Der Inhalt:
Ein leicht lesbarer Überblick über die für das Examen erforderlichen Grundzüge des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts. Nach einer Einführung und einer Darstellung des Allgemeinen Teils des IPR widmen sich weitere Teile des Skriptes dem Besonderen Teil des IPR (u.a. Internationales Vertragsrecht, außervertragliche Schuldverhältnisse, Familien- und Erbrecht, Personen- und Gesellschaftsrecht) sowie dem Internationalen Zivilverfahrensrecht. Das Skript konzentriert sich dabei auf besonders prüfungsrelevante Streitstände und legt den Akzent auf die Vermittlung von Strukturwissen.
Die Konzeption:
Die Skripten „JURIQ-Erfolgstraining“ sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes „Trainingspaket“ zur Prüfungsvorbereitung:
Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als „Lernanker“ und erleichtern den Lernprozess; Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.
Aktualisiert: 2023-02-08
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Der Inhalt:
Ein leicht lesbarer Überblick über die für das Examen erforderlichen Grundzüge des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts. Nach einer Einführung und einer Darstellung des Allgemeinen Teils des IPR widmen sich weitere Teile des Skriptes dem Besonderen Teil des IPR (u.a. Internationales Vertragsrecht, außervertragliche Schuldverhältnisse, Familien- und Erbrecht, Personen- und Gesellschaftsrecht) sowie dem Internationalen Zivilverfahrensrecht. Das Skript konzentriert sich dabei auf besonders prüfungsrelevante Streitstände und legt den Akzent auf die Vermittlung von Strukturwissen.
Die Konzeption:
Die Skripten „JURIQ-Erfolgstraining“ sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes „Trainingspaket“ zur Prüfungsvorbereitung:
Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als „Lernanker“ und erleichtern den Lernprozess; Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.
Aktualisiert: 2019-02-27
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Das auf die Regelung der elterlichen Sorge anzuwendende Recht ist bislang auf internationaler Ebene nicht einheitlich geregelt. Die EheVO II, ein bis dato in Bezug auf die Regelung der elterlichen Sorge ausschließlich verfahrensrechtliches Regelungswerk, geht den Haager Übereinkommen in diesem Bereich, dem MSA und dem KSÜ, grundsätzlich vor. Damit werden die Übereinkommen, welche Kollisionsvorschriften enthalten, verdrängt. Entscheidend ist die Frage, ob das MSA bzw. das KSÜ neben der EheVO II anzuwenden sind. Diese Studie soll Klarheit in diesem "Verwirrspiel" der verschiedenen Regelungswerke schaffen. Der Vorrang der EheVO II gegenüber dem MSA und dem KSÜ begründet sich im Wesentlichen aus dem explizit in der Verordnung normierten Anwendungsvorrang. Der Vorrang kann sich aber nur auf Rechtsgebiete beziehen, die auch von der EheVO II umfasst sind. Damit sind Kollisionsvorschriften auf dem Gebiet der elterlichen Sorge bereits von dem Vorrang der EheVO II ausgenommen. Hieraus lässt sich aber nicht ohne weiteres die Anwendung des MSA und des KSÜ für die Bestimmung des auf die Regelung der elterlichen Sorge anzuwendenden Rechts schließen. Schließlich sind beide Übereinkommen in sich geschlossene Normensysteme, bei denen die Anwendbarkeit der einzelnen Normen auf eine ausschließliche Anwendung dieses Übereinkommens konzipiert ist. Dieses Konzept könnte durch die Vermischung beider Regelungswerke - die EheVO II für die Zuständigkeitsbestimmung, das MSA bzw. KSÜ für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts - empfindlich gestört werden. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass eine Anwendung der Kollisionsnormen des MSA bei gleichzeitiger Bestimmung des zuständigen Gerichts nach der EheVO II grundsätzlich abzulehnen ist. Aufgrund der Unterschiede der beiden Regelungswerke ist eine solche kumulative Anwendbarkeit nur soweit möglich, als die Zuständigkeitsbestimmungen beider Werke übereinstimmen. Ansonsten ist ein Rückgriff auf die nationalen Kollisionsvorschriften zwingend. Anders beim KSÜ. Dies ist der EheVO II weitaus ähnlicher ist und sieht kollisionsrechtliche Ausnahmevorschriften vor, die untragbare Ergebnisse verhindern. Soweit das KSÜ bereits das MSA abgelöst hat, können das Haager Übereinkommen und die EheVO II grundsätzlich nebeneinander angewendet werden. D. h., das zuständige Gericht ist nach der EheVO II zu bestimmen, das auf die Regelung der elterlichen Sorge anzuwendende Recht bestimmt sich nach den Kollisionsvorschriften des KSÜ.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Das internationale Minderjährigenschutzrecht ist in den letzten Jahren immer unübersichtlicher geworden. Das liegt vor allem daran, dass auf diesem Gebiet mittlerweile eine Vielzahl von Rechtsquellen besteht, deren Verhältnis zueinander nicht immer problemlos bestimmt werden kann. Aus deutscher Sicht gelten zur Bestimmung der internationalen Entscheidungszuständigkeit und des anwendbaren Rechts sowie zur Beurteilung der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen auf dem Gebiet des internationalen Minderjährigenschutzes bis heute bedeutende multilaterale Staatsverträge wie das Haager Minderjährigenschutzübereinkommen (MSA), das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ), das Luxemburger Europäische Sorgerechtsübereinkommen (ESÜ) sowie das Haager Adoptionsübereinkommen (AdoptÜ). Mit Wirkung ab 1. Januar 2011 tritt für die Bundesrepublik Deutschland ferner das Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ) in Kraft. Neben den staatsvertraglichen Bestimmungen ist seit dem 1. März 2005 die Europäische Zuständigkeits- und Anerkennungsverordnung in Ehe- und Sorgerechtssachen (EheVO II/Brüssel IIa) zu berücksichtigen, die die Rechtslage nicht unbedingt übersichtlicher machte. Hinzu kommt schließlich das onome deutsche Verfahrens- und Kollisionsrecht in Familiensachen, geregelt im EGBGB und im FamFG, auch wenn es infolge der weitgehenden Überlagerung durch europäische und internationale Vorschriften zunehmend seine Bedeutung einbüßt. Der Umgang mit dieser Fülle von Rechtsquellen auf dem Gebiet des internationalen Minderjährigenschutzrechts, auch als "Quellenpluralismus" bezeichnet, ist Alltag vieler Gerichte und Behörden. Dieses Buch zeigt die Konkurrenzverhältnisse der Rechtsquellen zueinander sowie die Lösung von Konkurrenzproblemen auf und leistet für den Rechtsanwender einen Beitrag dazu, das Geflecht aus europäischen, internationalen und onomen deutschen Vorschriften überschaubar und handhabbar zu machen. Berücksichtigung finden dabei grenzüberschreitende Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, internationale Adoptionen sowie internationale Kindesentführungen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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