Staatliche Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten sind allgemein wirtschaftspolitisch akzeptiert. Demgegenüber gelangt eine Analyse der ökonomischen Forschung zu dem Ergebnis, dass gerade keine einheitliche Literaturmeinung zur Notwendigkeit einer staatlichen Beaufsichtigung von Kreditinstituten besteht. Das behauptete Marktversagen lässt sich nur unter marktgleichgewichtstheoretischen Prämissen modellieren und für die Fundierung des Einlegerschutzes fehlt es bisher an einem geeigneten einzelwirtschaftlichen Modell. Dieses wird neu entwickelt und zur Ableitung von Reformmaßnahmen verwendet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Staatliche Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten sind allgemein wirtschaftspolitisch akzeptiert. Demgegenüber gelangt eine Analyse der ökonomischen Forschung zu dem Ergebnis, dass gerade keine einheitliche Literaturmeinung zur Notwendigkeit einer staatlichen Beaufsichtigung von Kreditinstituten besteht. Das behauptete Marktversagen lässt sich nur unter marktgleichgewichtstheoretischen Prämissen modellieren und für die Fundierung des Einlegerschutzes fehlt es bisher an einem geeigneten einzelwirtschaftlichen Modell. Dieses wird neu entwickelt und zur Ableitung von Reformmaßnahmen verwendet.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Staatliche Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten sind allgemein wirtschaftspolitisch akzeptiert. Demgegenüber gelangt eine Analyse der ökonomischen Forschung zu dem Ergebnis, dass gerade keine einheitliche Literaturmeinung zur Notwendigkeit einer staatlichen Beaufsichtigung von Kreditinstituten besteht. Das behauptete Marktversagen lässt sich nur unter marktgleichgewichtstheoretischen Prämissen modellieren und für die Fundierung des Einlegerschutzes fehlt es bisher an einem geeigneten einzelwirtschaftlichen Modell. Dieses wird neu entwickelt und zur Ableitung von Reformmaßnahmen verwendet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das europäische Recht der laufenden Bankaufsicht bezweckt neben dem Systemschutz zunehmend auch den Schutz individualisierbarer Kundengruppen, insbesondere der Einleger, Anleger und Verbraucher. Derzeit werden diese vor allem durch öffentlich-rechtliche Instrumente wie die Bankaufsicht der BaFin und EZB oder die gesetzliche Einlagensicherung geschützt, während ein privatrechtlicher Schutz nur punktuell besteht. In Anlehnung an die unionsrechtlichen Modelle des Wettbewerbs- und Kapitalmarktrechts untersucht Nikolai Badenhoop, ob und wie bankaufsichtsrechtliche Ziele und Pflichten mit Mitteln des Privatrechts durchgesetzt werden können. Das aufsichtsrechtliche Systemschutzziel beeinflusst durch die Pflicht zum Risikomanagement vor allem das Gesellschaftsrecht. Das Individualschutzziel spielt für die Vertragsauslegung und Schadensersatzansprüche im Kundenkontakt eine besondere Rolle. Da das europäische Bankaufsichtsrecht flächendeckend Individualschutzziele verfolgt, plädiert der Autor für eine unionsrechtskonforme Auslegung des Vertrags- und Deliktsrechts und damit für eine stärkere privatrechtliche Durchsetzung.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das europäische Recht der laufenden Bankaufsicht bezweckt neben dem Systemschutz zunehmend auch den Schutz individualisierbarer Kundengruppen, insbesondere der Einleger, Anleger und Verbraucher. Derzeit werden diese vor allem durch öffentlich-rechtliche Instrumente wie die Bankaufsicht der BaFin und EZB oder die gesetzliche Einlagensicherung geschützt, während ein privatrechtlicher Schutz nur punktuell besteht. In Anlehnung an die unionsrechtlichen Modelle des Wettbewerbs- und Kapitalmarktrechts untersucht Nikolai Badenhoop, ob und wie bankaufsichtsrechtliche Ziele und Pflichten mit Mitteln des Privatrechts durchgesetzt werden können. Das aufsichtsrechtliche Systemschutzziel beeinflusst durch die Pflicht zum Risikomanagement vor allem das Gesellschaftsrecht. Das Individualschutzziel spielt für die Vertragsauslegung und Schadensersatzansprüche im Kundenkontakt eine besondere Rolle. Da das europäische Bankaufsichtsrecht flächendeckend Individualschutzziele verfolgt, plädiert der Autor für eine unionsrechtskonforme Auslegung des Vertrags- und Deliktsrechts und damit für eine stärkere privatrechtliche Durchsetzung.
Aktualisiert: 2022-06-17
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Im vorliegenden Kommentar wird das Bankengesetz mit den dazugehörigen Artikeln der Bankenverordnung bzw. neu der Eigenmittelverordnung erläutert. Weiter finden sich Abschnitte zum allgemeinen Dienstleistungsabkommen (GATS) sowie zu den Massnahmen gegen die Geldwäscherei. Im Anhang sind mit dem Bankengesetz eng zusammenhängende Erlasse aufgeführt. Die Herausgeber sind Professoren der Rechtswissenschaft und der Ökonomie sowie versierte Praktiker.
Mit jährlichen Nachlieferungen wird der Kommentar auf den neusten Stand gebracht werden. Für die 21. Nachlieferung wurden überarbeitet bwz. kommentiert:
- die Vorbemerkungen zu den Massnahmen bei Insolvenzgefahr und Konkursliquidation insolventer Banken (11. und 12. Abschnitt)
- die Beschwerden gegen solche Massnahmen (Art. 24)
- die Voraussetzungen solcher Massnahmen (Art. 25)
- die Schutzmassnahmen (Art. 26)
- der Systemschutz (Art. 27)
- die Bestimmungen zum Einlegerschutz und zur Einlagensicherung (Vorbemerkungen, Art. 37a, 37b, 37c, 37h, 37i, 37j und 37k)
- das Bankkundengeheimnis (Art. 47)
- die Massnahmen gegen die Geldwäscherei.
Ferner wurde der Anhang aktualisiert und in diesen die Liquiditätsverordnung aufgenommen.
Aktualisiert: 2019-01-04
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Staatliche Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten sind allgemein wirtschaftspolitisch akzeptiert. Demgegenüber gelangt eine Analyse der ökonomischen Forschung zu dem Ergebnis, dass gerade keine einheitliche Literaturmeinung zur Notwendigkeit einer staatlichen Beaufsichtigung von Kreditinstituten besteht. Das behauptete Marktversagen lässt sich nur unter marktgleichgewichtstheoretischen Prämissen modellieren und für die Fundierung des Einlegerschutzes fehlt es bisher an einem geeigneten einzelwirtschaftlichen Modell. Dieses wird neu entwickelt und zur Ableitung von Reformmaßnahmen verwendet.
Aktualisiert: 2023-04-15
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