebot ergibt, schutzbedürftige Beschäftigte, die nicht dem Arbeitnehmerbegriff unterfallen, nicht gänzlich schutzlos zu stellen. Dieses Gebot entfaltet auch Auswirkungen auf die Verpflichtung der Gerichte zur Rechtsfortbildung.
Anhand dieser Ausgangsthese untersucht die Verfasserin, in welchen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts eine Rechtsfortbildung anhand des geltenden Rechts durch die Rechtsprechung möglich und geboten erscheint. Sie erörtert, inwieweit arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zum Schutz von Arbeitnehmern auch auf arbeitnehmerähnliche Personen Anwendung finden können sowie inwieweit die entsprechende Anwendung arbeitsrechtlicher Schutzgesetze auf arbeitnehmerähnliche Beschäftigte gerechtfertigt ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Angesichts neuer Arbeits- und Beschäftigungsformen stößt das Arbeitsrecht zunehmend an seine Grenzen, wenn es darum geht festzustellen, ob Beschäftigte im Grenzbereich zwischen Arbeitnehmereigenschaft und Selbständigkeit als Arbeitnehmer schutzbedürftig sind oder nicht. Die klassische Zweiteilung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen zeichnet die Entwicklung hin zu Beschäftigungsformen, die sowohl eine Reihe von Abhängigkeitselementen enthalten, aber den Beschäftigten auch zunehmend Freiräume in der Arbeitsplatzgestaltung lassen, immer weniger ab.
Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin in der vorliegenden Arbeit, ob und inwieweit diese Beschäftigungsformen rechtlich erfaßt werden können. Dabei verfolgt die Autorin den Ansatz, der bisher vorherrschenden »Alles-oder-Nichts-Entscheidung« im Arbeitsrecht eine Dreiteilung entgegenzusetzen. Sie greift hierbei den Begriff der in vereinzelten Gesetzen erwähnten »arbeitnehmerähnlichen Person« auf und erörtert, welche materiell-rechtliche Bedeutung diesem Begriff zukommt. Hierfür untersucht die Autorin, welche Auswirkungen die grundrechtlich gewährte Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) auf die materiell-rechtliche Ausgestaltung des Begriffs der arbeitnehmerähnlichen Person hat. Die Autorin stellt hierbei die These auf, daß sich aus Art. 12 Abs. 1 GG das Gebot ergibt, schutzbedürftige Beschäftigte, die nicht dem Arbeitnehmerbegriff unterfallen, nicht gänzlich schutzlos zu stellen. Dieses Gebot entfaltet auch Auswirkungen auf die Verpflichtung der Gerichte zur Rechtsfortbildung.
Anhand dieser Ausgangsthese untersucht die Verfasserin, in welchen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts eine Rechtsfortbildung anhand des geltenden Rechts durch die Rechtsprechung möglich und geboten erscheint. Sie erörtert, inwieweit arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zum Schutz von Arbeitnehmern auch auf arbeitnehmerähnliche Personen Anwendung finden können sowie inwieweit die entsprechende Anwendung arbeitsrechtlicher Schutzgesetze auf arbeitnehmerähnliche Beschäftigte gerechtfertigt ist.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Plattformarbeit ist ein globales Phänomen, das auch in Österreich und Deutschland zu deutlichen Veränderungen der Arbeitsbeziehungen führt.
Dieses Buch widmet sich erstmalig der Frage, inwiefern durch Tarifverträge ein gewisser sozialer Schutz für jene Plattformbeschäftigten gewährleistet werden kann, die gerade nicht als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind. Untersucht werden Inhalte bestehender kollektivrechtlicher Vereinbarungen, aber auch die rechtlichen Grenzen möglicher künftiger Regelungen, auch auf Unionsebene, wie der Richtlinienvorschlag zu Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte vom Dezember 2021 sowie die Leitlinien der Kommission zu Tarifverträgen für Solo-Selbständige vom September 2022.
Dieses Buch versammelt die Ergebnisse des durch die EU-Kommission finanzierten Forschungsprojekts „COGENS“ (VS/2019/0084) und widmet sich erstmalig umfassend der Frage, inwiefern durch Tarifverträge (im weiteren Sinne) ein gewisser sozialer Schutz für jene Plattformbeschäftigten gewährleistet werden kann, die gerade nicht als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind. Die Beiträge behandeln unter anderem die Frage, wer als Verhandlungspartner in den Mitgliedstaaten agiert – etablierte Akteure, wie bestehende Gewerkschaften, oder neue Bewegungen. Untersucht werden zudem Inhalte bestehender Vereinbarungen auf kollektiver Ebene, aber auch die rechtlichen Grenzen möglicher künftiger Regelungen. Beleuchtet werden nicht zuletzt einschlägige Judikate nationaler Höchstgerichte. Eingebettet ist dies in die Bewertung des unionsrechtlichen Rahmens.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Plattformarbeit ist ein globales Phänomen, das auch in Österreich und Deutschland zu deutlichen Veränderungen der Arbeitsbeziehungen führt.
Dieses Buch widmet sich erstmalig der Frage, inwiefern durch Tarifverträge ein gewisser sozialer Schutz für jene Plattformbeschäftigten gewährleistet werden kann, die gerade nicht als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind. Untersucht werden Inhalte bestehender kollektivrechtlicher Vereinbarungen, aber auch die rechtlichen Grenzen möglicher künftiger Regelungen, auch auf Unionsebene, wie der Richtlinienvorschlag zu Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte vom Dezember 2021 sowie die Leitlinien der Kommission zu Tarifverträgen für Solo-Selbständige vom September 2022.
Dieses Buch versammelt die Ergebnisse des durch die EU-Kommission finanzierten Forschungsprojekts „COGENS“ (VS/2019/0084) und widmet sich erstmalig umfassend der Frage, inwiefern durch Tarifverträge (im weiteren Sinne) ein gewisser sozialer Schutz für jene Plattformbeschäftigten gewährleistet werden kann, die gerade nicht als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind. Die Beiträge behandeln unter anderem die Frage, wer als Verhandlungspartner in den Mitgliedstaaten agiert – etablierte Akteure, wie bestehende Gewerkschaften, oder neue Bewegungen. Untersucht werden zudem Inhalte bestehender Vereinbarungen auf kollektiver Ebene, aber auch die rechtlichen Grenzen möglicher künftiger Regelungen. Beleuchtet werden nicht zuletzt einschlägige Judikate nationaler Höchstgerichte. Eingebettet ist dies in die Bewertung des unionsrechtlichen Rahmens.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Verfasserin nimmt zunächst eine Abgrenzung der arbeitnehmerähnlichen Person zu den übrigen Selbständigen und den Arbeitnehmern vor, einschließlich der verschiedenen in Rechtsprechung und Literatur diskutierten Methoden der Definition des Arbeitnehmers. Anschließend beleuchtet sie - unter besonderer Berücksichtigung der analogen Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften - die für den Tatbestand der arbeitnehmerähnlichen Person einschlägigen Rechtsfolgen.
Da das Arbeitsrecht weder direkt noch analog anwendbar ist und die Vorschriften für Selbständige keinen ausreichenden Sozialschutz für die als besonders schutzbedürftig geltenden arbeitnehmerähnlichen Personen bieten, zeigt Nicole Neuvians eine Lösung auf, die es ermöglicht, wenigsten den besonders Schutzbedürftigen unter den Arbeitnehmerähnlichen Sozialschutz zu gewähren. Sie erreicht dies durch die von Wank entwickelte teleologische Neudefinition des Arbeitnehmerbegriffs nach dem Kriterium der Ausgewogenheit unternehmerischer Chancen und Risiken. Auf diese Weise fallen besonders schutzbedürftige Arbeitnehmerähnliche unter den Anwendungsbereich des Arbeitsrechts, für die übrigen ist weiterhin von einem Tatbestand ohne Rechtsfolgen auszugehen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Angesichts neuer Arbeits- und Beschäftigungsformen stößt das Arbeitsrecht zunehmend an seine Grenzen, wenn es darum geht festzustellen, ob Beschäftigte im Grenzbereich zwischen Arbeitnehmereigenschaft und Selbständigkeit als Arbeitnehmer schutzbedürftig sind oder nicht. Die klassische Zweiteilung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen zeichnet die Entwicklung hin zu Beschäftigungsformen, die sowohl eine Reihe von Abhängigkeitselementen enthalten, aber den Beschäftigten auch zunehmend Freiräume in der Arbeitsplatzgestaltung lassen, immer weniger ab.
Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin in der vorliegenden Arbeit, ob und inwieweit diese Beschäftigungsformen rechtlich erfaßt werden können. Dabei verfolgt die Autorin den Ansatz, der bisher vorherrschenden »Alles-oder-Nichts-Entscheidung« im Arbeitsrecht eine Dreiteilung entgegenzusetzen. Sie greift hierbei den Begriff der in vereinzelten Gesetzen erwähnten »arbeitnehmerähnlichen Person« auf und erörtert, welche materiell-rechtliche Bedeutung diesem Begriff zukommt. Hierfür untersucht die Autorin, welche Auswirkungen die grundrechtlich gewährte Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) auf die materiell-rechtliche Ausgestaltung des Begriffs der arbeitnehmerähnlichen Person hat. Die Autorin stellt hierbei die These auf, daß sich aus Art. 12 Abs. 1 GG das Gebot ergibt, schutzbedürftige Beschäftigte, die nicht dem Arbeitnehmerbegriff unterfallen, nicht gänzlich schutzlos zu stellen. Dieses Gebot entfaltet auch Auswirkungen auf die Verpflichtung der Gerichte zur Rechtsfortbildung.
Anhand dieser Ausgangsthese untersucht die Verfasserin, in welchen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts eine Rechtsfortbildung anhand des geltenden Rechts durch die Rechtsprechung möglich und geboten erscheint. Sie erörtert, inwieweit arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zum Schutz von Arbeitnehmern auch auf arbeitnehmerähnliche Personen Anwendung finden können sowie inwieweit die entsprechende Anwendung arbeitsrechtlicher Schutzgesetze auf arbeitnehmerähnliche Beschäftigte gerechtfertigt ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Arbeit untersucht den unterschiedlichen Schutz von Arbeitnehmer:innen und Nicht-Arbeitnehmer:innen im Individualarbeitsrecht. Die bestehenden Differenzierungen zwischen den stets schutzbedürftigen Arbeitnehmern und den nur ausnahmsweise schutzbedürftigen Nicht-Arbeitnehmern werden kritisch analysiert. Die Arbeit zeigt anhand der einzelnen Normen des Individualarbeitsrechts auf, dass die Unterschiede teilweise weder mit dem jeweiligen Gesetzeszweck noch mit den Besonderheiten des Arbeitsvertrags erklärbar sind. Vielmehr handelt es sich teilweise um lediglich historisch erklärbare Differenzierungen. Die erheblichen Veränderungen der Arbeitswelt erfordern daher eher eine „Generalsanierung“ des Arbeitsrechts als bloß punktuelle Anpassungen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Plattformarbeit ist ein globales Phänomen, das auch in Österreich und Deutschland zu deutlichen Veränderungen der Arbeitsbeziehungen führt.
Dieses Buch widmet sich erstmalig der Frage, inwiefern durch Tarifverträge ein gewisser sozialer Schutz für jene Plattformbeschäftigten gewährleistet werden kann, die gerade nicht als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind. Untersucht werden Inhalte bestehender kollektivrechtlicher Vereinbarungen, aber auch die rechtlichen Grenzen möglicher künftiger Regelungen, auch auf Unionsebene, wie der Richtlinienvorschlag zu Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte vom Dezember 2021 sowie die Leitlinien der Kommission zu Tarifverträgen für Solo-Selbständige vom September 2022.
Dieses Buch versammelt die Ergebnisse des durch die EU-Kommission finanzierten Forschungsprojekts „COGENS“ (VS/2019/0084) und widmet sich erstmalig umfassend der Frage, inwiefern durch Tarifverträge (im weiteren Sinne) ein gewisser sozialer Schutz für jene Plattformbeschäftigten gewährleistet werden kann, die gerade nicht als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind. Die Beiträge behandeln unter anderem die Frage, wer als Verhandlungspartner in den Mitgliedstaaten agiert – etablierte Akteure, wie bestehende Gewerkschaften, oder neue Bewegungen. Untersucht werden zudem Inhalte bestehender Vereinbarungen auf kollektiver Ebene, aber auch die rechtlichen Grenzen möglicher künftiger Regelungen. Beleuchtet werden nicht zuletzt einschlägige Judikate nationaler Höchstgerichte. Eingebettet ist dies in die Bewertung des unionsrechtlichen Rahmens.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Arbeit untersucht den unterschiedlichen Schutz von Arbeitnehmer:innen und Nicht-Arbeitnehmer:innen im Individualarbeitsrecht. Die bestehenden Differenzierungen zwischen den stets schutzbedürftigen Arbeitnehmern und den nur ausnahmsweise schutzbedürftigen Nicht-Arbeitnehmern werden kritisch analysiert. Die Arbeit zeigt anhand der einzelnen Normen des Individualarbeitsrechts auf, dass die Unterschiede teilweise weder mit dem jeweiligen Gesetzeszweck noch mit den Besonderheiten des Arbeitsvertrags erklärbar sind. Vielmehr handelt es sich teilweise um lediglich historisch erklärbare Differenzierungen. Die erheblichen Veränderungen der Arbeitswelt erfordern daher eher eine „Generalsanierung“ des Arbeitsrechts als bloß punktuelle Anpassungen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Ehrenamtliche Beschäftigte begegnen physischen und psychischen Risiken – beispielsweise in der Freiwilligen Feuerwehr oder der Telefonseelsorge. Angeknüpft sei auch an die arbeitsschutz- und arbeitszeitrechtlichen Herausforderungen im ehrenamtlichen Betriebsratsamt. Diese Untersuchung bezweckt den Unsicherheiten in Bezug auf die Anwendung von arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen für diese Beschäftige zu begegnen. Dies erfolgt unter Auswertung des persönlichen Anwendungsbereichs der Richtlinie 89/391/EWG, mit den entsprechenden erarbeiteten Konsequenzen für das das deutsche Arbeitsschutzrecht.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Ehrenamtliche Beschäftigte begegnen physischen und psychischen Risiken – beispielsweise in der Freiwilligen Feuerwehr oder der Telefonseelsorge. Angeknüpft sei auch an die arbeitsschutz- und arbeitszeitrechtlichen Herausforderungen im ehrenamtlichen Betriebsratsamt. Diese Untersuchung bezweckt den Unsicherheiten in Bezug auf die Anwendung von arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen für diese Beschäftige zu begegnen. Dies erfolgt unter Auswertung des persönlichen Anwendungsbereichs der Richtlinie 89/391/EWG, mit den entsprechenden erarbeiteten Konsequenzen für das deutsche Arbeitsschutzrecht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2021-12-21
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