Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die einen Tarifvertrag in seiner jeweils gültigen Fassung einbeziehen. Bei einem Betriebsübergang stellt sich die Frage, ob der Erwerber an diese zeitliche Dynamik der Klausel gebunden ist oder ob sie fortan nur noch statisch gilt. Tobias Möller analysiert, wie sich das europäische Recht zum Übergang von zeitdynamischen Bezugnahmeklauseln verhält. Dabei setzt er sich kritisch mit den EuGH-Entscheidungen Werhof, Alemo-Herron und Asklepios auseinander. Er gelangt unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Betriebsübergangsrichtlinie die Beibehaltung der Dynamik zwingend verlangt und dies nicht zu einer Verletzung von Grundrechten des Erwerbers aus der EMRK oder der Grundrechtecharta führt. Zudem begrenzt die Richtlinie die Möglichkeiten des Erwerbers, zu Lasten des Arbeitnehmers von den Arbeitsbedingungen des im Übergangszeitpunkt aktuellen Tarifvertrags abzuweichen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der "Betrieb" ist ein Grundbegriff des deutschen und des europäischen Arbeitsrechts. Sowohl im Massenentlassungsrecht als auch im Betriebsübergangsrecht entscheidet der unionsrechtliche Betriebsbegriff darüber, ob der jeweilige Tatbestand erfüllt ist. Teleologisch begründete Definitionen sind bereits deshalb erforderlich, da es in den Mitgliedstaaten kein einheitliches Verständnis eines Betriebsbegriffs gibt. Darüber hinaus treffen die Auslegungen des EuGH auf nationale Definitionen, die ihrerseits durch eigene Prämissen geprägt sind. Clara Senk untersucht, wie sich die verschiedenen Betriebsbegriffe von 1920 bis heute entwickelt haben und welche Begriffskonzeptionen die geltende Rechtslage zugrunde legt. Im Hinblick auf künftige Begriffsentwicklungen kombiniert die Autorin die materiell-rechtliche Untersuchung mit einer Analyse der Methodik und abstrahiert methodische Unstimmigkeiten. Abschließend entwickelt sie konkrete Vorschläge zur Reduzierung bestehender Rechtsunsicherheiten.
Aktualisiert: 2022-03-31
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Der "Betrieb" ist ein Grundbegriff des deutschen und des europäischen Arbeitsrechts. Sowohl im Massenentlassungsrecht als auch im Betriebsübergangsrecht entscheidet der unionsrechtliche Betriebsbegriff darüber, ob der jeweilige Tatbestand erfüllt ist. Teleologisch begründete Definitionen sind bereits deshalb erforderlich, da es in den Mitgliedstaaten kein einheitliches Verständnis eines Betriebsbegriffs gibt. Darüber hinaus treffen die Auslegungen des EuGH auf nationale Definitionen, die ihrerseits durch eigene Prämissen geprägt sind. Clara Senk untersucht, wie sich die verschiedenen Betriebsbegriffe von 1920 bis heute entwickelt haben und welche Begriffskonzeptionen die geltende Rechtslage zugrunde legt. Im Hinblick auf künftige Begriffsentwicklungen kombiniert die Autorin die materiell-rechtliche Untersuchung mit einer Analyse der Methodik und abstrahiert methodische Unstimmigkeiten. Abschließend entwickelt sie konkrete Vorschläge zur Reduzierung bestehender Rechtsunsicherheiten.
Aktualisiert: 2022-03-31
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2023-04-09
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Betriebsübergänge sind im Wirtschaftsleben weit verbreitet. Inwiefern für den Erwerber eines Betriebs Kollektivverträge gelten, hängt von Faktoren wie der Tarifbindung oder der Auslegung von Bezugnahmeklauseln ab. Die Beurteilung der Rechtslage begegnet oft Schwierigkeiten. Nachdem sich der EuGH mehrfach mit dem Fragenkomplex befasst hat, ist die Zeit für eine rechtliche Standortbestimmung gekommen. Prägend für das Kollektivvertragsrecht ist das Machtungleichgewicht im Arbeitsverhältnis. Aufbauend auf dieser Erkenntnis werden Grundfragen wie die Einordnung von Bezugnahmeklauseln, die Anwendbarkeit der EU-Grundrechtecharta auf günstiges nationales Recht, das soziale Defizit der EU-Grundlagenverträge sowie des Verbot des Rechtsmissbrauchs behandelt.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Betriebsübergänge sind im Wirtschaftsleben weit verbreitet. Inwiefern für den Erwerber eines Betriebs Kollektivverträge gelten, hängt von Faktoren wie der Tarifbindung oder der Auslegung von Bezugnahmeklauseln ab. Die Beurteilung der Rechtslage begegnet oft Schwierigkeiten. Nachdem sich der EuGH mehrfach mit dem Fragenkomplex befasst hat, ist die Zeit für eine rechtliche Standortbestimmung gekommen. Prägend für das Kollektivvertragsrecht ist das Machtungleichgewicht im Arbeitsverhältnis. Aufbauend auf dieser Erkenntnis werden Grundfragen wie die Einordnung von Bezugnahmeklauseln, die Anwendbarkeit der EU-Grundrechtecharta auf günstiges nationales Recht, das soziale Defizit der EU-Grundlagenverträge sowie des Verbot des Rechtsmissbrauchs behandelt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Bei der Verschmelzung von zwei Unternehmen muss der Vertrag darüber konkret festlegen, was daraus für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen folgt (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 UmwG). Parallel dazu besteht auch eine Unterrichtungspflicht der Arbeitnehmer gemäß § 324 UmwG n. F. i. V. m. § 613 a Abs. 5 BGB, sofern mit der Fusion ein Betriebsübergang verbunden ist. Wie viel Raum den arbeitsrechtlichen Pflichtangaben im Verschmelzungsvertrag gegeben werden muss, ist indessen umstritten. Thorsten Doublet geht zunächst auf die Unterrichtungsverpflichtung ein. Dabei beleuchtet er auch die Konformität des deutschen Umsetzungsaktes mit den in der Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG enthaltenen Vorgaben. In einem zweiten Schritt untersucht Doublet, in welchem Umfang die arbeitsrechtlichen Pflichtangaben in Verschmelzungsverträgen dargestellt werden müssen. Auf diesen Ergebnissen aufbauend erörtert er, ob der in § 324 UmwG n. F. Angepasste Verweis den Streit um die Darstellungstiefe der arbeitsrechtlichen Pflichtangaben neu beeinflusst. Das abschließende Kapitel analysiert, inwiefern der Registerrichter bei der Eintragung der Verschmelzung ins Handelsregister die Befugnis besitzt, die Fusion abzulehnen, wenn er den Umfang der im Verschmelzungsvertrag dargestellten arbeitsrechtlichen Pflichtangaben nicht für ausreichend hält.
Aktualisiert: 2020-02-21
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Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die einen Tarifvertrag in seiner jeweils gültigen Fassung einbeziehen. Bei einem Betriebsübergang stellt sich die Frage, ob der Erwerber an diese zeitliche Dynamik der Klausel gebunden ist oder ob sie fortan nur noch statisch gilt. Tobias Möller analysiert, wie sich das europäische Recht zum Übergang von zeitdynamischen Bezugnahmeklauseln verhält. Dabei setzt er sich kritisch mit den EuGH-Entscheidungen Werhof, Alemo-Herron und Asklepios auseinander. Er gelangt unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Betriebsübergangsrichtlinie die Beibehaltung der Dynamik zwingend verlangt und dies nicht zu einer Verletzung von Grundrechten des Erwerbers aus der EMRK oder der Grundrechtecharta führt. Zudem begrenzt die Richtlinie die Möglichkeiten des Erwerbers, zu Lasten des Arbeitnehmers von den Arbeitsbedingungen des im Übergangszeitpunkt aktuellen Tarifvertrags abzuweichen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Seit der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Albron Catering besteht gesteigerte Unsicherheit über die Rechtsfolgen der Veräußerung eines Betriebs, in welchem auch Leiharbeitnehmer beschäftigt werden: Geht nach § 613a BGB die Beziehung zwischen entleihendem Veräußerer und Leiharbeitnehmer auf den Betriebswerber über? Wächst der Leiharbeitnehmer beim Betriebserwerber in ein Stammarbeitsverhältnis hinein? Oder geht begleitend zum auf den Betriebserwerber übergegangenen Beschäftigungsverhältnis das Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis über? Wie endet dieses, wenn es nicht übergeleitet wird? Auf diese im Schrifttum kontrovers diskutierten Fragen liefert das Werk sowohl für das europäische als auch für das deutsche Recht Antworten und entwirft ein stimmiges Gesamtbild.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Aktualisiert: 2019-08-08
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