Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO

Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO von Fink,  Benedikt Nathanael
Mehr als vier Jahre sind mittlerweile seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO (Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18) vergangen. Passiert ist seitdem nicht viel. Das vorliegende Werk knüpft unmittelbar an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Aus europarechtlicher Sicht ist vor allem die Frage relevant, ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Umsetzung des deutschen Gesetzgebers) eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht. Anknüpfungspunkte dafür sind vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh. Nachdem diese Frage verneint werden musste, galt es zu untersuchen, inwieweit das nationale (deutsche) Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. In diesem Zusammenhang war auch auf die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts einzugehen. Einen Schwerpunkt der Bearbeitung bildeten die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung. Eine vor allem für die Praxis wichtige Frage stellt sich in Bezug auf die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei wurde untersucht, welche Systeme sich für eine Arbeitszeiterfassung besonders eignen und inwieweit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs damit in Einklang zu bringen sind. Der Spielball liegt jetzt beim Gesetzgeber auf dessen Entscheidung alle gespannt warten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO

Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO von Fink,  Benedikt Nathanael
Mehr als vier Jahre sind mittlerweile seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO (Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18) vergangen. Passiert ist seitdem nicht viel. Das vorliegende Werk knüpft unmittelbar an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Aus europarechtlicher Sicht ist vor allem die Frage relevant, ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Umsetzung des deutschen Gesetzgebers) eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht. Anknüpfungspunkte dafür sind vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh. Nachdem diese Frage verneint werden musste, galt es zu untersuchen, inwieweit das nationale (deutsche) Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. In diesem Zusammenhang war auch auf die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts einzugehen. Einen Schwerpunkt der Bearbeitung bildeten die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung. Eine vor allem für die Praxis wichtige Frage stellt sich in Bezug auf die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei wurde untersucht, welche Systeme sich für eine Arbeitszeiterfassung besonders eignen und inwieweit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs damit in Einklang zu bringen sind. Der Spielball liegt jetzt beim Gesetzgeber auf dessen Entscheidung alle gespannt warten.
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Mehr als vier Jahre sind mittlerweile seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO (Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18) vergangen. Passiert ist seitdem nicht viel. Das vorliegende Werk knüpft unmittelbar an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Aus europarechtlicher Sicht ist vor allem die Frage relevant, ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Umsetzung des deutschen Gesetzgebers) eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht. Anknüpfungspunkte dafür sind vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh. Nachdem diese Frage verneint werden musste, galt es zu untersuchen, inwieweit das nationale (deutsche) Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. In diesem Zusammenhang war auch auf die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts einzugehen. Einen Schwerpunkt der Bearbeitung bildeten die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung. Eine vor allem für die Praxis wichtige Frage stellt sich in Bezug auf die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei wurde untersucht, welche Systeme sich für eine Arbeitszeiterfassung besonders eignen und inwieweit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs damit in Einklang zu bringen sind. Der Spielball liegt jetzt beim Gesetzgeber auf dessen Entscheidung alle gespannt warten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO von Fink,  Benedikt Nathanael
Mehr als vier Jahre sind mittlerweile seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO (Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18) vergangen. Passiert ist seitdem nicht viel. Das vorliegende Werk knüpft unmittelbar an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Aus europarechtlicher Sicht ist vor allem die Frage relevant, ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Umsetzung des deutschen Gesetzgebers) eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht. Anknüpfungspunkte dafür sind vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh. Nachdem diese Frage verneint werden musste, galt es zu untersuchen, inwieweit das nationale (deutsche) Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. In diesem Zusammenhang war auch auf die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts einzugehen. Einen Schwerpunkt der Bearbeitung bildeten die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung. Eine vor allem für die Praxis wichtige Frage stellt sich in Bezug auf die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei wurde untersucht, welche Systeme sich für eine Arbeitszeiterfassung besonders eignen und inwieweit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs damit in Einklang zu bringen sind. Der Spielball liegt jetzt beim Gesetzgeber auf dessen Entscheidung alle gespannt warten.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Mehr als vier Jahre sind mittlerweile seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO (Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18) vergangen. Passiert ist seitdem nicht viel. Das vorliegende Werk knüpft unmittelbar an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Aus europarechtlicher Sicht ist vor allem die Frage relevant, ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Umsetzung des deutschen Gesetzgebers) eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht. Anknüpfungspunkte dafür sind vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh. Nachdem diese Frage verneint werden musste, galt es zu untersuchen, inwieweit das nationale (deutsche) Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. In diesem Zusammenhang war auch auf die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts einzugehen. Einen Schwerpunkt der Bearbeitung bildeten die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung. Eine vor allem für die Praxis wichtige Frage stellt sich in Bezug auf die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei wurde untersucht, welche Systeme sich für eine Arbeitszeiterfassung besonders eignen und inwieweit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs damit in Einklang zu bringen sind. Der Spielball liegt jetzt beim Gesetzgeber auf dessen Entscheidung alle gespannt warten.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Mehr als vier Jahre sind mittlerweile seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO (Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18) vergangen. Passiert ist seitdem nicht viel. Das vorliegende Werk knüpft unmittelbar an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Aus europarechtlicher Sicht ist vor allem die Frage relevant, ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Umsetzung des deutschen Gesetzgebers) eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht. Anknüpfungspunkte dafür sind vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh. Nachdem diese Frage verneint werden musste, galt es zu untersuchen, inwieweit das nationale (deutsche) Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. In diesem Zusammenhang war auch auf die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts einzugehen. Einen Schwerpunkt der Bearbeitung bildeten die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung. Eine vor allem für die Praxis wichtige Frage stellt sich in Bezug auf die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei wurde untersucht, welche Systeme sich für eine Arbeitszeiterfassung besonders eignen und inwieweit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs damit in Einklang zu bringen sind. Der Spielball liegt jetzt beim Gesetzgeber auf dessen Entscheidung alle gespannt warten.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Arbeitsrecht als Richterrecht?

Arbeitsrecht als Richterrecht? von Freyler,  Carmen, Gräf,  Stephan
Die 11. Assistentinnen- und Assistententagung im Arbeitsrecht stand unter dem Generalthema „Arbeitsrecht als Richterrecht?“ Sie wurde vom 28.–30. Juli 2022 von Akad. Rätin a. Z. Dr. Carmen Freyler (Universität Augsburg) und Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf (Universität Konstanz) in Augsburg ausgerichtet. Der Tagungsband dokumentiert den Festvortrag von Frau Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, und die zehn Referate aus dem wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Themen bringen die Vielfalt des Arbeitsrechts zum Ausdruck: Methodische Grundlagen, die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und europarechtliche Aspekte werden ebenso behandelt wie konkrete individual-, kollektiv- und arbeitsprozessrechtliche Fragestellungen. Mit Beiträgen von Dr. Jan Alexander Daum | Mag. Dr. Thomas Dullinger | Dr. Lorenz Lloyd Fischer | Präs‘inBAG Inken Gallner | Moritz Herrmann | Ansgar Kalle | Mag. Magdalena Lenglinger | Mag. Sascha Obrecht | Marie-Katrin Schaich | Jakob Schneck | Christoph Westenrieder
Aktualisiert: 2023-06-06
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Mehr als vier Jahre sind mittlerweile seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO (Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18) vergangen. Passiert ist seitdem nicht viel. Das vorliegende Werk knüpft unmittelbar an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Aus europarechtlicher Sicht ist vor allem die Frage relevant, ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Umsetzung des deutschen Gesetzgebers) eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht. Anknüpfungspunkte dafür sind vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh. Nachdem diese Frage verneint werden musste, galt es zu untersuchen, inwieweit das nationale (deutsche) Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. In diesem Zusammenhang war auch auf die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts einzugehen. Einen Schwerpunkt der Bearbeitung bildeten die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung. Eine vor allem für die Praxis wichtige Frage stellt sich in Bezug auf die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei wurde untersucht, welche Systeme sich für eine Arbeitszeiterfassung besonders eignen und inwieweit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs damit in Einklang zu bringen sind. Der Spielball liegt jetzt beim Gesetzgeber auf dessen Entscheidung alle gespannt warten.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO von Fink,  Benedikt Nathanael
Mehr als vier Jahre sind mittlerweile seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO (Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18) vergangen. Passiert ist seitdem nicht viel. Das vorliegende Werk knüpft unmittelbar an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Aus europarechtlicher Sicht ist vor allem die Frage relevant, ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Umsetzung des deutschen Gesetzgebers) eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht. Anknüpfungspunkte dafür sind vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh. Nachdem diese Frage verneint werden musste, galt es zu untersuchen, inwieweit das nationale (deutsche) Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. In diesem Zusammenhang war auch auf die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts einzugehen. Einen Schwerpunkt der Bearbeitung bildeten die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung. Eine vor allem für die Praxis wichtige Frage stellt sich in Bezug auf die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei wurde untersucht, welche Systeme sich für eine Arbeitszeiterfassung besonders eignen und inwieweit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs damit in Einklang zu bringen sind. Der Spielball liegt jetzt beim Gesetzgeber auf dessen Entscheidung alle gespannt warten.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO

Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO von Fink,  Benedikt Nathanael
Mehr als vier Jahre sind mittlerweile seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO (Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18) vergangen. Passiert ist seitdem nicht viel. Das vorliegende Werk knüpft unmittelbar an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Aus europarechtlicher Sicht ist vor allem die Frage relevant, ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Umsetzung des deutschen Gesetzgebers) eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht. Anknüpfungspunkte dafür sind vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh. Nachdem diese Frage verneint werden musste, galt es zu untersuchen, inwieweit das nationale (deutsche) Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. In diesem Zusammenhang war auch auf die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts einzugehen. Einen Schwerpunkt der Bearbeitung bildeten die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung. Eine vor allem für die Praxis wichtige Frage stellt sich in Bezug auf die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei wurde untersucht, welche Systeme sich für eine Arbeitszeiterfassung besonders eignen und inwieweit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs damit in Einklang zu bringen sind. Der Spielball liegt jetzt beim Gesetzgeber auf dessen Entscheidung alle gespannt warten.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO

Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO von Fink,  Benedikt Nathanael
Mehr als vier Jahre sind mittlerweile seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO (Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18) vergangen. Passiert ist seitdem nicht viel. Das vorliegende Werk knüpft unmittelbar an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Aus europarechtlicher Sicht ist vor allem die Frage relevant, ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Umsetzung des deutschen Gesetzgebers) eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht. Anknüpfungspunkte dafür sind vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh. Nachdem diese Frage verneint werden musste, galt es zu untersuchen, inwieweit das nationale (deutsche) Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. In diesem Zusammenhang war auch auf die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts einzugehen. Einen Schwerpunkt der Bearbeitung bildeten die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung. Eine vor allem für die Praxis wichtige Frage stellt sich in Bezug auf die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei wurde untersucht, welche Systeme sich für eine Arbeitszeiterfassung besonders eignen und inwieweit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs damit in Einklang zu bringen sind. Der Spielball liegt jetzt beim Gesetzgeber auf dessen Entscheidung alle gespannt warten.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Mehr als vier Jahre sind mittlerweile seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO (Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18) vergangen. Passiert ist seitdem nicht viel. Das vorliegende Werk knüpft unmittelbar an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Aus europarechtlicher Sicht ist vor allem die Frage relevant, ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Umsetzung des deutschen Gesetzgebers) eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht. Anknüpfungspunkte dafür sind vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh. Nachdem diese Frage verneint werden musste, galt es zu untersuchen, inwieweit das nationale (deutsche) Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. In diesem Zusammenhang war auch auf die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts einzugehen. Einen Schwerpunkt der Bearbeitung bildeten die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung. Eine vor allem für die Praxis wichtige Frage stellt sich in Bezug auf die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei wurde untersucht, welche Systeme sich für eine Arbeitszeiterfassung besonders eignen und inwieweit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs damit in Einklang zu bringen sind. Der Spielball liegt jetzt beim Gesetzgeber auf dessen Entscheidung alle gespannt warten.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO von Fink,  Benedikt Nathanael
Mehr als vier Jahre sind mittlerweile seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO (Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18) vergangen. Passiert ist seitdem nicht viel. Das vorliegende Werk knüpft unmittelbar an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Aus europarechtlicher Sicht ist vor allem die Frage relevant, ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Umsetzung des deutschen Gesetzgebers) eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht. Anknüpfungspunkte dafür sind vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh. Nachdem diese Frage verneint werden musste, galt es zu untersuchen, inwieweit das nationale (deutsche) Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. In diesem Zusammenhang war auch auf die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts einzugehen. Einen Schwerpunkt der Bearbeitung bildeten die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung. Eine vor allem für die Praxis wichtige Frage stellt sich in Bezug auf die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei wurde untersucht, welche Systeme sich für eine Arbeitszeiterfassung besonders eignen und inwieweit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs damit in Einklang zu bringen sind. Der Spielball liegt jetzt beim Gesetzgeber auf dessen Entscheidung alle gespannt warten.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO von Fink,  Benedikt Nathanael
Mehr als vier Jahre sind mittlerweile seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO (Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18) vergangen. Passiert ist seitdem nicht viel. Das vorliegende Werk knüpft unmittelbar an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Aus europarechtlicher Sicht ist vor allem die Frage relevant, ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Umsetzung des deutschen Gesetzgebers) eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht. Anknüpfungspunkte dafür sind vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh. Nachdem diese Frage verneint werden musste, galt es zu untersuchen, inwieweit das nationale (deutsche) Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. In diesem Zusammenhang war auch auf die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts einzugehen. Einen Schwerpunkt der Bearbeitung bildeten die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung. Eine vor allem für die Praxis wichtige Frage stellt sich in Bezug auf die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei wurde untersucht, welche Systeme sich für eine Arbeitszeiterfassung besonders eignen und inwieweit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs damit in Einklang zu bringen sind. Der Spielball liegt jetzt beim Gesetzgeber auf dessen Entscheidung alle gespannt warten.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO von Fink,  Benedikt Nathanael
Mehr als vier Jahre sind mittlerweile seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO (Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18) vergangen. Passiert ist seitdem nicht viel. Das vorliegende Werk knüpft unmittelbar an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Aus europarechtlicher Sicht ist vor allem die Frage relevant, ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Umsetzung des deutschen Gesetzgebers) eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht. Anknüpfungspunkte dafür sind vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh. Nachdem diese Frage verneint werden musste, galt es zu untersuchen, inwieweit das nationale (deutsche) Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. In diesem Zusammenhang war auch auf die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts einzugehen. Einen Schwerpunkt der Bearbeitung bildeten die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung. Eine vor allem für die Praxis wichtige Frage stellt sich in Bezug auf die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei wurde untersucht, welche Systeme sich für eine Arbeitszeiterfassung besonders eignen und inwieweit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs damit in Einklang zu bringen sind. Der Spielball liegt jetzt beim Gesetzgeber auf dessen Entscheidung alle gespannt warten.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Arbeitsrecht als Richterrecht?

Arbeitsrecht als Richterrecht? von Freyler,  Carmen, Gräf,  Stephan
Die 11. Assistentinnen- und Assistententagung im Arbeitsrecht stand unter dem Generalthema „Arbeitsrecht als Richterrecht?“ Sie wurde vom 28.–30. Juli 2022 von Akad. Rätin a. Z. Dr. Carmen Freyler (Universität Augsburg) und Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf (Universität Konstanz) in Augsburg ausgerichtet. Der Tagungsband dokumentiert den Festvortrag von Frau Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, und die zehn Referate aus dem wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Themen bringen die Vielfalt des Arbeitsrechts zum Ausdruck: Methodische Grundlagen, die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und europarechtliche Aspekte werden ebenso behandelt wie konkrete individual-, kollektiv- und arbeitsprozessrechtliche Fragestellungen. Mit Beiträgen von Dr. Jan Alexander Daum | Mag. Dr. Thomas Dullinger | Dr. Lorenz Lloyd Fischer | Präs‘inBAG Inken Gallner | Moritz Herrmann | Ansgar Kalle | Mag. Magdalena Lenglinger | Mag. Sascha Obrecht | Marie-Katrin Schaich | Jakob Schneck | Christoph Westenrieder
Aktualisiert: 2023-05-19
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Der Urlaubsanspruch im Unionsrecht und seine Umsetzung in nationales Recht

Der Urlaubsanspruch im Unionsrecht und seine Umsetzung in nationales Recht von Jurrat,  Svenja
Das nationale Urlaubsrecht war jahrzehntelang ein Rechtsgebiet, das nicht durch eine dynamische Entwicklung geprägt war. Erst die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Schultz-Hoff aus dem Jahr 2009 wird als Ausgangspunkt weitreichender Veränderungen gesehen. Tatsächlich war dies die erste Entscheidung, die deutlich machte, dass der EuGH aus dem vom Wortlaut her überschaubaren Art. 7 RL 2003/88/EG ein europäisches Urlaubsrecht mit detaillierten Konturen entwickeln kann und wird. Getrieben durch zahlreiche weitere Judikate des EuGH ist das nationale Urlaubsrecht nunmehr einem ständigen Wandel unterworfen. Grundfragen des Urlaubsrechts, die seit Jahrzehnten geklärt waren, werden nunmehr maßgeblich durch unionsrechtliche Vorgaben beeinflusst. Während das BAG seine ständige Rechtsprechung zu einigen urlaubsrechtlichen Grundpositionen aufgrund der Rechtsprechung des EuGH grundlegend geändert hat, ist der nationale Gesetzgeber bisher untätig geblieben. Die Autorin untersucht die unionsrechtlichen Vorgaben des Urlaubsanspruchs und analysiert deren Umsetzung in nationales Recht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Rahmenvorgaben und Flexibilisierungsspielräume im Arbeitszeitrecht vor dem Hintergrund einer digitalisierten Arbeitswelt

Rahmenvorgaben und Flexibilisierungsspielräume im Arbeitszeitrecht vor dem Hintergrund einer digitalisierten Arbeitswelt von Witschen,  Annedore
"Arbeit 4.0" ist derzeit ein Begriff, der vielfältig in Erscheinung tritt und als Schlagwort für moderne Entwicklungen in der Arbeitswelt fungiert. Gerade das Arbeitszeitrecht ist ein Diskussionsfeld, welches von eben diesen neuen Entwicklungen betroffen ist. Die vorliegende Arbeit eruiert, welche Faktoren und Phänomene dieser modernen Arbeitswelt, die zunehmend durch Vernetzung und Digitalisierung geprägt wird, speziell für das Arbeitszeitrecht eine Rolle spielen. Ausgehend von diesen Grundannahmen werden die aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitrechts untersucht. Hierbei behandelt die Arbeit insbesondere den arbeitsschutzrechtlichen Arbeitszeitbegriff, die personelle Reichweite des Arbeitszeitschutzes sowie die Bestimmungen der Höchstarbeitszeit und der täglichen Ruhezeit. Sie beleuchtet dabei zunächst den jeweiligen rechtlichen Rahmen und untersucht die derzeitigen Vorschriften im Hinblick darauf, ob und inwiefern sie auch die neuen Entwicklungen erfassen können. Dabei werden sowohl Chancen als auch Grenzen der aktuellen Regelungen aufgezeigt. Dort, wo die Vorschriften nicht zu den geänderten tatsächlichen Gegebenheiten passen, wird geprüft, inwiefern gesetzgeberisches Tätigwerden möglich und sinnvoll ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Arbeitsrecht als Richterrecht?

Arbeitsrecht als Richterrecht? von Freyler,  Carmen, Gräf,  Stephan
Die 11. Assistentinnen- und Assistententagung im Arbeitsrecht stand unter dem Generalthema „Arbeitsrecht als Richterrecht?“ Sie wurde vom 28.–30. Juli 2022 von Akad. Rätin a. Z. Dr. Carmen Freyler (Universität Augsburg) und Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf (Universität Konstanz) in Augsburg ausgerichtet. Der Tagungsband dokumentiert den Festvortrag von Frau Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, und die zehn Referate aus dem wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Themen bringen die Vielfalt des Arbeitsrechts zum Ausdruck: Methodische Grundlagen, die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und europarechtliche Aspekte werden ebenso behandelt wie konkrete individual-, kollektiv- und arbeitsprozessrechtliche Fragestellungen. Mit Beiträgen von Dr. Jan Alexander Daum | Mag. Dr. Thomas Dullinger | Dr. Lorenz Lloyd Fischer | Präs‘inBAG Inken Gallner | Moritz Herrmann | Ansgar Kalle | Mag. Magdalena Lenglinger | Mag. Sascha Obrecht | Marie-Katrin Schaich | Jakob Schneck | Christoph Westenrieder
Aktualisiert: 2023-05-12
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Standards guter Arbeit

Standards guter Arbeit von Alewell,  Dorothea, Leßmann,  Ortrud, Matiaske,  Wenzel
Der Wandel der Arbeitswelt mit Zunahme von Erwerbstätigkeit jenseits des Normalarbeitsverhältnisses wirft die Frage auf, was heute Standards guter Arbeit sind. Diese Frage kann keine Disziplin alleine beantworten - aber die eigene Position in eine interdisziplinäre Perspektive einbringen, die gute Arbeit anhand ihres positiven Einflusses auf die individuelle Wohlfahrt definiert. So werden in diesem Band Beiträge verschiedener Disziplinen zusammengestellt: aus der Psychologie zum Zusammenhang von Arbeit und Gesundheit; aus der Betriebswirtschaftslehre zu den Möglichkeiten von Human-Resource-Management-Strategien und Diversity Management, zur Rolle von Religion am Arbeitsplatz sowie zum Einfluss des Rechts auf Arbeitszeit und Mitbestimmung; aus der evangelischen Theologie zum Themenfeld Arbeit und Sinn; schließlich aus der Rechtswissenschaft zur Frage des Arbeitnehmerstatus im entgrenzten Betrieb und komplementär dazu zur Situation von Solo-Selbstständigen und ihrer soziale Sicherung. Mit Beiträgen von Katharina Klug und Jörg Felfe; Christine Busch und Tim Vahle-Hinz; Sven Hauff; Daniela Rastetter; Dorothea Alewell und Tobias Moll; Barbara Müller, Christoph Seibert und Oliver Vornfeld; Florian Schramm und Ines Kanngießer; Margarete Schuler-Harms und Katharina Goldberg; Hans Hanau und Wenzel Matiaske
Aktualisiert: 2023-05-11
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