Steuerliche Substanzanforderungen an ausländische Gesellschaften

Steuerliche Substanzanforderungen an ausländische Gesellschaften von Stöwahse,  Maximilian
Die Arbeit behandelt sogenannte Substanzanforderungen des deutschen Steuerrechts an eingeschaltete ausländische Gesellschaften. Die Einschaltung ausländischer Gesellschaften ist ein Gestaltungsinstrument internationaler Steuerplanung, das in jüngerer Zeit vermehrt in den Blickpunkt der allgemeinen Öffentlichkeit geraten ist. Untersucht werden dieses Phänomen betreffende steuerliche Regelungen nebst verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben in der Outbound-Situation und der Inbound-Situation sowie Aktivitätsvorbehalte an eingeschaltete ausländische Betriebsstätten/Personengesellschaften.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Moderner Kapitalschutz

Moderner Kapitalschutz von Lieder,  Claudia
Das GmbH-Recht ist auch nach dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) geprägt von einem ausdifferenzierten System der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung. Claudia Lieder zeichnet die Entwicklung des GmbH-rechtlichen Kapitalschutzes von seinem Ursprung bis zur Gegenwart nach und entwirft auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung europäischer Einflüsse ein modernes Kapitalschutzsystem, das weit über den Status quo hinausgeht und für die Implementierung des KG-Modells eintritt.
Aktualisiert: 2020-01-06
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Vermeidung einer Minderbesteuerung von Unternehmenseinkünften

Vermeidung einer Minderbesteuerung von Unternehmenseinkünften von Lentz,  Alexander
Bei einer international wirtschaftlichen Betätigung des Steuerpflichtigen werden durch den grenzüberschreitenden Sachverhalt mehrere Steuerrechtsordnungen berührt. Die Eröffnung des Anwendungsbereichs mehrerer Steuerrechtsordnungen kann einerseits zur Entstehung einer internationalen Doppelbesteuerung oder wirtschaftlichen Doppelbelastung führen. Andererseits kann sich das Eingreifen mehrerer Steuerrechtsordnungen für den Steuerpflichtigen unter Umständen auch vorteilhaft auswirken. Dies ist dann der Fall, wenn der grenzüberschreitende Sachverhalt die Entstehung einer internationalen Minderbesteuerung zur Folge hat. Im Rahmen der internationalen Minderbesteuerung besteht Konsens lediglich darüber, dass ihre Entstehung aus steuerjuristischen, betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und globalwirtschaftlichen Gründen grundsätzlich zu vermeiden ist. Unter Zugrundelegung einer rein wirtschaftlichen und belastungsvergleichenden Betrachtungsweise lassen sich internationale Minderbesteuerungen allgemein als diejenigen Steuerreduktionen umschreiben, die mit den Grundsätzen einer gleichmäßigen und wettbewerbsneutralen Unternehmensbesteuerung nicht in Einklang stehen. Maßnahmen zur Bekämpfung internationaler Minderbesteuerung sind einerseits unilateral in den jeweiligen Steuerrechtsordnungen der Staaten enthalten. Aus deutscher Sicht sind dabei an erster Stelle die Vorschriften des AStG zu nennen, die jedoch ganz überwiegend wegen Verletzung der gemeinschaftsrechtlich garantierten Niederlassungsfreiheit i.S.d. Art. 43 und 48 EG sowie der Kapitalverkehrsfreiheit i.S.d. Art. 56 EG als mit Europarecht inkonform anzusehen sind. Daneben enthalten aber auch DBA vereinzelt Maßnahmen, die eine Entstehung internationaler Minderbesteuerung verhindern sollen. Dabei enthält das OECD-MA - von Ausnahmen wie Art. 17 II OECD-MA oder des Konzepts des Nutzungsberechtigten i.S.d. Art. 10 II, 11 II und 12 II OECD-MA abgesehen - keine ausdrücklichen Regelungen zur Bekämpfung systembedingter oder gestaltungsbedingter internationaler Minderbesteuerung. Vielmehr werden mögliche abkommensrechtliche Gegenmaßnahmen lediglich im Rahmen des OECD- Kommentars erläutert. Anders sieht dagegen das DBA-USA 1989 mit den Bestimmungen der Art. 23 II Buchst. a) S. 4, Art. 10 II S. 2 und 3, V, Art. 30 II sowie der switch-over-Klausel i.S.d. Protokolls Nr. 21 und der limitation-on-benefits-Klausel i.S.d. Art. 28 eine Vielzahl von Bestimmungen vor, die eine Entstehung systembedingter und gestaltungsbedingter internationaler Minderbesteuerungen verhindern sollen. Trotz der detaillierten tatbestandlichen Ausgestaltungen der einzelnen abkommensrechtlichen Maßnahmen erweisen sich diese in der praktischen Handhabung als schwierig, was in besonderem Maße für die switch-over-Klausel i.S.d. Protokolls Nr. 21 DBA-USA und die limitation-on-benefits-Klausel i.S.d. Art. 28 DBA-USA zutrifft. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die darin enthaltenen Tatbestandskriterien zur Umschreibung der internationalen Minderbesteuerung weitgehend unbestimmt und unbestimmbar sind. Darüber hinaus erscheinen die einzelnen Kriterien überwiegend auch unter inhaltlichen Gesichtspunkten zur Bekämpfung internationaler Minderbesteuerungen wenig sachgerecht. Aus diesem Grund sieht sich das DBA-USA wegen der erheblichen Beeinträchtigung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Betätigung schlechterdings nicht zugemutet werden kann, weitgehender Kritik ausgesetzt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Steuerumgehung und Hinzurechnungsbesteuerung

Steuerumgehung und Hinzurechnungsbesteuerung von Schulte-Rummel,  Björn
Anlass der Doktorarbeit war die Einführung des § 42 Abs.2 AO durch das Steueränderungsgesetz 2001. Diese Vorschrift ist als neuer Versuch zu werten, die für den Fiskus ungünstige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zum Verhältnis der Generalklausel des § 42 AO zu den Vorschriften der Hinzurechungsbesteuerung zu beeinflussen. Zunächst wird die Entwicklung von den wichtigen BFH-Urteilen Anfang der 90er Jahre, über die entscheidenden Urteilen in den Jahren 1999 und 2000 bis zur Gesetzesänderung im Jahre 2001 beleuchtet. Danach versucht der Verfasser, den Inhalt von § 42 Abs.1 AO - gleichbedeutend mit § 42 AO vor Änderung durch das Steueränderungsgesetz 2001 - näher zu klären. Dieser Teil nimmt einen großen Abschnitt des Werks in Anspruch, da die Tatbestandsmerkmale des Missbrauchs und der Umgehung des Steuergesetzes seit über 80 Jahren in der Steuerrechtswissenschaft umstritten sind. Insbesondere bei dem Begriff des Missbrauchs geht der Autor einen neuen Weg, um der vielfach geäußerten Ansicht, dass dieses Tatbestandsmerkmal nicht subsumtionsfähig sei, entgegenzutreten. Hinsichtlich des Verhältnisses von § 42 AO zu den §§ 7ff. AStG nehmen die verschiedensten Auffassungen alle für sich die Geltung der Lex- Specialis-Regel in Anspruch. Daher werden vom Verfasser die allgemeinen Regeln über die Normenkonkurrenz für das Steuerrecht aufbereitet, um eine genaue Klärung des Normenverhältnisses zu ermöglichen. Dabei zeigte sich, dass die Lex-Specialis-Regel im engeren Sinn aufgrund der besonderen Struktur des § 42 AO und seiner Nähe zur Analogie gar nicht mehr eingreifen kann. Bei der Bestimmung des Verhältnisses des § 42 AO zu den §§ 7ff. AStG bringt der Autor auch die zahlreichen mit den Normen der Hinzurechnungsbesteuerung verfolgten Zwecke in einen Gesamtzusammenhang. An dieser Stelle wird es dann möglich, die Auswirkungen des § 42 Abs.2 AO zu klären. Dabei entkräftet der Verfasser die gegen die Gesetzesänderung vorgebrachte Kritik, die vor allen Dingen von Seiten der Fachliteratur vorgebracht wird.
Aktualisiert: 2020-12-04
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