EDV-Zugriff des Finanzamtes auf Firmendaten
Arten des Datenzugriffs
Sonderfragen zum digitalen Datenzugriff
Sanktionen bei Verstößen
Kassen-, Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Nachschau
EDV-technische Aspekte der Archivierung und Wiederlesbarmachung
Prüfungshinweise bei Betriebsprüfungen
Verwendung und Kosten einer Implementierung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
Kassensicherungsverordnung
Mit den neuen Änderungen der GoBD und der Abgabenordnung
Seit 2002 hat die Finanzverwaltung und damit i.d.R. der Betriebsprüfer das Recht, auf die „steuerlich relevanten“ EDV-Daten der Unternehmen zuzugreifen.
Daraus ergeben sich insbesondere im Zuge neuer Technologien und wesentlich geänderter gesetzlicher Vorschriften immer wieder zahlreiche Fragen, denen im vorliegenden Buch u.a. nachgegangen wird:
- Auf welche Daten darf der Prüfer zugreifen?
- Was bedeutet „steuerlich relevante“ Daten konkret?
- Welche Prüfungshinweise gelten bei Betriebsprüfungen?
- Hat der Prüfer auch Zugriff auf Office-Dateien, E-Mail-Verkehr u.a.m.?
- In welcher Form darf der Prüfer auf die Daten zugreifen, unmittelbar
oder durch Herausgabe von Datenträgern?
- Welche Aufbewahrungsfristen müssen beachtet werden?
- In welchen Dateiformaten dürfen die Daten archiviert werden?
- Wer trägt die Kosten einer zusätzlichen Archivierung, Datenkonvertierung usw.?
- Welche organisatorischen Aspekte sollte man bezüglich eines Datensicherungskonzeptes beachten?
- Was muss man zur Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen wissen?
- Welche Bestimmungen sind hinsichtlich der Verwendung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu beachten?
- Kann für die Kosten der EDV-Anpassung eine Rückstellung gebildet werden?
- Was regelt die Kassensicherungsverordnung?
- Was ist Kassen-Taxonomie und welche Mitteilungspflicht besteht in diesem Zusammenhang?
- Welche Sanktionen drohen, wenn man die Vorschriften zum Datenzugriff nicht (vollständig) beachtet?
- Wie sind die Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu behandeln?
Die 2. Auflage wurde durchgehend überarbeitet und aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-06-10
> findR *
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Kassensicherungsverordnung
Mit den neuen Änderungen der GoBD und der Abgabenordnung
Seit 2002 hat die Finanzverwaltung und damit i.d.R. der Betriebsprüfer das Recht, auf die „steuerlich relevanten“ EDV-Daten der Unternehmen zuzugreifen.
Daraus ergeben sich insbesondere im Zuge neuer Technologien und wesentlich geänderter gesetzlicher Vorschriften immer wieder zahlreiche Fragen, denen im vorliegenden Buch u.a. nachgegangen wird:
- Auf welche Daten darf der Prüfer zugreifen?
- Was bedeutet „steuerlich relevante“ Daten konkret?
- Welche Prüfungshinweise gelten bei Betriebsprüfungen?
- Hat der Prüfer auch Zugriff auf Office-Dateien, E-Mail-Verkehr u.a.m.?
- In welcher Form darf der Prüfer auf die Daten zugreifen, unmittelbar
oder durch Herausgabe von Datenträgern?
- Welche Aufbewahrungsfristen müssen beachtet werden?
- In welchen Dateiformaten dürfen die Daten archiviert werden?
- Wer trägt die Kosten einer zusätzlichen Archivierung, Datenkonvertierung usw.?
- Welche organisatorischen Aspekte sollte man bezüglich eines Datensicherungskonzeptes beachten?
- Was muss man zur Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen wissen?
- Welche Bestimmungen sind hinsichtlich der Verwendung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu beachten?
- Kann für die Kosten der EDV-Anpassung eine Rückstellung gebildet werden?
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Seit 2002 hat die Finanzverwaltung und damit i.d.R. der Betriebsprüfer das Recht, auf die „steuerlich relevanten“ EDV-Daten der Unternehmen zuzugreifen.
Daraus ergeben sich insbesondere im Zuge neuer Technologien und wesentlich geänderter gesetzlicher Vorschriften immer wieder zahlreiche Fragen, denen im vorliegenden Buch u.a. nachgegangen wird:
- Auf welche Daten darf der Prüfer zugreifen?
- Was bedeutet „steuerlich relevante“ Daten konkret?
- Welche Prüfungshinweise gelten bei Betriebsprüfungen?
- Hat der Prüfer auch Zugriff auf Office-Dateien, E-Mail-Verkehr u.a.m.?
- In welcher Form darf der Prüfer auf die Daten zugreifen, unmittelbar
oder durch Herausgabe von Datenträgern?
- Welche Aufbewahrungsfristen müssen beachtet werden?
- In welchen Dateiformaten dürfen die Daten archiviert werden?
- Wer trägt die Kosten einer zusätzlichen Archivierung, Datenkonvertierung usw.?
- Welche organisatorischen Aspekte sollte man bezüglich eines Datensicherungskonzeptes beachten?
- Was muss man zur Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen wissen?
- Welche Bestimmungen sind hinsichtlich der Verwendung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu beachten?
- Kann für die Kosten der EDV-Anpassung eine Rückstellung gebildet werden?
- Was regelt die Kassensicherungsverordnung?
- Was ist Kassen-Taxonomie und welche Mitteilungspflicht besteht in diesem Zusammenhang?
- Welche Sanktionen drohen, wenn man die Vorschriften zum Datenzugriff nicht (vollständig) beachtet?
- Wie sind die Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu behandeln?
Die 2. Auflage wurde durchgehend überarbeitet und aktualisiert.
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Sanktionen bei Verstößen
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Verwendung und Kosten einer Implementierung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
Kassensicherungsverordnung
Mit den neuen Änderungen der GoBD und der Abgabenordnung
Seit 2002 hat die Finanzverwaltung und damit i.d.R. der Betriebsprüfer das Recht, auf die „steuerlich relevanten“ EDV-Daten der Unternehmen zuzugreifen.
Daraus ergeben sich insbesondere im Zuge neuer Technologien und wesentlich geänderter gesetzlicher Vorschriften immer wieder zahlreiche Fragen, denen im vorliegenden Buch u.a. nachgegangen wird:
- Auf welche Daten darf der Prüfer zugreifen?
- Was bedeutet „steuerlich relevante“ Daten konkret?
- Welche Prüfungshinweise gelten bei Betriebsprüfungen?
- Hat der Prüfer auch Zugriff auf Office-Dateien, E-Mail-Verkehr u.a.m.?
- In welcher Form darf der Prüfer auf die Daten zugreifen, unmittelbar
oder durch Herausgabe von Datenträgern?
- Welche Aufbewahrungsfristen müssen beachtet werden?
- In welchen Dateiformaten dürfen die Daten archiviert werden?
- Wer trägt die Kosten einer zusätzlichen Archivierung, Datenkonvertierung usw.?
- Welche organisatorischen Aspekte sollte man bezüglich eines Datensicherungskonzeptes beachten?
- Was muss man zur Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen wissen?
- Welche Bestimmungen sind hinsichtlich der Verwendung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu beachten?
- Kann für die Kosten der EDV-Anpassung eine Rückstellung gebildet werden?
- Was regelt die Kassensicherungsverordnung?
- Was ist Kassen-Taxonomie und welche Mitteilungspflicht besteht in diesem Zusammenhang?
- Welche Sanktionen drohen, wenn man die Vorschriften zum Datenzugriff nicht (vollständig) beachtet?
- Wie sind die Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu behandeln?
Die 2. Auflage wurde durchgehend überarbeitet und aktualisiert.
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Prüfungshinweise bei Betriebsprüfungen
Verwendung und Kosten einer Implementierung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
Kassensicherungsverordnung
Mit den neuen Änderungen der GoBD und der Abgabenordnung
Seit 2002 hat die Finanzverwaltung und damit i.d.R. der Betriebsprüfer das Recht, auf die „steuerlich relevanten“ EDV-Daten der Unternehmen zuzugreifen.
Daraus ergeben sich insbesondere im Zuge neuer Technologien und wesentlich geänderter gesetzlicher Vorschriften immer wieder zahlreiche Fragen, denen im vorliegenden Buch u.a. nachgegangen wird:
- Auf welche Daten darf der Prüfer zugreifen?
- Was bedeutet „steuerlich relevante“ Daten konkret?
- Welche Prüfungshinweise gelten bei Betriebsprüfungen?
- Hat der Prüfer auch Zugriff auf Office-Dateien, E-Mail-Verkehr u.a.m.?
- In welcher Form darf der Prüfer auf die Daten zugreifen, unmittelbar
oder durch Herausgabe von Datenträgern?
- Welche Aufbewahrungsfristen müssen beachtet werden?
- In welchen Dateiformaten dürfen die Daten archiviert werden?
- Wer trägt die Kosten einer zusätzlichen Archivierung, Datenkonvertierung usw.?
- Welche organisatorischen Aspekte sollte man bezüglich eines Datensicherungskonzeptes beachten?
- Was muss man zur Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen wissen?
- Welche Bestimmungen sind hinsichtlich der Verwendung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu beachten?
- Kann für die Kosten der EDV-Anpassung eine Rückstellung gebildet werden?
- Was regelt die Kassensicherungsverordnung?
- Was ist Kassen-Taxonomie und welche Mitteilungspflicht besteht in diesem Zusammenhang?
- Welche Sanktionen drohen, wenn man die Vorschriften zum Datenzugriff nicht (vollständig) beachtet?
- Wie sind die Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu behandeln?
Die 2. Auflage wurde durchgehend überarbeitet und aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-04-10
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Arten des Datenzugriffs
Sonderfragen zum digitalen Datenzugriff
Sanktionen bei Verstößen
Kassen-, Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Nachschau
EDV-technische Aspekte der Archivierung und Wiederlesbarmachung
Prüfungshinweise bei Betriebsprüfungen
Verwendung und Kosten einer Implementierung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
Kassensicherungsverordnung
Mit den neuen Änderungen der GoBD und der Abgabenordnung
Seit 2002 hat die Finanzverwaltung und damit i.d.R. der Betriebsprüfer das Recht, auf die „steuerlich relevanten“ EDV-Daten der Unternehmen zuzugreifen.
Daraus ergeben sich insbesondere im Zuge neuer Technologien und wesentlich geänderter gesetzlicher Vorschriften immer wieder zahlreiche Fragen, denen im vorliegenden Buch u.a. nachgegangen wird:
- Auf welche Daten darf der Prüfer zugreifen?
- Was bedeutet „steuerlich relevante“ Daten konkret?
- Welche Prüfungshinweise gelten bei Betriebsprüfungen?
- Hat der Prüfer auch Zugriff auf Office-Dateien, E-Mail-Verkehr u.a.m.?
- In welcher Form darf der Prüfer auf die Daten zugreifen, unmittelbar
oder durch Herausgabe von Datenträgern?
- Welche Aufbewahrungsfristen müssen beachtet werden?
- In welchen Dateiformaten dürfen die Daten archiviert werden?
- Wer trägt die Kosten einer zusätzlichen Archivierung, Datenkonvertierung usw.?
- Welche organisatorischen Aspekte sollte man bezüglich eines Datensicherungskonzeptes beachten?
- Was muss man zur Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen wissen?
- Welche Bestimmungen sind hinsichtlich der Verwendung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu beachten?
- Kann für die Kosten der EDV-Anpassung eine Rückstellung gebildet werden?
- Was regelt die Kassensicherungsverordnung?
- Was ist Kassen-Taxonomie und welche Mitteilungspflicht besteht in diesem Zusammenhang?
- Welche Sanktionen drohen, wenn man die Vorschriften zum Datenzugriff nicht (vollständig) beachtet?
- Wie sind die Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu behandeln?
Die 2. Auflage wurde durchgehend überarbeitet und aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-04-10
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Mit den Änderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
EDV-Zugriff des Finanzamtes auf Firmendaten
Arten des Datenzugriffs
Sonderfragen zum digitalen Datenzugriff
Sanktionen bei Verstößen
Kassen- und Umsatzsteuer-Nachschau
EDV-technische Aspekte der Archivierung und Wiederlesbarmachung
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Seit 2002 hat die Finanzverwaltung und damit i.d.R. der Betriebsprüferdas Recht, auf die „steuerlich relevanten“ EDV-Daten der Unternehmen
zuzugreifen. Daraus ergeben sich zahlreiche Fragen, denen im vorliegenden
Buch u.a. nachgegangen wird:
- Auf welche Daten darf der Prüfer zugreifen?
- Was bedeutet „steuerlich relevante“ Daten konkret?
- Hat der Prüfer auch Zugriff auf Office-Dateien, E-Mail-Verkehr u.a.m.?
- In welcher Form darf der Prüfer auf die Daten zugreifen, unmittelbar oder durch Herausgabe von Datenträgern?
- Welche Aufbewahrungsfristen müssen beachtet werden?
- In welchen Dateiformaten dürfen die Daten archiviert werden?
- Wer trägt die Kosten einer zusätzlichen Archivierung, Datenkonvertierung usw.?
- Welche organisatorischen Aspekte sollte man bezüglich eines Datensicherungskonzeptes beachten?
- Was regelt das neue Kassengesetz?
- Welche Sanktionen drohen, wenn man die Vorschriften zum Datenzugriff nicht (vollständig) beachtet?
Aktualisiert: 2023-01-10
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Mit den Änderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
EDV-Zugriff des Finanzamtes auf Firmendaten
Arten des Datenzugriffs
Sonderfragen zum digitalen Datenzugriff
Sanktionen bei Verstößen
Kassen- und Umsatzsteuer-Nachschau
EDV-technische Aspekte der Archivierung und Wiederlesbarmachung
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Seit 2002 hat die Finanzverwaltung und damit i.d.R. der Betriebsprüfer das Recht, auf die „steuerlich relevanten“ EDV-Daten der Unternehmen zuzugreifen. Daraus ergeben sich zahlreiche Fragen, denen im vorliegenden Buch u.a. nachgegangen wird:
- Auf welche Daten darf der Prüfer zugreifen?
- Was bedeutet „steuerlich relevante“ Daten konkret?
- Hat der Prüfer auch Zugriff auf Office-Dateien, E-Mail-Verkehr u.a.m.?
- In welcher Form darf der Prüfer auf die Daten zugreifen, unmittelbar oder durch Herausgabe von Datenträgern?
- Welche Aufbewahrungsfristen müssen beachtet werden?
- In welchen Dateiformaten dürfen die Daten archiviert werden?
- Wer trägt die Kosten einer zusätzlichen Archivierung, Datenkonvertierung usw.?
- Welche organisatorischen Aspekte sollte man bezüglich eines Datensicherungskonzeptes beachten?
- Was regelt das neue Kassengesetz?
- Welche Sanktionen drohen, wenn man die Vorschriften zum Datenzugriff nicht (vollständig) beachtet?
Aktualisiert: 2023-02-07
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Schwerpunkt jeder Betriebsprüfung ist vor allem in Unternehmen, die überwiegend Barumsätze tätigen die Prüfung der Kassenführung.
Kassenaufzeichnungen müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar vorgenommen werden.
Kassenaufzeichnungen, die nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen, sind ein Risikopotential, das oft nicht erkannt oder unterschätzt wird.
So führen mehr als 90 % der Prüfungen in bargeldintensiven Unternehmen zu empfindlichen, mitunter existenzbedrohenden Steuernachzahlungen für mehrere Jahre, sei es auf Grund stiefmütterlicher Behandlung der Kassenaufzeichnungen oder unzureichender Kenntnisse über geltendes Recht.
Aus diesem Grund ist es wichtig, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu kennen und rechtssicher anzuwenden. Daneben gelten seitdem 01.01.2017 neue Anforderungen an Kassensysteme. Die bisher gewährten Erleichterungen des BMF-Schreibens vom 09.01.1996 sind zum 31.12.2016 ausgelaufen, d. h. seit dem 01.01.2017 muss sichergestellt sein, dass alle Kassendaten (Einzelaufzeichnungen) während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind und unverzüglich lesbar gemacht werden können.
Zusätzlich gilt seit dem 29.12.2016 das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Anwendungserlasse zu § 146 AO und § 146b AO vom Mai und Juni 2018 konkretisieren die Vorgaben für die Umsetzung in der Praxis. Die mit dem Gesetz verbundenen Änderungen der Abgabenordung gelten seit 01.01.2018 bzw. zum 01.01.2020. Ab 01.01.2020 sollen elektronische Aufzeichnungssysteme wirksamer vor manipulierenden Eingriffen geschützt werden, d. h. es ist ein verpflichtender Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, bestehend aus einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle (§ 146a Abs. 1 AO) gesetzlich geregelt. Derzeit gibt es noch keine elektronischen Aufzeichnungssysteme, die den ab 01.01.2020 geltenden Standards entsprechen.
Das Fachbuch zeigt anhand zahlreicher Beispiele und Checklisten, wie die Kasse richtig geführt wird. Infos zu DATEV-Software, wie z. B. DATEV Datenprüfung comfort und DATEV Kassenbuch online sowie DATEV Kassenarchiv online runden die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2022-04-12
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Schwerpunkt jeder Betriebsprüfung ist – vor allem in Unternehmen, die überwiegend Barumsätze tätigen – die Prüfung der Kassenführung.
Kassenaufzeichnungen müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und Unveränderbar vorgenommen werden.
90 % der Prüfungen in bargeldintensiven Unternehmen führen zu empfindlichen, mitunter existenzbedrohenden Steuernachzahlungen für mehrere Jahre, sei es auf Grund stiefmütterlicher Behandlung der Kassenaufzeichnungen oder unzureichender Kenntnisse über geltendes Recht.
Seit dem 01.01.2017 gelten neue Anforderungen an Kassensysteme. So muss sichergestellt sein, dass alle „Kassendaten (Einzelaufzeichnungen)“ während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind und unverzüglich lesbar gemacht werden können.
Daneben gilt seit dem 29.12.2016 das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Die damit verbundenen Änderungen der Abgabenordung gelten teils sofort, teils erst zum 01.01.2018 (Kassen-Nachschau) bzw. zum 01.01.2020.
Alles zu den Neuerungen (inklusive der aktuellsten BMF-Schreiben vom Mai und Juni 2018) mit zahlreichen Beispielen und Checklisten lesen Sie im Fachbuch. Weiterführende Detailinformationen können Sie im Lexikon nachschlagen.
Das Lexikon beinhaltet stichwortartig alle wichtigen Begriffe aus der Welt der Kassenführung. Über 300 alphabetisch sortierte Suchbegriffe von A wie Aufzeichnung bis Z wie Zertifizierung bieten auf jede Frage eine zügige Antwort.
Das Lexikon gibt es in der Form erstmalig auf dem Markt und ist eine optimale Ergänzung. Somit sparen Sie sich zeitraubendes Suchen nach verlässlichen Informationen, da Sie alle wichtigen Informationen gebündelt vorliegen haben.
Mit Fachbuch und Lexikon können Sie der nächsten Betriebsprüfung gelassener entgegensehen.
Aktualisiert: 2021-04-15
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Schwerpunkt jeder Betriebsprüfung ist vor allem in Unternehmen, die überwiegend Barumsätze tätigen die Prüfung der Kassenführung.
Kassenaufzeichnungen müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar vorgenommen werden.
Kassenaufzeichnungen, die nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen, sind ein Risikopotential, das oft nicht erkannt oder unterschätzt wird.
So führen mehr als 90 % der Prüfungen in bargeldintensiven Unternehmen zu empfindlichen, mitunter existenzbedrohenden Steuernachzahlungen für mehrere Jahre, sei es auf Grund stiefmütterlicher Behandlung der Kassenaufzeichnungen oder unzureichender Kenntnisse über geltendes Recht.
Aus diesem Grund ist es wichtig, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu kennen und rechtssicher anzuwenden. Daneben gelten seitdem 01.01.2017 neue Anforderungen an Kassensysteme. Die bisher gewährten Erleichterungen des BMF-Schreibens vom 09.01.1996 sind zum 31.12.2016 ausgelaufen, d. h. seit dem 01.01.2017 muss sichergestellt sein, dass alle Kassendaten (Einzelaufzeichnungen) während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind und unverzüglich lesbar gemacht werden können.
Zusätzlich gilt seit dem 29.12.2016 das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Anwendungserlasse zu § 146 AO und § 146b AO vom Mai und Juni 2018 konkretisieren die Vorgaben für die Umsetzung in der Praxis. Die mit dem Gesetz verbundenen Änderungen der Abgabenordung gelten seit 01.01.2018 bzw. zum 01.01.2020. Ab 01.01.2020 sollen elektronische Aufzeichnungssysteme wirksamer vor manipulierenden Eingriffen geschützt werden, d. h. es ist ein verpflichtender Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, bestehend aus einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle (§ 146a Abs. 1 AO) gesetzlich geregelt. Derzeit gibt es noch keine elektronischen Aufzeichnungssysteme, die den ab 01.01.2020 geltenden Standards entsprechen.
Das Fachbuch zeigt anhand zahlreicher Beispiele und Checklisten, wie die Kasse richtig geführt wird. Infos zu DATEV-Software, wie z. B. DATEV Datenprüfung comfort und DATEV Kassenbuch online sowie DATEV Kassenarchiv online runden die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2022-04-12
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