Das Repetitorium:
Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Berücksichtigt sind im vorliegenden Besonderen Teil alle examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2021. Berücksichtigt wurde u.a. der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsuchts-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall.
Im Übrigen sind auch viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrugs-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat und in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte.
Die Reihe:
Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Repetitorium:
Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Berücksichtigt sind im vorliegenden Besonderen Teil alle examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2021. Berücksichtigt wurde u.a. der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsuchts-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall.
Im Übrigen sind auch viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrugs-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat und in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte.
Die Reihe:
Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Neuauflage:
Die Neuauflage berücksichtigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis Ende Juni 2022. Eingearbeitet wurde dabei die Abschaffung des § 219a StGB durch das am 24.7.2022 im BT verabschiedete Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch. Darüber hinaus beinhaltet die Neuauflage die neue "Verhetzende Beleidigung", § 192 sowie die wichtige Entscheidung des BVerfG in NJW 22, 680 ff zur Maßstabsbildung bei der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung.
Neu aufgenommen worden sind außerdem ua das Urteil des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 315d I Nr 3 (BVerfG NJW 22, 1160), die Entscheidungen des BGH zur Normativierung der Heimtücke in Erpressungsfällen (BGH BeckRS 21, 41665), zur Zurechenbarkeit von Retterschädigungen (BGHSt 66, 119), zum tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhang im Falle des Mittäterexzesses bei § 227 (BGH NStZ 21, 735), zur Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen, bei § 315d I Nr 3 (BGHSt 66, 27) sowie die Entscheidung des KG zum sog. Berliner Tiergartenmord (KG BeckRS 21, 47025).
Dieses Lehrbuch behandelt die Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte in der Breite und Tiefe, in der sie Gegenstand der Ersten Juristischen Prüfung im Pflichtfach sind. Es ist zum vorlesungsbegleitenden Lernen für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und stellt die wichtigsten Straftatbestände schwerpunktartig, klar und einprägsam anhand von kapiteleinleitenden Fällen mit kurzen Lösungen dar. Dieser Gang der Darstellung ermöglicht problemlos das Eindringen in die Materie und eignet sich darüber hinaus auch zur Wiederholung vor Prüfungen. Die Fälle sind nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählt und meist höchstrichterlichen Entscheidungen nachgebildet. Sie stellen die Verbindung zur Argumentationsweise der Rechtsprechung her und nehmen so den Studierenden auch die Scheu vor dem Klausurenschreiben. Prüfungsschemata zu allen wichtigen Tatbeständen des StGB erleichtern zudem die Anwendung des systematisch Erlernten in der Klausur.
Das ebook enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Die Konzeption:
Dieses Lehrbuch behandelt die Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte in der Breite und Tiefe, in der sie Gegenstand der Ersten Juristischen Prüfung im Pflichtfach sind. Es ist zum vorlesungsbegleitenden Lernen für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und stellt die wichtigsten Straftatbestände schwerpunktartig, klar und einprägsam anhand von kapiteleinleitenden Fällen mit kurzen Lösungen dar. Dieser Gang der Darstellung ermöglicht problemlos das Eindringen in die Materie und eignet sich darüber hinaus auch zur Wiederholung vor Prüfungen. Die Fälle sind nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählt und meist höchstrichterlichen Entscheidungen nachgebildet. Sie stellen die Verbindung zur Argumentationsweise der Rechtsprechung her und nehmen so den Studierenden auch die Scheu vor dem Klausurenschreiben. Prüfungsschemata zu allen wichtigen Tatbeständen des StGB erleichtern zudem die Anwendung des systematisch Erlernten in der Klausur.
Das integrierte ebook enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Die Neuauflage:
Mit der 45. Auflage liegt die fünfte Auflage dieses Lehrbuchs in Co-Autorenschaft vor. Wie schon bei der Vorauflage haben Armin Engländer die Kapitel 1-4 sowie 7-12 und Michael Hettinger die Kapitel 5-6 bearbeitet. Die Neuauflage berücksichtigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis Ende Juni 2021. Eingearbeitet wurden die Änderungen des § 238 durch das am 24.6.2021 beschlossene Gesetz zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und besseren Erfassung des Cyberstalkings.
Neu aufgenommen worden sind außerdem ua das Urteil des EuGH zur Anwendbarkeit von § 235 II Nr 2 auf Unionsbürger im Hinblick auf Art. 2 I AEUV (BeckRS 20, 31283) und die Entscheidungen des des BGH zum Geburtsbeginn beim Kaiserschnitt (NJW 21, 645), zum Nichtbestehen eines Absichtserfordernisses bei § 224 I Nr 3 (BeckRS 20, 42048), zum Verhältnis von § 224 I Nr 2 und § 226 (NStZ-RR 21, 138), zur Frage der Eigenhändigkeit der Amtsanmaßung (BGHSt 64, 314) und zur Entwidmung eines Wohngebäudes bei der schweren Brandstiftung durch Ermordung des einzigen Bewohners (NStZ-RR 21, 171, 172)
Aktualisiert: 2023-05-10
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Die Neuauflage:
Die Neuauflage berücksichtigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis Ende Juni 2022. Eingearbeitet wurde dabei die Abschaffung des § 219a StGB durch das am 24.7.2022 im BT verabschiedete Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch. Darüber hinaus beinhaltet die Neuauflage die neue "Verhetzende Beleidigung", § 192 sowie die wichtige Entscheidung des BVerfG in NJW 22, 680 ff zur Maßstabsbildung bei der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung.
Neu aufgenommen worden sind außerdem ua das Urteil des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 315d I Nr 3 (BVerfG NJW 22, 1160), die Entscheidungen des BGH zur Normativierung der Heimtücke in Erpressungsfällen (BGH BeckRS 21, 41665), zur Zurechenbarkeit von Retterschädigungen (BGHSt 66, 119), zum tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhang im Falle des Mittäterexzesses bei § 227 (BGH NStZ 21, 735), zur Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen, bei § 315d I Nr 3 (BGHSt 66, 27) sowie die Entscheidung des KG zum sog. Berliner Tiergartenmord (KG BeckRS 21, 47025).
Dieses Lehrbuch behandelt die Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte in der Breite und Tiefe, in der sie Gegenstand der Ersten Juristischen Prüfung im Pflichtfach sind. Es ist zum vorlesungsbegleitenden Lernen für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und stellt die wichtigsten Straftatbestände schwerpunktartig, klar und einprägsam anhand von kapiteleinleitenden Fällen mit kurzen Lösungen dar. Dieser Gang der Darstellung ermöglicht problemlos das Eindringen in die Materie und eignet sich darüber hinaus auch zur Wiederholung vor Prüfungen. Die Fälle sind nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählt und meist höchstrichterlichen Entscheidungen nachgebildet. Sie stellen die Verbindung zur Argumentationsweise der Rechtsprechung her und nehmen so den Studierenden auch die Scheu vor dem Klausurenschreiben. Prüfungsschemata zu allen wichtigen Tatbeständen des StGB erleichtern zudem die Anwendung des systematisch Erlernten in der Klausur.
Das ebook enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Das Repetitorium:
Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Berücksichtigt sind im vorliegenden Besonderen Teil alle examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2021. Berücksichtigt wurde u.a. der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsuchts-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall.
Im Übrigen sind auch viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrugs-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat und in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte.
Die Reihe:
Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-02-14
> findR *
Die Konzeption:
Dieses Lehrbuch behandelt die Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte in der Breite und Tiefe, in der sie Gegenstand der Ersten Juristischen Prüfung im Pflichtfach sind. Es ist zum vorlesungsbegleitenden Lernen für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und stellt die wichtigsten Straftatbestände schwerpunktartig, klar und einprägsam anhand von kapiteleinleitenden Fällen mit kurzen Lösungen dar. Dieser Gang der Darstellung ermöglicht problemlos das Eindringen in die Materie und eignet sich darüber hinaus auch zur Wiederholung vor Prüfungen. Die Fälle sind nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählt und meist höchstrichterlichen Entscheidungen nachgebildet. Sie stellen die Verbindung zur Argumentationsweise der Rechtsprechung her und nehmen so den Studierenden auch die Scheu vor dem Klausurenschreiben. Prüfungsschemata zu allen wichtigen Tatbeständen des StGB erleichtern zudem die Anwendung des systematisch Erlernten in der Klausur.
Das integrierte ebook enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Die Neuauflage:
Mit der 45. Auflage liegt die fünfte Auflage dieses Lehrbuchs in Co-Autorenschaft vor. Wie schon bei der Vorauflage haben Armin Engländer die Kapitel 1-4 sowie 7-12 und Michael Hettinger die Kapitel 5-6 bearbeitet. Die Neuauflage berücksichtigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis Ende Juni 2021. Eingearbeitet wurden die Änderungen des § 238 durch das am 24.6.2021 beschlossene Gesetz zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und besseren Erfassung des Cyberstalkings.
Neu aufgenommen worden sind außerdem ua das Urteil des EuGH zur Anwendbarkeit von § 235 II Nr 2 auf Unionsbürger im Hinblick auf Art. 2 I AEUV (BeckRS 20, 31283) und die Entscheidungen des des BGH zum Geburtsbeginn beim Kaiserschnitt (NJW 21, 645), zum Nichtbestehen eines Absichtserfordernisses bei § 224 I Nr 3 (BeckRS 20, 42048), zum Verhältnis von § 224 I Nr 2 und § 226 (NStZ-RR 21, 138), zur Frage der Eigenhändigkeit der Amtsanmaßung (BGHSt 64, 314) und zur Entwidmung eines Wohngebäudes bei der schweren Brandstiftung durch Ermordung des einzigen Bewohners (NStZ-RR 21, 171, 172)
Aktualisiert: 2023-02-14
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Aktualisiert: 2020-07-23
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Das Repetitorium:
Dieses Studienbuch ist aus langjährigen Examensvorbereitungskursen des Autors hervorgegangen. Es bringt dem Studierenden die Rechtsmaterie nicht nur in ihren systematischen Zusammenhängen, sondern auch am klausurtypischen Fall näher. Weiterführende Aufbau- und Darstellungshinweise sollen dabei das klausurtaktische Gespür zusätzlich schärfen. Denn so sehr die vollständige Beherrschung des Rechtsstoffes von seiner systematischen Behandlung abhängt, so gewiss bedarf auch seine Umsetzung in der Fallbearbeitung der konkreten Anleitung. Das hier vorgelegte Lernbuch verbindet beide Zielsetzungen miteinander. Gleichzeitig zeigt es dem Studierenden die Bezüge des Allgemeinen zum Besonderen Teil des Strafrechts auf. Die Falllösungen sind daher auf eine vollständige Problembehandlung ausgerichtet und nehmen für Fragen des Allgemeinen Teils des StGB Bezug auf den in der gleichen Reihe erscheinenden Band "Examens-Repetitorium Strafrecht Allgemeiner Teil" desselben Verfassers.
Die Neuauflage:
Die 8. Auflage berücksichtigt in allen Bereichen die aktuelle Rechtsprechung und Literatur. Klausurbedeutsame Entscheidungen wie etwa der Pfandflaschen-Fall, der Sicherungsspinnen-Fall, der Casanova-Fall, der Selbstbedienungssparkassen-Fall, der Raser-Fall und der Lügner-Fall sind als klausurmäßig gelöste Fälle aufgenommen. Darüber hinaus wurden bedeutsame Gesetzgebungsentwicklungen aufgenommen. Beispielhaft hierfür stehen der neu in Kraft getretene Tatbestand des § 315d StGB sowie die neu geschaffenen §§ 265c, 265d StGB., aber auch die wichtigen Änderungen der §§ 113 ff., 238, 244 StGB.
Aktualisiert: 2021-07-20
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Die Konzeption:
Dieses Lehrbuch behandelt die Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte in der Breite und Tiefe, in der sie Gegenstand der Ersten Juristischen Prüfung im Pflichtfach sind. Es ist zum vorlesungsbegleitenden Lernen für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und stellt die wichtigsten Straftatbestände schwerpunktartig, klar und einprägsam anhand von kapiteleinleitenden Fällen mit kurzen Lösungen dar. Dieser Gang der Darstellung ermöglicht problemlos das Eindringen in die Materie und eignet sich darüber hinaus auch zur Wiederholung vor Prüfungen.
Die Fälle sind nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählt und meist höchstrichterlichen Entscheidungen nachgebildet. Sie stellen die Verbindung zur Argumentationsweise der Rechtsprechung her und nehmen so den Studierenden auch die Scheu vor dem Klausurenschreiben. Prüfungsschemata zu allen wichtigen Tatbeständen des StGB erleichtern zudem die Anwendung des systematisch Erlernten in der Klausur.
Das integrierte ebook enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit einschlägigen Gesetzestexten und nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem „Klick“ aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Normen und Urteilen.
Die Neuauflage berücksichtigt Rechtsprechung und Schrifttum bis Juni 2018. Die Rubrik "Die aktuelle Entscheidung" zeigt jüngste Rechtsprechungsentwicklungen im Bereich der Delikte gegen Person und Allgemeinheit, die noch im Fluss sind und im Hinblick auf Prüfungen besondere Aufmerksamkeit verdienen.
Aktualisiert: 2019-07-24
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Das Repetitorium:
Dieses Studienbuch ist aus langjährigen Examensvorbereitungskursen des Autors hervorgegangen. Es bringt dem Studierenden die Rechtsmaterie nicht nur in ihren systematischen Zusammenhängen, sondern auch am klausurtypischen Fall näher. Weiterführende Aufbau- und Darstellungshinweise sollen dabei das klausurtaktische Gespür zusätzlich schärfen. Denn so sehr die vollständige Beherrschung des Rechtsstoffes von seiner systematischen Behandlung abhängt, so gewiss bedarf auch seine Umsetzung in der Fallbearbeitung der konkreten Anleitung. Das hier vorgelegte Lernbuch verbindet beide Zielsetzungen miteinander. Gleichzeitig zeigt es dem Studierenden die Bezüge des Allgemeinen zum Besonderen Teil des Strafrechts auf. Die Falllösungen sind daher auf eine vollständige Problembehandlung ausgerichtet und nehmen für Fragen des Allgemeinen Teils des StGB Bezug auf den in der gleichen Reihe erscheinenden Band "Examens-Repetitorium Strafrecht Allgemeiner Teil" desselben Verfassers.
Die Neuauflage:
Die 7. Auflage berücksichtigt in allen Bereichen die aktuelle Rechtsprechung und Literatur. Klausurbedeutsame Entscheidungen wie etwa der Schallwellen-Fall, der Simulationsverkaufs-Fall, der Fleischhammer-Fall, der Dope-Fall und der Visakarten-Fall sind eingearbeitet. Darüber hinaus wurden bedeutsame Gesetzgebungsentwicklungen aufgenommen. Beispielhaft hierfür stehen der neue § 217 StGB sowie der geplante § 315d StGB.
Aktualisiert: 2019-02-13
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Die Studie setzt sich insbesondere mit bislang wenig oder gar nicht erörterten Fragen auseinander, die sich bei der Anwendung des § 231 StGB stellen. Speziell der Anwendungsbereich der Alternative des "Angriffs mehrerer" wird näher untersucht. Hierbei gibt es bedingt durch das 6. StrRG Neuerungen zu berücksichtigen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht allerdings die Frage, ob bzw. wie die interessante Ausgestaltung der Norm zu Fragen des Allgemeinen Teils wie Täterschaft und Teilnahme oder einer möglichen Strafbarkeit durch Unterlassen "passt". Dominik Pichler wurde 1976 in Rosenheim geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Nach seinem Referendariat beim Landgericht in Fulda machte er sich in 2005 als Rechtsanwalt in Kevelaer selbständig. Er ist Fachanwalt für Strafrecht, verheiratet und hat zwei Kinder.
Aktualisiert: 2019-12-20
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