Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Wie Kassenaufzeichnungen zu führen sind, ist gesetzlich nicht vorgegeben. So kann der weitaus überwiegende Teil der Steuerpflichtigen seine Kasseneinnahmen und -ausgaben noch immer klassisch auf Papier oder elektronisch festhalten, soweit das eingesetzte Verfahren den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht. Welche Formen, Anforderungen und typische Fehlerquellen Sie jedoch unbedingt im Blick behalten müssen, zeigt Ihnen der erfahrene Betriebsprüfer Gerd Achilles entlang der wichtigsten Gestaltungsfragen. Neueste Rechtsentwicklungen wie das DAC7-Umsetzungsgesetz greift das Buch bereits sorgfältig auf. Neben einem Überblick zu weiteren Reformvorhaben finden Sie zudem ein praktisches Branchen-ABC sowie zahlreiche Schaubilder, Tabellen und Synopsen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Wie Kassenaufzeichnungen zu führen sind, ist gesetzlich nicht vorgegeben. So kann der weitaus überwiegende Teil der Steuerpflichtigen seine Kasseneinnahmen und -ausgaben noch immer klassisch auf Papier oder elektronisch festhalten, soweit das eingesetzte Verfahren den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht. Welche Formen, Anforderungen und typische Fehlerquellen Sie jedoch unbedingt im Blick behalten müssen, zeigt Ihnen der erfahrene Betriebsprüfer Gerd Achilles entlang der wichtigsten Gestaltungsfragen. Neueste Rechtsentwicklungen wie das DAC7-Umsetzungsgesetz greift das Buch bereits sorgfältig auf. Neben einem Überblick zu weiteren Reformvorhaben finden Sie zudem ein praktisches Branchen-ABC sowie zahlreiche Schaubilder, Tabellen und Synopsen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Wie Kassenaufzeichnungen zu führen sind, ist gesetzlich nicht vorgegeben. So kann der weitaus überwiegende Teil der Steuerpflichtigen seine Kasseneinnahmen und -ausgaben noch immer klassisch auf Papier oder elektronisch festhalten, soweit das eingesetzte Verfahren den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht. Welche Formen, Anforderungen und typische Fehlerquellen Sie jedoch unbedingt im Blick behalten müssen, zeigt Ihnen der erfahrene Betriebsprüfer Gerd Achilles entlang der wichtigsten Gestaltungsfragen. Neueste Rechtsentwicklungen wie das DAC7-Umsetzungsgesetz greift das Buch bereits sorgfältig auf. Neben einem Überblick zu weiteren Reformvorhaben finden Sie zudem ein praktisches Branchen-ABC sowie zahlreiche Schaubilder, Tabellen und Synopsen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Systemvoraussetzungen: Internetzugang, Web-Browser, mobil: iOS und Android
Als Teil des Datenschutzrechts wurde das Recht des Adresshandels umfangreichen Reformen unterzogen. Trotzdem bestehen nach wie vor unklare und zum Teil widersprüchliche rechtliche Regelungen bzw. kamen reformbedingt neu hinzu. Zum ersten Mal befasst sich nun ein Autor schwerpunktmäßig mit dem Thema aus der Perspektive des Unternehmers. Praxisorientiert und in einer verständlichen Sprache stellt Dr. Martin Bahr die rechtlichen Rahmenbedingungen des gewerblichen Adresshandels dar und zeigt die Rechte und Pflichten des Unternehmers auf. Mit 90 Beispielen und rund 70 Praxistipps stellt er zudem die näheren Zusammenhänge dar. Neben einer Besprechung der Abwehrrechte gegen Maßnahmen der Datenschutzbehörden runden Checklisten im Anhang zur Überprüfung von Projekte auf etwaige rechtliche Probleme das Ganze ab.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Systemvoraussetzungen: Internetzugang, Web-Browser, mobil: iOS und Android
Als Teil des Datenschutzrechts wurde das Recht des Adresshandels umfangreichen Reformen unterzogen. Trotzdem bestehen nach wie vor unklare und zum Teil widersprüchliche rechtliche Regelungen bzw. kamen reformbedingt neu hinzu. Zum ersten Mal befasst sich nun ein Autor schwerpunktmäßig mit dem Thema aus der Perspektive des Unternehmers. Praxisorientiert und in einer verständlichen Sprache stellt Dr. Martin Bahr die rechtlichen Rahmenbedingungen des gewerblichen Adresshandels dar und zeigt die Rechte und Pflichten des Unternehmers auf. Mit 90 Beispielen und rund 70 Praxistipps stellt er zudem die näheren Zusammenhänge dar. Neben einer Besprechung der Abwehrrechte gegen Maßnahmen der Datenschutzbehörden runden Checklisten im Anhang zur Überprüfung von Projekte auf etwaige rechtliche Probleme das Ganze ab.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Systemvoraussetzungen: Internetzugang, Web-Browser, mobil: iOS und Android
Als Teil des Datenschutzrechts wurde das Recht des Adresshandels umfangreichen Reformen unterzogen. Trotzdem bestehen nach wie vor unklare und zum Teil widersprüchliche rechtliche Regelungen bzw. kamen reformbedingt neu hinzu. Zum ersten Mal befasst sich nun ein Autor schwerpunktmäßig mit dem Thema aus der Perspektive des Unternehmers. Praxisorientiert und in einer verständlichen Sprache stellt Dr. Martin Bahr die rechtlichen Rahmenbedingungen des gewerblichen Adresshandels dar und zeigt die Rechte und Pflichten des Unternehmers auf. Mit 90 Beispielen und rund 70 Praxistipps stellt er zudem die näheren Zusammenhänge dar. Neben einer Besprechung der Abwehrrechte gegen Maßnahmen der Datenschutzbehörden runden Checklisten im Anhang zur Überprüfung von Projekte auf etwaige rechtliche Probleme das Ganze ab.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Wie Kassenaufzeichnungen zu führen sind, ist gesetzlich nicht vorgegeben. So kann der weitaus überwiegende Teil der Steuerpflichtigen seine Kasseneinnahmen und -ausgaben noch immer klassisch auf Papier oder elektronisch festhalten, soweit das eingesetzte Verfahren den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht. Welche Formen, Anforderungen und typische Fehlerquellen Sie jedoch unbedingt im Blick behalten müssen, zeigt Ihnen der erfahrene Betriebsprüfer Gerd Achilles entlang der wichtigsten Gestaltungsfragen. Neueste Rechtsentwicklungen wie das DAC7-Umsetzungsgesetz greift das Buch bereits sorgfältig auf. Neben einem Überblick zu weiteren Reformvorhaben finden Sie zudem ein praktisches Branchen-ABC sowie zahlreiche Schaubilder, Tabellen und Synopsen.
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Wie Kassenaufzeichnungen zu führen sind, ist gesetzlich nicht vorgegeben. So kann der weitaus überwiegende Teil der Steuerpflichtigen seine Kasseneinnahmen und -ausgaben noch immer klassisch auf Papier oder elektronisch festhalten, soweit das eingesetzte Verfahren den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht. Welche Formen, Anforderungen und typische Fehlerquellen Sie jedoch unbedingt im Blick behalten müssen, zeigt Ihnen der erfahrene Betriebsprüfer Gerd Achilles entlang der wichtigsten Gestaltungsfragen. Neueste Rechtsentwicklungen wie das DAC7-Umsetzungsgesetz greift das Buch bereits sorgfältig auf. Neben einem Überblick zu weiteren Reformvorhaben finden Sie zudem ein praktisches Branchen-ABC sowie zahlreiche Schaubilder, Tabellen und Synopsen.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Wie Kassenaufzeichnungen zu führen sind, ist gesetzlich nicht vorgegeben. So kann der weitaus überwiegende Teil der Steuerpflichtigen seine Kasseneinnahmen und -ausgaben noch immer klassisch auf Papier oder elektronisch festhalten, soweit das eingesetzte Verfahren den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht. Welche Formen, Anforderungen und typische Fehlerquellen Sie jedoch unbedingt im Blick behalten müssen, zeigt Ihnen der erfahrene Betriebsprüfer Gerd Achilles entlang der wichtigsten Gestaltungsfragen. Neueste Rechtsentwicklungen wie das DAC7-Umsetzungsgesetz greift das Buch bereits sorgfältig auf. Neben einem Überblick zu weiteren Reformvorhaben finden Sie zudem ein praktisches Branchen-ABC sowie zahlreiche Schaubilder, Tabellen und Synopsen.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Rechtssichere Kassenführung in der Praxis.
Seit dem 1.1.2023 müssen nunmehr alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit Kassierfunktion (u. a. elektronische und computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen sowie Waagen) mit einer vom BSI zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein. Es greifen die verschärften steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für die hier hinterlegten Daten.
Welche Aufzeichnungspflichten sind bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse zu beachten? Wie müssen die Aufzeichnungen bei Warenautomaten aussehen? Welche Themen muss eine Verfahrensdokumentation zur Kassenführung beinhalten? Wie sieht die moderne Kassen-Nachschau mit Amadeus Verify aus? Worauf wird bei Betriebsprüfungen geachtet?
Auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in der 4. Auflage dieses Handbuchs verständliche Antworten. Die Aufzeichnungspflichten, die zukünftig bei der Kassenführung in Bezug auf Taxameter, Wegstreckenzähler und Geldspielgeräte bestehen, werden ebenso erläutert wie die Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände (Manipulation, Veränderung von technischen Aufzeichnungen etc.).
Neue Kapitel, die verständliche Sprache, eine Vielzahl von Checklisten, Timelines, Übersichten, Tabellen und viele Beispiele (von der Aufzeichnung bis zur Verbuchung) sorgen für die große Anerkennung des Handbuchs in der Praxis – bei Unternehmern und Unternehmerinnen in bargeldintensiven Betrieben, ihren Steuerberatern und Steuerberaterinnen sowie ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
Das Handbuch ist topaktuell. Berücksichtigt werden die Änderungen, die es aufgrund des DAC7-Umsetzungsgesetzes gibt (Stichwort: Gesetz zur Modernisierung der Betriebsprüfung), der neue AEAO zu § 146a sowie die Ergebnisse des DFKA-Round-Table.
Die Autoren Patrick Krullmann und Tobias Teutemacher arbeiten beide in der Finanzverwaltung NRW: Sie beschäftigen sich schon seit Jahren mit den unterschiedlichen Formen der Kassenführung.
Ihre zahlreichen Seminare, u. a. der von NWB zertifizierte „Kassenberater“, oder Webinare, u. a. „Aktuelles aus der Betriebsprüfung“, und Fachbeiträge zeigen das Interesse am Thema.
Im Fachportal „Betriebsprüfung“ der Finanzverwaltung NRW haben sie die Leitfäden „Kassenführung“ und „Kassen-Nachschau“ für die Betriebsprüfer und Betriebsprüferinnen verfasst.
Als Spezialist für elektronische Aufzeichnungssysteme jeder Art beschäftigt sich Patrick Krullmann insbesondere mit der Datensicherung und -aufbereitung sowie der Analyse mit verschiedenen Prüftechniken.
Tobias Teutemacher ist seit nunmehr 27 Jahren bundesweit der anerkannte Fachmann für steuerliche Kassenführung. Ob als Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages oder als Vortragender, er ist in Sachen Kassen und Kassenführung sehr gefragt.
Inhaltsverzeichnis:
I Einführung in die Thematik.
1 Von der Kasse zum elektronischen Aufzeichnungssystem – die Kassenführung im digitalen Zeitalter.
2 Nutzungshinweise zu diesem Handbuch.
3 Begrifflichkeiten.
3.1 Geschäftskasse.
3.2 Kassenbuch.
3.3 Kassenberichte.
3.3.1 Retrograd aufgebaute Kassenberichte.
3.3.2 Progressiv aufgebaute Kassenberichte.
3.3.3 Auf Tabellenkalkulationsprogrammen (z. B. Excel) aufgebaute Kassenberichte.
3.4 Zählprotokolle.
II Gesetzliche Grundlagen.
1 Allgemeines.
2 Einzelaufzeichnungspflicht.
2.1 Einzelaufzeichnungspflicht bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse.
2.2 Ausnahmeregelung zur Einzelaufzeichnungspflicht bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse.
2.3 Einzelaufzeichnungspflicht bei der Kassenführung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme.
2.3.1 Einzelaufzeichnungspflicht bei elektronischen Aufzeichnungssystemen i. S. d. § 146a AO i. V. m. § 1 KassenSichV.
2.3.2 Einzelaufzeichnungspflicht bei Nutzung von Waagen.
2.3.3 Einzelaufzeichnungspflicht bei Warenautomaten.
2.3.4 Einzelaufzeichnungspflicht bei Taxametern.
2.3.5 Einzelaufzeichnungspflicht bei Geldspielgeräten.
2.3.6 Einzelaufzeichnungspflicht bei Nutzung unterschiedlicher Kassen.
3 Aufzeichnungspflichten im Besonderen.
3.1 Getrennte Erfassung von baren und unbaren Geschäftsvorfällen.
3.2 Trinkgelder.
3.3 Kassendifferenzen.
3.4 Gutscheine.
3.5 Retouren und Warenrücknahmen.
3.6 Stornierungen.
3.7 Pfandsysteme.
4 Aufzeichnungspflichten bezüglich der Kassenführung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.
5 Aufbewahrungspflichten.
5.1 Aufbewahrungspflichten nach Handel- und Steuerrecht im Überblick.
5.2 Aufbewahrungspflichten im Zusammenhang mit der technischen Sicherheitseinrichtung.
5.3 Aufbewahrungspflichten beim Wechsel der elektronischen Aufzeichnungssysteme.
III Arten der Kassenführung.
1 Offene Ladenkasse mit Einzelaufzeichnungen.
2 Offene Ladenkasse ohne Einzelaufzeichnungen.
3 Elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. d.§ 146a AO i. V. m. § 1 KassenSichV.
3.1 Was ist ein elektronisches Aufzeichnungssystem i. S. d. § 146 a AO?.
3.2 Auswahl und Inbetriebnahme.
3.3 Dokumentation der Geschäftsvorfälle im eAS.
3.4 Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (zTSE).
3.5 Die Datenschnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K).
3.6 „Timeline“.
4 Andere elektronische Aufzeichnungssysteme, die zukünftig mit einer technischen Sicherheitseinrichtung auszustatten sind.
4.1 Geldspielgeräte.
4.2 Taxameter.
5 Sonstige elektronische Aufzeichnungssysteme.
6 Mischformen.
IV Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (zTSE).
1 Zertifizierung.
2 Auswahl und Inbetriebnahme.
2.1 Hardware-TSE.
2.2 Cloud-TSE.
2.3 Umgebungsschutz.
3 Aufbau und Funktionsweise.
3.1 Sicherheitsmodul.
3.2 Speichereinheit.
3.3 Schnittstelle(n).
3.4 Protokollierung.
4 Ausfall der zTSE.
5 Datensicherheit und -sicherung.
V Der Beleg bei Nutzung eines eAS.
1 Belegausgabepflicht.
1.1 Papierbeleg.
1.2 Digitaler Beleg.
1.3 Beleg über Apps.
2 Mussinhalte eines ordnungsgemäßen Beleges.
2.1 Pflichtangaben nach KassenSichV.
2.2 Vorteil des QR-Codes.
2.3 Sonstige Pflichtangaben.
3 Der Bewirtungsbeleg.
4 Elektronischer Kassenbeleg (EKaBS).
VI Meldepflicht.
VII Die Kassen-Nachschau.
1 Allgemeines.
2 So bereitet sich das Finanzamt auf die Kassen-Nachschau vor.
3 So sollten sich Steuerpflichtige auf die Kassen-Naschschau vorbereiten.
4 Kassen-Nachschau mit Amadeus Verify.
4.1 Belegprüfung mit QR-Code.
4.2 Belegprüfung ohne QR-Code.
5 Übergang von der Kassen-Nachschau zur Außenprüfung.
VIII Datenzugriff der Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen.
1 Rechtliche Grundlagen.
1.1 Zugriffsrechte.
1.2 Mitwirkungspflichten.
1.3 Umfang.
2 Datenexporte.
2.1 DSFinV-K.
2.2 TAR-File.
2.3 GoBD-Export.
3 Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung.
3.1 Analyse der TAR-File.
3.2 Analyse der DSFinV-K-Daten.
3.3 Neue Prüfungstechniken.
IX Kassendaten einfach selbst prüfen.
1 Kasseninterne Controllingmodule.
2 So können Sie selbst den QR-Code prüfen!.
3 So nutzen Sie den DSFinV-K-Export für eigene Analysen mit Excel.
X Tax Compliance mit der Kassenführung.
1 Allgemeines.
2 IKS.
3 Beispielhafter Aufbau einer Verfahrensdokumentation zur Kassenführung.
XI Die straf- und bußgeldrechtlichen Aspekte bei der Kassenführung.
1 Kassenmanipulation als Steuerstraftat (§ 370 AO).
1.1 Evolution der Kassenmanipulationen.
1.2 Kassenmanipulationen als schwere Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 AO).
2 Die Ordnungswidrigkeitstatbestände des § 379 AO.
3 Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB).
XII Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Kassenführung.
1 Schätzungsbefugnis dem Grund nach.
2 Schätzungsbefugnis der Höhe nach.
XIII Anlagen.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Rechtssichere Kassenführung in der Praxis.
Seit dem 1.1.2023 müssen nunmehr alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit Kassierfunktion (u. a. elektronische und computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen sowie Waagen) mit einer vom BSI zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein. Es greifen die verschärften steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für die hier hinterlegten Daten.
Welche Aufzeichnungspflichten sind bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse zu beachten? Wie müssen die Aufzeichnungen bei Warenautomaten aussehen? Welche Themen muss eine Verfahrensdokumentation zur Kassenführung beinhalten? Wie sieht die moderne Kassen-Nachschau mit Amadeus Verify aus? Worauf wird bei Betriebsprüfungen geachtet?
Auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in der 4. Auflage dieses Handbuchs verständliche Antworten. Die Aufzeichnungspflichten, die zukünftig bei der Kassenführung in Bezug auf Taxameter, Wegstreckenzähler und Geldspielgeräte bestehen, werden ebenso erläutert wie die Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände (Manipulation, Veränderung von technischen Aufzeichnungen etc.).
Neue Kapitel, die verständliche Sprache, eine Vielzahl von Checklisten, Timelines, Übersichten, Tabellen und viele Beispiele (von der Aufzeichnung bis zur Verbuchung) sorgen für die große Anerkennung des Handbuchs in der Praxis – bei Unternehmern und Unternehmerinnen in bargeldintensiven Betrieben, ihren Steuerberatern und Steuerberaterinnen sowie ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
Das Handbuch ist topaktuell. Berücksichtigt werden die Änderungen, die es aufgrund des DAC7-Umsetzungsgesetzes gibt (Stichwort: Gesetz zur Modernisierung der Betriebsprüfung), der neue AEAO zu § 146a sowie die Ergebnisse des DFKA-Round-Table.
Die Autoren Patrick Krullmann und Tobias Teutemacher arbeiten beide in der Finanzverwaltung NRW: Sie beschäftigen sich schon seit Jahren mit den unterschiedlichen Formen der Kassenführung.
Ihre zahlreichen Seminare, u. a. der von NWB zertifizierte „Kassenberater“, oder Webinare, u. a. „Aktuelles aus der Betriebsprüfung“, und Fachbeiträge zeigen das Interesse am Thema.
Im Fachportal „Betriebsprüfung“ der Finanzverwaltung NRW haben sie die Leitfäden „Kassenführung“ und „Kassen-Nachschau“ für die Betriebsprüfer und Betriebsprüferinnen verfasst.
Als Spezialist für elektronische Aufzeichnungssysteme jeder Art beschäftigt sich Patrick Krullmann insbesondere mit der Datensicherung und -aufbereitung sowie der Analyse mit verschiedenen Prüftechniken.
Tobias Teutemacher ist seit nunmehr 27 Jahren bundesweit der anerkannte Fachmann für steuerliche Kassenführung. Ob als Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages oder als Vortragender, er ist in Sachen Kassen und Kassenführung sehr gefragt.
Inhaltsverzeichnis:
I Einführung in die Thematik.
1 Von der Kasse zum elektronischen Aufzeichnungssystem – die Kassenführung im digitalen Zeitalter.
2 Nutzungshinweise zu diesem Handbuch.
3 Begrifflichkeiten.
3.1 Geschäftskasse.
3.2 Kassenbuch.
3.3 Kassenberichte.
3.3.1 Retrograd aufgebaute Kassenberichte.
3.3.2 Progressiv aufgebaute Kassenberichte.
3.3.3 Auf Tabellenkalkulationsprogrammen (z. B. Excel) aufgebaute Kassenberichte.
3.4 Zählprotokolle.
II Gesetzliche Grundlagen.
1 Allgemeines.
2 Einzelaufzeichnungspflicht.
2.1 Einzelaufzeichnungspflicht bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse.
2.2 Ausnahmeregelung zur Einzelaufzeichnungspflicht bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse.
2.3 Einzelaufzeichnungspflicht bei der Kassenführung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme.
2.3.1 Einzelaufzeichnungspflicht bei elektronischen Aufzeichnungssystemen i. S. d. § 146a AO i. V. m. § 1 KassenSichV.
2.3.2 Einzelaufzeichnungspflicht bei Nutzung von Waagen.
2.3.3 Einzelaufzeichnungspflicht bei Warenautomaten.
2.3.4 Einzelaufzeichnungspflicht bei Taxametern.
2.3.5 Einzelaufzeichnungspflicht bei Geldspielgeräten.
2.3.6 Einzelaufzeichnungspflicht bei Nutzung unterschiedlicher Kassen.
3 Aufzeichnungspflichten im Besonderen.
3.1 Getrennte Erfassung von baren und unbaren Geschäftsvorfällen.
3.2 Trinkgelder.
3.3 Kassendifferenzen.
3.4 Gutscheine.
3.5 Retouren und Warenrücknahmen.
3.6 Stornierungen.
3.7 Pfandsysteme.
4 Aufzeichnungspflichten bezüglich der Kassenführung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.
5 Aufbewahrungspflichten.
5.1 Aufbewahrungspflichten nach Handel- und Steuerrecht im Überblick.
5.2 Aufbewahrungspflichten im Zusammenhang mit der technischen Sicherheitseinrichtung.
5.3 Aufbewahrungspflichten beim Wechsel der elektronischen Aufzeichnungssysteme.
III Arten der Kassenführung.
1 Offene Ladenkasse mit Einzelaufzeichnungen.
2 Offene Ladenkasse ohne Einzelaufzeichnungen.
3 Elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. d.§ 146a AO i. V. m. § 1 KassenSichV.
3.1 Was ist ein elektronisches Aufzeichnungssystem i. S. d. § 146 a AO?.
3.2 Auswahl und Inbetriebnahme.
3.3 Dokumentation der Geschäftsvorfälle im eAS.
3.4 Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (zTSE).
3.5 Die Datenschnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K).
3.6 „Timeline“.
4 Andere elektronische Aufzeichnungssysteme, die zukünftig mit einer technischen Sicherheitseinrichtung auszustatten sind.
4.1 Geldspielgeräte.
4.2 Taxameter.
5 Sonstige elektronische Aufzeichnungssysteme.
6 Mischformen.
IV Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (zTSE).
1 Zertifizierung.
2 Auswahl und Inbetriebnahme.
2.1 Hardware-TSE.
2.2 Cloud-TSE.
2.3 Umgebungsschutz.
3 Aufbau und Funktionsweise.
3.1 Sicherheitsmodul.
3.2 Speichereinheit.
3.3 Schnittstelle(n).
3.4 Protokollierung.
4 Ausfall der zTSE.
5 Datensicherheit und -sicherung.
V Der Beleg bei Nutzung eines eAS.
1 Belegausgabepflicht.
1.1 Papierbeleg.
1.2 Digitaler Beleg.
1.3 Beleg über Apps.
2 Mussinhalte eines ordnungsgemäßen Beleges.
2.1 Pflichtangaben nach KassenSichV.
2.2 Vorteil des QR-Codes.
2.3 Sonstige Pflichtangaben.
3 Der Bewirtungsbeleg.
4 Elektronischer Kassenbeleg (EKaBS).
VI Meldepflicht.
VII Die Kassen-Nachschau.
1 Allgemeines.
2 So bereitet sich das Finanzamt auf die Kassen-Nachschau vor.
3 So sollten sich Steuerpflichtige auf die Kassen-Naschschau vorbereiten.
4 Kassen-Nachschau mit Amadeus Verify.
4.1 Belegprüfung mit QR-Code.
4.2 Belegprüfung ohne QR-Code.
5 Übergang von der Kassen-Nachschau zur Außenprüfung.
VIII Datenzugriff der Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen.
1 Rechtliche Grundlagen.
1.1 Zugriffsrechte.
1.2 Mitwirkungspflichten.
1.3 Umfang.
2 Datenexporte.
2.1 DSFinV-K.
2.2 TAR-File.
2.3 GoBD-Export.
3 Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung.
3.1 Analyse der TAR-File.
3.2 Analyse der DSFinV-K-Daten.
3.3 Neue Prüfungstechniken.
IX Kassendaten einfach selbst prüfen.
1 Kasseninterne Controllingmodule.
2 So können Sie selbst den QR-Code prüfen!.
3 So nutzen Sie den DSFinV-K-Export für eigene Analysen mit Excel.
X Tax Compliance mit der Kassenführung.
1 Allgemeines.
2 IKS.
3 Beispielhafter Aufbau einer Verfahrensdokumentation zur Kassenführung.
XI Die straf- und bußgeldrechtlichen Aspekte bei der Kassenführung.
1 Kassenmanipulation als Steuerstraftat (§ 370 AO).
1.1 Evolution der Kassenmanipulationen.
1.2 Kassenmanipulationen als schwere Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 AO).
2 Die Ordnungswidrigkeitstatbestände des § 379 AO.
3 Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB).
XII Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Kassenführung.
1 Schätzungsbefugnis dem Grund nach.
2 Schätzungsbefugnis der Höhe nach.
XIII Anlagen.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Rechtssichere Kassenführung in der Praxis.
Seit dem 1.1.2023 müssen nunmehr alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit Kassierfunktion (u. a. elektronische und computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen sowie Waagen) mit einer vom BSI zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein. Es greifen die verschärften steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für die hier hinterlegten Daten.
Welche Aufzeichnungspflichten sind bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse zu beachten? Wie müssen die Aufzeichnungen bei Warenautomaten aussehen? Welche Themen muss eine Verfahrensdokumentation zur Kassenführung beinhalten? Wie sieht die moderne Kassen-Nachschau mit Amadeus Verify aus? Worauf wird bei Betriebsprüfungen geachtet?
Auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in der 4. Auflage dieses Handbuchs verständliche Antworten. Die Aufzeichnungspflichten, die zukünftig bei der Kassenführung in Bezug auf Taxameter, Wegstreckenzähler und Geldspielgeräte bestehen, werden ebenso erläutert wie die Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände (Manipulation, Veränderung von technischen Aufzeichnungen etc.).
Neue Kapitel, die verständliche Sprache, eine Vielzahl von Checklisten, Timelines, Übersichten, Tabellen und viele Beispiele (von der Aufzeichnung bis zur Verbuchung) sorgen für die große Anerkennung des Handbuchs in der Praxis – bei Unternehmern und Unternehmerinnen in bargeldintensiven Betrieben, ihren Steuerberatern und Steuerberaterinnen sowie ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
Das Handbuch ist topaktuell. Berücksichtigt werden die Änderungen, die es aufgrund des DAC7-Umsetzungsgesetzes gibt (Stichwort: Gesetz zur Modernisierung der Betriebsprüfung), der neue AEAO zu § 146a sowie die Ergebnisse des DFKA-Round-Table.
Die Autoren Patrick Krullmann und Tobias Teutemacher arbeiten beide in der Finanzverwaltung NRW: Sie beschäftigen sich schon seit Jahren mit den unterschiedlichen Formen der Kassenführung.
Ihre zahlreichen Seminare, u. a. der von NWB zertifizierte „Kassenberater“, oder Webinare, u. a. „Aktuelles aus der Betriebsprüfung“, und Fachbeiträge zeigen das Interesse am Thema.
Im Fachportal „Betriebsprüfung“ der Finanzverwaltung NRW haben sie die Leitfäden „Kassenführung“ und „Kassen-Nachschau“ für die Betriebsprüfer und Betriebsprüferinnen verfasst.
Als Spezialist für elektronische Aufzeichnungssysteme jeder Art beschäftigt sich Patrick Krullmann insbesondere mit der Datensicherung und -aufbereitung sowie der Analyse mit verschiedenen Prüftechniken.
Tobias Teutemacher ist seit nunmehr 27 Jahren bundesweit der anerkannte Fachmann für steuerliche Kassenführung. Ob als Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages oder als Vortragender, er ist in Sachen Kassen und Kassenführung sehr gefragt.
Inhaltsverzeichnis:
I Einführung in die Thematik.
1 Von der Kasse zum elektronischen Aufzeichnungssystem – die Kassenführung im digitalen Zeitalter.
2 Nutzungshinweise zu diesem Handbuch.
3 Begrifflichkeiten.
3.1 Geschäftskasse.
3.2 Kassenbuch.
3.3 Kassenberichte.
3.3.1 Retrograd aufgebaute Kassenberichte.
3.3.2 Progressiv aufgebaute Kassenberichte.
3.3.3 Auf Tabellenkalkulationsprogrammen (z. B. Excel) aufgebaute Kassenberichte.
3.4 Zählprotokolle.
II Gesetzliche Grundlagen.
1 Allgemeines.
2 Einzelaufzeichnungspflicht.
2.1 Einzelaufzeichnungspflicht bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse.
2.2 Ausnahmeregelung zur Einzelaufzeichnungspflicht bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse.
2.3 Einzelaufzeichnungspflicht bei der Kassenführung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme.
2.3.1 Einzelaufzeichnungspflicht bei elektronischen Aufzeichnungssystemen i. S. d. § 146a AO i. V. m. § 1 KassenSichV.
2.3.2 Einzelaufzeichnungspflicht bei Nutzung von Waagen.
2.3.3 Einzelaufzeichnungspflicht bei Warenautomaten.
2.3.4 Einzelaufzeichnungspflicht bei Taxametern.
2.3.5 Einzelaufzeichnungspflicht bei Geldspielgeräten.
2.3.6 Einzelaufzeichnungspflicht bei Nutzung unterschiedlicher Kassen.
3 Aufzeichnungspflichten im Besonderen.
3.1 Getrennte Erfassung von baren und unbaren Geschäftsvorfällen.
3.2 Trinkgelder.
3.3 Kassendifferenzen.
3.4 Gutscheine.
3.5 Retouren und Warenrücknahmen.
3.6 Stornierungen.
3.7 Pfandsysteme.
4 Aufzeichnungspflichten bezüglich der Kassenführung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.
5 Aufbewahrungspflichten.
5.1 Aufbewahrungspflichten nach Handel- und Steuerrecht im Überblick.
5.2 Aufbewahrungspflichten im Zusammenhang mit der technischen Sicherheitseinrichtung.
5.3 Aufbewahrungspflichten beim Wechsel der elektronischen Aufzeichnungssysteme.
III Arten der Kassenführung.
1 Offene Ladenkasse mit Einzelaufzeichnungen.
2 Offene Ladenkasse ohne Einzelaufzeichnungen.
3 Elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. d.§ 146a AO i. V. m. § 1 KassenSichV.
3.1 Was ist ein elektronisches Aufzeichnungssystem i. S. d. § 146 a AO?.
3.2 Auswahl und Inbetriebnahme.
3.3 Dokumentation der Geschäftsvorfälle im eAS.
3.4 Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (zTSE).
3.5 Die Datenschnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K).
3.6 „Timeline“.
4 Andere elektronische Aufzeichnungssysteme, die zukünftig mit einer technischen Sicherheitseinrichtung auszustatten sind.
4.1 Geldspielgeräte.
4.2 Taxameter.
5 Sonstige elektronische Aufzeichnungssysteme.
6 Mischformen.
IV Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (zTSE).
1 Zertifizierung.
2 Auswahl und Inbetriebnahme.
2.1 Hardware-TSE.
2.2 Cloud-TSE.
2.3 Umgebungsschutz.
3 Aufbau und Funktionsweise.
3.1 Sicherheitsmodul.
3.2 Speichereinheit.
3.3 Schnittstelle(n).
3.4 Protokollierung.
4 Ausfall der zTSE.
5 Datensicherheit und -sicherung.
V Der Beleg bei Nutzung eines eAS.
1 Belegausgabepflicht.
1.1 Papierbeleg.
1.2 Digitaler Beleg.
1.3 Beleg über Apps.
2 Mussinhalte eines ordnungsgemäßen Beleges.
2.1 Pflichtangaben nach KassenSichV.
2.2 Vorteil des QR-Codes.
2.3 Sonstige Pflichtangaben.
3 Der Bewirtungsbeleg.
4 Elektronischer Kassenbeleg (EKaBS).
VI Meldepflicht.
VII Die Kassen-Nachschau.
1 Allgemeines.
2 So bereitet sich das Finanzamt auf die Kassen-Nachschau vor.
3 So sollten sich Steuerpflichtige auf die Kassen-Naschschau vorbereiten.
4 Kassen-Nachschau mit Amadeus Verify.
4.1 Belegprüfung mit QR-Code.
4.2 Belegprüfung ohne QR-Code.
5 Übergang von der Kassen-Nachschau zur Außenprüfung.
VIII Datenzugriff der Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen.
1 Rechtliche Grundlagen.
1.1 Zugriffsrechte.
1.2 Mitwirkungspflichten.
1.3 Umfang.
2 Datenexporte.
2.1 DSFinV-K.
2.2 TAR-File.
2.3 GoBD-Export.
3 Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung.
3.1 Analyse der TAR-File.
3.2 Analyse der DSFinV-K-Daten.
3.3 Neue Prüfungstechniken.
IX Kassendaten einfach selbst prüfen.
1 Kasseninterne Controllingmodule.
2 So können Sie selbst den QR-Code prüfen!.
3 So nutzen Sie den DSFinV-K-Export für eigene Analysen mit Excel.
X Tax Compliance mit der Kassenführung.
1 Allgemeines.
2 IKS.
3 Beispielhafter Aufbau einer Verfahrensdokumentation zur Kassenführung.
XI Die straf- und bußgeldrechtlichen Aspekte bei der Kassenführung.
1 Kassenmanipulation als Steuerstraftat (§ 370 AO).
1.1 Evolution der Kassenmanipulationen.
1.2 Kassenmanipulationen als schwere Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 AO).
2 Die Ordnungswidrigkeitstatbestände des § 379 AO.
3 Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB).
XII Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Kassenführung.
1 Schätzungsbefugnis dem Grund nach.
2 Schätzungsbefugnis der Höhe nach.
XIII Anlagen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Rechtssichere Kassenführung in der Praxis.
Die letzte Stufe des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Aufzeichnungssystemen tritt zum 1.1.2020 in Kraft. Alle Steuerpflichtigen, die in ihren Unternehmen elektronische Aufzeichnungssysteme mit Registrierkassenfunktion einsetzen, müssen sich auf die neuen gesetzlichen Anforderungen einstellen.
Zum Ende des Jahres 2019 herrscht starke Verunsicherung bei Kassenherstellern, -aufstellern und insbesondere bei Unternehmern. Wird eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (zTSE) rechtzeitig zum 1.1.2020 für die Praxis verfügbar sein? Was ist, wenn diese in die vorhandenen Kassensysteme nicht mehr eingebaut werden kann? Gibt es eine Übergansfrist oder zumindest eine Nichtbeanstandungsregelung? Diese und viele weitere Fragen werden in dieser dritten Auflage beantwortet, die alle bis Ende November 2019 ergangenen Gesetzesänderungen und BMF-Schreiben beinhaltet.
In gewohnter Art werden Unternehmerinnen und Unternehmer, die in bargeldintensiven Bereichen tätig sind, deren Steuerberaterinnen und Steuerberater und alle an der Kassenführung interessierten Personen (Kassenhersteller, Kassenaufsteller, etc.) über die Neuerungen im Bereich der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten informiert. Ergänzende Checklisten, aktuelle BMF-Schreiben und eine Rechtssprechungsübersicht mit sämtlichen BFH- und FG-Urteilen bzw. -Beschlüssen unterstützen bei der täglichen Arbeit.
Rechtsstand: 30.11.2019.
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung.
2. Nutzung des Handbuchs.
3. Allgemeine Einführung ins Thema.
4. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten.
5. Aufbewahrungspflichten nach Handels- und Steuerrecht.
6. Aufzeichnungspflichten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.
7. Die gesetzliche Vermutung der sachlichen Richtigkeit der Buchführung (§ 158 AO) im Zusammenhang mit der Kassenführung.
8. Geschäftskasse, Kassenbericht, Kassenbuch und PC-Kassenbuch.
9. Arten von Kassen.
10. Buchung von EC-Karten-Umsätzen in der Kassenführung.
11. Betriebswirtschaftliche Auswertungen.
12. Datenzugriff der Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen und Nachschauen.
13. Mitwirkungspflichten des Unternehmers (= Steuerpflichtigen) im Rahmen von Außenprüfungen und Nachschauen.
14. Manipulationsmöglichkeiten bei Kassen.
15. Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Kassenführung.
16. Checklisten für eine ordnungsgemäße Kassenführung.
17. Anhang.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Wie Kassenaufzeichnungen zu führen sind, ist gesetzlich nicht vorgegeben. So kann der weitaus überwiegende Teil der Steuerpflichtigen seine Kasseneinnahmen und -ausgaben noch immer klassisch auf Papier oder elektronisch festhalten, soweit das eingesetzte Verfahren den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht. Welche Formen, Anforderungen und typische Fehlerquellen Sie jedoch unbedingt im Blick behalten müssen, zeigt Ihnen der erfahrene Betriebsprüfer Gerd Achilles entlang der wichtigsten Gestaltungsfragen. Neueste Rechtsentwicklungen wie das DAC7-Umsetzungsgesetz greift das Buch bereits sorgfältig auf. Neben einem Überblick zu weiteren Reformvorhaben finden Sie zudem ein praktisches Branchen-ABC sowie zahlreiche Schaubilder, Tabellen und Synopsen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Rechtssichere Kassenführung in der Praxis.
Seit dem 1.1.2023 müssen nunmehr alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit Kassierfunktion (u. a. elektronische und computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen sowie Waagen) mit einer vom BSI zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein. Es greifen die verschärften steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für die hier hinterlegten Daten.
Welche Aufzeichnungspflichten sind bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse zu beachten? Wie müssen die Aufzeichnungen bei Warenautomaten aussehen? Welche Themen muss eine Verfahrensdokumentation zur Kassenführung beinhalten? Wie sieht die moderne Kassen-Nachschau mit Amadeus Verify aus? Worauf wird bei Betriebsprüfungen geachtet?
Auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in der 4. Auflage dieses Handbuchs verständliche Antworten. Die Aufzeichnungspflichten, die zukünftig bei der Kassenführung in Bezug auf Taxameter, Wegstreckenzähler und Geldspielgeräte bestehen, werden ebenso erläutert wie die Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände (Manipulation, Veränderung von technischen Aufzeichnungen etc.).
Neue Kapitel, die verständliche Sprache, eine Vielzahl von Checklisten, Timelines, Übersichten, Tabellen und viele Beispiele (von der Aufzeichnung bis zur Verbuchung) sorgen für die große Anerkennung des Handbuchs in der Praxis – bei Unternehmern und Unternehmerinnen in bargeldintensiven Betrieben, ihren Steuerberatern und Steuerberaterinnen sowie ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
Das Handbuch ist topaktuell. Berücksichtigt werden die Änderungen, die es aufgrund des DAC7-Umsetzungsgesetzes gibt (Stichwort: Gesetz zur Modernisierung der Betriebsprüfung), der neue AEAO zu § 146a sowie die Ergebnisse des DFKA-Round-Table.
Die Autoren Patrick Krullmann und Tobias Teutemacher arbeiten beide in der Finanzverwaltung NRW: Sie beschäftigen sich schon seit Jahren mit den unterschiedlichen Formen der Kassenführung.
Ihre zahlreichen Seminare, u. a. der von NWB zertifizierte „Kassenberater“, oder Webinare, u. a. „Aktuelles aus der Betriebsprüfung“, und Fachbeiträge zeigen das Interesse am Thema.
Im Fachportal „Betriebsprüfung“ der Finanzverwaltung NRW haben sie die Leitfäden „Kassenführung“ und „Kassen-Nachschau“ für die Betriebsprüfer und Betriebsprüferinnen verfasst.
Als Spezialist für elektronische Aufzeichnungssysteme jeder Art beschäftigt sich Patrick Krullmann insbesondere mit der Datensicherung und -aufbereitung sowie der Analyse mit verschiedenen Prüftechniken.
Tobias Teutemacher ist seit nunmehr 27 Jahren bundesweit der anerkannte Fachmann für steuerliche Kassenführung. Ob als Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages oder als Vortragender, er ist in Sachen Kassen und Kassenführung sehr gefragt.
Inhaltsverzeichnis:
I Einführung in die Thematik.
1 Von der Kasse zum elektronischen Aufzeichnungssystem – die Kassenführung im digitalen Zeitalter.
2 Nutzungshinweise zu diesem Handbuch.
3 Begrifflichkeiten.
3.1 Geschäftskasse.
3.2 Kassenbuch.
3.3 Kassenberichte.
3.3.1 Retrograd aufgebaute Kassenberichte.
3.3.2 Progressiv aufgebaute Kassenberichte.
3.3.3 Auf Tabellenkalkulationsprogrammen (z. B. Excel) aufgebaute Kassenberichte.
3.4 Zählprotokolle.
II Gesetzliche Grundlagen.
1 Allgemeines.
2 Einzelaufzeichnungspflicht.
2.1 Einzelaufzeichnungspflicht bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse.
2.2 Ausnahmeregelung zur Einzelaufzeichnungspflicht bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse.
2.3 Einzelaufzeichnungspflicht bei der Kassenführung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme.
2.3.1 Einzelaufzeichnungspflicht bei elektronischen Aufzeichnungssystemen i. S. d. § 146a AO i. V. m. § 1 KassenSichV.
2.3.2 Einzelaufzeichnungspflicht bei Nutzung von Waagen.
2.3.3 Einzelaufzeichnungspflicht bei Warenautomaten.
2.3.4 Einzelaufzeichnungspflicht bei Taxametern.
2.3.5 Einzelaufzeichnungspflicht bei Geldspielgeräten.
2.3.6 Einzelaufzeichnungspflicht bei Nutzung unterschiedlicher Kassen.
3 Aufzeichnungspflichten im Besonderen.
3.1 Getrennte Erfassung von baren und unbaren Geschäftsvorfällen.
3.2 Trinkgelder.
3.3 Kassendifferenzen.
3.4 Gutscheine.
3.5 Retouren und Warenrücknahmen.
3.6 Stornierungen.
3.7 Pfandsysteme.
4 Aufzeichnungspflichten bezüglich der Kassenführung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.
5 Aufbewahrungspflichten.
5.1 Aufbewahrungspflichten nach Handel- und Steuerrecht im Überblick.
5.2 Aufbewahrungspflichten im Zusammenhang mit der technischen Sicherheitseinrichtung.
5.3 Aufbewahrungspflichten beim Wechsel der elektronischen Aufzeichnungssysteme.
III Arten der Kassenführung.
1 Offene Ladenkasse mit Einzelaufzeichnungen.
2 Offene Ladenkasse ohne Einzelaufzeichnungen.
3 Elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. d.§ 146a AO i. V. m. § 1 KassenSichV.
3.1 Was ist ein elektronisches Aufzeichnungssystem i. S. d. § 146 a AO?.
3.2 Auswahl und Inbetriebnahme.
3.3 Dokumentation der Geschäftsvorfälle im eAS.
3.4 Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (zTSE).
3.5 Die Datenschnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K).
3.6 „Timeline“.
4 Andere elektronische Aufzeichnungssysteme, die zukünftig mit einer technischen Sicherheitseinrichtung auszustatten sind.
4.1 Geldspielgeräte.
4.2 Taxameter.
5 Sonstige elektronische Aufzeichnungssysteme.
6 Mischformen.
IV Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (zTSE).
1 Zertifizierung.
2 Auswahl und Inbetriebnahme.
2.1 Hardware-TSE.
2.2 Cloud-TSE.
2.3 Umgebungsschutz.
3 Aufbau und Funktionsweise.
3.1 Sicherheitsmodul.
3.2 Speichereinheit.
3.3 Schnittstelle(n).
3.4 Protokollierung.
4 Ausfall der zTSE.
5 Datensicherheit und -sicherung.
V Der Beleg bei Nutzung eines eAS.
1 Belegausgabepflicht.
1.1 Papierbeleg.
1.2 Digitaler Beleg.
1.3 Beleg über Apps.
2 Mussinhalte eines ordnungsgemäßen Beleges.
2.1 Pflichtangaben nach KassenSichV.
2.2 Vorteil des QR-Codes.
2.3 Sonstige Pflichtangaben.
3 Der Bewirtungsbeleg.
4 Elektronischer Kassenbeleg (EKaBS).
VI Meldepflicht.
VII Die Kassen-Nachschau.
1 Allgemeines.
2 So bereitet sich das Finanzamt auf die Kassen-Nachschau vor.
3 So sollten sich Steuerpflichtige auf die Kassen-Naschschau vorbereiten.
4 Kassen-Nachschau mit Amadeus Verify.
4.1 Belegprüfung mit QR-Code.
4.2 Belegprüfung ohne QR-Code.
5 Übergang von der Kassen-Nachschau zur Außenprüfung.
VIII Datenzugriff der Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen.
1 Rechtliche Grundlagen.
1.1 Zugriffsrechte.
1.2 Mitwirkungspflichten.
1.3 Umfang.
2 Datenexporte.
2.1 DSFinV-K.
2.2 TAR-File.
2.3 GoBD-Export.
3 Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung.
3.1 Analyse der TAR-File.
3.2 Analyse der DSFinV-K-Daten.
3.3 Neue Prüfungstechniken.
IX Kassendaten einfach selbst prüfen.
1 Kasseninterne Controllingmodule.
2 So können Sie selbst den QR-Code prüfen!.
3 So nutzen Sie den DSFinV-K-Export für eigene Analysen mit Excel.
X Tax Compliance mit der Kassenführung.
1 Allgemeines.
2 IKS.
3 Beispielhafter Aufbau einer Verfahrensdokumentation zur Kassenführung.
XI Die straf- und bußgeldrechtlichen Aspekte bei der Kassenführung.
1 Kassenmanipulation als Steuerstraftat (§ 370 AO).
1.1 Evolution der Kassenmanipulationen.
1.2 Kassenmanipulationen als schwere Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 AO).
2 Die Ordnungswidrigkeitstatbestände des § 379 AO.
3 Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB).
XII Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Kassenführung.
1 Schätzungsbefugnis dem Grund nach.
2 Schätzungsbefugnis der Höhe nach.
XIII Anlagen.
Aktualisiert: 2023-05-26
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