Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten sehen eigene Rechtsanwendungsbefehle für das im Rahmen der Regelungsspielräume der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erlassene nationale Anpassungsrecht vor. Mit Blick auf die hierdurch entstehenden positiven wie negativen Normenkonflikte stellt Merlin Gömann dar, weshalb diese autonomen Rechtsanwendungsbefehle mit den binnenkollisionsrechtlichen Vorgaben der DS-GVO unvereinbar sind. Stattdessen ist der räumliche Anwendungsbereich des materiellen mitgliedstaatlichen DS-GVO-Anpassungsrechts mithilfe einer Analogie zum territorialen Anwendungsbereich der Verordnung zu bestimmen, während das anwendbare Verfahrensrecht der internationalen Zuständigkeit der Datenschutzbehörden und Gerichte folgt. Folge dessen kann sowohl die Anwendbarkeit materiellen ausländischen DS-GVO-Anpassungsrechts im Inland als auch die Unwirksamkeit einaktiger Sanktionen wie Bußgelder und Verwarnungen sein.
Die Arbeit wurde auf Vorschlag der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg mit dem von der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein gesponsorten Dissertationspreis 2021 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten sehen eigene Rechtsanwendungsbefehle für das im Rahmen der Regelungsspielräume der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erlassene nationale Anpassungsrecht vor. Mit Blick auf die hierdurch entstehenden positiven wie negativen Normenkonflikte stellt Merlin Gömann dar, weshalb diese autonomen Rechtsanwendungsbefehle mit den binnenkollisionsrechtlichen Vorgaben der DS-GVO unvereinbar sind. Stattdessen ist der räumliche Anwendungsbereich des materiellen mitgliedstaatlichen DS-GVO-Anpassungsrechts mithilfe einer Analogie zum territorialen Anwendungsbereich der Verordnung zu bestimmen, während das anwendbare Verfahrensrecht der internationalen Zuständigkeit der Datenschutzbehörden und Gerichte folgt. Folge dessen kann sowohl die Anwendbarkeit materiellen ausländischen DS-GVO-Anpassungsrechts im Inland als auch die Unwirksamkeit einaktiger Sanktionen wie Bußgelder und Verwarnungen sein.
Die Arbeit wurde auf Vorschlag der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg mit dem von der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein gesponsorten Dissertationspreis 2021 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Viele Unternehmen gehen bei ihren alltäglichen Geschäften in Vorleistung oder tragen ein finanzielles Ausfallrisiko. Deshalb wird vor dem Abschluss beispielsweise von Kredit-, Telekommunikations- und Mietverträgen sowie vielerlei anderen Vertragsarten eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers eingeholt. Hierzu bedienen sich Unternehmen der Dienstleistungen sogenannter Auskunfteien. Zu diesen gehört auch die SCHUFA Holding AG – die für Verbraucher wohl relevanteste Auskunftei. Vielen Verbrauchern ist dabei nicht klar, welche Daten durch die SCHUFA überhaupt verarbeitet werden dürfen und tatsächlich bzw. auf welche Art und Weise berücksichtigt werden. Ebenso besteht häufig Unklarheit darüber, welchen Nutzen die Einschätzung der Kreditwürdigkeit und insbesondere das „SCHUFA-Verfahren“ für die Betroffenen selbst haben kann.
Seit der Datenschutznovelle 2009/2010 regelten Spezialnormen das Auskunfteienwesen. Diese speziellen Regelungen wurden im Mai 2018 durch die primär geltende europäische Datenschutzgrundverordnung und durch nachrangige Regelungen im neuen Bundesdatenschutzgesetz ersetzt. Die Einmeldung und Verarbeitung von Positiv- sowie Negativmerkmalen und die Berechnung von Scorewerten als Ausdruck der Kreditwürdigkeit müssen nunmehr hinsichtlich der neuen Rechtsgrundlagen überprüft werden. Dabei wird in dieser Studie vor allem betrachtet, wann eine Verarbeitung verschiedener Daten nach der Datenschutzgrundverordnung rechtmäßig ist und wie sich die Vorgaben des neuen § 31 BDSG, welcher sich am bisherigen status quo der §§ 28 ff. BDSG a.F. orientiert, bei der Datenverarbeitung durch die SCHUFA auswirken. Die Veränderungen der Rechtslage bezüglich der Datenerhebung sowie der Scorewertberechnung werden primär aus dem Blickwinkel des Verbraucherschutzes beurteilt. Letztlich wird auf die gesetzlichen Löschungsansprüche, sowie den dazugehörigen Verhaltenskodex für das Auskunfteienwesen eingegangen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Legal Tech wird die Arbeit aller Juristinnen und Juristen in den kommenden Jahren weiter verändern. Auf dem Weg zur Digitalisierung der Anwaltsbranche und sonstiger rechtlicher Berufe bringt Legal Tech, verstanden als die Digitalisierung rechtlicher Arbeit, viele rechtliche Herausforderungen mit sich. Während des Veränderungsprozesses sind zahlreiche Implikationen zu berücksichtigen: Vom Standesrecht über Datenschutz oder den Schutz von geistigem Eigentum bis hin zum Verbraucherrecht, vielerorts ist Legal Tech rechtlich geregelt. Es gilt außerdem, besondere gesetzliche Vorschrift en bei der Entwicklung, Implementierung und Verwendung von technischen Lösungen in der Rechtsberatung und Rechtsanwendung zu beachten.
Die vorliegende Legal Tech Rechtsgrundlagen-Sammlung dient all jenen als Orientierung, die sich in der beruflichen Praxis oder im Studium mit Legal Tech auseinandersetzen möchten. Sie bietet Rechtsanwaltskanzleien, Legal Tech-Startups, der Wissenschaft und der öffentlichen Hand eine rechtliche Verortung der wichtigsten Themenfelder, die bei innovativen juristischen IT-Projekten von Interesse sind.
- Legal & Tech
- Legal Tech & Daten
- Legal Tech schützen
- Legal Tech verkaufen
In diese vier zentralen Bereiche wird jeweils mit einer kurzen Übersicht einschließlich der relevanten Fragestellungen eingeführt. Zugleich ist es ein Nachschlagewerk für Einsteiger in die Materie und für Studierende der Rechtswissenschaften, die Legal Tech für sich zu entdecken beginnen.
Aktualisiert: 2021-10-13
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In den letzten Jahren ist verstärkt diskutiert worden, inwieweit Zivil- und Arbeitsgerichte rechtswidrig erlangte Beweismittel zur Grundlage ihrer Entscheidung machen dürfen. Besonders umstritten ist dabei die Fallgruppe der Dash-Cams gewesen – kleine Kameras im Inneren von Fahrzeugen, die laufend ihre Umgebung filmen um Beweismaterial für etwaige Unfälle zu sammeln. Der Verfasser beleuchtet die Diskussion hierzu und ordnet die seiner Ansicht nach überzeugende Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 ein, der zufolge der Einsatz von Dash-Cams der datenschutzrechtlichen Rechtfertigung bedarf. Eine solche Rechtfertigung soll nur möglich sein, wenn die Dash-Cam in technischer Hinsicht datenschutzfreundlich konfiguriert ist. Hiervon ausgehend gibt der Verfasser einen Überblick über die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassungen zum Umgang mit rechtswidrig erlangten Dash-Cam-Aufnahmen und Beweismitteln allgemein. Anhand der Dash-Cam-Rechtsprechung kritisiert er die von der herrschenden Meinung angewandte „Abwägungslösung“, wonach in ZPO und ArbGG kein Beweisverwertungsverbot zu finden sein und die Verwertbarkeit daher von einer Abwägung der grundgesetzlich geschützten Parteiinteressen abhängen soll. In der Studie wird eine datenschutzrechtliche Lösung der Problematik entwickelt. Diese basiert auf der Annahme des Verfassers, die Verwertung eines rechtswidrig erlangten Beweismittels unterfalle regelmäßig dem Datenschutzrecht. Sie müsse sich deswegen mittels der datenschutzrechtlichen Normen rechtfertigen lassen. Sowohl für die Rechtslage vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als auch für danach untersucht der Autor, ob das Datenschutzrecht hier allgemein gültige Lösungen bereithält. Abschließend wird ein kurzer Blick auf den Regelungsspielraum des nationalen Gesetzgebers für Beweisverwertungsverbote nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung geworfen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Bei Betrieb eines modernen Kfz werden laufend eine Vielzahl von Daten generiert. Die Daten können z. B. genutzt werden um im Versicherungsfall das Unfallgeschehen besser aufzuklären, aber auch zur Bestimmung einer individuellen Versicherungsprämie.
Die Studie befasst sich mit der Frage, ob ein Kfz-Haftpflichtversicherer im Versicherungsfall gegebenenfalls existente Kfz-Daten vom Versicherungsnehmer herausverlangen kann. Dies wird einerseits am Beispiel eines eingebauten Unfalldatenspeichers, andererseits anhand von Daten eines Telematik-Tarifs dargestellt. Dabei stehen sich die grundsätzlich weitgehende Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit und das Recht des Versicherungsnehmers auf informationelle Selbstbestimmung in Form des Datenschutzes in einem Spannungsverhältnis gegenüber. Die Arbeit zeigt auf, welche Interessen von Versicherer und Versicherungsnehmer hierbei tangiert sein können und wie diese in einen gerechten Ausgleich gebracht werden können. Weiterhin legt die Arbeit einen Schwerpunkt auf eine Reihe datenschutzrechtlicher Probleme, die sich im Rahmen der Auskunftsobliegenheit über Kfz-Daten ergeben können, z.B. den Personenbezug der Kfz-Daten, die Frage nach der datenschutzrechtlichen Erlaubnisvorschrift oder Besonderheiten der datenschutzrechtlichen Einwilligung.
Das Werk richtet sich an Praktiker aus der Versicherungsbranche, sowie Fachanwälte und Wissenschaftler mit Tätigkeitsschwerpunkten im Versicherungs-, Verkehrs- und Datenschutzrecht.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Industrieversicherung ist im Wandel. Nachfrageseitig entstehen neue Risiken in Form von Emerging Risks, gleichzeitig eröffnen sich den Unternehmen neue Perspektiven auf vorhandene Risiken. Angebotsseitig versuchen global agierende Industrieversicherer dem Wettbewerbsdruck im traditionellen Geschäft auszuweichen und ihre Profitabilität durch Innovation zu erhöhen.
In einer grundlagentheoretischen Erörterung wird ein Modell von Innovation in der Industrieversicherung entwickelt. Dabei werden Innovationsanstrengungen nicht nur angebotsseitig betrachtet. Das erarbeitete Modell beschreibt die Determinanten der Nachfrage, die jenen Wertbeitrag beeinflussen. Darauf aufbauend werden die Implikationen für die Produktgestaltung und die Preisfindung systematisiert. Die Ergebnisse dieser Arbeit betreffen auch Versicherung nachfragende Unternehmen, weil sie zeigen, wie innovative Industrieversicherung unter Berücksichtigung der Risiko- und Kapitalstruktur optimal eingesetzt werden kann.
Das Buch richtet sich sowohl an das wissenschaftliche Publikum als auch an Entscheidungsträger in der Praxis. Risikomanager von Unternehmen erfahren, wie innovative Industrieversicherung im Vergleich zu Entscheidungsalternativen bewertet werden kann. Industrieversicherungsmanagern in der Produktentwicklung hingegen bietet dieses Buch eine fundierte Orientierung, welche Faktoren die Erfolgswahrscheinlichkeit von Innovation erhöhen.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die Überwachung von Telefon, Internet und E-Mail ist für Arbeitgeber ein effektives Mittel, um gegen Kriminalität im Betrieb vorzugehen. Doch wie weit darf er dabei gehen? Diese Arbeit überprüft die Gesetzeslage zur Kontrolle der Kommunikationsmedien durch den privaten Arbeitgeber und entwickelt Musterkonzeptionen für angemessene Kontrollmaßnahmen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Ziel der Arbeit ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den grenzübergreifenden Datentransfer vorzustellen. Als Basis dafür werden die Rechtsgrundlagen des Datenschutzes beleuchtet. Die Betrachtung erfolgt dabei aus dem Blickwinkel eines beliebigen, weltweit agierenden Unternehmens, das seinen Hauptsitz in Deutschland hat oder rechtlich selbständige Tochterunternehmen in Deutschland betreibt. Es wird geklärt, unter welchen Voraussetzungen dieses Unternehmen Daten aus dem Inland in Drittstaaten übermitteln darf. Seine Handlungsoptionen werden einer kritischen Betrachtung unterzogen, um die Eignung zur Absicherung einer Drittstaatenübermittlung zu bewerten. Schließlich wird untersucht, ob und inwiefern sich ein freiwilliges unternehmerisches Engagement beim Datenschutz lohnt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Legal Tech wird die Arbeit aller Juristinnen und Juristen in den kommenden Jahren weiter verändern. Auf dem Weg zur Digitalisierung der Anwaltsbranche und sonstiger rechtlicher Berufe bringt Legal Tech, verstanden als die Digitalisierung rechtlicher Arbeit, viele rechtliche Herausforderungen mit sich. Während des Veränderungsprozesses sind zahlreiche Implikationen zu berücksichtigen: Vom Standesrecht über Datenschutz oder den Schutz von geistigem Eigentum bis hin zum Verbraucherrecht, vielerorts ist Legal Tech rechtlich geregelt. Es gilt außerdem, besondere gesetzliche Vorschrift en bei der Entwicklung, Implementierung und Verwendung von technischen Lösungen in der Rechtsberatung und Rechtsanwendung zu beachten.
Die vorliegende Legal Tech Rechtsgrundlagen-Sammlung dient all jenen als Orientierung, die sich in der beruflichen Praxis oder im Studium mit Legal Tech auseinandersetzen möchten. Sie bietet Rechtsanwaltskanzleien, Legal Tech-Startups, der Wissenschaft und der öffentlichen Hand eine rechtliche Verortung der wichtigsten Themenfelder, die bei innovativen juristischen IT-Projekten von Interesse sind.
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In diese vier zentralen Bereiche wird jeweils mit einer kurzen Übersicht einschließlich der relevanten Fragestellungen eingeführt. Zugleich ist es ein Nachschlagewerk für Einsteiger in die Materie und für Studierende der Rechtswissenschaften, die Legal Tech für sich zu entdecken beginnen.
Aktualisiert: 2020-03-03
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Der Arbeitnehmerdatenschutz entwickelt sich in den Unternehmen, befeuert durch die rasante technische Entwicklung und prominenter Datenschutzskandale, in den letzten Jahren zu einem Dauerthema. Mit Geltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat das Thema nochmals zusätzlich an Brisanz und Aktualität gewonnen. Dabei liegt der Fokus der Diskussion in Wissenschaft und Rechtsprechung bisher jedoch fast ausschließlich auf dem Arbeitgeber als Verantwortlicher für die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten. Die Rolle des Betriebsrates als Datenverarbeiter im Betrieb und damit die Frage nach dem Datenschutz im Betriebsratsbüro führte in der juristischen Auseinandersetzung dagegen ein Schattendasein. Dies wird jedoch weder der Tatsache gerecht, dass der Betriebsrat im Grunde über denselben Datenbestand verfügt wie der Arbeitgeber und im Übrigen keine Veranlassung für die Annahme besteht, dass der Betriebsrat nicht dem Geltungsbereich von BDSG und DSGVO unterliegt. Gleichzeitig offenbart sich in der Datenverarbeitung des Betriebsrats auch ein Grundkonflikt zwischen kollektiver Interessenswahrnehmung zum Schutze der Arbeitnehmer, wie es das Betriebsverfassungsrecht verfolgt, und dem Ziel der Gewährleistung wehrhafter individueller Selbstbestimmung in Bezug auf die persönlichen Daten, das dem Datenschutzrecht zugrunde liegt. An dieser Stelle setzt die Studie an. Zunächst wird umfassend auf das systematische Verhältnis von BDSG und BetrVG, insbesondere im Hinblick auf die datenschutzrechtliche Rolle des Betriebsrats und den Vorrang betriebsverfassungrechtlicher Normen, eingegangen. Hierauf aufbauend wird anhand konkreter Datenverarbeitungsvorgänge geprüft, in welchem Umfang und in welcher Weise der Betriebsrat zur Erhebung, Speicherung, Weitergabe und Nutzung personenbezogener Arbeitnehmerdaten berechtigt ist. Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung ist die Frage nach den Auswirkungen datenschutzrechtlicher Vorgaben im Hinblick auf die tägliche Betriebsratsarbeit. Dies betrifft sowohl technische und organisatorische Datenschutzmaßnahmen im Betriebsratsbüro als auch die Wahrnehmung der Betroffenenrechte der Arbeitnehmer (bspw. Auskunft, Löschung) gegenüber dem Betriebsrat. Abschließend wird auf die Überwachung des Betriebsrats bei der Datenverarbeitung sowie die Folgen eines Datenmissbrauchs eingegangen. Auch wenn diese Untersuchung die Fragestellungen im Schwerpunkt auf Grundlage des bis zum 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzrecht behandelt, bleibt die DSGVO sowie die Neufassung des BDSG nicht außen vor. Vielmehr wird in den einzelnen Kapiteln jeweils auf die Implikationen der neuen Rechtslage eingegangen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Bei Betrieb eines modernen Kfz werden laufend eine Vielzahl von Daten generiert. Die Daten können z. B. genutzt werden um im Versicherungsfall das Unfallgeschehen besser aufzuklären, aber auch zur Bestimmung einer individuellen Versicherungsprämie.
Die Studie befasst sich mit der Frage, ob ein Kfz-Haftpflichtversicherer im Versicherungsfall gegebenenfalls existente Kfz-Daten vom Versicherungsnehmer herausverlangen kann. Dies wird einerseits am Beispiel eines eingebauten Unfalldatenspeichers, andererseits anhand von Daten eines Telematik-Tarifs dargestellt. Dabei stehen sich die grundsätzlich weitgehende Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit und das Recht des Versicherungsnehmers auf informationelle Selbstbestimmung in Form des Datenschutzes in einem Spannungsverhältnis gegenüber. Die Arbeit zeigt auf, welche Interessen von Versicherer und Versicherungsnehmer hierbei tangiert sein können und wie diese in einen gerechten Ausgleich gebracht werden können. Weiterhin legt die Arbeit einen Schwerpunkt auf eine Reihe datenschutzrechtlicher Probleme, die sich im Rahmen der Auskunftsobliegenheit über Kfz-Daten ergeben können, z.B. den Personenbezug der Kfz-Daten, die Frage nach der datenschutzrechtlichen Erlaubnisvorschrift oder Besonderheiten der datenschutzrechtlichen Einwilligung.
Das Werk richtet sich an Praktiker aus der Versicherungsbranche, sowie Fachanwälte und Wissenschaftler mit Tätigkeitsschwerpunkten im Versicherungs-, Verkehrs- und Datenschutzrecht.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die Überwachung von Telefon, Internet und E-Mail ist für Arbeitgeber ein effektives Mittel, um gegen Kriminalität im Betrieb vorzugehen. Doch wie weit darf er dabei gehen? Diese Arbeit überprüft die Gesetzeslage zur Kontrolle der Kommunikationsmedien durch den privaten Arbeitgeber und entwickelt Musterkonzeptionen für angemessene Kontrollmaßnahmen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Industrieversicherung ist im Wandel. Nachfrageseitig entstehen neue Risiken in Form von Emerging Risks, gleichzeitig eröffnen sich den Unternehmen neue Perspektiven auf vorhandene Risiken. Angebotsseitig versuchen global agierende Industrieversicherer dem Wettbewerbsdruck im traditionellen Geschäft auszuweichen und ihre Profitabilität durch Innovation zu erhöhen.
In einer grundlagentheoretischen Erörterung wird ein Modell von Innovation in der Industrieversicherung entwickelt. Dabei werden Innovationsanstrengungen nicht nur angebotsseitig betrachtet. Das erarbeitete Modell beschreibt die Determinanten der Nachfrage, die jenen Wertbeitrag beeinflussen. Darauf aufbauend werden die Implikationen für die Produktgestaltung und die Preisfindung systematisiert. Die Ergebnisse dieser Arbeit betreffen auch Versicherung nachfragende Unternehmen, weil sie zeigen, wie innovative Industrieversicherung unter Berücksichtigung der Risiko- und Kapitalstruktur optimal eingesetzt werden kann.
Das Buch richtet sich sowohl an das wissenschaftliche Publikum als auch an Entscheidungsträger in der Praxis. Risikomanager von Unternehmen erfahren, wie innovative Industrieversicherung im Vergleich zu Entscheidungsalternativen bewertet werden kann. Industrieversicherungsmanagern in der Produktentwicklung hingegen bietet dieses Buch eine fundierte Orientierung, welche Faktoren die Erfolgswahrscheinlichkeit von Innovation erhöhen.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Ziel der Arbeit ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den grenzübergreifenden Datentransfer vorzustellen. Als Basis dafür werden die Rechtsgrundlagen des Datenschutzes beleuchtet. Die Betrachtung erfolgt dabei aus dem Blickwinkel eines beliebigen, weltweit agierenden Unternehmens, das seinen Hauptsitz in Deutschland hat oder rechtlich selbständige Tochterunternehmen in Deutschland betreibt. Es wird geklärt, unter welchen Voraussetzungen dieses Unternehmen Daten aus dem Inland in Drittstaaten übermitteln darf. Seine Handlungsoptionen werden einer kritischen Betrachtung unterzogen, um die Eignung zur Absicherung einer Drittstaatenübermittlung zu bewerten. Schließlich wird untersucht, ob und inwiefern sich ein freiwilliges unternehmerisches Engagement beim Datenschutz lohnt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Im Arbeits- und Wohnraummietrecht ist eine Einschränkung der Anfechtbarkeit nach § 123 I Alt. 1 BGB unter den Stichworten der «Grenzen des Fragerechts» und des «Rechts zur Lüge» bei «unzulässigen» Arbeitgeber- bzw. Vermieterfragen anerkannt. Demgegenüber wird dem Kriterium der «Zulässigkeit» einer vorvertraglichen Befragung außerhalb des Arbeits- und Wohnraummietrechts keine Bedeutung beigemessen, obwohl auch z.B. Versicherer umfassende vorvertragliche Befragungen vornehmen. Diese Beschränkung der Inhaltskontrolle vorvertraglicher Fragen auf die Spezialbereiche des Arbeits- und Wohnraummietrechts ist verfehlt. Die Unzulässigkeit einer vorvertraglichen Befragung und die entsprechende Begrenzung der Anfechtbarkeit kann sich auch aus allgemeinen Grundsätzen ergeben, namentlich bei Diskriminierungsverboten, bei allgemeinen vorvertraglichen Fragenkatalogen und bei Schwächelagen im Sinne des § 138 II BGB.
Aktualisiert: 2019-12-19
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