Der neue Kommentar ist auch wirklich neu, denn Konzept und Kommentierung sind von vornherein und stringent am JVEG ausgerichtet!
Die synoptischen Gegenüberstellungen des Wortlauts von JVEG/ZuSEG/EhrRiEG vor der Kommentierung jedes (!) Paragrafen des JVEG beziehen die beiden bisherigen Gesetze, die noch einige Zeit neben dem JVEG Bedeutung haben, in die Kommentierung ein.
Die gründliche Kommentierung verarbeitet Rechtsprechung bis Juli 2004, Gesetzgebund bis Ende 2004 und stellt - für einen klassisch-juristischen Kommentar nicht selbstverständlich - vor allem die systematischen Zusammenhänge auch sprachlich für Nichtjuristen verständlich und nachvollziehbar dar.
Abkürzungs- und Literaturverzeichnis, Einführung in das JVEG (Materialien, Zielsetzung, Systematik; S. 23-39), Inhaltsübersichten vor der einzelnen Kommentierung und Stichwortverzeichnis gehören natürlich dazu.
Mehr als ein reiner Kommentar beschreibt, strukturiert und erläutert der "Zimmermann"...
... den Verlust der Vergütungsansprüche als Sachverständiger (Exkurs zu § 8 JVEG; S. 152-192)
... die Haftung als herangezogener Sachverständiger (Anhang 1; S. 343-379)
... Ländervereinbarungen zu gemeinsamen Verwaltungsvorschriften für die Durchführung von Kostengesetzen (Anhang 2; S. 381-391)
... ein einfach durchführbares (Excel) internes System der Kostenerfassung durch Sachverständige für die Abrechnung (Anhang 3; S. 393-411 m. Mustertabellen)
Aktualisiert: 2023-07-01
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Der neue Kommentar ist auch wirklich neu, denn Konzept und Kommentierung sind von vornherein und stringent am JVEG ausgerichtet!
Die synoptischen Gegenüberstellungen des Wortlauts von JVEG/ZuSEG/EhrRiEG vor der Kommentierung jedes (!) Paragrafen des JVEG beziehen die beiden bisherigen Gesetze, die noch einige Zeit neben dem JVEG Bedeutung haben, in die Kommentierung ein.
Die gründliche Kommentierung verarbeitet Rechtsprechung bis Juli 2004, Gesetzgebund bis Ende 2004 und stellt - für einen klassisch-juristischen Kommentar nicht selbstverständlich - vor allem die systematischen Zusammenhänge auch sprachlich für Nichtjuristen verständlich und nachvollziehbar dar.
Abkürzungs- und Literaturverzeichnis, Einführung in das JVEG (Materialien, Zielsetzung, Systematik; S. 23-39), Inhaltsübersichten vor der einzelnen Kommentierung und Stichwortverzeichnis gehören natürlich dazu.
Mehr als ein reiner Kommentar beschreibt, strukturiert und erläutert der "Zimmermann"...
... den Verlust der Vergütungsansprüche als Sachverständiger (Exkurs zu § 8 JVEG; S. 152-192)
... die Haftung als herangezogener Sachverständiger (Anhang 1; S. 343-379)
... Ländervereinbarungen zu gemeinsamen Verwaltungsvorschriften für die Durchführung von Kostengesetzen (Anhang 2; S. 381-391)
... ein einfach durchführbares (Excel) internes System der Kostenerfassung durch Sachverständige für die Abrechnung (Anhang 3; S. 393-411 m. Mustertabellen)
Aktualisiert: 2023-07-01
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Unter den ehrenamtlichen Richtern nehmen die Kaufleute, die als Handelsrichter in den Kammern für Handelssachen mitwirken, eine besondere Stellung ein. In diesen speziellen Spruchkörpern der Landgerichte setzt sich die jahrhundertealte Tradition fort, kaufmännischen Sachverstand und Wirtschaftskompetenz bei Rechtsstreitigkeiten über Handelsgeschäfte auf der Richterbank institutionell zu verankern. Die Zusammenarbeit mit den Berufsrichtern ist als gefestigt anzusehen und aus unserer Rechtskultur nicht mehr wegzudenken.°°Der erste Band der neu begründeten Reihe „PariJus-Schriften zur Praxis des richterlichen Ehrenamtes” stellt ausführlich Auswahl, Ernennung und Rechtsstellung der Handelsrichter sowie ihre Mitwirkung in der mündlichen Verhandlung dar. Die europäische Perspektive ist mit der Kammer für internationale Handelssachen ebenso Thema wie der Vergleich mit den Handelsgerichtsbarkeiten der Nachbarstaaten. Die Aktivitäten der Interessenvertretungen der Handelsrichter in Deutschland und auf europäischer Ebene runden das Thema ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Unter den ehrenamtlichen Richtern nehmen die Kaufleute, die als Handelsrichter in den Kammern für Handelssachen mitwirken, eine besondere Stellung ein. In diesen speziellen Spruchkörpern der Landgerichte setzt sich die jahrhundertealte Tradition fort, kaufmännischen Sachverstand und Wirtschaftskompetenz bei Rechtsstreitigkeiten über Handelsgeschäfte auf der Richterbank institutionell zu verankern. Die Zusammenarbeit mit den Berufsrichtern ist als gefestigt anzusehen und aus unserer Rechtskultur nicht mehr wegzudenken.°°Der erste Band der neu begründeten Reihe „PariJus-Schriften zur Praxis des richterlichen Ehrenamtes” stellt ausführlich Auswahl, Ernennung und Rechtsstellung der Handelsrichter sowie ihre Mitwirkung in der mündlichen Verhandlung dar. Die europäische Perspektive ist mit der Kammer für internationale Handelssachen ebenso Thema wie der Vergleich mit den Handelsgerichtsbarkeiten der Nachbarstaaten. Die Aktivitäten der Interessenvertretungen der Handelsrichter in Deutschland und auf europäischer Ebene runden das Thema ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Unter den ehrenamtlichen Richtern nehmen die Kaufleute, die als Handelsrichter in den Kammern für Handelssachen mitwirken, eine besondere Stellung ein. In diesen speziellen Spruchkörpern der Landgerichte setzt sich die jahrhundertealte Tradition fort, kaufmännischen Sachverstand und Wirtschaftskompetenz bei Rechtsstreitigkeiten über Handelsgeschäfte auf der Richterbank institutionell zu verankern. Die Zusammenarbeit mit den Berufsrichtern ist als gefestigt anzusehen und aus unserer Rechtskultur nicht mehr wegzudenken.°°Der erste Band der neu begründeten Reihe „PariJus-Schriften zur Praxis des richterlichen Ehrenamtes” stellt ausführlich Auswahl, Ernennung und Rechtsstellung der Handelsrichter sowie ihre Mitwirkung in der mündlichen Verhandlung dar. Die europäische Perspektive ist mit der Kammer für internationale Handelssachen ebenso Thema wie der Vergleich mit den Handelsgerichtsbarkeiten der Nachbarstaaten. Die Aktivitäten der Interessenvertretungen der Handelsrichter in Deutschland und auf europäischer Ebene runden das Thema ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Unter den ehrenamtlichen Richtern nehmen die Kaufleute, die als Handelsrichter in den Kammern für Handelssachen mitwirken, eine besondere Stellung ein. In diesen speziellen Spruchkörpern der Landgerichte setzt sich die jahrhundertealte Tradition fort, kaufmännischen Sachverstand und Wirtschaftskompetenz bei Rechtsstreitigkeiten über Handelsgeschäfte auf der Richterbank institutionell zu verankern. Die Zusammenarbeit mit den Berufsrichtern ist als gefestigt anzusehen und aus unserer Rechtskultur nicht mehr wegzudenken.°°Der erste Band der neu begründeten Reihe „PariJus-Schriften zur Praxis des richterlichen Ehrenamtes” stellt ausführlich Auswahl, Ernennung und Rechtsstellung der Handelsrichter sowie ihre Mitwirkung in der mündlichen Verhandlung dar. Die europäische Perspektive ist mit der Kammer für internationale Handelssachen ebenso Thema wie der Vergleich mit den Handelsgerichtsbarkeiten der Nachbarstaaten. Die Aktivitäten der Interessenvertretungen der Handelsrichter in Deutschland und auf europäischer Ebene runden das Thema ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Unter den ehrenamtlichen Richtern nehmen die Kaufleute, die als Handelsrichter in den Kammern für Handelssachen mitwirken, eine besondere Stellung ein. In diesen speziellen Spruchkörpern der Landgerichte setzt sich die jahrhundertealte Tradition fort, kaufmännischen Sachverstand und Wirtschaftskompetenz bei Rechtsstreitigkeiten über Handelsgeschäfte auf der Richterbank institutionell zu verankern. Die Zusammenarbeit mit den Berufsrichtern ist als gefestigt anzusehen und aus unserer Rechtskultur nicht mehr wegzudenken.°°Der erste Band der neu begründeten Reihe „PariJus-Schriften zur Praxis des richterlichen Ehrenamtes” stellt ausführlich Auswahl, Ernennung und Rechtsstellung der Handelsrichter sowie ihre Mitwirkung in der mündlichen Verhandlung dar. Die europäische Perspektive ist mit der Kammer für internationale Handelssachen ebenso Thema wie der Vergleich mit den Handelsgerichtsbarkeiten der Nachbarstaaten. Die Aktivitäten der Interessenvertretungen der Handelsrichter in Deutschland und auf europäischer Ebene runden das Thema ab.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Unter den ehrenamtlichen Richtern nehmen die Kaufleute, die als Handelsrichter in den Kammern für Handelssachen mitwirken, eine besondere Stellung ein. In diesen speziellen Spruchkörpern der Landgerichte setzt sich die jahrhundertealte Tradition fort, kaufmännischen Sachverstand und Wirtschaftskompetenz bei Rechtsstreitigkeiten über Handelsgeschäfte auf der Richterbank institutionell zu verankern. Die Zusammenarbeit mit den Berufsrichtern ist als gefestigt anzusehen und aus unserer Rechtskultur nicht mehr wegzudenken.°°Der erste Band der neu begründeten Reihe „PariJus-Schriften zur Praxis des richterlichen Ehrenamtes” stellt ausführlich Auswahl, Ernennung und Rechtsstellung der Handelsrichter sowie ihre Mitwirkung in der mündlichen Verhandlung dar. Die europäische Perspektive ist mit der Kammer für internationale Handelssachen ebenso Thema wie der Vergleich mit den Handelsgerichtsbarkeiten der Nachbarstaaten. Die Aktivitäten der Interessenvertretungen der Handelsrichter in Deutschland und auf europäischer Ebene runden das Thema ab.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das ehrenamtliche Richteramt stellt eine gestaltbare Bürgerbeteiligung an staatlichen Entscheidungsprozessen dar und schafft Institutionenvertrauen und Sozialkapital.
Aktualisiert: 2022-01-27
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Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Gerichtsverfahrensrecht - Bundesrecht Bundesrepublik Deutschland
Aktualisiert: 2023-03-14
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Unter den ehrenamtlichen Richtern nehmen die Kaufleute, die als Handelsrichter in den Kammern für Handelssachen mitwirken, eine besondere Stellung ein. In diesen speziellen Spruchkörpern der Landgerichte setzt sich die jahrhundertealte Tradition fort, kaufmännischen Sachverstand und Wirtschaftskompetenz bei Rechtsstreitigkeiten über Handelsgeschäfte auf der Richterbank institutionell zu verankern. Die Zusammenarbeit mit den Berufsrichtern ist als gefestigt anzusehen und aus unserer Rechtskultur nicht mehr wegzudenken.°°Der erste Band der neu begründeten Reihe „PariJus-Schriften zur Praxis des richterlichen Ehrenamtes” stellt ausführlich Auswahl, Ernennung und Rechtsstellung der Handelsrichter sowie ihre Mitwirkung in der mündlichen Verhandlung dar. Die europäische Perspektive ist mit der Kammer für internationale Handelssachen ebenso Thema wie der Vergleich mit den Handelsgerichtsbarkeiten der Nachbarstaaten. Die Aktivitäten der Interessenvertretungen der Handelsrichter in Deutschland und auf europäischer Ebene runden das Thema ab.
Aktualisiert: 2023-03-29
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Unter den ehrenamtlichen Richtern nehmen die Kaufleute, die als Handelsrichter in den Kammern für Handelssachen mitwirken, eine besondere Stellung ein. In diesen speziellen Spruchkörpern der Landgerichte setzt sich die jahrhundertealte Tradition fort, kaufmännischen Sachverstand und Wirtschaftskompetenz bei Rechtsstreitigkeiten über Handelsgeschäfte auf der Richterbank institutionell zu verankern. Die Zusammenarbeit mit den Berufsrichtern ist als gefestigt anzusehen und aus unserer Rechtskultur nicht mehr wegzudenken.°°Der erste Band der neu begründeten Reihe „PariJus-Schriften zur Praxis des richterlichen Ehrenamtes” stellt ausführlich Auswahl, Ernennung und Rechtsstellung der Handelsrichter sowie ihre Mitwirkung in der mündlichen Verhandlung dar. Die europäische Perspektive ist mit der Kammer für internationale Handelssachen ebenso Thema wie der Vergleich mit den Handelsgerichtsbarkeiten der Nachbarstaaten. Die Aktivitäten der Interessenvertretungen der Handelsrichter in Deutschland und auf europäischer Ebene runden das Thema ab.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Der HK-SGG ist dank seines praxisnahen Zuschnitts einer der bekanntesten Kommentare zum SGG. Er stellt die Möglichkeiten, aber auch Grenzen des Verfahrens für alle Beteiligten klar und verständlich dar.
Die Neuauflage informiert über alle wichtigen Entscheidungen sämtlicher Sozialrechtsinstanzen und berücksichtigt die Fülle gesetzlicher Neuerungen, u.a. durch
das Bundesteilhabegesetz
das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz
Bereits berücksichtigt sind die speziellen Verfahrensregelungen des neuen § 211 SGG durch das Sozialschutz-Paket II anlässlich der COVID-19-Pandemie sowie die Änderungen durch das 7. SGB IV-ÄndG.
Herausgeber sowie Autorinnen und Autoren sind Richterinnen und Richter aus allen Instanzen:
Dr. Josef Berchtold, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D., Augsburg; Stefan Binder, Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg, Stuttgart; Martin Bolay, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg, Stuttgart; Antje Groß, Richterin am Sozialgericht, Heilbronn; Jörg Littmann, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht a.D. Schleswig-Holstein, Schleswig; Dr. Steffen Roller, Direktor des Sozialgerichts, Konstanz
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die gesetzlichen Grundlagen des Disziplinarrechts der Berufsrichter finden sich im Grundgesetz, in den Beamten- und den Disziplinargesetzen. Das Ineinandergreifen der Normen führt zu einer komplizierten Struktur dieses Gebietes des öffentlichen Rechts. Die Arbeit erleichtert dem Leser den Zugang zu dieser Materie. Die Amtspflichten der Richter werden umfassend wiedergegeben und das Verfahren bei Pflichtverletzungen für die Berufsrichter des Bundes und der Länder sowie die ehrenamtlichen Richter dargestellt. Auch Besonderheiten für die Staatsanwälte werden aufgezeigt. Im Ergebnis der Arbeit wird eine Vereinheitlichung der Regelungen zu den Amtspflichten und Pflichtverletzungen für sämtliche Richter befürwortet.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit befasst sich mit einem in der juristischen wie politischen Diskussion weitgehend vernachlässigten Institut – dem ehrenamtlichen Richter in der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Grundlage der theoretischen Untersuchung bildet zunächst die Darstellung der historischen Entwicklung des Ehrenamtes, wobei insbesondere die Gesetzgebung nach Ende des Zweiten Weltkrieges kritisch beleuchtet wird. Im Folgenden setzt sich die Autorin mit der rechtsdogmatischen Diskussion um das Institut auseinander, um hieraus Fragestellungen für eine rechtstatsächliche Forschung zu gewinnen. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Darstellung sowie Auswertung der qualitativen Studie, welche an den Verwaltungsgerichten Freiburg, Mainz und Hamburg durchgeführt wurde.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Wissenschaftliche Untersuchung zur Rechtsposition von Laienrichtern Mit Einführung der Verwaltungsgerichte wurde die Frage relevant, ob und in welchem Ausmaß ein Ersatz für das Modell des früheren Konzepts administrativer Rechtsschutzbehörden vorgesehen werden soll, der nach dem Kollegialprinzip organisiert wird. Die Antwort darauf wurde in Art 135 Abs 1 B-VG gegeben, der im Rahmen der Senatszuständigkeit von Verwaltungsgerichten vorsieht, dass Bundes- oder Landesgesetze die Mitwirkung von fachkundigen Laienrichtern anordnen können. Die Arbeit beleuchtet insbesondere, welche Rechtsposition diese Laienrichter besitzen, in welchem Verfahren sie ernannt werden und vor allem auch, in welchen Zusammenhängen und mit welcher Intention sie eingesetzt werden bzw welche Vorgaben es für diesen Einsatz sowohl auf Verfassungsebene als auch nach einfachgesetzlichen Vorschriften gibt.
Aktualisiert: 2022-01-06
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Zur Ergänzungslieferung
Die 34. Ergänzungslieferung berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und Literatur mit Stand März 2018.
Sie enthält u.a. eine Aktualisierung zu § 188 VwGO (Sozialkammern, Sozialsenate, Kostenfreiheit).
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Verwaltungsrichter, Praktiker in der Staatsverwaltung, in Kommunen und in der Landesanwaltschaft, Juristen in Verbänden und Unternehmen sowie die Universitäten.
Aktualisiert: 2019-11-27
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Der „Lüdtke/Berchtold“
ist einer der bekanntesten Kommentare zum SGG. Dies verdankt er seinem praxisnahen Zuschnitt in der Kommentierung durch Richter aller Instanzen, die das zur Verfügung stehende prozessrechtliche Instrumentarium genau kennen. So werden die Möglichkeiten, aber auch Grenzen des Verfahrens für alle Beteiligten klar, verständlich und handhabbar.
Die Neuauflage
berücksichtigt eine Fülle gesetzlicher Neuerungen durch insgesamt 15 Gesetzgebungsakte seit Erscheinen der Vorauflage, insbesondere Änderungen durch
das Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes der Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
das BUK-Neuorganisationsgesetz
das Gesetz zur Änderung des AsylbewerberleistungsG und des SozialgerichtsG
das Fünfte Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze
das neue VergaberechtsmodernisierungsG
Besonders die Neuregelungen zum Recht der Prozesskostenhilfe, zur Neubestimmung des Kreises der ehrenamtlichen Richter und zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten werden umfassend dargestellt. Die Auswirkungen des Gesetzes zu Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung und die umfangreiche Rechtsprechung zu den Fällen eines überlangen Gerichtsverfahrens werden eingehend erörtert.
Dem praxisnahen Konzept
folgend informiert die Neuauflage über alle wichtigen neueren Entscheidungen sämtlicher Sozialrechtsinstanzen und zeigt die Bedeutung prozessualer Probleme in übergreifenden Zusammenhängen auf. Dies kommt insbesondere der Rechtsberatung zugute. So werden etwa Fragen der Sachverhaltsaufklärung und Tatsachenfeststellung, der Bestimmung des Streitgegenstandes und der Klageänderung sowie der Besetzung der Richterbank jeweils auch in ihrer Bedeutung für das BSG als Beschwerde- und Revisionsinstanz dargestellt. Dem zentralen Bestreben des Kommentars entsprechend, einen Beitrag zum rechtsstaatlichen Verfahrensrecht zu leisten, wird unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG jeweils auf den verfassungsrechtlichen Kontext eingegangen.
Dr. Josef Berchtold, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, hat mit der 5. Auflage tragende Herausgeberaufgaben übernommen und ergänzt den Kreis der beteiligten Richterinnen und Richter aus allen Instanzen:
Dr. Josef Berchtold, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel - Stefan Binder, Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg, Stuttgart - Martin Bolay, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg, Stuttgart - Dr. Jan Castendiek, Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - Dr. Rainer Eckertz, Richter am Landessozialgericht i.R. - Antje Groß, Richterin am Sozialgericht, Heilbronn - Jörg Littmann, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Schleswig - Peter-Bernd Lüdtke, Richter am Bundessozialgericht i.R. - Dr. Steffen Roller, Richter am Sozialgericht (sV), Konstanz
Aktualisiert: 2020-10-07
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Die Arbeit befasst sich mit einem in der juristischen wie politischen Diskussion weitgehend vernachlässigten Institut – dem ehrenamtlichen Richter in der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Grundlage der theoretischen Untersuchung bildet zunächst die Darstellung der historischen Entwicklung des Ehrenamtes, wobei insbesondere die Gesetzgebung nach Ende des Zweiten Weltkrieges kritisch beleuchtet wird. Im Folgenden setzt sich die Autorin mit der rechtsdogmatischen Diskussion um das Institut auseinander, um hieraus Fragestellungen für eine rechtstatsächliche Forschung zu gewinnen. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Darstellung sowie Auswertung der qualitativen Studie, welche an den Verwaltungsgerichten Freiburg, Mainz und Hamburg durchgeführt wurde.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Der neue Kommentar ist auch wirklich neu, denn Konzept und Kommentierung sind von vornherein und stringent am JVEG ausgerichtet!
Die synoptischen Gegenüberstellungen des Wortlauts von JVEG/ZuSEG/EhrRiEG vor der Kommentierung jedes (!) Paragrafen des JVEG beziehen die beiden bisherigen Gesetze, die noch einige Zeit neben dem JVEG Bedeutung haben, in die Kommentierung ein.
Die gründliche Kommentierung verarbeitet Rechtsprechung bis Juli 2004, Gesetzgebund bis Ende 2004 und stellt - für einen klassisch-juristischen Kommentar nicht selbstverständlich - vor allem die systematischen Zusammenhänge auch sprachlich für Nichtjuristen verständlich und nachvollziehbar dar.
Abkürzungs- und Literaturverzeichnis, Einführung in das JVEG (Materialien, Zielsetzung, Systematik; S. 23-39), Inhaltsübersichten vor der einzelnen Kommentierung und Stichwortverzeichnis gehören natürlich dazu.
Mehr als ein reiner Kommentar beschreibt, strukturiert und erläutert der "Zimmermann"...
... den Verlust der Vergütungsansprüche als Sachverständiger (Exkurs zu § 8 JVEG; S. 152-192)
... die Haftung als herangezogener Sachverständiger (Anhang 1; S. 343-379)
... Ländervereinbarungen zu gemeinsamen Verwaltungsvorschriften für die Durchführung von Kostengesetzen (Anhang 2; S. 381-391)
... ein einfach durchführbares (Excel) internes System der Kostenerfassung durch Sachverständige für die Abrechnung (Anhang 3; S. 393-411 m. Mustertabellen)
Aktualisiert: 2023-04-01
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