Gründungsschäden.

Gründungsschäden. von Englert,  Klaus, Hilmer,  Klaus, Knappe,  Manfred, Ruhnau,  Ralf, Zimmermann,  Günter
Schäden im Gründungsbereich von Bauwerken sind zumeist schwerwiegend und verursachen sehr hohe Sanierungskosten. Die Autoren beschreiben typische Schäden bei Flachgründungen vom Grundbruch bis zur Frage der Auftriebssicherheit, bei Baugruben von der Abböschung bis zur Spundwand, bei Unterfangungen und Stützmauern. Sie betrachten die rechtlichen Aspekte von Baugrund- und Systemrisiko sowie der Haftung und dokumentieren anhand von Urteilen die aktuelle Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Handbuch Geotechnik

Handbuch Geotechnik von Adam,  Dietmar, Bente,  Sonja, Boley,  Conrad, Börger,  Roland, Dausch,  Gebhard, Englert,  Klaus, Entenmann,  Winfried, Ferrari,  Helmut, Fuchs,  Bastian, Haack,  Alfred, Marte,  Roman, Meier,  Claas, Meyer,  Friederike, Morgen,  Karl, Scharinger,  Florian, Schmitz,  Stefan, Schuppener,  Bernd, Stelzig,  Siegfried, Trunk,  Ulrich, Waibel,  Paul, Wehr,  Jimmy, Zimbelmann,  Jörg, Zou,  Yazhou
Wie kann man auf der Baustelle Ton und Schluff unterscheiden? Welche Bohrverfahren sind für welche Böden geeignet? Wie kommt man zu einer Bettungsziffer? Welche Lastfälle sind im Deichbau maßgebend? Auf was ist bei der Ausschreibung einer Wasserhaltung zu achten? Das Handbuch Geotechnik ist das Nachschlagewerk aus der Baupraxis für die tägliche Arbeit des Baupraktikers. Neben umfangreichen, strukturiert aufbereiteten Informationen bietet es auch Faustformeln und Erfahrungswerte für die Praxis. Grundlagen werden vorausgesetzt, auf theoretischen Ballast und komplizierte Herleitungen wird verzichtet. Die konzeptionelle Ausrichtung ist stark anwendungsorientiert und vermittelt das Fachwissen von Geotechnik-Ingenieuren den am Bau Beteiligten.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Handbuch Geotechnik

Handbuch Geotechnik von Adam,  Dietmar, Boley,  Conrad, Borchert,  Kurt-Michael, Börger,  Roland, Dausch,  Gebhard, Englert,  Klaus, Entenmann,  Winfried, Ferrari,  Helmut, Forouzandeh,  Yashar, Fuchs,  Bastian, Giere,  Johannes, Haack,  Alfred, Kirsch,  Fabian, Lienhart,  Werner, Marte,  Roman, Meier,  Claas, Mittag,  Jens, Morgen,  Karl, Paulus-Grill,  Monika, Scharinger,  Florian, Schuppener,  Bernd, Seegert,  Sonja, Siebert,  Philipp, Stelzig,  Siegfried, Trunk,  Ulrich, Vees,  Edelbert, Waibel,  Paul, Wehr,  Jimmy, Wilfing,  Lisa, Zimbelmann,  Jörg, Zou,  Yazhou
Aktualisiert: 2023-04-01
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Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110

Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110 von Gölles ,  Hans, Link,  Doris
Eine kooperative Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein „Musthave“. Die Mitteilung von Bedenken des Auftragnehmers ist ein wichtiger Teil der Kommunikation. Zum späteren „guten Miteinander“ gehört die sorgfältige Vorbereitung und Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen, die dabei erfolgende umfassende Information über den Leistungsgegenstand und die Umstände der Leistungserbringung, aber auch die sorgfältige Angebotslegung. Der Bieter darf den Auftraggeber nicht „ins offene Messer laufen lassen“ und muss ihn über bestimmte Fehler der Ausschreibungsunterlagen vor Vertragsabschluss aufklären. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110, ÖNORM A 2050, BVergG und ABGB. Im vollen Umfang greift die Warnpflicht des Auftragnehmers ab dem Vertragsabschluss. Versäumte Warnung ist ein Risiko des Auftragnehmers, nämlich Entgeltverlust, Gewährleistung und Schadenersatz. Die Kehrseite dieses Risikos ist die Chance des Auftragnehmers, seine Bedenken mit Vorschlägen zur Verbesserung der Anweisungen oder Beistellungen des Auftraggebers zu verknüpfen, die eine bessere Bauausführung und Zusatzangebote ermöglichen. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110 und ABGB. Die Autoren stellen das weite Feld der Prüf-, Aufklärungs- und Warnpflicht dar und wollen damit für Projekt- und Bauleiter, ÖBA, Architekten, Bauwirtschaftsberater, Baujuristen und Anwälte eine vertiefte Information geben, welche Fallen zu vermeiden sind und welche Chancen genützt werden können.
Aktualisiert: 2023-03-28
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Handbuch Geotechnik

Handbuch Geotechnik von Adam,  Dietmar, Boley,  Conrad, Borchert,  Kurt-Michael, Börger,  Roland, Dausch,  Gebhard, Englert,  Klaus, Entenmann,  Winfried, Ferrari,  Helmut, Forouzandeh,  Yashar, Fuchs,  Bastian, Giere,  Johannes, Haack,  Alfred, Kirsch,  Fabian, Lienhart,  Werner, Marte,  Roman, Meier,  Claas, Mittag,  Jens, Morgen,  Karl, Paulus-Grill,  Monika, Scharinger,  Florian, Schuppener,  Bernd, Seegert,  Sonja, Siebert,  Philipp, Stelzig,  Siegfried, Trunk,  Ulrich, Vees,  Edelbert, Waibel,  Paul, Wehr,  Jimmy, Wilfing,  Lisa, Zimbelmann,  Jörg, Zou,  Yazhou
Aktualisiert: 2023-04-04
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Gründungsschäden.

Gründungsschäden. von Englert,  Klaus, Hilmer,  Klaus, Knappe,  Manfred, Ruhnau,  Ralf, Zimmermann,  Günter
Schäden im Gründungsbereich von Bauwerken sind zumeist schwerwiegend und verursachen sehr hohe Sanierungskosten. Die Autoren beschreiben typische Schäden bei Flachgründungen vom Grundbruch bis zur Frage der Auftriebssicherheit, bei Baugruben von der Abböschung bis zur Spundwand, bei Unterfangungen und Stützmauern. Sie betrachten die rechtlichen Aspekte von Baugrund- und Systemrisiko sowie der Haftung und dokumentieren anhand von Urteilen die aktuelle Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-03-31
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Die Lehre vom „Baugrundrisiko“

Die Lehre vom „Baugrundrisiko“ von Vogelheim,  Markus
Die Arbeit behandelt die Lehre vom "Baugrundrisiko" im Sinne einer von der herrschenden Meinung angenommenen Zuweisung rechtlicher und wirtschaftlicher Risiken auf den Besteller einer Bauleistung. Ausgehend von den Motiven und Protokollen zum BGB stellt Vogelheim dar, dass der Gesetzgeber wie auch das Reichsgericht keine allgemeine Risikozuweisung auf den Besteller im Sinn hatten. Auf dem Weg zu der heute vertretenen herrschenden Ansicht arbeitet er vier Meilensteine heraus, die im Hinblick auf die argumentativen Neuerungen und die Auswirkungen auf die Rechtsprechung untersucht werden. Mit dem fünften Meilenstein,dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.8.2009, und der darin angedeuteten Abkehr von der Lehre vom "Baugrundrisiko" geht Vogelheim in eine Darstellung des aktuellen Meinungsstands über. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die von der herrschenden Meinung verwendeten Argumentationen nicht tragfähig sind und führt die mit dem "Baugrundrisiko" in Verbindung gebrachten Fälle einer auf Willenserklärungen der Parteien basierenden Lösung zu.
Aktualisiert: 2016-11-30
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Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110

Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110 von Gölles ,  Hans, Link,  Doris
Eine kooperative Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein „Musthave“. Die Mitteilung von Bedenken des Auftragnehmers ist ein wichtiger Teil der Kommunikation. Zum späteren „guten Miteinander“ gehört die sorgfältige Vorbereitung und Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen, die dabei erfolgende umfassende Information über den Leistungsgegenstand und die Umstände der Leistungserbringung, aber auch die sorgfältige Angebotslegung. Der Bieter darf den Auftraggeber nicht „ins offene Messer laufen lassen“ und muss ihn über bestimmte Fehler der Ausschreibungsunterlagen vor Vertragsabschluss aufklären. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110, ÖNORM A 2050, BVergG und ABGB. Im vollen Umfang greift die Warnpflicht des Auftragnehmers ab dem Vertragsabschluss. Versäumte Warnung ist ein Risiko des Auftragnehmers, nämlich Entgeltverlust, Gewährleistung und Schadenersatz. Die Kehrseite dieses Risikos ist die Chance des Auftragnehmers, seine Bedenken mit Vorschlägen zur Verbesserung der Anweisungen oder Beistellungen des Auftraggebers zu verknüpfen, die eine bessere Bauausführung und Zusatzangebote ermöglichen. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110 und ABGB. Die Autoren stellen das weite Feld der Prüf-, Aufklärungs- und Warnpflicht dar und wollen damit für Projekt- und Bauleiter, ÖBA, Architekten, Bauwirtschaftsberater, Baujuristen und Anwälte eine vertiefte Information geben, welche Fallen zu vermeiden sind und welche Chancen genützt werden können.
Aktualisiert: 2023-03-28
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