Praktische Hilfe für Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Unternehmensinhaber, Schatzmeister und Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden.
Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps und einem umfangreichen ABC der Aufbewahrungsfristen.
Dieses Buch erläutert die wichtigen Punkte der Handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten.
Nach § 238 HGB, ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Dabei hat er nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens für sachverständige Dritte (Steuerberater, Betriebsprüfer) ersichtlich zu machen, und zwar so, dass es den Prüfern in einem angemessenen Zeitraum möglich ist, sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens zu verschaffen. Damit sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, sind die Unterlagen systematisch zu ordnen und aufzubewahren. Die Unterlagen dienen dabei nicht nur der Nachprüfbarkeit, sondern auch der Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten und als Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Deshalb ist nach Steuerrecht (§ 140 AO), jeder Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, der nach Handelsrecht gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist, aber auch jeder andere Unternehmer, der die in § 141 AO genannten Größen bei Umsatz und Gewinn überschreitet.
Inhalte des Buch sind: Personenkreis; Unternehmer; Nichtunternehmer, Aufzubewahrende Unterlagen; Zeitlicher Umfang der Aufbewahrungspflichten; Beginn und Ende der Frist; Fristdauer; Lieferscheine; Ort und Form der Aufbewahrung; Sanktionen; Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften; Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen; § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; § 146a AO - Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung; Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE); Kassen-Nachschau; Ordnungswidrigkeiten; Aufbewahrungspflichten bei elektronischer Rechnungsübertragung; Recht zum Datenzugriff; Aufbewahrungsverpflichtung für Steuerpflichtige gem. § 147a Abs. 2 AO; Zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen; ABC der Aufbewahrungsfristen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Praktische Hilfe für Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Unternehmensinhaber, Schatzmeister und Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden.
Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps und einem umfangreichen ABC der Aufbewahrungsfristen.
Dieses Buch erläutert die wichtigen Punkte der Handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten.
Nach § 238 HGB, ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Dabei hat er nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens für sachverständige Dritte (Steuerberater, Betriebsprüfer) ersichtlich zu machen, und zwar so, dass es den Prüfern in einem angemessenen Zeitraum möglich ist, sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens zu verschaffen. Damit sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, sind die Unterlagen systematisch zu ordnen und aufzubewahren. Die Unterlagen dienen dabei nicht nur der Nachprüfbarkeit, sondern auch der Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten und als Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Deshalb ist nach Steuerrecht (§ 140 AO), jeder Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, der nach Handelsrecht gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist, aber auch jeder andere Unternehmer, der die in § 141 AO genannten Größen bei Umsatz und Gewinn überschreitet.
Inhalte des Buch sind: Personenkreis; Unternehmer; Nichtunternehmer, Aufzubewahrende Unterlagen; Zeitlicher Umfang der Aufbewahrungspflichten; Beginn und Ende der Frist; Fristdauer; Lieferscheine; Ort und Form der Aufbewahrung; Sanktionen; Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften; Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen; § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; § 146a AO - Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung; Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE); Kassen-Nachschau; Ordnungswidrigkeiten; Aufbewahrungspflichten bei elektronischer Rechnungsübertragung; Recht zum Datenzugriff; Aufbewahrungsverpflichtung für Steuerpflichtige gem. § 147a Abs. 2 AO; Zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen; ABC der Aufbewahrungsfristen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Praktische Hilfe für Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Unternehmensinhaber, Schatzmeister und Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden.
Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps und einem umfangreichen ABC der Aufbewahrungsfristen.
Dieses Buch erläutert die wichtigen Punkte der Handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten.
Nach § 238 HGB, ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Dabei hat er nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens für sachverständige Dritte (Steuerberater, Betriebsprüfer) ersichtlich zu machen, und zwar so, dass es den Prüfern in einem angemessenen Zeitraum möglich ist, sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens zu verschaffen. Damit sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, sind die Unterlagen systematisch zu ordnen und aufzubewahren. Die Unterlagen dienen dabei nicht nur der Nachprüfbarkeit, sondern auch der Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten und als Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Deshalb ist nach Steuerrecht (§ 140 AO), jeder Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, der nach Handelsrecht gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist, aber auch jeder andere Unternehmer, der die in § 141 AO genannten Größen bei Umsatz und Gewinn überschreitet.
Inhalte des Buch sind: Personenkreis; Unternehmer; Nichtunternehmer, Aufzubewahrende Unterlagen; Zeitlicher Umfang der Aufbewahrungspflichten; Beginn und Ende der Frist; Fristdauer; Lieferscheine; Ort und Form der Aufbewahrung; Sanktionen; Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften; Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen; § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; § 146a AO - Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung; Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE); Kassen-Nachschau; Ordnungswidrigkeiten; Aufbewahrungspflichten bei elektronischer Rechnungsübertragung; Recht zum Datenzugriff; Aufbewahrungsverpflichtung für Steuerpflichtige gem. § 147a Abs. 2 AO; Zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen; ABC der Aufbewahrungsfristen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Praktische Hilfe für Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Unternehmensinhaber, Schatzmeister und Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden.
Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps und einem umfangreichen ABC der Aufbewahrungsfristen.
Dieses Buch erläutert die wichtigen Punkte der Handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten.
Nach § 238 HGB, ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Dabei hat er nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens für sachverständige Dritte (Steuerberater, Betriebsprüfer) ersichtlich zu machen, und zwar so, dass es den Prüfern in einem angemessenen Zeitraum möglich ist, sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens zu verschaffen. Damit sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, sind die Unterlagen systematisch zu ordnen und aufzubewahren. Die Unterlagen dienen dabei nicht nur der Nachprüfbarkeit, sondern auch der Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten und als Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Deshalb ist nach Steuerrecht (§ 140 AO), jeder Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, der nach Handelsrecht gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist, aber auch jeder andere Unternehmer, der die in § 141 AO genannten Größen bei Umsatz und Gewinn überschreitet.
Inhalte des Buch sind: Personenkreis; Unternehmer; Nichtunternehmer, Aufzubewahrende Unterlagen; Zeitlicher Umfang der Aufbewahrungspflichten; Beginn und Ende der Frist; Fristdauer; Lieferscheine; Ort und Form der Aufbewahrung; Sanktionen; Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften; Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen; § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; § 146a AO - Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung; Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE); Kassen-Nachschau; Ordnungswidrigkeiten; Aufbewahrungspflichten bei elektronischer Rechnungsübertragung; Recht zum Datenzugriff; Aufbewahrungsverpflichtung für Steuerpflichtige gem. § 147a Abs. 2 AO; Zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen; ABC der Aufbewahrungsfristen.
Aktualisiert: 2023-06-10
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Praktische Hilfe für Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Unternehmensinhaber, Schatzmeister und Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden.
Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps und einem umfangreichen ABC der Aufbewahrungsfristen.
Dieses Buch erläutert die wichtigen Punkte der Handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten.
Nach § 238 HGB, ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Dabei hat er nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens für sachverständige Dritte (Steuerberater, Betriebsprüfer) ersichtlich zu machen, und zwar so, dass es den Prüfern in einem angemessenen Zeitraum möglich ist, sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens zu verschaffen. Damit sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, sind die Unterlagen systematisch zu ordnen und aufzubewahren. Die Unterlagen dienen dabei nicht nur der Nachprüfbarkeit, sondern auch der Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten und als Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Deshalb ist nach Steuerrecht (§ 140 AO), jeder Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, der nach Handelsrecht gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist, aber auch jeder andere Unternehmer, der die in § 141 AO genannten Größen bei Umsatz und Gewinn überschreitet.
Inhalte des Buch sind: Personenkreis; Unternehmer; Nichtunternehmer, Aufzubewahrende Unterlagen; Zeitlicher Umfang der Aufbewahrungspflichten; Beginn und Ende der Frist; Fristdauer; Lieferscheine; Ort und Form der Aufbewahrung; Sanktionen; Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften; Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen; § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; § 146a AO - Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung; Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE); Kassen-Nachschau; Ordnungswidrigkeiten; Aufbewahrungspflichten bei elektronischer Rechnungsübertragung; Recht zum Datenzugriff; Aufbewahrungsverpflichtung für Steuerpflichtige gem. § 147a Abs. 2 AO; Zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen; ABC der Aufbewahrungsfristen.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Praktische Hilfe für Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Unternehmensinhaber, Schatzmeister und Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden.
Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps und einem umfangreichen ABC der Aufbewahrungsfristen.
Dieses Buch erläutert die wichtigen Punkte der Handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten.
Nach § 238 HGB, ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Dabei hat er nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens für sachverständige Dritte (Steuerberater, Betriebsprüfer) ersichtlich zu machen, und zwar so, dass es den Prüfern in einem angemessenen Zeitraum möglich ist, sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens zu verschaffen. Damit sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, sind die Unterlagen systematisch zu ordnen und aufzubewahren. Die Unterlagen dienen dabei nicht nur der Nachprüfbarkeit, sondern auch der Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten und als Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Deshalb ist nach Steuerrecht (§ 140 AO), jeder Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, der nach Handelsrecht gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist, aber auch jeder andere Unternehmer, der die in § 141 AO genannten Größen bei Umsatz und Gewinn überschreitet.
Inhalte des Buch sind: Personenkreis; Unternehmer; Nichtunternehmer, Aufzubewahrende Unterlagen; Zeitlicher Umfang der Aufbewahrungspflichten; Beginn und Ende der Frist; Fristdauer; Lieferscheine; Ort und Form der Aufbewahrung; Sanktionen; Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften; Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen; § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; § 146a AO - Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung; Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE); Kassen-Nachschau; Ordnungswidrigkeiten; Aufbewahrungspflichten bei elektronischer Rechnungsübertragung; Recht zum Datenzugriff; Aufbewahrungsverpflichtung für Steuerpflichtige gem. § 147a Abs. 2 AO; Zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen; ABC der Aufbewahrungsfristen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Wie ich einmal ganz alleine den Staatshaushalt retten sollte
Als Durchschnittsverdiener ist man hierzulande arm dran. Da zahlt man nämlich so viel Steuern wie in keinem anderen Land der Welt. Was Wunder also, dass drei Viertel aller Deutschen das Steuersystem ungerecht finden und Steuern auf Platz 5 der Auswanderungsgründe rangieren. Als persönlich leidvoll Betroffene – kürzlich hat eine Steuerprüfung sie ereilt – geht Ursula Ott das Thema mit viel Verve und auch Ironie an. Sie schreibt, warum man sich seinen Steuerberater mindestens so sorgfältig aussuchen sollte wie seinen Friseur. Warum mit Finanzbeamten auf Partys keiner reden will. Warum schon allein der Anblick eines Steuererklärungsformulars entschiedene Unlustgefühle auslöst. Und fragt sich vor allem: Warum bloß verbringen wir so viel wertvolle Lebenszeit damit, unsere Bücherquittungen über € 7,90 zu sortieren, während der Staat den Banken gerade 20 Milliarden Euro überweist?
Aktualisiert: 2023-05-10
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Praktische Hilfe für Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Unternehmensinhaber, Schatzmeister und Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden.
Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps und einem umfangreichen ABC der Aufbewahrungsfristen.
Dieses Buch erläutert die wichtigen Punkte der Handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten.
Nach § 238 HGB, ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Dabei hat er nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens für sachverständige Dritte (Steuerberater, Betriebsprüfer) ersichtlich zu machen, und zwar so, dass es den Prüfern in einem angemessenen Zeitraum möglich ist, sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens zu verschaffen. Damit sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, sind die Unterlagen systematisch zu ordnen und aufzubewahren. Die Unterlagen dienen dabei nicht nur der Nachprüfbarkeit, sondern auch der Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten und als Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Deshalb ist nach Steuerrecht (§ 140 AO), jeder Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, der nach Handelsrecht gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist, aber auch jeder andere Unternehmer, der die in § 141 AO genannten Größen bei Umsatz und Gewinn überschreitet.
Inhalte des Buch sind: Personenkreis; Unternehmer; Nichtunternehmer, Aufzubewahrende Unterlagen; Zeitlicher Umfang der Aufbewahrungspflichten; Beginn und Ende der Frist; Fristdauer; Lieferscheine; Ort und Form der Aufbewahrung; Sanktionen; Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften; Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen; § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; § 146a AO - Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung; Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE); Kassen-Nachschau; Ordnungswidrigkeiten; Aufbewahrungspflichten bei elektronischer Rechnungsübertragung; Recht zum Datenzugriff; Aufbewahrungsverpflichtung für Steuerpflichtige gem. § 147a Abs. 2 AO; Zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen; ABC der Aufbewahrungsfristen.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Praxishandbuch für die steuerliche Beratung des Hotel- und Gaststättengewerbes – mit den Auswirkungen der Corona-Krise.
Die Corona-Krise stellt Hotel- und Gastronomie-Betriebe vor eine harte Prüfung. Mehr denn je gilt es jetzt, die Branche in ihren steuerlichen Zusammenhängen zu verstehen und professionell zu beraten. Dieser bewährte „Branchen-Kommentars“ gibt Ihnen schnell und präzise Antworten auf alle wichtigen Steuerfragen im Hotel- und Gaststättengewerbe. Dank der klaren Gliederung haben Sie benötigte Informationen sofort zur Hand. Checklisten und Arbeitshilfen unterstützen Sie bei der Umsetzung in die Praxis und geben Ihnen zusätzliche Sicherheit.
Die Neuauflage berücksichtigt u.a. die für die Branche tiefgreifenden Änderungen durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Die Einführung von unangemeldeten Kassennachschauen hat die Bedrohung durch den Fiskus verstärkt und die Anforderungen an eine rechtssichere Kassenführung ebenso wie die Anforderungen der neuen GoBD vom 28.11.2019 verschärft. Der Autor gibt wertvolle Hinweise für die Beratungsschwerpunkte Kassenbuch, Kassenführung, „offenen Ladenkasse“ und liefert rechtssichere Argumente gegen Maßnahmen der Schätzung durch Nachkalkulationen. Schließlich werden die Auswirkungen der vorübergehenden Senkung der Umsatzsteuersätze durch die Corona-Steuerhilfegesetze beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis:
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe im Allgemeinen.
Die laufende Besteuerung.
Die Außenprüfung (Betriebsprüfung); Steuerfahndung; Selbstanzeige.
Mindestanforderungen an die Ordnungsmäßigkeit von Buchführungen und Aufzeichnungen; Verprobungsmethoden; Schätzungsberechtigung; Nachkalkulation im Gaststättengewerbe; Vermögenszuwachsrechnungen (Geldverkehrsrechnungen).
Betriebsverpachtung, -aufgabe, -veräußerung, -vererbung.
Arbeitshilfen und Checklisten.
Aktualisiert: 2021-03-30
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Die Corona-Krise stellt Hotel- und Gastronomie-Betriebe vor eine harte Prüfung. Mehr denn je gilt es jetzt, die Branche in ihren steuerlichen Zusammenhängen zu verstehen und professionell zu beraten. Dieser bewährte „Branchen-Kommentars“ gibt Ihnen schnell und präzise Antworten auf alle wichtigen Steuerfragen im Hotel- und Gaststättengewerbe. Dank der klaren Gliederung haben Sie benötigte Informationen sofort zur Hand. Checklisten und Arbeitshilfen unterstützen Sie bei der Umsetzung in die Praxis und geben Ihnen zusätzliche Sicherheit.
Die Neuauflage berücksichtigt u.a. die für die Branche tiefgreifenden Änderungen durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Die Einführung von unangemeldeten Kassennachschauen hat die Bedrohung durch den Fiskus verstärkt und die Anforderungen an eine rechtssichere Kassenführung ebenso wie die Anforderungen der neuen GoBD vom 28.11.2019 verschärft. Der Autor gibt wertvolle Hinweise für die Beratungsschwerpunkte Kassenbuch, Kassenführung, „offenen Ladenkasse“ und liefert rechtssichere Argumente gegen Maßnahmen der Schätzung durch Nachkalkulationen. Schließlich werden die Auswirkungen der vorübergehenden Senkung der Umsatzsteuersätze durch die Corona-Steuerhilfegesetze beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis:
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe im Allgemeinen.
Die laufende Besteuerung.
Die Außenprüfung (Betriebsprüfung); Steuerfahndung; Selbstanzeige.
Mindestanforderungen an die Ordnungsmäßigkeit von Buchführungen und Aufzeichnungen; Verprobungsmethoden; Schätzungsberechtigung; Nachkalkulation im Gaststättengewerbe; Vermögenszuwachsrechnungen (Geldverkehrsrechnungen).
Betriebsverpachtung, -aufgabe, -veräußerung, -vererbung.
Arbeitshilfen und Checklisten.
Aktualisiert: 2021-03-30
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Praxishandbuch für die steuerliche Beratung des Hotel- und Gaststättengewerbes – mit den Auswirkungen der Corona-Krise.
Die Corona-Krise stellt Hotel- und Gastronomie-Betriebe vor eine harte Prüfung. Mehr denn je gilt es jetzt, die Branche in ihren steuerlichen Zusammenhängen zu verstehen und professionell zu beraten. Dieser bewährte „Branchen-Kommentars“ gibt Ihnen schnell und präzise Antworten auf alle wichtigen Steuerfragen im Hotel- und Gaststättengewerbe. Dank der klaren Gliederung haben Sie benötigte Informationen sofort zur Hand. Checklisten und Arbeitshilfen unterstützen Sie bei der Umsetzung in die Praxis und geben Ihnen zusätzliche Sicherheit.
Die Neuauflage berücksichtigt u.a. die für die Branche tiefgreifenden Änderungen durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Die Einführung von unangemeldeten Kassennachschauen hat die Bedrohung durch den Fiskus verstärkt und die Anforderungen an eine rechtssichere Kassenführung ebenso wie die Anforderungen der neuen GoBD vom 28.11.2019 verschärft. Der Autor gibt wertvolle Hinweise für die Beratungsschwerpunkte Kassenbuch, Kassenführung, „offenen Ladenkasse“ und liefert rechtssichere Argumente gegen Maßnahmen der Schätzung durch Nachkalkulationen. Schließlich werden die Auswirkungen der vorübergehenden Senkung der Umsatzsteuersätze durch die Corona-Steuerhilfegesetze beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis:
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe im Allgemeinen.
Die laufende Besteuerung.
Die Außenprüfung (Betriebsprüfung); Steuerfahndung; Selbstanzeige.
Mindestanforderungen an die Ordnungsmäßigkeit von Buchführungen und Aufzeichnungen; Verprobungsmethoden; Schätzungsberechtigung; Nachkalkulation im Gaststättengewerbe; Vermögenszuwachsrechnungen (Geldverkehrsrechnungen).
Betriebsverpachtung, -aufgabe, -veräußerung, -vererbung.
Arbeitshilfen und Checklisten.
Aktualisiert: 2023-04-13
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Neue G´schichten vom Finanzamt
Beflügelt durch den überwältigenden Erfolg der G´schichten vom Finanzamt - Schlaumeier, Schlitzohren, Steuerhinterzieher, erfreut Maximilian Rombold seine Leserschaft nun mit seinem zweiten Werk.
In Scharlatane, Schlawiner, Schwarzgeldsammler – Neue G´schichten vom Finanzamt, dreht sich alles um geldgierige Gastronomen, ungeschickte Zauberer, verschmitzte Reitstallbesitzer, abgebrühte Leichenbestatter, übergewichtige Fleischersgattinnen, gute Nikoläuse und böse Krampusse, schamlose Bordellbesitzer sowie andere Zeitgenossen, die es mit dem Gesetz im Allgemeinen und der Steuer im Besonderen nicht immer ganz genau nehmen. Aber auch die andere Seite – das Auge des Gesetzes – wird gezeigt – mit findigen Betriebsprüfern, gestrengen Strafreferenten und weiteren Beamten, die alles andere sind als naive Einfaltspinsel.
Aktualisiert: 2020-12-22
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In bargeldintensiven Unternehmen sind die Betriebsprüfer der Finanzverwaltung vorrangig auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen fokussiert, so auch in Apotheken. Wer glaubt, mit der täglichen Anfertigung von Z-Bons oder Kassenbüchern seien die Anforderungen der Finanzverwaltung schon erfüllt, irrt – mit teils existenzbedrohenden Folgen.
Die Prüfungsdichte in Apotheken hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Das Instrument der Kassen-Nachschau räumt den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Geschäftsräume ohne vorherige Ankündigung betreten, um Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen, Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, einen Kassensturz durchzuführen und sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen.
Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen, um nachteilige Rechtsfolgen zu vermeiden.
Die Brancheninformation "Kassenführung in Apotheken" zeigt – leicht verständlich beschrieben - wie Sie Ihre Kasse prüfungssicher einrichten und Schätzungen vermeiden. Sie erfahren nicht nur, welchen besonderen Dokumentationspflichten Sie unterliegen. Die Autoren erläutern auch, wie mit Gutscheinen, Rabattsystemen, Zuzahlungen oder dem Eigenverbrauch umzugehen ist oder welche Auswirkungen fehlerhafte Inventuren haben. Ferner wird aufgezeigt, was die Prüfer der Finanzverwaltung im Rahmen einer unangemeldeten Kassen-Nachschau dürfen - und was nicht.
Die Darstellung der gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2020 (Zertifizierungspflicht von elektronischen Aufzeichnungssystemen) und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, etwa zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll und so weiter) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für Apothekerinnen und Apotheker.
Kurzum: In dieser Brancheninformation finden Sie alles Wissenswerte über die Besonderheiten der Kassenführung in Apotheken, um dem (plötzlichen) Erscheinen des Prüfers gelassen entgegen sehen zu können.
Einige Bundesländer verlängern unter bestimmten Voraussetzungen die Frist für die Umstellung auf die TSE bis 31. März 2021.
Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2021-03-11
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In bargeldintensiven Unternehmen sind die Betriebsprüfer der Finanzverwaltung vorrangig auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen fokussiert, so auch in Apotheken. Wer glaubt, mit der täglichen Anfertigung von Z-Bons oder Kassenbüchern seien die Anforderungen der Finanzverwaltung schon erfüllt, irrt – mit teils existenzbedrohenden Folgen.
Die Prüfungsdichte in Apotheken hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Das Instrument der Kassen-Nachschau räumt den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Geschäftsräume ohne vorherige Ankündigung betreten, um Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen, Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, einen Kassensturz durchzuführen und sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen.
Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen, um nachteilige Rechtsfolgen zu vermeiden.
Die Brancheninformation "Kassenführung in Apotheken" zeigt – leicht verständlich beschrieben - wie Sie Ihre Kasse prüfungssicher einrichten und Schätzungen vermeiden. Sie erfahren nicht nur, welchen besonderen Dokumentationspflichten Sie unterliegen. Die Autoren erläutern auch, wie mit Gutscheinen, Rabattsystemen, Zuzahlungen oder dem Eigenverbrauch umzugehen ist oder welche Auswirkungen fehlerhafte Inventuren haben. Ferner wird aufgezeigt, was die Prüfer der Finanzverwaltung im Rahmen einer unangemeldeten Kassen-Nachschau dürfen - und was nicht.
Die Darstellung der gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2020 (Zertifizierungspflicht von elektronischen Aufzeichnungssystemen) und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, etwa zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll und so weiter) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für Apothekerinnen und Apotheker.
Kurzum: In dieser Brancheninformation finden Sie alles Wissenswerte über die Besonderheiten der Kassenführung in Apotheken, um dem (plötzlichen) Erscheinen des Prüfers gelassen entgegen sehen zu können.
Einige Bundesländer verlängern unter bestimmten Voraussetzungen die Frist für die Umstellung auf die TSE bis 31. März 2021.
Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2021-06-24
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Wie ich einmal ganz alleine den Staatshaushalt retten sollte
Als Durchschnittsverdiener ist man hierzulande arm dran. Da zahlt man nämlich so viel Steuern wie in keinem anderen Land der Welt. Was Wunder also, dass drei Viertel aller Deutschen das Steuersystem ungerecht finden und Steuern auf Platz 5 der Auswanderungsgründe rangieren. Als persönlich leidvoll Betroffene – kürzlich hat eine Steuerprüfung sie ereilt – geht Ursula Ott das Thema mit viel Verve und auch Ironie an. Sie schreibt, warum man sich seinen Steuerberater mindestens so sorgfältig aussuchen sollte wie seinen Friseur. Warum mit Finanzbeamten auf Partys keiner reden will. Warum schon allein der Anblick eines Steuererklärungsformulars entschiedene Unlustgefühle auslöst. Und fragt sich vor allem: Warum bloß verbringen wir so viel wertvolle Lebenszeit damit, unsere Bücherquittungen über € 7,90 zu sortieren, während der Staat den Banken gerade 20 Milliarden Euro überweist?
Aktualisiert: 2023-02-27
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Das Werk erläutert die rechtlichen Grundlagen, unterstützt bei der Vorbereitung auf die digitale Außenprüfung und beschreibt deren Ablauf. Kosten- und Datenschutzfragen werden dabei ebenso behandelt wie Fragen zur Prüfsoftware IDEA. Weitere Themen sind u. a. die Vorgehensweise bei Systemwechseln und die Datenarchivierung. Das Buch enthält zahlreiche Beraterhinweise.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Ausländische Lieferbeziehungen im Reihengeschäft
Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte mit Auslandsbezug können in der Anwendung eine große Hürde darstellen und werden oftmals fehlerhaft beurteilt. Das kann zum Vermögensschaden führen, wenn der Fehler erkannt wird und das Finanzamt die Umsatzsteuer hierfür verlangt.
Dieser Fachratgeber Reihe Betriebliche Praxis: Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer soll helfen, Fehler zu minimieren, indem die wichtigsten Bestandteile des Reihengeschäfts erläutert werden:
Tatbestandsmerkmale
Kommissionsreihengeschäfte ins Ausland
Fallstricke
Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
Inland, Drittland, EU-Mitgliedsstaat
Besonders hilfreich: Die unterschiedlichen Probleme und Fallkonstellationen von Reihengeschäften werden anhand einer Beispielsfirma praxisnah dargestellt.
Aktualisiert: 2022-01-19
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Ausländische Lieferbeziehungen im Reihengeschäft
Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte mit Auslandsbezug können in der Anwendung eine große Hürde darstellen und werden oftmals fehlerhaft beurteilt. Das kann zum Vermögensschaden führen, wenn der Fehler erkannt wird und das Finanzamt die Umsatzsteuer hierfür verlangt.
Dieser Fachratgeber Betriebliche Praxis: Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer soll helfen, Fehler zu minimieren, indem die wichtigsten Bestandteile des Reihengeschäfts erläutert werden:
Tatbestandsmerkmale
Kommissionsreihengeschäfte ins Ausland
Fallstricke
Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
Inland, Drittland, EU-Mitgliedsstaat
Besonders hilfreich: Die unterschiedlichen Probleme und Fallkonstellationen von Reihengeschäften werden anhand einer Beispielsfirma praxisnah dargestellt.
Aktualisiert: 2022-01-19
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Praxishandbuch für die steuerliche Beratung des Hotel- und Gaststättengewerbes – mit den Änderungen durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen.
Dieser bewährte „Branchen-Kommentar“ gibt Ihnen schnell und präzise Antworten auf alle Steuerfragen im Hotel- und Gaststättengewerbe. Dank der klaren Gliederung und der Aufbereitung zum Teil in ABC-Form haben Sie benötigte Informationen sofort zur Hand. Zahlreiche Checklisten, Arbeitshilfen und Musterformulare unterstützen Sie bei der Umsetzung in die Praxis und geben Ihnen zusätzliche Sicherheit.
Die Neuauflage berücksichtigt u.a. die für die Branche tiefgreifenden Änderungen durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016. So hat die Neueinführung von unangemeldeten Kassennachschauen nach § 146b AO die Bedrohung durch den Fiskus verstärkt und eine rechtssichere Kassenführung zusätzlich zu den Anforderungen der GoBD gesetzlich verschärft. Der Autor stellt diesen wichtigen Beratungsschwerpunkt für die Bereiche Kassenbuch, Kassenführung ebenso dar wie die weiterhin bestehende Möglichkeit der „offenen Ladenkasse“.
Darüber hinaus sind alle Änderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung seit dem Erscheinen der Vorauflage dargestellt und soweit erforderlich kommentiert. Neben den Verschärfungen bei der Kassenführung wurden u. a. auch das Steueränderungsgesetz 2015 vom 16.10.2015, das Bürokratieentlastungsgesetz vom 28.7.2015, das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 20.11.2015, das Anti-BEPS Umsetzungsgesetz I vom 16.12.2016, das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 12.7.2016 sowie zahlreiche Änderungen durch Verordnungen, Erlasse und Rechtsprechung eingearbeitet. Auch die Anhebung der Buchführungsgrenzen und die Erbschaftsteuerreform 2016 werden dargestellt. Das Handbuch enthält außerdem wie gewohnt die zur Vertiefung von Problemlösungen aktuellen Quellenangaben für Literatur, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung.
Aus dem Inhalt:
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe im Allgemeinen.
Die laufende Besteuerung.
Außenprüfung; Steuerfahndung; Selbstanzeige.
Verprobungsmethoden; Schätzungsberechtigung; Nachkalkulation; Geldverkehrsrechnung.
Betriebsverspachtung, -aufgabe, -veräußerung, -vererbung.
Aktualisiert: 2020-11-02
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Praxishandbuch für die steuerliche Beratung des Hotel- und Gaststättengewerbes – mit den Änderungen durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen.
Dieser bewährte „Branchen-Kommentar“ gibt Ihnen schnell und präzise Antworten auf alle Steuerfragen im Hotel- und Gaststättengewerbe. Dank der klaren Gliederung und der Aufbereitung zum Teil in ABC-Form haben Sie benötigte Informationen sofort zur Hand. Zahlreiche Checklisten, Arbeitshilfen und Musterformulare unterstützen Sie bei der Umsetzung in die Praxis und geben Ihnen zusätzliche Sicherheit.
Die Neuauflage berücksichtigt u.a. die für die Branche tiefgreifenden Änderungen durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016. So hat die Neueinführung von unangemeldeten Kassennachschauen nach § 146b AO die Bedrohung durch den Fiskus verstärkt und eine rechtssichere Kassenführung zusätzlich zu den Anforderungen der GoBD gesetzlich verschärft. Der Autor stellt diesen wichtigen Beratungsschwerpunkt für die Bereiche Kassenbuch, Kassenführung ebenso dar wie die weiterhin bestehende Möglichkeit der „offenen Ladenkasse“.
Darüber hinaus sind alle Änderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung seit dem Erscheinen der Vorauflage dargestellt und soweit erforderlich kommentiert. Neben den Verschärfungen bei der Kassenführung wurden u. a. auch das Steueränderungsgesetz 2015 vom 16.10.2015, das Bürokratieentlastungsgesetz vom 28.7.2015, das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 20.11.2015, das Anti-BEPS Umsetzungsgesetz I vom 16.12.2016, das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 12.7.2016 sowie zahlreiche Änderungen durch Verordnungen, Erlasse und Rechtsprechung eingearbeitet. Auch die Anhebung der Buchführungsgrenzen und die Erbschaftsteuerreform 2016 werden dargestellt. Das Handbuch enthält außerdem wie gewohnt die zur Vertiefung von Problemlösungen aktuellen Quellenangaben für Literatur, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung.
Aus dem Inhalt:
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe im Allgemeinen.
Die laufende Besteuerung.
Außenprüfung; Steuerfahndung; Selbstanzeige.
Verprobungsmethoden; Schätzungsberechtigung; Nachkalkulation; Geldverkehrsrechnung.
Betriebsverspachtung, -aufgabe, -veräußerung, -vererbung.
Aktualisiert: 2020-10-19
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