Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Anforderungen, die Gesetz und Rechtsprechung an den Ausschluss des Bezugsrechts stellen, sind durchaus anspruchsvoll. Es kann daher nicht überraschen, dass sich in praxi Gestaltungen finden, bei denen ein Bezugsrecht letztlich nur auf dem Papier gewährt wird. Die Untersuchung liefert einen neuen Begründungsansatz dafür, welche Erschwerungen des Bezugsrechts grundsätzlich hinzunehmen und welche einem ausdrücklichen Ausschluss gleichzustellen sind. Abschließend wird das entwickelte Aufgreifkriterium anhand zahlreicher Beispiele weiter veranschaulicht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Will eine Aktiengesellschaft frisches Bargeld beschaffen, ohne einen Kredit aufzunehmen, bietet die Kapitalerhöhung gegen Einlagen eine willkommene Alternative. Hierbei schafft die Gesellschaft neue Aktien und teilt diese an interessierte Erwerber aus, die in der Folge zu Aktionären werden.°°Für die bisherigen Anteilseigner ergibt sich hieraus ein Problem. Denn bleibt deren individueller Aktienbestand unverändert, während die Gesamtaktienzahl steigt, verlieren sie an Einfluss innerhalb der Gesellschaft. Um eben diesem Effekt vorzubeugen, gewährt ihnen das Aktiengesetz ein Vorkaufsrecht, das sogenannte Bezugsrecht. °°Unentziehbar ist jenes Bezugsrecht allerdings nicht. Vielmehr kann es ausgeschlossen werden, was in der Praxis auch regelmäßig geschieht. Nicolas Raitzsch beschäftigt sich mit der Frage, was passiert, wenn jener Ausschluss zu Unrecht erfolgte. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Rechtsprechung und Literatur die Interessen der Altaktionäre nur unzureichend schützen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Will eine Aktiengesellschaft frisches Bargeld beschaffen, ohne einen Kredit aufzunehmen, bietet die Kapitalerhöhung gegen Einlagen eine willkommene Alternative. Hierbei schafft die Gesellschaft neue Aktien und teilt diese an interessierte Erwerber aus, die in der Folge zu Aktionären werden.°°Für die bisherigen Anteilseigner ergibt sich hieraus ein Problem. Denn bleibt deren individueller Aktienbestand unverändert, während die Gesamtaktienzahl steigt, verlieren sie an Einfluss innerhalb der Gesellschaft. Um eben diesem Effekt vorzubeugen, gewährt ihnen das Aktiengesetz ein Vorkaufsrecht, das sogenannte Bezugsrecht. °°Unentziehbar ist jenes Bezugsrecht allerdings nicht. Vielmehr kann es ausgeschlossen werden, was in der Praxis auch regelmäßig geschieht. Nicolas Raitzsch beschäftigt sich mit der Frage, was passiert, wenn jener Ausschluss zu Unrecht erfolgte. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Rechtsprechung und Literatur die Interessen der Altaktionäre nur unzureichend schützen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Als erste Monografie widmet sich die Arbeit umfassend der in § 186 Abs. 5 AktG geregelten Situation des mittelbaren Bezugsrechts. Anhand der zugrundeliegenden dogmatischen Strukturen diskutiert sie die Verhältnisse zwischen den beteiligten Parteien und erarbeitet die Rechte und Pflichten der Emittenten, der Kreditinstitute und der Aktionäre.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Will eine Aktiengesellschaft frisches Bargeld beschaffen, ohne einen Kredit aufzunehmen, bietet die Kapitalerhöhung gegen Einlagen eine willkommene Alternative. Hierbei schafft die Gesellschaft neue Aktien und teilt diese an interessierte Erwerber aus, die in der Folge zu Aktionären werden.°°Für die bisherigen Anteilseigner ergibt sich hieraus ein Problem. Denn bleibt deren individueller Aktienbestand unverändert, während die Gesamtaktienzahl steigt, verlieren sie an Einfluss innerhalb der Gesellschaft. Um eben diesem Effekt vorzubeugen, gewährt ihnen das Aktiengesetz ein Vorkaufsrecht, das sogenannte Bezugsrecht. °°Unentziehbar ist jenes Bezugsrecht allerdings nicht. Vielmehr kann es ausgeschlossen werden, was in der Praxis auch regelmäßig geschieht. Nicolas Raitzsch beschäftigt sich mit der Frage, was passiert, wenn jener Ausschluss zu Unrecht erfolgte. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Rechtsprechung und Literatur die Interessen der Altaktionäre nur unzureichend schützen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Will eine Aktiengesellschaft frisches Bargeld beschaffen, ohne einen Kredit aufzunehmen, bietet die Kapitalerhöhung gegen Einlagen eine willkommene Alternative. Hierbei schafft die Gesellschaft neue Aktien und teilt diese an interessierte Erwerber aus, die in der Folge zu Aktionären werden.°°Für die bisherigen Anteilseigner ergibt sich hieraus ein Problem. Denn bleibt deren individueller Aktienbestand unverändert, während die Gesamtaktienzahl steigt, verlieren sie an Einfluss innerhalb der Gesellschaft. Um eben diesem Effekt vorzubeugen, gewährt ihnen das Aktiengesetz ein Vorkaufsrecht, das sogenannte Bezugsrecht. °°Unentziehbar ist jenes Bezugsrecht allerdings nicht. Vielmehr kann es ausgeschlossen werden, was in der Praxis auch regelmäßig geschieht. Nicolas Raitzsch beschäftigt sich mit der Frage, was passiert, wenn jener Ausschluss zu Unrecht erfolgte. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Rechtsprechung und Literatur die Interessen der Altaktionäre nur unzureichend schützen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-05-23
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Als erste Monografie widmet sich die Arbeit umfassend der in § 186 Abs. 5 AktG geregelten Situation des mittelbaren Bezugsrechts. Anhand der zugrundeliegenden dogmatischen Strukturen diskutiert sie die Verhältnisse zwischen den beteiligten Parteien und erarbeitet die Rechte und Pflichten der Emittenten, der Kreditinstitute und der Aktionäre.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Als erste Monografie widmet sich die Arbeit umfassend der in § 186 Abs. 5 AktG geregelten Situation des mittelbaren Bezugsrechts. Anhand der zugrundeliegenden dogmatischen Strukturen diskutiert sie die Verhältnisse zwischen den beteiligten Parteien und erarbeitet die Rechte und Pflichten der Emittenten, der Kreditinstitute und der Aktionäre.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Anforderungen, die Gesetz und Rechtsprechung an den Ausschluss des Bezugsrechts stellen, sind durchaus anspruchsvoll. Es kann daher nicht überraschen, dass sich in praxi Gestaltungen finden, bei denen ein Bezugsrecht letztlich nur auf dem Papier gewährt wird. Die Untersuchung liefert einen neuen Begründungsansatz dafür, welche Erschwerungen des Bezugsrechts grundsätzlich hinzunehmen und welche einem ausdrücklichen Ausschluss gleichzustellen sind. Abschließend wird das entwickelte Aufgreifkriterium anhand zahlreicher Beispiele weiter veranschaulicht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-05-09
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Aktualisiert: 2023-05-05
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In Beteiligungsvereinbarungen lassen sich Investoren häufig von der Zielgesellschaft Gewährleistungszusagen über ihren operativen Geschäftsbetrieb einräumen. Da die Beteiligung neuer Geldgeber üblicherweise im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen erfolgt, führt der Eintritt eines Gewährleistungsfalls dazu, dass die Einlage des Investors wertmäßig (zumindest teilweise) wieder an diesen zurückfließt.
Die Autorin setzt sich in ihrer Arbeit mit der Frage auseinander, ob Gewährleistungszusagen der Zielgesellschaft de lege lata zulässig sind oder ob eine solche Vertragsgestaltung mit den jeweils anwendbaren Kapitalschutzvorschriften des Aktien- und des GmbH-Rechts kollidiert. Daneben werden auch alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu Gewährleistungszusagen der Zielgesellschaft, wie beispielsweise ein Darlehen mit nachgelagerter Einlageabrede oder der Weg über eine Warranty & Indemnity Versicherung, diskutiert.
Die Arbeit soll dem Rechtsanwender als Leitfaden bei der Erstellung und Verhandlung des Garantiekatalogs im Rahmen von Beteiligungsvereinbarungen dienen.
Aktualisiert: 2022-08-31
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Das Gelingen der Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung der Aktiengesellschaft hängt maßgeblich davon ab, inwieweit die Eigen- und Fremdkapitalgeber vor den durch die Ausgabe neuer Aktien hervorgerufenen Gefahren geschützt werden. Vor diesem Hintergrund untersucht der vorliegende Band die wirtschaftlichen Gefahren, denen Anleger, Aktionäre und Darlehensgeber bei der Ausgabe neuer Aktien ausgesetzt sind, sowie diejenigen rechtlichen Instrumente, die Schutz vor diesen Gefahren entfalten können. Er vergleicht die unterschiedlichen Schutzsysteme kritisch anhand der Kriterien Schutzzweck, Schutzwirkung, Schutzumfang und systemimmanenter Interessenkonflikt.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Das Gelingen der Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung der Aktiengesellschaft hängt maßgeblich davon ab, inwieweit die Eigen- und Fremdkapitalgeber vor den durch die Ausgabe neuer Aktien hervorgerufenen Gefahren geschützt werden. Vor diesem Hintergrund untersucht der vorliegende Band die wirtschaftlichen Gefahren, denen Anleger, Aktionäre und Darlehensgeber bei der Ausgabe neuer Aktien ausgesetzt sind, sowie diejenigen rechtlichen Instrumente, die Schutz vor diesen Gefahren entfalten können. Er vergleicht die unterschiedlichen Schutzsysteme kritisch anhand der Kriterien Schutzzweck, Schutzwirkung, Schutzumfang und systemimmanenter Interessenkonflikt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Seit der Holzmüller-Entscheidung 1982 sind ungeschriebene Rechtsschutzmöglichkeiten des Aktionärs gegen Maßnahmen der Verwaltungsorgane immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen. Der Autor arbeitet die Rechtsposition des Aktionärs sowie seine Stellung im Kompetenz- und Kontrollsystem der Aktiengesellschaft heraus. Anhand der Ergebnisse zeigt er auf, dass zur Begründung des notwendigen Rechtsschutzes entgegen der herrschenden Auffassung nicht auf die Mitgliedschaft zurückgegriffen werden muss. Deren unzureichender Schutz ist vielmehr erst die Folge einzelner Lücken im Aktiengesetz. Abgerundet wird die Untersuchung mit Ausführungen zur Bedeutung und den Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes, zu materiell- und prozessrechtlichen Einzelheiten sowie einem Reformvorschlag.
Aktualisiert: 2023-04-08
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