Der europäischen Fluggastrechte-Verordnung
kommt vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Zahl an Flügen eine immense Bedeutung im Verbraucherschutz zu. Die juristischen Fragen sind durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe umstritten; die Anzahl höchstrichterlicher und zum Teil erheblich variierender Entscheidungen auf europäischer wie nationaler Ebene ist groß. Der Anwendungsbereich der Verordnung ist dabei weit, erfasst werden Flüge, die in der EU oder einem EFTA-Staat angetreten oder die von einer Fluggesellschaft aus diesen Ländern durchgeführt werden und die EU als Ziel haben.
Der neue Handkommentar
bereitet die Fluggastrechte-Verordnung systematisch und umfassend auf und nimmt präzise Stellung zu relevanten Anwendungsfragen. Schwerpunkt der Kommentierung sind vor dem Hintergrund der umfangreichen Judikatur insbesondere die konkreten Leistungsumfänge bei Fragen wie:
Ab wann besteht ein Anspruch auf einen kostenlosen Rückflug?
Muss ein (zu) später Alternativflug akzeptiert werden? Wann sind Reisegutscheine zulässig?
Wie sind die Kriterien einer Hotelübernachtung?
Gibt es bei Verspätungen auf jeden Fall eine Entschädigung, wann kann sich die Fluggesellschaft auf einen „außergewöhnlichen Umstand“ berufen? Wie sieht es bei einem vom Flugunternehmen nicht beeinflussbaren Streik aus?
Auf dem neuesten Stand
bezieht sich der Handkommentar auf die jüngste Rechtsprechung des BGH, u.a. zur Problematik
der Beförderungsverweigerung durch Umbuchung im Rahmen einer Pauschalreise
des Ausgleichsanspruchs von kostenlos mitreisenden Kleinkindern
des Ausgleichsanspruchs bei Vorverlegung des Fluges.
Berücksichtigt ist auch bereits die neue Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.
Damit ist der Handkommentar das ideale Hilfsmittel für Rechtsanwälte, Richter, Verbraucherverbände sowie Rechtsabteilungen von Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Fluggastrechte-Verordnung hat sich zur Magna Charta des Passagierrechts entwickelt. Der EuGH entscheidet hierzu permanent, insbesondere aufgrund der Corona-bedingten besonderen Reiseumstände.
Antworten für Praktiker:innen
Mit dem hochgelobten Handkommentar lassen sich die unterschiedlichsten Fallkonstellationen schnell verorten und lösen. Systematisierungssicher gelingt die Einordnung auch neuer Fallkonstellationen.
Auf dem neuesten Stand
Mit der zweiten Auflage sind Praktiker:innen am Puls der Zeit. Sie berücksichtigt mehr als 120 neue Entscheidungen des EuGH sowie die aktuelle Rechtsprechung auf nationaler Ebene – auch vor dem Hintergrund der pandemischen Ausnahmebedingungen. Dabei geht es um Fragen wie:
Welche Rechte haben Fluggäste, wenn Flüge aufgrund der Corona-Pandemie annulliert werden?
Was gilt bei der Vorverlegung oder der Umleitung eines Fluges?
Haben Fluggäste einen Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn eine Reise aus mehreren Flügen unterschiedlicher Fluggesellschaften besteht?
Können Fluggäste Ansprüche gegenüber einer Nicht-EU-Fluggesellschaft geltend machen?
Kann sich eine Fluggesellschaft bei einem Streik auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen – mit der Folge, dass sie keine Ausgleichszahlungen leisten muss?
So bekommen Rechtsanwält:innen, Richter:innen, Verbraucherportale und -verbände sowie Rechtsabteilungen von Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern die Fluggastrechte-Verordnung in den Griff.
Autor:innen
Prof. Dr. Charlotte Achilles-Pujol, Hochschule für angewandte Wissenschaften München | Dr. Daniel Blankenburg, Richter am Amtsgericht, zurzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe | Dr. Stephan Keiler, LL.M., Rechtswissenschaftliche Fakultät der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Körperschaftsteuergesetz gehört zu den schwierigsten und beratungsintensivsten Bereichen des Steuerrechts und stellt höchste Anforderungen an die Berater. Der KStG Kommentar von Bott und Dr. Walter bietet eine ausführliche Kommentierung des KStG samt wichtiger Nebengesetze.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Das Körperschaftsteuergesetz gehört zu den schwierigsten und beratungsintensivsten Bereichen des Steuerrechts und stellt höchste Anforderungen an die Berater. Der KStG Kommentar von Bott und Dr. Walter bietet eine ausführliche Kommentierung des KStG samt wichtiger Nebengesetze.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Die Fluggastrechte-Verordnung hat sich zur Magna Charta des Passagierrechts entwickelt. Der EuGH entscheidet hierzu permanent, insbesondere aufgrund der Corona-bedingten besonderen Reiseumstände.
Antworten für Praktiker:innen
Mit dem hochgelobten Handkommentar lassen sich die unterschiedlichsten Fallkonstellationen schnell verorten und lösen. Systematisierungssicher gelingt die Einordnung auch neuer Fallkonstellationen.
Auf dem neuesten Stand
Mit der zweiten Auflage sind Praktiker:innen am Puls der Zeit. Sie berücksichtigt mehr als 120 neue Entscheidungen des EuGH sowie die aktuelle Rechtsprechung auf nationaler Ebene – auch vor dem Hintergrund der pandemischen Ausnahmebedingungen. Dabei geht es um Fragen wie:
Welche Rechte haben Fluggäste, wenn Flüge aufgrund der Corona-Pandemie annulliert werden?
Was gilt bei der Vorverlegung oder der Umleitung eines Fluges?
Haben Fluggäste einen Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn eine Reise aus mehreren Flügen unterschiedlicher Fluggesellschaften besteht?
Können Fluggäste Ansprüche gegenüber einer Nicht-EU-Fluggesellschaft geltend machen?
Kann sich eine Fluggesellschaft bei einem Streik auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen – mit der Folge, dass sie keine Ausgleichszahlungen leisten muss?
So bekommen Rechtsanwält:innen, Richter:innen, Verbraucherportale und -verbände sowie Rechtsabteilungen von Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern die Fluggastrechte-Verordnung in den Griff.
Autor:innen
Prof. Dr. Charlotte Achilles-Pujol, Hochschule für angewandte Wissenschaften München | Dr. Daniel Blankenburg, Richter am Amtsgericht, zurzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe | Dr. Stephan Keiler, LL.M., Rechtswissenschaftliche Fakultät der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld
Aktualisiert: 2023-05-17
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Der europäischen Fluggastrechte-Verordnung
kommt vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Zahl an Flügen eine immense Bedeutung im Verbraucherschutz zu. Die juristischen Fragen sind durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe umstritten; die Anzahl höchstrichterlicher und zum Teil erheblich variierender Entscheidungen auf europäischer wie nationaler Ebene ist groß. Der Anwendungsbereich der Verordnung ist dabei weit, erfasst werden Flüge, die in der EU oder einem EFTA-Staat angetreten oder die von einer Fluggesellschaft aus diesen Ländern durchgeführt werden und die EU als Ziel haben.
Der neue Handkommentar
bereitet die Fluggastrechte-Verordnung systematisch und umfassend auf und nimmt präzise Stellung zu relevanten Anwendungsfragen. Schwerpunkt der Kommentierung sind vor dem Hintergrund der umfangreichen Judikatur insbesondere die konkreten Leistungsumfänge bei Fragen wie:
Ab wann besteht ein Anspruch auf einen kostenlosen Rückflug?
Muss ein (zu) später Alternativflug akzeptiert werden? Wann sind Reisegutscheine zulässig?
Wie sind die Kriterien einer Hotelübernachtung?
Gibt es bei Verspätungen auf jeden Fall eine Entschädigung, wann kann sich die Fluggesellschaft auf einen „außergewöhnlichen Umstand“ berufen? Wie sieht es bei einem vom Flugunternehmen nicht beeinflussbaren Streik aus?
Auf dem neuesten Stand
bezieht sich der Handkommentar auf die jüngste Rechtsprechung des BGH, u.a. zur Problematik
der Beförderungsverweigerung durch Umbuchung im Rahmen einer Pauschalreise
des Ausgleichsanspruchs von kostenlos mitreisenden Kleinkindern
des Ausgleichsanspruchs bei Vorverlegung des Fluges.
Berücksichtigt ist auch bereits die neue Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.
Damit ist der Handkommentar das ideale Hilfsmittel für Rechtsanwälte, Richter, Verbraucherverbände sowie Rechtsabteilungen von Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Das Körperschaftsteuergesetz gehört zu den schwierigsten und beratungsintensivsten Bereichen des Steuerrechts und stellt höchste Anforderungen an die Berater. Der KStG Kommentar von Bott und Dr. Walter bietet eine ausführliche Kommentierung des KStG samt wichtiger Nebengesetze.
Aktualisiert: 2023-03-31
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Wegen ihrer Verlustnutzungs- und Finanzierungsvorteile ist die Organschaft nicht nur für große Konzerne, sondern auch für den Mittelstand interessant. Da sich das deutsche Organschaftsrecht nicht nur auf die Ertragsteuern, sondern auch auf die Umsatz- und Grunderwerbsteuer erstreckt, sind die Rechtsfragen zum Thema komplex und tief verzweigt. Steuerliche Organschaften sind daher im Ergebnis ein äußerst vielschichtiges Rechtsgebilde mit gesellschaftsrechtlichen, bilanzrechtlichen und internationalen steuerlichen Bezügen.
Die 2. Auflage des Handbuchs „Steuerliche Organschaft“ von Prinz/Witt baut dessen Ansatz, diese Rechtsfragen zur Verbesserung der Entscheidungsgrundlage aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten, weiter aus. Die zahlreichen neuen Urteile, Verwaltungsanweisungen und Gesetzesänderungen werden ausführlich erörtert.
Mit Rechtsstand 12. November 2018.
Das Konzept des Grundlagenwerkes
Als einziges Grundlagenwerk trägt der Prinz/Witt den besonderen Herausforderungen der Organschaft Rechnung. Für das auch im Mittelstand immer beliebtere Instrument der Verlustnutzungsvorteile und Finanzierungsvorteile liefert es einschlägiges Spezialwissen – aus unterschiedlichen Rechtsgebieten (Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht, Insolvenzrecht, Unionsrecht) und abgestimmt sowohl auf nationale als auch auf internationale Konstellationen.
-Behandelt werden die körperschaftsteuerliche, die gewerbesteuerliche, die umsatzsteuerliche und die grunderwerbsteuerliche Organschaft
-Beispiele, Übersichten und ein kommentiertes Muster eines Ergebnisabführungsvertrags erleichtern die Arbeit
Neu in der 2. Auflage
Die 2. Auflage bringt Gesetzgebung, Verwaltungsauffassung sowie Rechtsprechung von Bundesfinanzhof, Europäischem Gerichtshof und Bundesgerichtshof auf den neuesten Stand.
Auswahl neuer BFH-Entscheidungen
-Zum Erfordernis der tatsächlichen Durchführung des GAV während der Mindestdauer Organschaftspausen
-Umwandlungssteuerrechtliche Rückwirkungsfiktion für die Mindestlaufzeit des GAV
-Mehr- und Minderabführungen
-Haftung der Organgesellschaft bei der sogenannten Organschaftskette
-Verbot der doppelten Verlustnutzung im Inland und Ausland
Neue Themen
-gewerbesteuerliche Aspekte der Organschaft in § 7a GewStG
-Beschränkung der Verlustnutzung gemäß §§ 8c und 8d KStG
-neuere Entwicklung der umsatzsteuerlichen Organschaft
Perfektes Zusammenwirken
Die besondere Stärke des Prinz/Witt ist die differenzierte Darstellung der praxisrelevanten Organschaftsfragen aus mehreren Blickwinkeln (Unternehmen und deren Berater, Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Wissenschaft). Ergänzt wird die praxisbezogene Sicht durch wissenschaftliche Ausführungen, insbesondere zum Verfassungsrecht und zu Reformüberlegungen.
Die renommierten Herausgeber, Prof. Dr. Ulrich Prinz und Dr. Sven-Christian Witt, und die über 30 exzellenten Autorinnen und Autoren aus Beratung, Finanzgerichtsbarkeit, Verwaltung und Wissenschaft gewährleisten höchste Qualität und Tiefgang.
Aktualisiert: 2022-02-12
Autor:
Tobias Appl,
Peter Ballwieser,
Swen O. Bäuml,
Stefanie Beinert,
Jens Blumenberg,
Gottfried E. Breuninger,
Thomas Dennisen,
Klaus-Dieter Drüen,
Daniel Epe,
Arne von Freeden,
Herbener,
Felix Hierstetter,
Bettina Hulde,
Christian Hundeshagen,
Holger Kahle,
Stefan Kolbe,
Astrid Krüger,
Simon Link,
Marius Marx,
Magnus Müller,
Petra Oesterwinter,
Ulrich Prinz,
Dirk Schade,
Tibor Schober,
Thomas Schöneborn,
Sebastian Schulz,
Andreas Treiber,
Günther Wagner,
Johann Wagner,
Sven-Christian Witt
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Das Spruchverfahrensgesetz (SpruchG) regelt das gerichtliche Verfahren über Ausgleichszahlungen und Abfindungen für Aktionäre und Anteilsinhaber bei bestimmten für sie nachteiligen gesellschaftsrechtlichen Transaktionen wie etwa Umwandlungen. Durch das SpruchG sind die früher im AktG und im UmwG geregelten gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren gestrafft und beschleunigt worden. Darüber hinaus finden seit der Neuregelung vermehrt freiwillige, nicht streitige Spruchverfahren statt, die sich ebenfalls an den für das gerichtliche Verfahren geschaffenen Vorschriften orientieren. Die Zahl gleichzeitig laufender Verfahren wird auf bis zu 2.000 geschätzt.
Dieser neue Kommentar verarbeitetet die Erfahrungen der ersten drei Jahre seit Inkrafttreten des SpruchG einschließlich der Anpassungen an das Recht der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) und der jüngsten Rechtsprechung, etwa derjenigen des BGH zum Fall "Jenoptik", zum sog. Nullausgleich beim Gewinnabführungsvertrag und zur Fristwahrung durch Einleitung des Spruchverfahrens bei einem unzuständigen Gericht. Berücksichtigt werden auch bereits die umfangreichen Änderungen des SpruchG durch das SCE-EinführungsG, durch das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sowie das kommende Zweite Gesetz zur Änderung des UmwG zur grenzüberschreitenden Verschmelzung.
Zum hohen Gebrauchswert des Kommentars trägt ein umfangreicher Sonderteil zur Unternehmensbewertung bei, die im Rahmen des Spruchverfahrens eine entscheidende Rolle spielt. Auch der für die Anwaltsvergütung maßgebliche Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem SpruchG (§ 31 RVG) ist zusätzlich eingehend erläutert.
Für Rechtsanwälte und andere Berater eröffnet das SpruchG insofern ein interessantes Betätigungsfeld, als sie entweder das Mandat eines Verfahrensbeteiligten (Antragsteller bzw. -gegner) wahrnehmen oder auch zum gemeinsamen Vertreter derjenigen Antragsberechtigten bestellt werden können, die nicht selbst am Verfahren beteiligt sind; diese Tätigkeit (§§ 6, 6a SpruchG) wird ebenfalls nach dem RVG vergütet.
Erläutert von Dr. Dieter Leuering, Rechtsanwalt in Bonn; Johannes Leverkus, CPA (Chartered Public Accountant), Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Bonn; Dr. Stefan Simon, Rechtsanwalt und Steuerberater in Bonn; Dr. Michael Winter, Rechtsanwalt und Steuerberater in Bonn.
Die Autoren sind führende Experten auf dem Gebiet der gesellschaftsrechtlichen Beratung und durch zahlreiche Publikationen sowie durch Seminarveranstaltungen ausgewiesen. Dr. Simon und Dr. Leuering sind auch durch die von ihnen betreute Rubrik "Gesellschaftsrecht" in der monatlichen Beilage "NJW-Spezial" bekannt.
Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsabteilungen, Vorstände, Aufsichtsräte, Aktionäre und Aktionärsvertreter, Gesellschafter, Banken, Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Alpenlandschaften der Schweiz sind nicht nur Wohn- und Lebensraum für eineinhalb Millionen Menschen und natürliche Ressource für die alpine Land- und Forstwirtschaft. Sie sind auch eine wesentliche Grundlage für den Tourismus und generell ein zentrales Element der Marke "Schweiz", Quelle für Identität und Heimatgefühl und ein Hot Spot der Biodiversität. Um sicherzustellen, dass die alpinen Landschaften und Lebensräume die vielfältigen Ansprüche, die an sie gestellt werden, auch künftig erfüllen können, muss ihnen deutlich mehr Aufmerksamkeit zuteilwerden. Sie sind nicht länger als selbstverständliches Nebenprodukt der verschiedenen Nutzungen zu betrachten, sondern als eines der Hauptprodukte des Alpenraumes, das entsprechend zu behandeln ist. Dies verlangt eine räumliche Strategie, die auf den Potenzialen der Regionen aufbaut, und damit eine Abkehr vom "überall alles". Gefordert ist auch mehr Kohärenz in der Landschaftspolitik auf allen Ebenen, eine stärkere Verknüpfung öffentlicher Transfergelder mit Leistungen zugunsten von Kollektivgütern, aber auch ein neues Verständnis der Solidarität zwischen dem Alpenraum und den urbanen Gebieten. Auf der Basis des Nationalen Forschungsprogramms 48 "Landschaften und Lebensräume der Alpen" (NFP 48) reflektiert das Buch Voraussetzungen und Anforderungen für eine nachhaltige Landschaftsentwicklung im schweizerischen Alpenraum und vermittelt Denkanstösse und Empfehlungen für Politik und Praxis.
Mit umfangreicher Literaturliste zu den Projekten des NFP 48 sowie einer entsprechenden CD.
Aktualisiert: 2020-01-10
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