Im Rahmen komplexer Verwaltungsverfahren wird herkömmlicherweise zwischen der Beteiligung der Träger privater Belange - auch Öffentlichkeitsbeteiligung genannt - und derjenigen der Träger öffentlicher Belange unterschieden. Während erstere seit jeher Gegenstand wissenschaftlicher Abhandlungen und gerichtlicher Entscheidungen war, stand letztere bislang im Abseits wissenschaftlichen Interesses. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß sich der Gesetzgeber in der Vergangenheit einer Normierung der Verfahrensbeteiligung der Träger öffentlicher Belange überwiegend enthalten und lediglich grobe Rahmenvorgaben statuiert hat. Im Zuge der Beschleunigungsgesetzgebung hat sich dies grundlegend geändert. Dabei wurde erkannt, daß auch in diesem Bereich ein beachtliches Beschleunigungspotential liegt, das es zu aktivieren gilt. Daher hat der Gesetzgeber diesen Sektor zunehmend formalisiert.
Eine fachbereichsübergreifende Untersuchung der Thematik fehlt bislang. Mit der vorliegenden Analyse schließt Thorsten Siegel diese Lücke. Gleichzeitig soll mit der Untersuchung ein Beitrag zur Anreicherung des Allgemeinen Verwaltungsrechts geleistet werden. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Aufbereitung der rechtsdogmatischen Grundlagen der Verfahrensbeteiligung von Trägern öffentlicher Belange. Im Mittelpunkt stehen jedoch die einzelnen Ausprägungen der Formalisierung dieses Sektors im Zuge der Beschleunigungsgesetzgebung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit hat zum Ziel, die Normsetzung der Exekutive stärker in die Rechtsformenlehre zu integrieren. Dazu wird das Verfahren der Verordnungsgebung in Deutschland und Kanada auf dem Gebiet des Umweltschutzes untersucht. Ausgehend von kanadischen Verfahrensgestaltungen wird ein Vorschlag für verfahrensmäßige Neuordnung im deutschen Recht gemacht.
Der Erste Teil berichtet allgemein über Verordnungsgebung im Umweltschutz in Deutschland und Kanada. Die Begriffe der verschiedenen Rechtsnormen, der Mitwirkung und Beteiligung werden geklärt und die rechtlichen Anforderungen an die Verordnungsgebung dargestellt.
Im Zweiten Teil wird detailliert über Mitwirkung und Beteiligung an der Umweltschutz-Verordnungsgebung berichtet. Der kanadische Teil enthält zum besseren Verständnis einen Exkurs zur Verordnungsgebung in den USA. Wesentliches Kennzeichen von Beteiligungsverfahren in Kanada ist die Stakeholder Beteiligung, eine Beteiligung von Interessengruppen mit fließenden Grenzen zur Popularbeteiligung. Es werden Verfahren des kanadischen Umweltministeriums (z. B. Strategic Options Process) und diverse institutionalisierte Beratungsgremien vorgestellt. In Deutschland besteht eine sehr ausdifferenzierte Mitwirkung der Exekutive an der Umweltschutz-Verordnungsgebung. Erst nach deren Ablauf setzt Expertenbeteiligung ein, bei der vor allem Ingenieursvereinigungen eine zentrale Rolle zukommt. Es werden die institutionalisierten Beratungsgremien und die mitwirkende Kontrolle von Rechtsverordnungen durch den Bundestag behandelt. Den Abschluß bilden Überlegungen über mögliche Ursachen der in Kanada und Deutschland vorgefundenen unterschiedlichen Strukturen der Beteiligung.
Im Dritten Teil werden zunächst theoretisch die Notwendigkeit, Zulässigkeit und Gebotenheit einer Neuregelung des Verfahrens der Umweltschutz-Verordnungsgebung erörtert, bevor ein dementsprechender rechtspolitischer Vorschlag gemacht wird. Den Abschluß der Arbeit bildet ein an die Vorschriften des Professoren-Entwurfs zum Umweltgesetzbuch angelehnter Verfahrensvorschlag.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Bedeutung des Personengesellschaftsanteils als eigener Rechtsgegenstand wie auch die Zulässigkeit einer mehrfachen Beteiligung waren in Rechtsprechung und Literatur bislang ungeklärt. Der Autor schließt diese Lücke, indem er die Verdinglichung der Gesellschafterstellung zu einem eigenen Vermögensgegenstand nachzeichnet und die Funktion dieser Gegenständlichkeit aufweist. Auf dieser Grundlage gelingt die Lösung des bislang diffusen, aber praxisrelevanten Problems der mehrfachen Beteiligung: Eine solche ist zwar auch bei Personengesellschaften generell zulässig, der Hinzuerwerb eines weiteren Gesellschaftsanteils durch einen Mitgesellschafter zwingt aber zu einer Anpassung der Rechtslage im Innenverhältnis der Gesellschaft.
Den sich hieraus ergebenden Problemen und Differenzierungen geht Philipp Lamprecht in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und im Vergleich mit der Rechtslage in benachbarten Rechtsgebieten im einzelnen nach. Die gleichzeitige Inhaberschaft eines Komplementär- und eines Kommanditanteils erweist sich demnach als ebenfalls zulässig, während die Entstehung einer Einmann-Personengesellschaft Ausnahmefällen vorbehalten bleibt.
Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Dr.-Georg-F.-Rössler-Preis 2001.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Bedeutung des Personengesellschaftsanteils als eigener Rechtsgegenstand wie auch die Zulässigkeit einer mehrfachen Beteiligung waren in Rechtsprechung und Literatur bislang ungeklärt. Der Autor schließt diese Lücke, indem er die Verdinglichung der Gesellschafterstellung zu einem eigenen Vermögensgegenstand nachzeichnet und die Funktion dieser Gegenständlichkeit aufweist. Auf dieser Grundlage gelingt die Lösung des bislang diffusen, aber praxisrelevanten Problems der mehrfachen Beteiligung: Eine solche ist zwar auch bei Personengesellschaften generell zulässig, der Hinzuerwerb eines weiteren Gesellschaftsanteils durch einen Mitgesellschafter zwingt aber zu einer Anpassung der Rechtslage im Innenverhältnis der Gesellschaft.
Den sich hieraus ergebenden Problemen und Differenzierungen geht Philipp Lamprecht in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und im Vergleich mit der Rechtslage in benachbarten Rechtsgebieten im einzelnen nach. Die gleichzeitige Inhaberschaft eines Komplementär- und eines Kommanditanteils erweist sich demnach als ebenfalls zulässig, während die Entstehung einer Einmann-Personengesellschaft Ausnahmefällen vorbehalten bleibt.
Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Dr.-Georg-F.-Rössler-Preis 2001.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In der Stufenordnung der staatlichen Normsetzung gewinnt die flexible Regelungsform der Rechtsverordnung einen zunehmenden Handlungswert. Die damit verbundenen Regelungs- und Steuerungsdefizite versucht der Gesetzgeber durch eine Beteiligung am Verordnungserlaß zu kompensieren. Nachdem das gestufte Teilhaberecht des Bundestages verstärkt in den Fokus wissenschaftlicher Erörterung gerückt ist, belegt der Autor, daß die Praxis einer parlamentarischen Beeinflussung des Verordnungsgebers auch auf Ebene der Länder Konjunktur hat und sich durch eine Reihe von Besonderheiten auszeichnet. Neben der Kompetenz der Landtage zum Erlaß verordnungsvertretender Gesetze und der in zahlreichen Landesverfassungen enthaltenen Informationspflichten der Landesregierung über geplante Verordnungsvorhaben haben vor allem Konsultations- und Zustimmungsvorbehalte zugunsten von Parlamentsausschüssen eine beachtliche Verbreitung erlangt. Die dabei zu beobachtende Verschränkung legislativer und exekutiver Befugnisse wirft eine Reihe verfassungsrechtlicher Fragen auf, mit deren Erörterung der Autor einen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion und Anregungen für die Gestaltung der parlamentarischen Arbeit liefert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Referat. Volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Aspekte der Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen -- Bericht über die Diskussion -- Die gesetzlichen Initiativen zum Ausbau der Arbeitnehmerbeteiligungen – Ziele und Realisierungschancen -- Bericht über die Diskussion -- Referat. Die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen aus betriebswirtschaftlicher Sicht -- Referat. Befunde zur Praxis der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung -- Bericht über die Diskussion -- Referat. Die zieladäquate Umsetzung des 4. Vermögensbildungs-Gesetzes in der unternehmensrechtlichen Praxis -- Korreferat. Arbeitsrechtliche Probleme der Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmer -- Bericht über die Diskussion -- Referat. Bewertungsprobleme im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitnehmerbeteiligung -- Bericht über die Diskussion -- Referat. Steuerliche Folgen des Vermögensbeteiligungsgesetzes -- Bericht über die Diskussion -- Referat. Arbeitnehmerbeteiligung aus der Sicht der Kreditwirtschaft -- Korreferat. Arbeitnehmerbeteiligung aus der Sicht der Kreditwirtschaft -- Bericht über die Diskussion -- Bibliographie zur Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen (1982-1984) -- Verzeichnis der Teilnehmer des Symposions
Aktualisiert: 2023-05-29
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Im Rahmen komplexer Verwaltungsverfahren wird herkömmlicherweise zwischen der Beteiligung der Träger privater Belange - auch Öffentlichkeitsbeteiligung genannt - und derjenigen der Träger öffentlicher Belange unterschieden. Während erstere seit jeher Gegenstand wissenschaftlicher Abhandlungen und gerichtlicher Entscheidungen war, stand letztere bislang im Abseits wissenschaftlichen Interesses. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß sich der Gesetzgeber in der Vergangenheit einer Normierung der Verfahrensbeteiligung der Träger öffentlicher Belange überwiegend enthalten und lediglich grobe Rahmenvorgaben statuiert hat. Im Zuge der Beschleunigungsgesetzgebung hat sich dies grundlegend geändert. Dabei wurde erkannt, daß auch in diesem Bereich ein beachtliches Beschleunigungspotential liegt, das es zu aktivieren gilt. Daher hat der Gesetzgeber diesen Sektor zunehmend formalisiert.
Eine fachbereichsübergreifende Untersuchung der Thematik fehlt bislang. Mit der vorliegenden Analyse schließt Thorsten Siegel diese Lücke. Gleichzeitig soll mit der Untersuchung ein Beitrag zur Anreicherung des Allgemeinen Verwaltungsrechts geleistet werden. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Aufbereitung der rechtsdogmatischen Grundlagen der Verfahrensbeteiligung von Trägern öffentlicher Belange. Im Mittelpunkt stehen jedoch die einzelnen Ausprägungen der Formalisierung dieses Sektors im Zuge der Beschleunigungsgesetzgebung.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Bedeutung des Personengesellschaftsanteils als eigener Rechtsgegenstand wie auch die Zulässigkeit einer mehrfachen Beteiligung waren in Rechtsprechung und Literatur bislang ungeklärt. Der Autor schließt diese Lücke, indem er die Verdinglichung der Gesellschafterstellung zu einem eigenen Vermögensgegenstand nachzeichnet und die Funktion dieser Gegenständlichkeit aufweist. Auf dieser Grundlage gelingt die Lösung des bislang diffusen, aber praxisrelevanten Problems der mehrfachen Beteiligung: Eine solche ist zwar auch bei Personengesellschaften generell zulässig, der Hinzuerwerb eines weiteren Gesellschaftsanteils durch einen Mitgesellschafter zwingt aber zu einer Anpassung der Rechtslage im Innenverhältnis der Gesellschaft.
Den sich hieraus ergebenden Problemen und Differenzierungen geht Philipp Lamprecht in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und im Vergleich mit der Rechtslage in benachbarten Rechtsgebieten im einzelnen nach. Die gleichzeitige Inhaberschaft eines Komplementär- und eines Kommanditanteils erweist sich demnach als ebenfalls zulässig, während die Entstehung einer Einmann-Personengesellschaft Ausnahmefällen vorbehalten bleibt.
Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Dr.-Georg-F.-Rössler-Preis 2001.
Aktualisiert: 2023-05-25
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In der Stufenordnung der staatlichen Normsetzung gewinnt die flexible Regelungsform der Rechtsverordnung einen zunehmenden Handlungswert. Die damit verbundenen Regelungs- und Steuerungsdefizite versucht der Gesetzgeber durch eine Beteiligung am Verordnungserlaß zu kompensieren. Nachdem das gestufte Teilhaberecht des Bundestages verstärkt in den Fokus wissenschaftlicher Erörterung gerückt ist, belegt der Autor, daß die Praxis einer parlamentarischen Beeinflussung des Verordnungsgebers auch auf Ebene der Länder Konjunktur hat und sich durch eine Reihe von Besonderheiten auszeichnet. Neben der Kompetenz der Landtage zum Erlaß verordnungsvertretender Gesetze und der in zahlreichen Landesverfassungen enthaltenen Informationspflichten der Landesregierung über geplante Verordnungsvorhaben haben vor allem Konsultations- und Zustimmungsvorbehalte zugunsten von Parlamentsausschüssen eine beachtliche Verbreitung erlangt. Die dabei zu beobachtende Verschränkung legislativer und exekutiver Befugnisse wirft eine Reihe verfassungsrechtlicher Fragen auf, mit deren Erörterung der Autor einen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion und Anregungen für die Gestaltung der parlamentarischen Arbeit liefert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Bedeutung des Personengesellschaftsanteils als eigener Rechtsgegenstand wie auch die Zulässigkeit einer mehrfachen Beteiligung waren in Rechtsprechung und Literatur bislang ungeklärt. Der Autor schließt diese Lücke, indem er die Verdinglichung der Gesellschafterstellung zu einem eigenen Vermögensgegenstand nachzeichnet und die Funktion dieser Gegenständlichkeit aufweist. Auf dieser Grundlage gelingt die Lösung des bislang diffusen, aber praxisrelevanten Problems der mehrfachen Beteiligung: Eine solche ist zwar auch bei Personengesellschaften generell zulässig, der Hinzuerwerb eines weiteren Gesellschaftsanteils durch einen Mitgesellschafter zwingt aber zu einer Anpassung der Rechtslage im Innenverhältnis der Gesellschaft.
Den sich hieraus ergebenden Problemen und Differenzierungen geht Philipp Lamprecht in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und im Vergleich mit der Rechtslage in benachbarten Rechtsgebieten im einzelnen nach. Die gleichzeitige Inhaberschaft eines Komplementär- und eines Kommanditanteils erweist sich demnach als ebenfalls zulässig, während die Entstehung einer Einmann-Personengesellschaft Ausnahmefällen vorbehalten bleibt.
Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Dr.-Georg-F.-Rössler-Preis 2001.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Im Rahmen komplexer Verwaltungsverfahren wird herkömmlicherweise zwischen der Beteiligung der Träger privater Belange - auch Öffentlichkeitsbeteiligung genannt - und derjenigen der Träger öffentlicher Belange unterschieden. Während erstere seit jeher Gegenstand wissenschaftlicher Abhandlungen und gerichtlicher Entscheidungen war, stand letztere bislang im Abseits wissenschaftlichen Interesses. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß sich der Gesetzgeber in der Vergangenheit einer Normierung der Verfahrensbeteiligung der Träger öffentlicher Belange überwiegend enthalten und lediglich grobe Rahmenvorgaben statuiert hat. Im Zuge der Beschleunigungsgesetzgebung hat sich dies grundlegend geändert. Dabei wurde erkannt, daß auch in diesem Bereich ein beachtliches Beschleunigungspotential liegt, das es zu aktivieren gilt. Daher hat der Gesetzgeber diesen Sektor zunehmend formalisiert.
Eine fachbereichsübergreifende Untersuchung der Thematik fehlt bislang. Mit der vorliegenden Analyse schließt Thorsten Siegel diese Lücke. Gleichzeitig soll mit der Untersuchung ein Beitrag zur Anreicherung des Allgemeinen Verwaltungsrechts geleistet werden. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Aufbereitung der rechtsdogmatischen Grundlagen der Verfahrensbeteiligung von Trägern öffentlicher Belange. Im Mittelpunkt stehen jedoch die einzelnen Ausprägungen der Formalisierung dieses Sektors im Zuge der Beschleunigungsgesetzgebung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Arbeit hat zum Ziel, die Normsetzung der Exekutive stärker in die Rechtsformenlehre zu integrieren. Dazu wird das Verfahren der Verordnungsgebung in Deutschland und Kanada auf dem Gebiet des Umweltschutzes untersucht. Ausgehend von kanadischen Verfahrensgestaltungen wird ein Vorschlag für verfahrensmäßige Neuordnung im deutschen Recht gemacht.
Der Erste Teil berichtet allgemein über Verordnungsgebung im Umweltschutz in Deutschland und Kanada. Die Begriffe der verschiedenen Rechtsnormen, der Mitwirkung und Beteiligung werden geklärt und die rechtlichen Anforderungen an die Verordnungsgebung dargestellt.
Im Zweiten Teil wird detailliert über Mitwirkung und Beteiligung an der Umweltschutz-Verordnungsgebung berichtet. Der kanadische Teil enthält zum besseren Verständnis einen Exkurs zur Verordnungsgebung in den USA. Wesentliches Kennzeichen von Beteiligungsverfahren in Kanada ist die Stakeholder Beteiligung, eine Beteiligung von Interessengruppen mit fließenden Grenzen zur Popularbeteiligung. Es werden Verfahren des kanadischen Umweltministeriums (z. B. Strategic Options Process) und diverse institutionalisierte Beratungsgremien vorgestellt. In Deutschland besteht eine sehr ausdifferenzierte Mitwirkung der Exekutive an der Umweltschutz-Verordnungsgebung. Erst nach deren Ablauf setzt Expertenbeteiligung ein, bei der vor allem Ingenieursvereinigungen eine zentrale Rolle zukommt. Es werden die institutionalisierten Beratungsgremien und die mitwirkende Kontrolle von Rechtsverordnungen durch den Bundestag behandelt. Den Abschluß bilden Überlegungen über mögliche Ursachen der in Kanada und Deutschland vorgefundenen unterschiedlichen Strukturen der Beteiligung.
Im Dritten Teil werden zunächst theoretisch die Notwendigkeit, Zulässigkeit und Gebotenheit einer Neuregelung des Verfahrens der Umweltschutz-Verordnungsgebung erörtert, bevor ein dementsprechender rechtspolitischer Vorschlag gemacht wird. Den Abschluß der Arbeit bildet ein an die Vorschriften des Professoren-Entwurfs zum Umweltgesetzbuch angelehnter Verfahrensvorschlag.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In der Stufenordnung der staatlichen Normsetzung gewinnt die flexible Regelungsform der Rechtsverordnung einen zunehmenden Handlungswert. Die damit verbundenen Regelungs- und Steuerungsdefizite versucht der Gesetzgeber durch eine Beteiligung am Verordnungserlaß zu kompensieren. Nachdem das gestufte Teilhaberecht des Bundestages verstärkt in den Fokus wissenschaftlicher Erörterung gerückt ist, belegt der Autor, daß die Praxis einer parlamentarischen Beeinflussung des Verordnungsgebers auch auf Ebene der Länder Konjunktur hat und sich durch eine Reihe von Besonderheiten auszeichnet. Neben der Kompetenz der Landtage zum Erlaß verordnungsvertretender Gesetze und der in zahlreichen Landesverfassungen enthaltenen Informationspflichten der Landesregierung über geplante Verordnungsvorhaben haben vor allem Konsultations- und Zustimmungsvorbehalte zugunsten von Parlamentsausschüssen eine beachtliche Verbreitung erlangt. Die dabei zu beobachtende Verschränkung legislativer und exekutiver Befugnisse wirft eine Reihe verfassungsrechtlicher Fragen auf, mit deren Erörterung der Autor einen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion und Anregungen für die Gestaltung der parlamentarischen Arbeit liefert.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Arbeit hat zum Ziel, die Normsetzung der Exekutive stärker in die Rechtsformenlehre zu integrieren. Dazu wird das Verfahren der Verordnungsgebung in Deutschland und Kanada auf dem Gebiet des Umweltschutzes untersucht. Ausgehend von kanadischen Verfahrensgestaltungen wird ein Vorschlag für verfahrensmäßige Neuordnung im deutschen Recht gemacht.
Der Erste Teil berichtet allgemein über Verordnungsgebung im Umweltschutz in Deutschland und Kanada. Die Begriffe der verschiedenen Rechtsnormen, der Mitwirkung und Beteiligung werden geklärt und die rechtlichen Anforderungen an die Verordnungsgebung dargestellt.
Im Zweiten Teil wird detailliert über Mitwirkung und Beteiligung an der Umweltschutz-Verordnungsgebung berichtet. Der kanadische Teil enthält zum besseren Verständnis einen Exkurs zur Verordnungsgebung in den USA. Wesentliches Kennzeichen von Beteiligungsverfahren in Kanada ist die Stakeholder Beteiligung, eine Beteiligung von Interessengruppen mit fließenden Grenzen zur Popularbeteiligung. Es werden Verfahren des kanadischen Umweltministeriums (z. B. Strategic Options Process) und diverse institutionalisierte Beratungsgremien vorgestellt. In Deutschland besteht eine sehr ausdifferenzierte Mitwirkung der Exekutive an der Umweltschutz-Verordnungsgebung. Erst nach deren Ablauf setzt Expertenbeteiligung ein, bei der vor allem Ingenieursvereinigungen eine zentrale Rolle zukommt. Es werden die institutionalisierten Beratungsgremien und die mitwirkende Kontrolle von Rechtsverordnungen durch den Bundestag behandelt. Den Abschluß bilden Überlegungen über mögliche Ursachen der in Kanada und Deutschland vorgefundenen unterschiedlichen Strukturen der Beteiligung.
Im Dritten Teil werden zunächst theoretisch die Notwendigkeit, Zulässigkeit und Gebotenheit einer Neuregelung des Verfahrens der Umweltschutz-Verordnungsgebung erörtert, bevor ein dementsprechender rechtspolitischer Vorschlag gemacht wird. Den Abschluß der Arbeit bildet ein an die Vorschriften des Professoren-Entwurfs zum Umweltgesetzbuch angelehnter Verfahrensvorschlag.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Referat. Volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Aspekte der Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen -- Bericht über die Diskussion -- Die gesetzlichen Initiativen zum Ausbau der Arbeitnehmerbeteiligungen – Ziele und Realisierungschancen -- Bericht über die Diskussion -- Referat. Die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen aus betriebswirtschaftlicher Sicht -- Referat. Befunde zur Praxis der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung -- Bericht über die Diskussion -- Referat. Die zieladäquate Umsetzung des 4. Vermögensbildungs-Gesetzes in der unternehmensrechtlichen Praxis -- Korreferat. Arbeitsrechtliche Probleme der Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmer -- Bericht über die Diskussion -- Referat. Bewertungsprobleme im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitnehmerbeteiligung -- Bericht über die Diskussion -- Referat. Steuerliche Folgen des Vermögensbeteiligungsgesetzes -- Bericht über die Diskussion -- Referat. Arbeitnehmerbeteiligung aus der Sicht der Kreditwirtschaft -- Korreferat. Arbeitnehmerbeteiligung aus der Sicht der Kreditwirtschaft -- Bericht über die Diskussion -- Bibliographie zur Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen (1982-1984) -- Verzeichnis der Teilnehmer des Symposions
Aktualisiert: 2023-03-27
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Aktualisiert: 2023-03-27
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