AUSGEZEICHNET MIT DEM PREIS DES VERBANDES ÖSTERREICHISCHER BANKEN UND BANKIERS 2015.Der Gesetzgeber hat die Ursachen und Rechtsfolgen mangelhafter Organbeschlüsse lediglich iZm der Hauptversammlung einer Regelung zugeführt. Eine solche fehlt jedoch für mangelhafte Aufsichtsrats- und Vorstandsbeschlüsse. Das vorliegende Buch will diese Lücke schließen, indem es ein geschlossenes Gesamtkonzept zur Beurteilung fehlerhafter Vorstands- und Aufsichtsratsbeschlüsse bietet. Gleichzeitig werden unzureichend erörterte Aspekte des Beschlussmängelrechts der Hauptversammlung praxisbezogen untersucht und Lösungsvorschläge aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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AUSGEZEICHNET MIT DEM PREIS DES VERBANDES ÖSTERREICHISCHER BANKEN UND BANKIERS 2015.Der Gesetzgeber hat die Ursachen und Rechtsfolgen mangelhafter Organbeschlüsse lediglich iZm der Hauptversammlung einer Regelung zugeführt. Eine solche fehlt jedoch für mangelhafte Aufsichtsrats- und Vorstandsbeschlüsse. Das vorliegende Buch will diese Lücke schließen, indem es ein geschlossenes Gesamtkonzept zur Beurteilung fehlerhafter Vorstands- und Aufsichtsratsbeschlüsse bietet. Gleichzeitig werden unzureichend erörterte Aspekte des Beschlussmängelrechts der Hauptversammlung praxisbezogen untersucht und Lösungsvorschläge aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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AUSGEZEICHNET MIT DEM PREIS DES VERBANDES ÖSTERREICHISCHER BANKEN UND BANKIERS 2015.Der Gesetzgeber hat die Ursachen und Rechtsfolgen mangelhafter Organbeschlüsse lediglich iZm der Hauptversammlung einer Regelung zugeführt. Eine solche fehlt jedoch für mangelhafte Aufsichtsrats- und Vorstandsbeschlüsse. Das vorliegende Buch will diese Lücke schließen, indem es ein geschlossenes Gesamtkonzept zur Beurteilung fehlerhafter Vorstands- und Aufsichtsratsbeschlüsse bietet. Gleichzeitig werden unzureichend erörterte Aspekte des Beschlussmängelrechts der Hauptversammlung praxisbezogen untersucht und Lösungsvorschläge aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Rechtswidrige Weisungen sind nicht zu befolgen! – Doch ganz so einfach ist es in der Praxis wohl nicht: Einer von den Gesellschaftern fehlerhaft angewiesenen Geschäftsführung einer GmbH drohen empfindliche Konsequenzen, wenn sie die angewiesene Maßnahme entweder verweigert oder pflichtwidrig ausführt. Sie findet sich in einem Spannungsverhältnis zwischen persönlicher Verantwortung und Weisungsfolgepflicht. Die Arbeit untersucht deshalb das Risiko des Geschäftsführenden und seine Handlungsmöglichkeiten, wenn er an der Rechtmäßigkeit einer Weisung zweifelt. So gelingt es ihm mit der Remonstration, sich aus diesem Dilemma zu befreien und die Verantwortung an den Weisungsgeber zurückzugeben, ohne das Geschäftsführeramt niederlegen zu müssen.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Rechtswidrige Weisungen sind nicht zu befolgen! – Doch ganz so einfach ist es in der Praxis wohl nicht: Einer von den Gesellschaftern fehlerhaft angewiesenen Geschäftsführung einer GmbH drohen empfindliche Konsequenzen, wenn sie die angewiesene Maßnahme entweder verweigert oder pflichtwidrig ausführt. Sie findet sich in einem Spannungsverhältnis zwischen persönlicher Verantwortung und Weisungsfolgepflicht. Die Arbeit untersucht deshalb das Risiko des Geschäftsführenden und seine Handlungsmöglichkeiten, wenn er an der Rechtmäßigkeit einer Weisung zweifelt. So gelingt es ihm mit der Remonstration, sich aus diesem Dilemma zu befreien und die Verantwortung an den Weisungsgeber zurückzugeben, ohne das Geschäftsführeramt niederlegen zu müssen.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Damit der Gesellschafter Einfluss auf die Geschäftsführung der GmbH nehmen kann, ist die Beschlussfassung von zentraler Bedeutung. § 47 Abs. 4 GmbHG sieht allerdings verschiedene Stimmverbote vor. So darf der Gesellschafter nach Satz 2 Alt. 1 nicht mitabstimmen, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts ihm gegenüber betrifft.
Wenn aber nicht der Gesellschafter selbst Vertragspartner werden soll, sondern eine andere Gesellschaft an der er zugleich beteiligt ist, stellt sich in jedem Einzelfall die Frage, ob das Stimmverbot in analoger Anwendung eingreift.
Ist der Gesellschafter zugleich Alleingesellschafter der Vertragspartnerin, wird das Eingreifen des Stimmverbots allgemein bejaht. Sobald diese Grenze unterschritten wird, besteht aber sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur Uneinigkeit. Ungeklärt sind vor allem zwei Fragen: Welche Kriterien sind für die Beurteilung, ob eine analoge Anwendung geboten ist, maßgeblich? Wo liegt die Grenze, wenn man sich für eine formale Betrachtung anhand der Beteiligungshöhe entscheidet?
Bei den bisher genannten Beteiligungsgrenzen fehlt es an einer tragfähigen Begründung. Ziel der Arbeit ist es, diese zu liefern und der Praxis damit einen rechtssicheren Anknüpfungspunkt zu geben.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Damit der Gesellschafter Einfluss auf die Geschäftsführung der GmbH nehmen kann, ist die Beschlussfassung von zentraler Bedeutung. § 47 Abs. 4 GmbHG sieht allerdings verschiedene Stimmverbote vor. So darf der Gesellschafter nach Satz 2 Alt. 1 nicht mitabstimmen, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts ihm gegenüber betrifft.
Wenn aber nicht der Gesellschafter selbst Vertragspartner werden soll, sondern eine andere Gesellschaft an der er zugleich beteiligt ist, stellt sich in jedem Einzelfall die Frage, ob das Stimmverbot in analoger Anwendung eingreift.
Ist der Gesellschafter zugleich Alleingesellschafter der Vertragspartnerin, wird das Eingreifen des Stimmverbots allgemein bejaht. Sobald diese Grenze unterschritten wird, besteht aber sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur Uneinigkeit. Ungeklärt sind vor allem zwei Fragen: Welche Kriterien sind für die Beurteilung, ob eine analoge Anwendung geboten ist, maßgeblich? Wo liegt die Grenze, wenn man sich für eine formale Betrachtung anhand der Beteiligungshöhe entscheidet?
Bei den bisher genannten Beteiligungsgrenzen fehlt es an einer tragfähigen Begründung. Ziel der Arbeit ist es, diese zu liefern und der Praxis damit einen rechtssicheren Anknüpfungspunkt zu geben.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Damit der Gesellschafter Einfluss auf die Geschäftsführung der GmbH nehmen kann, ist die Beschlussfassung von zentraler Bedeutung. § 47 Abs. 4 GmbHG sieht allerdings verschiedene Stimmverbote vor. So darf der Gesellschafter nach Satz 2 Alt. 1 nicht mitabstimmen, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts ihm gegenüber betrifft.
Wenn aber nicht der Gesellschafter selbst Vertragspartner werden soll, sondern eine andere Gesellschaft an der er zugleich beteiligt ist, stellt sich in jedem Einzelfall die Frage, ob das Stimmverbot in analoger Anwendung eingreift.
Ist der Gesellschafter zugleich Alleingesellschafter der Vertragspartnerin, wird das Eingreifen des Stimmverbots allgemein bejaht. Sobald diese Grenze unterschritten wird, besteht aber sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur Uneinigkeit. Ungeklärt sind vor allem zwei Fragen: Welche Kriterien sind für die Beurteilung, ob eine analoge Anwendung geboten ist, maßgeblich? Wo liegt die Grenze, wenn man sich für eine formale Betrachtung anhand der Beteiligungshöhe entscheidet?
Bei den bisher genannten Beteiligungsgrenzen fehlt es an einer tragfähigen Begründung. Ziel der Arbeit ist es, diese zu liefern und der Praxis damit einen rechtssicheren Anknüpfungspunkt zu geben.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Zum Werk
Das bewährte, zweijährlich aktualisierte Buch informiert über alle relevanten materiellrechtlichen und Verfahrensfragen bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern bzw. zwischen der Gesellschaft und einem oder mehreren Gesellschaftern. Es wendet sich an die Praxis, vor allem an von Streitigkeiten betroffene Mitglieder der Gesellschaft, Geschäftsführung und Beiräte sowie deren Beraterinnen und Berater und Anwaltschaft und Gerichte.
Behandelt werden alle wesentlichen gesellschaftsinternen Konfliktfälle. Hierbei werden immer auch die Möglichkeiten einstweiligen Rechtsschutzes beleuchtet. Ein eigenes Kapitel beschäftigt sich mit der Klage vor Schiedsgerichten.
Vorschläge für die streitpräventive Vertragsgestaltung sowie für Kompromisslösungen zur gütlichen Einigung im Streitfall tragen zum Gebrauchswert des Buches bei.
Die Darstellung geht stets auf die maßgebliche höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung ein.
Vorteile auf einen Blickanwenderbezogenumfassend und dennoch konzentriertmit Beispielen, Übersichten, praktischen Hinweisen und Gestaltungsvorschlägen
Zur Neuauflage
Die 8. Auflage berücksichtigt insbesondere die große Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 durch das MoPeG, das AReG, das FüPoG II und weitere wichtige Rechtsentwicklungen.
Zielgruppe
Für Gesellschaften, Geschäftsführung, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Steuerberatung, Richterschaft.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Zum Werk
Das bewährte, zweijährlich aktualisierte Buch informiert über alle relevanten materiellrechtlichen und Verfahrensfragen bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern bzw. zwischen der Gesellschaft und einem oder mehreren Gesellschaftern. Es wendet sich an die Praxis, vor allem an von Streitigkeiten betroffene Mitglieder der Gesellschaft, Geschäftsführung und Beiräte sowie deren Beraterinnen und Berater und Anwaltschaft und Gerichte.
Behandelt werden alle wesentlichen gesellschaftsinternen Konfliktfälle. Hierbei werden immer auch die Möglichkeiten einstweiligen Rechtsschutzes beleuchtet. Ein eigenes Kapitel beschäftigt sich mit der Klage vor Schiedsgerichten.
Vorschläge für die streitpräventive Vertragsgestaltung sowie für Kompromisslösungen zur gütlichen Einigung im Streitfall tragen zum Gebrauchswert des Buches bei.
Die Darstellung geht stets auf die maßgebliche höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung ein.
Vorteile auf einen Blickanwenderbezogenumfassend und dennoch konzentriertmit Beispielen, Übersichten, praktischen Hinweisen und Gestaltungsvorschlägen
Zur Neuauflage
Die 8. Auflage berücksichtigt insbesondere die große Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 durch das MoPeG, das AReG, das FüPoG II und weitere wichtige Rechtsentwicklungen.
Zielgruppe
Für Gesellschaften, Geschäftsführung, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Steuerberatung, Richterschaft.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Zum Werk
Das bewährte, zweijährlich aktualisierte Buch informiert über alle relevanten materiellrechtlichen und Verfahrensfragen bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern bzw. zwischen der Gesellschaft und einem oder mehreren Gesellschaftern. Es wendet sich an die Praxis, vor allem an von Streitigkeiten betroffene Mitglieder der Gesellschaft, Geschäftsführung und Beiräte sowie deren Beraterinnen und Berater und Anwaltschaft und Gerichte.
Behandelt werden alle wesentlichen gesellschaftsinternen Konfliktfälle. Hierbei werden immer auch die Möglichkeiten einstweiligen Rechtsschutzes beleuchtet. Ein eigenes Kapitel beschäftigt sich mit der Klage vor Schiedsgerichten.
Vorschläge für die streitpräventive Vertragsgestaltung sowie für Kompromisslösungen zur gütlichen Einigung im Streitfall tragen zum Gebrauchswert des Buches bei.
Die Darstellung geht stets auf die maßgebliche höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung ein.
Vorteile auf einen Blickanwenderbezogenumfassend und dennoch konzentriertmit Beispielen, Übersichten, praktischen Hinweisen und Gestaltungsvorschlägen
Zur Neuauflage
Die 8. Auflage berücksichtigt insbesondere die große Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 durch das MoPeG, das AReG, das FüPoG II und weitere wichtige Rechtsentwicklungen.
Zielgruppe
Für Gesellschaften, Geschäftsführung, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Steuerberatung, Richterschaft.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Der Reformkommentar zur GbR
Die grundlegende Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 strukturiert die §§ 705 BGB vollständig neu:
Die GbR ist nunmehr rechtsfähig, umwandlungsfähig, mit eigenem Vermögen ausgestattet, registerfähig und meldepflichtig zum Transparenzregister. Durch das internationale Sitzwahlrecht können eingetragene GbR künftig ihren Sitz im Ausland haben.
Beschlussverfahren, Informationsrechte und -pflichten werden ebenso wie Beteiligungsverhältnisse Abfindungsansprüche neu geregelt.
Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf ergeben sich für die Praxis der Anwaltschaft und Notariate: Bestehende Verträge müssen mit den Neuregelungen abgeglichen, Vorteile der Neuregelungen geprüft und ggf. genutzt werden, etwa im Hinblick auf erstmalige Vertragserstellung einer bisherigen Zufalls-GbR oder auf Vorteile einer Registereintragung. Registerführende Stellen und die Justiz müssen die neuen Abläufe ohne Übergangsfrist umsetzen.
Herausgeber und Autor:innen sorgen für höchsten Praxisbezug:
RA Dr. Thomas Heidel | RA Dr. Thomas Ammermann | RA Dr. Moritz Beneke | Prof. Dr. Diederich Eckardt | RAin Dr. Jessica Hanke | RiLG Dr. Max Noack | Prof. Dr. Alexander Schall | RA Dr. Hans-Claudius Scheef | Dr. Florian Schmitt
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Reformkommentar zur GbR
Die grundlegende Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 strukturiert die §§ 705 BGB vollständig neu:
Die GbR ist nunmehr rechtsfähig, umwandlungsfähig, mit eigenem Vermögen ausgestattet, registerfähig und meldepflichtig zum Transparenzregister. Durch das internationale Sitzwahlrecht können eingetragene GbR künftig ihren Sitz im Ausland haben.
Beschlussverfahren, Informationsrechte und -pflichten werden ebenso wie Beteiligungsverhältnisse Abfindungsansprüche neu geregelt.
Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf ergeben sich für die Praxis der Anwaltschaft und Notariate: Bestehende Verträge müssen mit den Neuregelungen abgeglichen, Vorteile der Neuregelungen geprüft und ggf. genutzt werden, etwa im Hinblick auf erstmalige Vertragserstellung einer bisherigen Zufalls-GbR oder auf Vorteile einer Registereintragung. Registerführende Stellen und die Justiz müssen die neuen Abläufe ohne Übergangsfrist umsetzen.
Herausgeber und Autor:innen sorgen für höchsten Praxisbezug:
RA Dr. Thomas Heidel | RA Dr. Thomas Ammermann | RA Dr. Moritz Beneke | Prof. Dr. Diederich Eckardt | RAin Dr. Jessica Hanke | RiLG Dr. Max Noack | Prof. Dr. Alexander Schall | RA Dr. Hans-Claudius Scheef | Dr. Florian Schmitt
Aktualisiert: 2023-05-11
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AUSGEZEICHNET MIT DEM PREIS DES VERBANDES ÖSTERREICHISCHER BANKEN UND BANKIERS 2015.Der Gesetzgeber hat die Ursachen und Rechtsfolgen mangelhafter Organbeschlüsse lediglich iZm der Hauptversammlung einer Regelung zugeführt. Eine solche fehlt jedoch für mangelhafte Aufsichtsrats- und Vorstandsbeschlüsse. Das vorliegende Buch will diese Lücke schließen, indem es ein geschlossenes Gesamtkonzept zur Beurteilung fehlerhafter Vorstands- und Aufsichtsratsbeschlüsse bietet. Gleichzeitig werden unzureichend erörterte Aspekte des Beschlussmängelrechts der Hauptversammlung praxisbezogen untersucht und Lösungsvorschläge aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Reformkommentar zur GbR
Die grundlegende Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 strukturiert die §§ 705 BGB u.a. in folgenden Bereichen vollständig neu:
Die GbR ist nunmehr rechtsfähig, umwandlungsfähig, mit eigenem Vermögen ausgestattet, registerfähig und meldepflichtig zum Transparenzregister. Durch das internationale Sitzwahlrecht können eingetragene GbR künftig ihren Sitz im Ausland haben.
Beschlussverfahren, Informationsrechte und -pflichten werden ebenso wie Beteiligungsverhältnisse Abfindungsansprüche neu geregelt.
Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf ergeben sich für die Praxis der Anwaltschaft und Notariate: Bestehende Verträge müssen mit den Neuregelungen abgeglichen, Vorteile der Neuregelungen geprüft und ggf. genutzt werden, etwa im Hinblick auf erstmalige Vertragserstellung einer bisherigen Zufalls-GbR oder auf Vorteile einer Registereintragung. Registerführende Stellen und die Justiz müssen die neuen Abläufe ohne Übergangsfrist umsetzen.
Herausgeber und Autor:innen sorgen für höchsten Praxisbezug:
RA Dr. Thomas Heidel | RA Dr. Thomas Ammermann | RA Dr. Moritz Beneke | Prof. Dr. Diederich Eckardt | RAin Dr. Jessica Hanke | RiLG Dr. Max Noack | Prof. Dr. Alexander Schall | RA Dr. Hans-Claudius Scheef | Dr. Florian Schmitt
Aktualisiert: 2023-05-04
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Rechtswidrige Weisungen sind nicht zu befolgen! – Doch ganz so einfach ist es in der Praxis wohl nicht: Einer von den Gesellschaftern fehlerhaft angewiesenen Geschäftsführung einer GmbH drohen empfindliche Konsequenzen, wenn sie die angewiesene Maßnahme entweder verweigert oder pflichtwidrig ausführt. Sie findet sich in einem Spannungsverhältnis zwischen persönlicher Verantwortung und Weisungsfolgepflicht. Die Arbeit untersucht deshalb das Risiko des Geschäftsführenden und seine Handlungsmöglichkeiten, wenn er an der Rechtmäßigkeit einer Weisung zweifelt. So gelingt es ihm mit der Remonstration, sich aus diesem Dilemma zu befreien und die Verantwortung an den Weisungsgeber zurückzugeben, ohne das Geschäftsführeramt niederlegen zu müssen.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Nach jahrzehntelangem Streit über die Behandlung von Beschlussmängeln der Personengesellschaften hat der Gesetzgeber durch das MoPeG Klarheit geschafft. Die Verfasserin bewertet die Neuregelung und zeigt weiter bestehenden Veränderungsbedarf auf. So spricht sie sich insbesondere für die Geltung des Anfechtungsmodells für alle Personengesellschaften und die Schaffung alternativer Rechtsfolgen zur Beschlusskassation aus. Im zweiten Teil der Arbeit wird die Befassung von Schiedsgerichten mit Beschlussmängelstreitigkeiten behandelt. Ausgehend von der Grundsatzentscheidung „Schiedsfähigkeit III“ werden die Anforderungen an die Schiedsvereinbarung näher untersucht.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Indem sich der Gesellschafter einer GmbH dem Personenverband
zur Erreichung eines Gesellschaftszwecks angeschlossen
hat, hat er sich betreffend die Unternehmensverwaltung
auch der Mehrheit unterworfen. Das Verwaltungshandeln durch
die Gesellschaftermehrheit gewährleistet nicht, dass das jeweilige
Handeln dem ureigenen Gesellschaftszweck und demgemäß
dem Interesse des Gesellschafters dient. Wenn
nunmehr die Interessen des Gesellschafters tangiert bzw.
beeinträchtigt sind, fragt sich, inwieweit dem einzelnen
Mitglied eine regulierende Einflussnahme zur Verfügung steht,
um ein missbräuchliches Handeln einzudämmen und dem
eigenen Mitgliedschaftsrecht Anerkennung zu verschaffen.
In der vorliegenden Arbeit wurde untersucht, inwieweit der
österreichische bzw. der deutsche Gesetzgeber die Rechte des
einzelnen Gesellschafters ausgestaltet hat, wobei als wohl
wirkungsvollste Kontrollrechte des einzelnen Gesellschafters
rechtsvergleichend das Informations-, das Klage- und das
Beschlussmängelrecht untersucht wurden. In diesem Kontext
wurde der Frage nachgegangen, ob das jeweilige Rechtssystem
einen gerechten Ausgleich findet zwischen Mehrheitsmacht
und Minderheitsrecht des einzelnen Gesellschafters. Sollte dies
nicht der Fall sein, so fragt sich insbesondere durch den
Rechtsvergleich, wie nach den gesetzlichen Vorgaben ein
stimmiges System für diesen Ausgleich gefunden werden kann.
Aktualisiert: 2022-12-19
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Damit der Gesellschafter Einfluss auf die Geschäftsführung der GmbH nehmen kann, ist die Beschlussfassung von zentraler Bedeutung. § 47 Abs. 4 GmbHG sieht allerdings verschiedene Stimmverbote vor. So darf der Gesellschafter nach Satz 2 Alt. 1 nicht mitabstimmen, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts ihm gegenüber betrifft.
Wenn aber nicht der Gesellschafter selbst Vertragspartner werden soll, sondern eine andere Gesellschaft an der er zugleich beteiligt ist, stellt sich in jedem Einzelfall die Frage, ob das Stimmverbot in analoger Anwendung eingreift.
Ist der Gesellschafter zugleich Alleingesellschafter der Vertragspartnerin, wird das Eingreifen des Stimmverbots allgemein bejaht. Sobald diese Grenze unterschritten wird, besteht aber sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur Uneinigkeit. Ungeklärt sind vor allem zwei Fragen: Welche Kriterien sind für die Beurteilung, ob eine analoge Anwendung geboten ist, maßgeblich? Wo liegt die Grenze, wenn man sich für eine formale Betrachtung anhand der Beteiligungshöhe entscheidet?
Bei den bisher genannten Beteiligungsgrenzen fehlt es an einer tragfähigen Begründung. Ziel der Arbeit ist es, diese zu liefern und der Praxis damit einen rechtssicheren Anknüpfungspunkt zu geben.
Aktualisiert: 2023-01-25
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Fast 30 Jahre nach der viel beachteten Grundsatzentscheidung des BGH zu den Folgen fehlerhafter Aufsichtsratsbeschlüsse sind in diesem Zusammenhang noch immer viele Einzelfragen umstritten bzw. unklar.
Der Verfasser hat diesen Umstand zum Anlass genommen, um die Rechtsfolgen fehlerhafter Aufsichtsratsbeschlüsse erneut zu untersuchen und einer praxistauglichen und allgemeingültigen Lösung zuzuführen. Nachdem er hierzu den dogmatischen Grundstein gelegt und einen allgemeinen Grundsatz des Beschlussmängelrechts herausgearbeitet hat, folgt eine umfassende Rechtsfolgenbetrachtung möglicher Verstöße verfahrensrechtlicher und inhaltlicher Art. Die Klärung prozessualer Einzelfragen bilden sodann den Abschluss der Arbeit.
Aktualisiert: 2023-04-04
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