Einverständliche Gefährdungssachverhalte und deren Sittenwidrigkeit

Einverständliche Gefährdungssachverhalte und deren Sittenwidrigkeit von Brandt,  Tobias
Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten. Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Einverständliche Gefährdungssachverhalte und deren Sittenwidrigkeit

Einverständliche Gefährdungssachverhalte und deren Sittenwidrigkeit von Brandt,  Tobias
Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten. Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Einverständliche Gefährdungssachverhalte und deren Sittenwidrigkeit

Einverständliche Gefährdungssachverhalte und deren Sittenwidrigkeit von Brandt,  Tobias
Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten. Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Einverständliche Gefährdungssachverhalte und deren Sittenwidrigkeit

Einverständliche Gefährdungssachverhalte und deren Sittenwidrigkeit von Brandt,  Tobias
Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten. Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Beteiligung am Verbrechen nach italienischem Strafrecht

Die Beteiligung am Verbrechen nach italienischem Strafrecht von Miller,  Dennis
Vor dem Hintergrund europäischer Rechtssetzung und völkerstrafrechtlicher Justiz gewinnt der Streit zwischen einheitlichen und differenzierenden Modellen der Beteiligung an einer Straftat neue Bedeutung. Diese Untersuchung vergleicht das italienische Einheits- mit dem deutschen Differenzierungssystem und berücksichtigt deren jahrhundertelange Entwicklung. Auf dieser Grundlage wird ein neuer Ansatz zur Kategorisierung von Einheits- und Differenzierungsmodellen der Beteiligung an Straftaten entwickelt. Dieser setzt bei den Grundlagen der Zurechnung von Handlungen und Erfolgen bei Beteiligung mehrerer an und bezieht die klassischen Problemfelder der Beteiligungslehre mit ein: Strafbemessung, Akzessorietät, Versuch, eigenhändige und Sonderdelikte, Fahrlässigkeit. Diese Kategorisierung erlaubt interessante Ausblicke auf das deutsche OWiG, das österreichische StGB und das Völkerstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Beteiligung am Verbrechen nach italienischem Strafrecht

Die Beteiligung am Verbrechen nach italienischem Strafrecht von Miller,  Dennis
Vor dem Hintergrund europäischer Rechtssetzung und völkerstrafrechtlicher Justiz gewinnt der Streit zwischen einheitlichen und differenzierenden Modellen der Beteiligung an einer Straftat neue Bedeutung. Diese Untersuchung vergleicht das italienische Einheits- mit dem deutschen Differenzierungssystem und berücksichtigt deren jahrhundertelange Entwicklung. Auf dieser Grundlage wird ein neuer Ansatz zur Kategorisierung von Einheits- und Differenzierungsmodellen der Beteiligung an Straftaten entwickelt. Dieser setzt bei den Grundlagen der Zurechnung von Handlungen und Erfolgen bei Beteiligung mehrerer an und bezieht die klassischen Problemfelder der Beteiligungslehre mit ein: Strafbemessung, Akzessorietät, Versuch, eigenhändige und Sonderdelikte, Fahrlässigkeit. Diese Kategorisierung erlaubt interessante Ausblicke auf das deutsche OWiG, das österreichische StGB und das Völkerstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Beteiligung am Verbrechen nach italienischem Strafrecht

Die Beteiligung am Verbrechen nach italienischem Strafrecht von Miller,  Dennis
Vor dem Hintergrund europäischer Rechtssetzung und völkerstrafrechtlicher Justiz gewinnt der Streit zwischen einheitlichen und differenzierenden Modellen der Beteiligung an einer Straftat neue Bedeutung. Diese Untersuchung vergleicht das italienische Einheits- mit dem deutschen Differenzierungssystem und berücksichtigt deren jahrhundertelange Entwicklung. Auf dieser Grundlage wird ein neuer Ansatz zur Kategorisierung von Einheits- und Differenzierungsmodellen der Beteiligung an Straftaten entwickelt. Dieser setzt bei den Grundlagen der Zurechnung von Handlungen und Erfolgen bei Beteiligung mehrerer an und bezieht die klassischen Problemfelder der Beteiligungslehre mit ein: Strafbemessung, Akzessorietät, Versuch, eigenhändige und Sonderdelikte, Fahrlässigkeit. Diese Kategorisierung erlaubt interessante Ausblicke auf das deutsche OWiG, das österreichische StGB und das Völkerstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Beteiligung am Verbrechen nach italienischem Strafrecht

Die Beteiligung am Verbrechen nach italienischem Strafrecht von Miller,  Dennis
Vor dem Hintergrund europäischer Rechtssetzung und völkerstrafrechtlicher Justiz gewinnt der Streit zwischen einheitlichen und differenzierenden Modellen der Beteiligung an einer Straftat neue Bedeutung. Diese Untersuchung vergleicht das italienische Einheits- mit dem deutschen Differenzierungssystem und berücksichtigt deren jahrhundertelange Entwicklung. Auf dieser Grundlage wird ein neuer Ansatz zur Kategorisierung von Einheits- und Differenzierungsmodellen der Beteiligung an Straftaten entwickelt. Dieser setzt bei den Grundlagen der Zurechnung von Handlungen und Erfolgen bei Beteiligung mehrerer an und bezieht die klassischen Problemfelder der Beteiligungslehre mit ein: Strafbemessung, Akzessorietät, Versuch, eigenhändige und Sonderdelikte, Fahrlässigkeit. Diese Kategorisierung erlaubt interessante Ausblicke auf das deutsche OWiG, das österreichische StGB und das Völkerstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Einverständliche Gefährdungssachverhalte und deren Sittenwidrigkeit

Einverständliche Gefährdungssachverhalte und deren Sittenwidrigkeit von Brandt,  Tobias
Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten. Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Einverständliche Gefährdungssachverhalte und deren Sittenwidrigkeit

Einverständliche Gefährdungssachverhalte und deren Sittenwidrigkeit von Brandt,  Tobias
Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten. Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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„Einheitstäterschaft“ statt Tatherrschaft

„Einheitstäterschaft“ statt Tatherrschaft von Rotsch,  Thomas
Das deutsche Strafrecht unterscheidet - wie viele ausländische Rechtsordnungen auch - verschiedene Beteiligungsformen. Während einerseits in § 25 StGB die einzelnen Formen von Täterschaft normiert sind, ist andererseits die Teilnahme in § 26 StGB (Anstiftung) und § 27 StGB (Beihilfe) geregelt. Thomas Rotschs Untersuchung nimmt ihren Ausgangspunkt bei der Erkenntnis, dass eine überzeugende Abgrenzung dieser Beteiligungsformen bis heute nicht gelungen ist. Der Autor zeigt, dass das vermeintlich differenzierende System des deutschen Strafrechts in vielen Bereichen längst vom Einheitstätergedanken durchdrungen ist. In einem historischen und rechtsvergleichenden Abriss legt er dar, dass auch dieses monistische Modell individueller Verantwortlichkeitsbeschreibung nicht zu halten ist. Der Autor unternimmt daher erstmals den Versuch, die Grundlage für eine normativ-funktionale Straftatlehre zu schaffen, die auf jegliche - terminologische wie sachliche - Differenzierung verzichtet. In diesem zweistufigen normativen System strafunrechtsrelevanter Zuständigkeit folgt der normativen Verknüpfung von Erfolg und Handlung auf einer zweiten Wertungsstufe die Prüfung der Frage, ob der dem Täter zurechenbare Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges auch zu einer Beeinträchtigung des durch die Norm geschützten Rechtsgutes geführt hat. Damit findet eine Zuschreibung strafrechtlicher Verantwortlichkeit allein über die Unterscheidung in unmittelbare und mittelbare Rechtsgutsbeeinträchtigungen statt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Beteiligung am Verbrechen nach italienischem Strafrecht

Die Beteiligung am Verbrechen nach italienischem Strafrecht von Miller,  Dennis
Vor dem Hintergrund europäischer Rechtssetzung und völkerstrafrechtlicher Justiz gewinnt der Streit zwischen einheitlichen und differenzierenden Modellen der Beteiligung an einer Straftat neue Bedeutung. Diese Untersuchung vergleicht das italienische Einheits- mit dem deutschen Differenzierungssystem und berücksichtigt deren jahrhundertelange Entwicklung. Auf dieser Grundlage wird ein neuer Ansatz zur Kategorisierung von Einheits- und Differenzierungsmodellen der Beteiligung an Straftaten entwickelt. Dieser setzt bei den Grundlagen der Zurechnung von Handlungen und Erfolgen bei Beteiligung mehrerer an und bezieht die klassischen Problemfelder der Beteiligungslehre mit ein: Strafbemessung, Akzessorietät, Versuch, eigenhändige und Sonderdelikte, Fahrlässigkeit. Diese Kategorisierung erlaubt interessante Ausblicke auf das deutsche OWiG, das österreichische StGB und das Völkerstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-04-19
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Einheitstäter oder getrennte Behandlung von Täter und Teilnehmer?

Einheitstäter oder getrennte Behandlung von Täter und Teilnehmer? von Engert,  Florian
Während die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme nach deutschem Recht seit jeher Schwierigkeiten bereitet, hat man sich in Österreich – mit dem Ziel eine einfachere Lösung zu finden – 1974 für ein Einheitstätersystem entschieden. Die Arbeit geht der Frage nach, ob sich die österreichische Lösung gegenüber der deutschen in der Praxis als die praktikablere erweist. Die Untersuchungen zeigen, dass die österreichische Rechtsprechung tatsächlich zu einer Vereinfachung gelangt, da sie die Unterscheidung der Beteiligungsformen innerhalb der Einheitstäterschaft anhand einfach nachprüfbarer Kriterien vornimmt. Es kommt auch zu keiner Verlagerung der ersparten Abgrenzungsprobleme auf die Ebene der Strafzumessung. Im Ergebnis kann die österreichische Lösung das Argument der Prozessökonomie für sich verbuchen. Nur vereinzelt gerät die Einheitstäterlösung in Begründungsschwierigkeiten oder zu widersprüchlichen Ergebnissen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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