Die notwendige Teilnahme.

Die notwendige Teilnahme. von Zhao,  Xueshuang
Weder die Theorie des straflosen Schutzsubjekts noch die Theorie der straflosen Mindestmitwirkung vermag eine befriedigende Lösung zur Problematik der notwendigen Teilnahme zu liefern. In dieser Arbeit wurde der Frage nachgegangen, ob und, wenn ja, warum die notwendige Mitwirkung im Rahmen der von Zuständigkeitsgesichtspunkten geprägten allgemeinen Beteiligungslehre straflos sein kann. Es wird eine Gelegenheit geboten, die gegenwärtig herrschende allgemeine Beteiligungslehre zu reflektieren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Bedeutung des Irrtums über täterschaftsbegründende Umstände.

Die Bedeutung des Irrtums über täterschaftsbegründende Umstände. von Wendeburg,  Isabel
Die Arbeit setzt sich zum Ziel, ein einheitliches Lösungskonzept für verschiedene Irrtumskonstellationen im Bereich der strafrechtlichen Beteiligungslehre zu erarbeiten. Im Fokus der Untersuchung stehen dabei die ganz grundsätzlichen Fragestellungen nach dem Versuchsbeginn bei der mittelbaren Täterschaft und der Mittäterschaft, dem Zusammenhang zwischen Versuchsgrundsätzen und Beteiligungslehre und der Struktur der Tätervoraussetzungen sowie der Zurechnung einer Gesamttat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Beteiligung bei Fahrlässigkeit.

Beteiligung bei Fahrlässigkeit. von Weezel,  Alex van
Wie lassen sich Selbstverantwortung und Akzessorietät als Zurechnungsprinzip vereinbaren? Worin liegt der Zurechnungsgrund bei gemeinsamem Handeln? Inwiefern wirkt sich die Arbeitsteilung entlastend oder belastend in bezug auf den einzelnen aus? Diese und andere Fragen der strafrechtlichen Beteiligungslehre behandelt Alex van Weezel aus einer Perspektive, die der Eigenart der Verhaltenszurechnung bei gemeinsamem Handeln durch einen normativen Begriff der Akzessorietät gerecht werden will. Der Vorschlag stellt auf einen normativen, von der Unterscheidung zwischen Vorsatz- und Fahrlässigkeitstaten unabhängigen Einheitsbeteiligtenbegriff ab und bleibt sowohl den nicht-akzessorischen wie den subjektiven Begründungen strafrechtlicher Mitverantwortung fern. Die Folgerungen seiner Auffassung zieht der Autor für den kontroversen Unterlassungsbereich, für die Gremienentscheidungen und die arbeitsteilige Begehung sowie bezüglich der strafbaren Hilfeleistung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Beteiligung bei Fahrlässigkeit.

Beteiligung bei Fahrlässigkeit. von Weezel,  Alex van
Wie lassen sich Selbstverantwortung und Akzessorietät als Zurechnungsprinzip vereinbaren? Worin liegt der Zurechnungsgrund bei gemeinsamem Handeln? Inwiefern wirkt sich die Arbeitsteilung entlastend oder belastend in bezug auf den einzelnen aus? Diese und andere Fragen der strafrechtlichen Beteiligungslehre behandelt Alex van Weezel aus einer Perspektive, die der Eigenart der Verhaltenszurechnung bei gemeinsamem Handeln durch einen normativen Begriff der Akzessorietät gerecht werden will. Der Vorschlag stellt auf einen normativen, von der Unterscheidung zwischen Vorsatz- und Fahrlässigkeitstaten unabhängigen Einheitsbeteiligtenbegriff ab und bleibt sowohl den nicht-akzessorischen wie den subjektiven Begründungen strafrechtlicher Mitverantwortung fern. Die Folgerungen seiner Auffassung zieht der Autor für den kontroversen Unterlassungsbereich, für die Gremienentscheidungen und die arbeitsteilige Begehung sowie bezüglich der strafbaren Hilfeleistung.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Bedeutung des Irrtums über täterschaftsbegründende Umstände.

Die Bedeutung des Irrtums über täterschaftsbegründende Umstände. von Wendeburg,  Isabel
Die Arbeit setzt sich zum Ziel, ein einheitliches Lösungskonzept für verschiedene Irrtumskonstellationen im Bereich der strafrechtlichen Beteiligungslehre zu erarbeiten. Im Fokus der Untersuchung stehen dabei die ganz grundsätzlichen Fragestellungen nach dem Versuchsbeginn bei der mittelbaren Täterschaft und der Mittäterschaft, dem Zusammenhang zwischen Versuchsgrundsätzen und Beteiligungslehre und der Struktur der Tätervoraussetzungen sowie der Zurechnung einer Gesamttat.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Bedeutung des Irrtums über täterschaftsbegründende Umstände.

Die Bedeutung des Irrtums über täterschaftsbegründende Umstände. von Wendeburg,  Isabel
Die Arbeit setzt sich zum Ziel, ein einheitliches Lösungskonzept für verschiedene Irrtumskonstellationen im Bereich der strafrechtlichen Beteiligungslehre zu erarbeiten. Im Fokus der Untersuchung stehen dabei die ganz grundsätzlichen Fragestellungen nach dem Versuchsbeginn bei der mittelbaren Täterschaft und der Mittäterschaft, dem Zusammenhang zwischen Versuchsgrundsätzen und Beteiligungslehre und der Struktur der Tätervoraussetzungen sowie der Zurechnung einer Gesamttat.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Beteiligung bei Fahrlässigkeit.

Beteiligung bei Fahrlässigkeit. von Weezel,  Alex van
Wie lassen sich Selbstverantwortung und Akzessorietät als Zurechnungsprinzip vereinbaren? Worin liegt der Zurechnungsgrund bei gemeinsamem Handeln? Inwiefern wirkt sich die Arbeitsteilung entlastend oder belastend in bezug auf den einzelnen aus? Diese und andere Fragen der strafrechtlichen Beteiligungslehre behandelt Alex van Weezel aus einer Perspektive, die der Eigenart der Verhaltenszurechnung bei gemeinsamem Handeln durch einen normativen Begriff der Akzessorietät gerecht werden will. Der Vorschlag stellt auf einen normativen, von der Unterscheidung zwischen Vorsatz- und Fahrlässigkeitstaten unabhängigen Einheitsbeteiligtenbegriff ab und bleibt sowohl den nicht-akzessorischen wie den subjektiven Begründungen strafrechtlicher Mitverantwortung fern. Die Folgerungen seiner Auffassung zieht der Autor für den kontroversen Unterlassungsbereich, für die Gremienentscheidungen und die arbeitsteilige Begehung sowie bezüglich der strafbaren Hilfeleistung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die notwendige Teilnahme.

Die notwendige Teilnahme. von Zhao,  Xueshuang
Weder die Theorie des straflosen Schutzsubjekts noch die Theorie der straflosen Mindestmitwirkung vermag eine befriedigende Lösung zur Problematik der notwendigen Teilnahme zu liefern. In dieser Arbeit wurde der Frage nachgegangen, ob und, wenn ja, warum die notwendige Mitwirkung im Rahmen der von Zuständigkeitsgesichtspunkten geprägten allgemeinen Beteiligungslehre straflos sein kann. Es wird eine Gelegenheit geboten, die gegenwärtig herrschende allgemeine Beteiligungslehre zu reflektieren.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die notwendige Teilnahme.

Die notwendige Teilnahme. von Zhao,  Xueshuang
Weder die Theorie des straflosen Schutzsubjekts noch die Theorie der straflosen Mindestmitwirkung vermag eine befriedigende Lösung zur Problematik der notwendigen Teilnahme zu liefern. In dieser Arbeit wurde der Frage nachgegangen, ob und, wenn ja, warum die notwendige Mitwirkung im Rahmen der von Zuständigkeitsgesichtspunkten geprägten allgemeinen Beteiligungslehre straflos sein kann. Es wird eine Gelegenheit geboten, die gegenwärtig herrschende allgemeine Beteiligungslehre zu reflektieren.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Kollektivierung als Herausforderung für das Strafrecht

Kollektivierung als Herausforderung für das Strafrecht von Godinho,  Ines Fernandes, Papathanasiou,  Konstantina, Schneider,  Anne, Schumann,  Kay H.
Der vorliegende Tagungsband präsentiert eine vielseitige strafrechtliche Analyse des Kollektivierungsbegriffs insbesondere aus der Sicht der Normentheorie. Aufgegriffen wird zunächst die Beteiligungslehre: Kindhäuser stellt Probleme der gemeinschaftlichen Tatbegehung heraus, indem er sich auf die semantische Ebene der Diskussion begibt. Schneider betrachtet den international-strafrechtlichen Bezug der Beteiligung. Bock setzt sich mit der konkreten Regelung in § 184j StGB auseinander. Anschließend werden Zurechnungsfragen angesprochen: Renzikowski erörtert auf dem Boden der Rechtsphilosophie die Möglichkeit der Betrachtung von Kollektiven als Zurechnungssubjekte. Wagner beschäftigt sich mit der Debatte um die Geschäftsherrenverantwortlichkeit. Den Band runden zwei weitere Aspekte ab: Godinho hebt das Verhältnis von Kollektivität und Normgestaltung hervor. Rösinger geht auf die Kollektivierung von Gefahren und mithin auf den Aggressivnotstand ein. Mit Beiträgen von Prof. Dr. Dr. h.c. Urs Kindhäuser, Prof. Dr. Anne Schneider LL.M., Prof. Dr. Stefanie Bock, Prof. Dr. Joachim Renzikowski, Dr. Markus Wagner, Assoc. Prof. Dr. Inês Fernandes Godinho und Dr. Luna Rösinger. Das Werk ist Teil der Reihe Grundlagen des Strafrechts, Band 9.
Aktualisiert: 2021-07-01
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Kollektivierung als Herausforderung für das Strafrecht

Kollektivierung als Herausforderung für das Strafrecht von Godinho,  Ines Fernandes, Papathanasiou,  Konstantina, Schneider,  Anne, Schumann,  Kay H.
Der vorliegende Tagungsband präsentiert eine vielseitige strafrechtliche Analyse des Kollektivierungsbegriffs insbesondere aus der Sicht der Normentheorie. Aufgegriffen wird zunächst die Beteiligungslehre: Kindhäuser stellt Probleme der gemeinschaftlichen Tatbegehung heraus, indem er sich auf die semantische Ebene der Diskussion begibt. Schneider betrachtet den international-strafrechtlichen Bezug der Beteiligung. Bock setzt sich mit der konkreten Regelung in § 184j StGB auseinander. Anschließend werden Zurechnungsfragen angesprochen: Renzikowski erörtert auf dem Boden der Rechtsphilosophie die Möglichkeit der Betrachtung von Kollektiven als Zurechnungssubjekte. Wagner beschäftigt sich mit der Debatte um die Geschäftsherrenverantwortlichkeit. Den Band runden zwei weitere Aspekte ab: Godinho hebt das Verhältnis von Kollektivität und Normgestaltung hervor. Rösinger geht auf die Kollektivierung von Gefahren und mithin auf den Aggressivnotstand ein. Mit Beiträgen von Prof. Dr. Dr. h.c. Urs Kindhäuser, Prof. Dr. Anne Schneider LL.M., Prof. Dr. Stefanie Bock, Prof. Dr. Joachim Renzikowski, Dr. Markus Wagner, Assoc. Prof. Dr. Inês Fernandes Godinho und Dr. Luna Rösinger.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Bedeutung des Irrtums über täterschaftsbegründende Umstände.

Die Bedeutung des Irrtums über täterschaftsbegründende Umstände. von Wendeburg,  Isabel
Die Arbeit setzt sich zum Ziel, ein einheitliches Lösungskonzept für verschiedene Irrtumskonstellationen im Bereich der strafrechtlichen Beteiligungslehre zu erarbeiten. Im Fokus der Untersuchung stehen dabei die ganz grundsätzlichen Fragestellungen nach dem Versuchsbeginn bei der mittelbaren Täterschaft und der Mittäterschaft, dem Zusammenhang zwischen Versuchsgrundsätzen und Beteiligungslehre und der Struktur der Tätervoraussetzungen sowie der Zurechnung einer Gesamttat.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Urheberschaft und reflexives Verständnis

Urheberschaft und reflexives Verständnis von Bolowich,  Michael
Eine zureichend begründete Beteiligungstheorie muß klären, wie bei einem Geschehen, an dem mehrere beteiligt sind, das Verhältnis zwischen den Personen zu denken ist. Diese interpersonalen Beteiligungsstrukturen werden nun gerade vom Verständnis des Einzelnen geprägt, welches er von den Beziehungen zu den anderen und der damit verbundenen Selbsteinordnung hat. Anders als bei den heute herrschenden Theorien war dieses Element des reflexiven Verständnisses teilweise in den Lehren der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts - Urheberlehren - enthalten. Letztere können damit als historischer Grundstein für eine die Beteiligungsstrukturen voll erfassende Theorie angesehen werden, welche in dieser Arbeit auch in ihren Grundlagen entwickelt wird.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Beteiligung bei Fahrlässigkeit.

Beteiligung bei Fahrlässigkeit. von Weezel,  Alex van
Wie lassen sich Selbstverantwortung und Akzessorietät als Zurechnungsprinzip vereinbaren? Worin liegt der Zurechnungsgrund bei gemeinsamem Handeln? Inwiefern wirkt sich die Arbeitsteilung entlastend oder belastend in bezug auf den einzelnen aus? Diese und andere Fragen der strafrechtlichen Beteiligungslehre behandelt Alex van Weezel aus einer Perspektive, die der Eigenart der Verhaltenszurechnung bei gemeinsamem Handeln durch einen normativen Begriff der Akzessorietät gerecht werden will. Der Vorschlag stellt auf einen normativen, von der Unterscheidung zwischen Vorsatz- und Fahrlässigkeitstaten unabhängigen Einheitsbeteiligtenbegriff ab und bleibt sowohl den nicht-akzessorischen wie den subjektiven Begründungen strafrechtlicher Mitverantwortung fern. Die Folgerungen seiner Auffassung zieht der Autor für den kontroversen Unterlassungsbereich, für die Gremienentscheidungen und die arbeitsteilige Begehung sowie bezüglich der strafbaren Hilfeleistung.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das „absichtslos-dolose Werkzeug“

Das „absichtslos-dolose Werkzeug“ von Witzigmann,  Tobias
Mit dem Begriff des "absichtslos-dolosen Werkzeugs" wird jede/r Jurastudent/in bereits im Rahmen des Grundstudiums konfrontiert; meist anhand des berühmt gewordenen "Gänsebuchtfalls", über dessen ursprüngliche Variante das Reichsgericht vor nunmehr fast 100 Jahren zu entscheiden hatte (RGSt 48, 58 f.). Obgleich die Probleme, die sich hinter dem Schlagwort verbergen, in der Strafrechtswissenschaft also seit langem bekannt sind, herrscht bis heute Streit darüber, welche Lösung sachgerecht ist. Grund genug, sich nochmals eingehend mit dieser Thematik zu befassen. Im Kern handelt es sich um ein Sujet der allgemeinen Beteiligungslehre. Folglich setzt sich der Autor zunächst mit deren Grundlagen auseinander. Behandelt werden insbesondere die verschiedenen Ansätze zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme. Sodann wird das Wesen der mittelbaren Täterschaft näher beleuchtet. Hierbei geht Witzigmann unter anderem ausführlich auf die Bedeutung des Verantwortungsprinzips sowie des Autonomie- bzw. Selbstverantwortungsprinzips ein. Jenseits der beteiligungsrechtlichen Problematik müssen auch schwierige Fragen aus dem Besonderen Teil des Strafrechts beantwortet werden. Im Mittelpunkt steht hierbei die unterschiedliche Auslegung des Absichtsbegriffs bei den verschiedenen Absichtsdelikten. Neue Brisanz gewann das Thema durch das 1998 in Kraft getretene Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRG), im Zuge dessen die Tatbestände vieler Absichtsdelikte um eine altruistische Absichtsvariante erweitert wurden. Infolge dieser Gesetzesnovelle herrscht bis heute Unsicherheit darüber, ob die Rechtsfigur des "absichtslos-dolosen Werkzeugs" überhaupt noch einen Anwendungsbereich hat. Auch auf diese Frage versucht Witzigmann in seinem Werk eine Antwort zu liefern. Sämtliche Aspekte des Themenkreises werden umfassend und mit dogmatischem Tiefgang behandelt. Der Autor gibt den aktuellen Diskussionsstand ausführlich wieder und präsentiert schließlich einen eigenen Lösungsvorschlag.
Aktualisiert: 2019-12-20
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