Die Bürgschaft, der Pfandvertrag: Wie besichert man Forderungen am besten?
Zur Besicherung von Forderungen werden im Geschäftsleben Bürgschaft und Pfand häufig angewendet. Die in diesem Zusammenhang nötigen Voraussetzungen als auch Arten von Bürgschaften werden von Daniela Huemer (§§ 1342-1362) und Thomas Schoditsch (§§ 1363-1367) umfassend dargestellt und kommentiert. Den Bereich der Besicherung schließt Jürgen Rassi mit seinen Kommentierungen zum Pfandvertrag (§§ 1368-1374) ebenso ausführlich ab. Ein weiteres Stück zur Vollendung der Kommentierungen liegt damit vor.
Seit 2000 wird der Kommentar von den Zivilrechtsprofessoren Attila Fenyves, Ferdinand Kerschner und Andreas Vonkilch in dritter Auflage im Verlag Österreich herausgegeben. Der Großkommentar ist auf insgesamt 40 Bände ausgelegt.
Der "Klang" ist von jeher vom Anspruch geprägt, eine Kommentierung auf hohem wissenschaftlichem Niveau zu bieten, die sich nicht mit der Wiedergabe der Judikatur und Literatur begnügt, sondern auch kritisch eigene Positionen vertritt und über den "Tellerrand" hinausblickt.
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Aktualisiert: 2023-06-02
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Zur Besicherung von Forderungen werden im Geschäftsleben Bürgschaft und Pfand häufig angewendet. Die in diesem Zusammenhang nötigen Voraussetzungen als auch Arten von Bürgschaften werden von Daniela Huemer (§§ 1342-1362) und Thomas Schoditsch (§§ 1363-1367) umfassend dargestellt und kommentiert. Den Bereich der Besicherung schließt Jürgen Rassi mit seinen Kommentierungen zum Pfandvertrag (§§ 1368-1374) ebenso ausführlich ab. Ein weiteres Stück zur Vollendung der Kommentierungen liegt damit vor.
Seit 2000 wird der Kommentar von den Zivilrechtsprofessoren Attila Fenyves, Ferdinand Kerschner und Andreas Vonkilch in dritter Auflage im Verlag Österreich herausgegeben. Der Großkommentar ist auf insgesamt 30 Bände ausgelegt.
Der "Klang" ist von jeher vom Anspruch geprägt, eine Kommentierung auf hohem wissenschaftlichem Niveau zu bieten, die sich nicht mit der Wiedergabe der Judikatur und Literatur begnügt, sondern auch kritisch eigene Positionen vertritt und über den "Tellerrand" hinausblickt.
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Aktualisiert: 2023-06-02
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Aktualisiert: 2023-05-18
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Aktualisiert: 2023-05-02
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Gegenstand der Arbeit ist die in der internationalen Konsortialkreditpraxis verwendete Parallel-Debt-Konstruktion. Dabei handelt es sich um eine mittelbare Besicherung einer Darlehensforderung durch die Bestellung von Sicherungsrechten zugunsten einer daneben, in gleicher Höhe valutierenden, abstrakten Verbindlichkeit eines Sicherheitentreuhänders. Vorangestellt ist eine allgemeine Einführung in die konsortiale Kreditvergabe, deren Ausgestaltung maßgeblich von der internationalen Vertragspraxis und deren hervorgebrachter Muster bestimmt ist. Die Parallel Debt steht im Verdacht, in einem unlösbaren Konflikt mit dem Akzessorietätsprinzip zu stehen. Die Beantwortung der Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Akzessorietätsprinzip bildet den Schwerpunkt der Arbeit. Zudem wird die Parallel Debt im deutschen Schuldrechtssystem verortet sowie der Vorwurf eines Verstoßes gegen allgemein zivilrechtliche Vorschriften ausgeräumt. Ein zusätzlicher Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Behandlung der Parallel Debt und der zu ihren Gunsten bestellten Sicherheiten in Krise und Insolvenz. Es erfolgt eine Befassung mit dem Unmittelbarkeitskriterium, dessen Einhaltung über das Bestehen eines Aussonderungsrechts entscheidet. Auch die von der Kautelarpraxis entwickelten Alternativen, das Future-Pledgee-Modell sowie das Joint-Creditor-Modell, werden untersucht.
Anna Dorota Henke, geboren 1985 in Köln. Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der University of London. 2012 Referendarexamen. 2014/2015 Master-Studium an der New York University School of Law. 2018 Assessorexamen am Oberlandesgericht Köln. Seit Juli 2018 zugelassene Rechtsanwältin in Frankfurt am Main.
Aktualisiert: 2019-06-13
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Patronatserklärungen werden zur Besicherung von Konzernkrediten verwendet. Die Arbeit untersucht zunächst die Gründe für die Verwendung solcher Erklärungen. Es wird die besondere Bedeutung der so genannten Ausstattungsverpflichtung unter den verschiedenen Formen von Patronatserklärungen herausgestellt. Hierauf werden die vielfältigen Probleme der herkömmlichen Auslegung dieser Erklärungsform diskutiert. Es ergibt sich, dass diese Erklärungsform als Garantie des Patrons zu verstehen ist. Abschließend werden die Folgen einer solchen Auslegung für die Verwendung der so genannten Ausstattungsverpflichtung im internationalen Rechtsverkehr dargestellt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Um dem Bedürfnis des internationalen Rechtsverkehrs nach grenzüberschreitenden Sicherungsrechten Rechnung zu tragen, hat die UN-Organisation UNIDROIT 2001 ein Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung geschaffen, welches durch Zusatzprotokolle ergänzt wird. In den USA erfüllt Art. 9 des Uniform Commercial Code (UCC) die Aufgabe, das interne US-amerikanische Mobiliarsicherungsrecht zu harmonisieren. Die Vorschrift trat im Juli 2001 in einer neuen Fassung in Kraft. Der Verfasser hat zum einen das UNIDROIT-Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung und den Protokollentwurf für Sicherungsrechte an Weltraumvermögenswerten eingehend dargestellt und analysiert. Gleichzeitig werden die Regelungen des UNIDROIT-Übereinkommens mit dem zuvor dargestellten US-amerikanischen Mobiliarsicherungsrecht nach Art. 9 UCC, welcher Vorbildcharakter für das Übereinkommen hat, verglichen. Dieser Vergleich soll als Auslegungshilfe der Vorschriften des Übereinkommens dienen. Zugleich soll dem Leser ein besseres Verständnis der Übereinkommensvorschriften ermöglicht werden.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Sicherheiten sind ein elementarer Bestandteil für die Mehrzahl aller Kreditvereinbarungen. Dennoch wird die Vorteilhaftigkeit von Sicherungsvereinbarungen für Eigner und Gläubiger nur in seltenen Fällen untersucht. In dieser Arbeit geschieht dies vor dem Hintergrund, daß Kreditbeziehungen durch Informationsasymmetrien zwischen Eignern und Gläubigern gekennzeichnet sind. Die Kreditbeziehung wird daher in einem Agency-Ansatz dargestellt. Sicherheiten sind innerhalb dieses Ansatzes ein Instrument, um Interessenkonflikte zwischen Eignern und Gläubigern zu reduzieren. Anhand dieses Kriteriums werden die einzelnen Sicherungsformen bewertet und eine effiziente Besicherungspolitik ermittelt. Dabei zeigt sich, daß Leasing aus informationsökonomischer Sicht Vorteile gegenüber herkömmlichen Kreditsicherheiten aufweist. Dies beruht vor allem auf der schwachen rechtlichen Stellung zahlreicher Mobiliarsicherheiten.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das Bucheffektengesetz hat die rechtliche Erfassung der mediatisierten Effektenverwahrung in der Schweiz auf eine neue Grundlage gestellt. Es wurde möglich, Rechte gegenüber einem Emittenten von wertpapierrechtlichen Grundsätzen profitieren zu lassen, ohne ein körperliches Element zwingend vorauszusetzen. Stattdessen fungiert nun die Buchung in einem Effektenkonto als zentrales, wenn auch nicht alleiniges Element. Ausgangspunkt der St. Galler Dissertation bildet eine Analyse der Rechtsnatur der Bucheffekte. Darauf aufbauend werden die dogmatischen Grundzüge von Sicherungsgeschäften, für welche Bucheffekten eingesetzt werden, beleuchtet. Eingehend dargelegt wird, weshalb die Trennlinie der Unterscheidung in reguläres Pfandrecht und Vollrechtssicherheit nicht zwingend anhand der Verfügungsmodalitäten Umbuchung und Kontrollvereinbarung zu geschehen hat und somit einerseits ein reguläres Pfandrecht mittels Umbuchung bestellt werden kann, andererseits aber auch die Errichtung einer Vollrechtssicherheit aufgrund einer Kontrollvereinbarung möglich ist. Die von Lehre und Rechtsprechung herausgearbeiteten Pfandrechtsprinzipien bilden die Struktur zur Behandlung der weiteren sicherungsrechtlichen Fragen, wobei auch der Ersatz des Faustpfandprinzips durch das Kontrollprinzip entsprechende Berücksichtigung findet. Die Charakteristik der Vollrechtssicherheiten gemäss BEG bildet den Schlussteil der Arbeit.
Aktualisiert: 2020-01-08
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