Das "Neue Praktiker Skriptum (NPS)" zum Immobilienbezogenen Vertragsrecht verschafft einen fundierten Überblick über das allgemeine Schuldrecht einerseits und über immobilienbezogene, vertragstypische Rechtsfragen sowie Rechtsgestaltungen andererseits. Es richtet sich sowohl an Personen, die regelmäßig mit der Materie zu tun haben, wie zB Immobilientreuhänder, Immobilienentwickler, Bauunternehmer, Architekten, Makler, Rechtsanwälte oder Steuerberater sowie andere beratende Berufe, wie auch an Personen, die nur fallweise oder im Rahmen des Studiums mit der Thematik konfrontiert werden, um einen ersten fachlichen Zugang zu erhalten. Das NPS fasst den aktuellen Stand der Judikatur und der Literatur im Wesentlichen zusammen. Es erörtert neben den allgemeinen schuldrechtlichen Regeln des ABGB und jenen des UGB insbesondere auch jene des Immobilienkaufes, des Immobilienleasings, der Miete und der Pacht, des Bauvertrages sowie des Bauträger- und des Maklervertrages.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) bezweckt den Schutz der Erwerber noch nicht fertiggestellter Objekte vor dem Verlust ihrer Vorauszahlungen in der Insolvenz des Bauträgers. Seit dem Erscheinen der zweiten Auflage dieses Kommentars sind einige bemerkenswerte höchstgerichtliche Entscheidungen ergangen, zudem haben sich in der Praxis zahlreiche, noch ungeklärte Fragen ergeben. All diese aktuellen Entwicklungen sind von großer Relevanz für Treuhänder, Bauträger, Erwerber, Kreditinstitute, Sachverständige und andere an Bauträgerprojekten beteiligte Personen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Bereits 2008 wurde das BTVG mit dem Ziel „Mehr Schutz und Transparenz“ novelliert. Seither lässt auch die höchstgerichtliche Rechtsprechung einen Trend zum immer besseren Erwerberschutz erkennen. Das vorliegende Werk beschäftigt sich mit dem Verhältnis des BTVG zum KSchG und den dazu ergangenen zahlreichen Judikaten. Sie finden darin dienliche Tipps zur Vertragsgestaltung und zur Minimierung haftungsrechtliche Risiken für den Vertragsverfassers. Der Autor widmet sich ua kontrovers diskutierten Fragen nach der Zulässigkeit von Änderungsvorbehalten, dem Anwendungsvorrangs des § 915 S 2 ABGB gegenüber § 6 Abs 3 KSchG und der begrifflichen Deckung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Vertragsformblättern und Vertrags“klauseln.“ Im Mittelpunkt steht dabei die Inhaltskontrolle zahlreicher Klauseln, die realen Bauträgerverträgen entnommen wurden, im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit im Lichte des KSchG und des BTVG. Des Weiteren werden Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit des sog „BluePencil-Tests“ anhand plakativer Beispiele aus der Praxis beleuchtet und allgemeine Überlegungen zum Günstigkeitsprinzip angestellt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Bereits 2008 wurde das BTVG mit dem Ziel „Mehr Schutz und Transparenz“ novelliert. Seither lässt auch die höchstgerichtliche Rechtsprechung einen Trend zum immer besseren Erwerberschutz erkennen. Das vorliegende Werk beschäftigt sich mit dem Verhältnis des BTVG zum KSchG und den dazu ergangenen zahlreichen Judikaten. Sie finden darin dienliche Tipps zur Vertragsgestaltung und zur Minimierung haftungsrechtliche Risiken für den Vertragsverfassers. Der Autor widmet sich ua kontrovers diskutierten Fragen nach der Zulässigkeit von Änderungsvorbehalten, dem Anwendungsvorrangs des § 915 S 2 ABGB gegenüber § 6 Abs 3 KSchG und der begrifflichen Deckung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Vertragsformblättern und Vertrags“klauseln.“ Im Mittelpunkt steht dabei die Inhaltskontrolle zahlreicher Klauseln, die realen Bauträgerverträgen entnommen wurden, im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit im Lichte des KSchG und des BTVG. Des Weiteren werden Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit des sog „BluePencil-Tests“ anhand plakativer Beispiele aus der Praxis beleuchtet und allgemeine Überlegungen zum Günstigkeitsprinzip angestellt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mit dem „neuen“ Bauvertragsrecht hat der Gesetzgeber zu Beginn des Jahres 2018 einem langjährigen Bedürfnis der Baupraxis nach Spezialisierung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung getragen und individuelle werkvertragliche Regelungen für die Baubranche im Bürgerlichen Gesetzbuch geschaffen. Hier finden sich auch für den den Architekten- und Ingenieurvertrag eigenständige Bestimmungen. Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH zudem das zwingende Preisrecht der HOAI (Mindest- und Höchstsätze) für europarechtswidrig erklärt und damit den deutschen Verordnungsgeber zum Handeln gezwungen. Die danach erlassene HOAI 2021 findet auf sämtliche Verträge ab dem 1. Januar 2021 Anwendung.
Auf dieser geänderten rechtlichen Grundlage gibt das Handbuch einen Überblick über das Zusammenspiel der Regelungswerke und stellt die neuen Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf die Praxis vor. Weiter werden die vom Planer bei Vertragsschluss und Projektdurchführung zu beachtenden rechtlichen Themen und Fragestellungen praxisnah mit Beispielen, Tipps sowie Musterbriefen behandelt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mit dem „neuen“ Bauvertragsrecht hat der Gesetzgeber zu Beginn des Jahres 2018 einem langjährigen Bedürfnis der Baupraxis nach Spezialisierung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung getragen und individuelle werkvertragliche Regelungen für die Baubranche im Bürgerlichen Gesetzbuch geschaffen. Hier finden sich auch für den den Architekten- und Ingenieurvertrag eigenständige Bestimmungen. Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH zudem das zwingende Preisrecht der HOAI (Mindest- und Höchstsätze) für europarechtswidrig erklärt und damit den deutschen Verordnungsgeber zum Handeln gezwungen. Die danach erlassene HOAI 2021 findet auf sämtliche Verträge ab dem 1. Januar 2021 Anwendung.
Auf dieser geänderten rechtlichen Grundlage gibt das Handbuch einen Überblick über das Zusammenspiel der Regelungswerke und stellt die neuen Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf die Praxis vor. Weiter werden die vom Planer bei Vertragsschluss und Projektdurchführung zu beachtenden rechtlichen Themen und Fragestellungen praxisnah mit Beispielen, Tipps sowie Musterbriefen behandelt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mit dem „neuen“ Bauvertragsrecht hat der Gesetzgeber zu Beginn des Jahres 2018 einem langjährigen Bedürfnis der Baupraxis nach Spezialisierung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung getragen und individuelle werkvertragliche Regelungen für die Baubranche im Bürgerlichen Gesetzbuch geschaffen. Hier finden sich auch für den den Architekten- und Ingenieurvertrag eigenständige Bestimmungen. Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH zudem das zwingende Preisrecht der HOAI (Mindest- und Höchstsätze) für europarechtswidrig erklärt und damit den deutschen Verordnungsgeber zum Handeln gezwungen. Die danach erlassene HOAI 2021 findet auf sämtliche Verträge ab dem 1. Januar 2021 Anwendung.
Auf dieser geänderten rechtlichen Grundlage gibt das Handbuch einen Überblick über das Zusammenspiel der Regelungswerke und stellt die neuen Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf die Praxis vor. Weiter werden die vom Planer bei Vertragsschluss und Projektdurchführung zu beachtenden rechtlichen Themen und Fragestellungen praxisnah mit Beispielen, Tipps sowie Musterbriefen behandelt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mit dem „neuen“ Bauvertragsrecht hat der Gesetzgeber 2018 einem langjährigen Bedürfnis der Baupraxis nach Spezialisierung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung getragen und individuelle werkvertragliche Regelungen für die Baubranche im BGB geschaffen. Hier finden sich auch für den Architekten- und Ingenieurvertrag eigenständige Bestimmungen.
Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH zudem das zwingende Preisrecht der HOAI (Mindest- und Höchstsätze) für europarechtswidrig erklärt und damit den deutschen Verordnungsgeber zum Handeln gezwungen. Die danach erlassene HOAI 2021 findet auf sämtliche Verträge ab dem 1. Januar 2021 Anwendung.
Etwas überraschend hat der EuGH mit weiterem Urteil vom 18. Januar 2022 jedoch entschieden, dass die Europarechtswidrigkeit neben der Notwendigkeit zur Abänderung der HOAI keine weitergehende Wirkung insbesondere für Altfälle entfaltet, deren Vertragsschluss vor dem 1. Januar 2021 liegt. Für diese bleibt das zwingende Preisrecht der HOAI somit anwendbar und sind damit nach wie vor sog. Aufstockungsklagen möglich.
Auf dieser geänderten rechtlichen Grundlage gibt das Handbuch einen Überblick über das Zusammenspiel der Regelungswerke und stellt die neuen Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf die Praxis vor. Weiter werden die vom Planer bei Vertragsschluss und Projektdurchführung zu beachtenden rechtlichen Themen und Fragestellungen praxisnah mit Beispielen, Tipps sowie Musterbriefen behandelt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mit dem „neuen“ Bauvertragsrecht hat der Gesetzgeber 2018 einem langjährigen Bedürfnis der Baupraxis nach Spezialisierung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung getragen und individuelle werkvertragliche Regelungen für die Baubranche im BGB geschaffen. Hier finden sich auch für den Architekten- und Ingenieurvertrag eigenständige Bestimmungen.
Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH zudem das zwingende Preisrecht der HOAI (Mindest- und Höchstsätze) für europarechtswidrig erklärt und damit den deutschen Verordnungsgeber zum Handeln gezwungen. Die danach erlassene HOAI 2021 findet auf sämtliche Verträge ab dem 1. Januar 2021 Anwendung.
Etwas überraschend hat der EuGH mit weiterem Urteil vom 18. Januar 2022 jedoch entschieden, dass die Europarechtswidrigkeit neben der Notwendigkeit zur Abänderung der HOAI keine weitergehende Wirkung insbesondere für Altfälle entfaltet, deren Vertragsschluss vor dem 1. Januar 2021 liegt. Für diese bleibt das zwingende Preisrecht der HOAI somit anwendbar und sind damit nach wie vor sog. Aufstockungsklagen möglich.
Auf dieser geänderten rechtlichen Grundlage gibt das Handbuch einen Überblick über das Zusammenspiel der Regelungswerke und stellt die neuen Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf die Praxis vor. Weiter werden die vom Planer bei Vertragsschluss und Projektdurchführung zu beachtenden rechtlichen Themen und Fragestellungen praxisnah mit Beispielen, Tipps sowie Musterbriefen behandelt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mit dem „neuen“ Bauvertragsrecht hat der Gesetzgeber 2018 einem langjährigen Bedürfnis der Baupraxis nach Spezialisierung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung getragen und individuelle werkvertragliche Regelungen für die Baubranche im BGB geschaffen. Hier finden sich auch für den Architekten- und Ingenieurvertrag eigenständige Bestimmungen.
Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH zudem das zwingende Preisrecht der HOAI (Mindest- und Höchstsätze) für europarechtswidrig erklärt und damit den deutschen Verordnungsgeber zum Handeln gezwungen. Die danach erlassene HOAI 2021 findet auf sämtliche Verträge ab dem 1. Januar 2021 Anwendung.
Etwas überraschend hat der EuGH mit weiterem Urteil vom 18. Januar 2022 jedoch entschieden, dass die Europarechtswidrigkeit neben der Notwendigkeit zur Abänderung der HOAI keine weitergehende Wirkung insbesondere für Altfälle entfaltet, deren Vertragsschluss vor dem 1. Januar 2021 liegt. Für diese bleibt das zwingende Preisrecht der HOAI somit anwendbar und sind damit nach wie vor sog. Aufstockungsklagen möglich.
Auf dieser geänderten rechtlichen Grundlage gibt das Handbuch einen Überblick über das Zusammenspiel der Regelungswerke und stellt die neuen Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf die Praxis vor. Weiter werden die vom Planer bei Vertragsschluss und Projektdurchführung zu beachtenden rechtlichen Themen und Fragestellungen praxisnah mit Beispielen, Tipps sowie Musterbriefen behandelt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Bauträgervertrag von Dr. Gregor Basty hat seinen festen Platz bei allen, die mit dieser Materie befasst sind – Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Richter:innen, aber auch Makler:innen, Banken und eben den Bauträgern selbst.
Zu allen Aspekten, die vor, während oder nach dem Zustandekommen eines Bauträgervertrages für die Vertragspartner von Bedeutung sind – z.B. Kaufpreisfälligkeit, Erschließungskosten oder Bauabnahme – werden Wege bereitet für eine sachgerechte, die individuellen Bedürfnisse berücksichtigende Regelung. Weitere Beteiligte, wie der/die beurkundende Notar:in, mögliche Kreditgeber:innen oder Bürg:innen, werden stets in die Betrachtung mit einbezogen, so dass Verträge mit maximaler Rechtssicherheit und ohne Haftungsfallen entwickelt werden können.
Die im Buch enthaltenen Formulierungsvorschläge und Muster sind über den mitgelieferten Code als Download zur Übernahme in die eigene Textverarbeitung enthalten.
NEU in der 11. Auflage:
• Einarbeitung der WEG-Reform (WEMoG)
• Betretungsrechte der Wohnungseigentümer und des Bauträgers
• Preisanpassungsklauseln
• Verbraucherverträge über digitale Produkte
• Zeitpunkt der Feststellung der Mangelfreiheit unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik
• Änderungsvorbehalte und deren Wirksamkeit
• Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der Bauträgervertrag von Dr. Gregor Basty hat seinen festen Platz bei allen, die mit dieser Materie befasst sind – Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Richter:innen, aber auch Makler:innen, Banken und eben den Bauträgern selbst.
Zu allen Aspekten, die vor, während oder nach dem Zustandekommen eines Bauträgervertrages für die Vertragspartner von Bedeutung sind – z.B. Kaufpreisfälligkeit, Erschließungskosten oder Bauabnahme – werden Wege bereitet für eine sachgerechte, die individuellen Bedürfnisse berücksichtigende Regelung. Weitere Beteiligte, wie der/die beurkundende Notar:in, mögliche Kreditgeber:innen oder Bürg:innen, werden stets in die Betrachtung mit einbezogen, so dass Verträge mit maximaler Rechtssicherheit und ohne Haftungsfallen entwickelt werden können.
Die im Buch enthaltenen Formulierungsvorschläge und Muster sind über den mitgelieferten Code als Download zur Übernahme in die eigene Textverarbeitung enthalten.
NEU in der 11. Auflage:
• Einarbeitung der WEG-Reform (WEMoG)
• Betretungsrechte der Wohnungseigentümer und des Bauträgers
• Preisanpassungsklauseln
• Verbraucherverträge über digitale Produkte
• Zeitpunkt der Feststellung der Mangelfreiheit unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik
• Änderungsvorbehalte und deren Wirksamkeit
• Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
Aktualisiert: 2023-06-28
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Zum Werk
Das Beck'sche Formularbuch Immobilienrecht erschließt das facettenreiche Rechtsgebiet durch zahlreiche kommentierte Vertrags- und Erklärungsmuster für alle einschlägigen Sachverhalte. Umfangreiche Anmerkungen zum materiellen Recht ermöglichen Nutzerinnen und Nutzern die optimale Anpassung des Musters an den eigenen Fall.
Alle Formulare werden zum Download bereitgestellt.
Das Werk gliedert sich wie folgt:Erwerbsverträge
- Grundstückskaufverträge
- Grundstücksüberlassung
- Bauträgerverträge
- Grundstückskaufverträge mit Bauverpflichtung
- Immobilienverträge mittels Share-DealsBelastungen des Grundstücks
- Verträge und Erklärungen zu Abteilung II
- Verträge und Erklärungen zu Abteilung III
- ErbbaurechtsverträgeVerträge zum WohnungseigentumStädtebauliche VerträgeImmobilienrechtliche Verträge mit internationalem Bezug
Vorteile auf einen Blickpraxiserprobte Muster zu allen Bereichen des Immobilienrechtsvon erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Notarinnen und Notaren erstelltfachkundig und aktuell kommentiert
Zur Neuauflage
Die 4. Auflage erhält den Rechtsstand Januar 2023. Neben der immobilienrechtlichen Rechtsprechung der vergangenen Jahre werden selbstverständlich auch alle gesetzlichen Reformen wie zB die neue Grundsteuer 2023 eingearbeitet. Einige neue Autorinnen und Autoren bringen frische Ideen und neue Muster in das bewährte Werk ein.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Notariate, Syndikusanwaltschaft, Justiz und Verwaltung.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Gregor Barbers,
Ulrich Bous,
René Dubois,
Stephan Philipp Forst,
Sebastian Franck,
Astrid Frense,
Thorsten Führ,
Sylvia Kaufhold,
Elfi Lüdecke,
Wolfgang Probandt,
Heiner Roemer,
Manfred Schaal,
Thomas Schiffner,
Rembert Süß,
Stefan Weise,
Christian Wiggers,
Felix Wobst
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Aktualisiert: 2023-06-27
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Aktualisiert: 2023-06-27
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Aktualisiert: 2023-06-27
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Aktualisiert: 2023-06-26
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