Nachdruck (gerollt) der Originallithographie von 1923 (B x H) 90 x 70 cm. Mit allen STRASSEN sowie EISENBAHNSTRECKEN.
Eingezeichnet wurden weiterhin alle Aussichtstürme, Denkmale, Fabriken, Kapellen, Kirchen, Klöster, Ruinen, Schächte und Gruben, Schlösser und Burgen, Trigonometrische Punkte, Wassermühlen, Windmühlen, Wirtshäuser, Ziegeleien und Höhlen.
[Lieferung gerollt in einer sehr stabilen Pappversandhülse - bis 72 cm lang - 250 g]
Das Land Thüringen wurde 1920 durch die Vereinigung mehrerer Kleinstaaten gegründet. Die bereits vom Verlag Rockstuhl nachgedruckt Karte von 1920 zeigt die Gebiete der Übergangszeit.
Die Zuständigkeitsbereich der dort abgebildeten Gebiete ging nach und nach auf das Land über, bis sie zum 1. April 1923 ganz aufgelöst wurden. Zudem erfolgte 1922 eine Kreisreform: Das Land Thüringen bestand nun aus sechzehn Landkreise (einschließlich der Kreisabteilung Camburg) und zunächst neun Stadtkreise. Die hier vorliegende Karte vom LAND THÜRINGEN vom 1. Oktober 1923 zeigt jene Neugliederung.
AUF DER LANDKARTE FINDEN WIR NEBEN DEN KREISGRENZEN AUCH ANGABEN ZU DEN:
- Bergamtsbezirken (Festlegung - Stand 30. September 1923);
- Industrie- und Handelskammern (Festlegung - Stand 10. Februar 1923);
- Handwerkskammern (Satzung vom 5. März 1923);
- Die geplanten Rentamtsbezirke);
- Landgerichtsbezirke (Festlegung - Stand 15. Juni 1923)
Aktualisiert: 2023-06-22
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Nachdruck (gerollt) der Originallithographie von 1923 (B x H) 90 x 70 cm. Mit allen STRASSEN sowie EISENBAHNSTRECKEN.
Eingezeichnet wurden weiterhin alle Aussichtstürme, Denkmale, Fabriken, Kapellen, Kirchen, Klöster, Ruinen, Schächte und Gruben, Schlösser und Burgen, Trigonometrische Punkte, Wassermühlen, Windmühlen, Wirtshäuser, Ziegeleien und Höhlen.
[Lieferung gerollt in einer sehr stabilen Pappversandhülse - bis 72 cm lang - 250 g]
Das Land Thüringen wurde 1920 durch die Vereinigung mehrerer Kleinstaaten gegründet. Die bereits vom Verlag Rockstuhl nachgedruckt Karte von 1920 zeigt die Gebiete der Übergangszeit.
Die Zuständigkeitsbereich der dort abgebildeten Gebiete ging nach und nach auf das Land über, bis sie zum 1. April 1923 ganz aufgelöst wurden. Zudem erfolgte 1922 eine Kreisreform: Das Land Thüringen bestand nun aus sechzehn Landkreise (einschließlich der Kreisabteilung Camburg) und zunächst neun Stadtkreise. Die hier vorliegende Karte vom LAND THÜRINGEN vom 1. Oktober 1923 zeigt jene Neugliederung.
AUF DER LANDKARTE FINDEN WIR NEBEN DEN KREISGRENZEN AUCH ANGABEN ZU DEN:
- Bergamtsbezirken (Festlegung - Stand 30. September 1923);
- Industrie- und Handelskammern (Festlegung - Stand 10. Februar 1923);
- Handwerkskammern (Satzung vom 5. März 1923);
- Die geplanten Rentamtsbezirke);
- Landgerichtsbezirke (Festlegung - Stand 15. Juni 1923)
Aktualisiert: 2023-06-22
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Nachdruck (gerollt) der Originallithographie von 1923 (B x H) 90 x 70 cm. Mit allen STRASSEN sowie EISENBAHNSTRECKEN.
Eingezeichnet wurden weiterhin alle Aussichtstürme, Denkmale, Fabriken, Kapellen, Kirchen, Klöster, Ruinen, Schächte und Gruben, Schlösser und Burgen, Trigonometrische Punkte, Wassermühlen, Windmühlen, Wirtshäuser, Ziegeleien und Höhlen.
[Lieferung gerollt in einer sehr stabilen Pappversandhülse - bis 72 cm lang - 250 g]
Das Land Thüringen wurde 1920 durch die Vereinigung mehrerer Kleinstaaten gegründet. Die bereits vom Verlag Rockstuhl nachgedruckt Karte von 1920 zeigt die Gebiete der Übergangszeit.
Die Zuständigkeitsbereich der dort abgebildeten Gebiete ging nach und nach auf das Land über, bis sie zum 1. April 1923 ganz aufgelöst wurden. Zudem erfolgte 1922 eine Kreisreform: Das Land Thüringen bestand nun aus sechzehn Landkreise (einschließlich der Kreisabteilung Camburg) und zunächst neun Stadtkreise. Die hier vorliegende Karte vom LAND THÜRINGEN vom 1. Oktober 1923 zeigt jene Neugliederung.
AUF DER LANDKARTE FINDEN WIR NEBEN DEN KREISGRENZEN AUCH ANGABEN ZU DEN:
- Bergamtsbezirken (Festlegung - Stand 30. September 1923);
- Industrie- und Handelskammern (Festlegung - Stand 10. Februar 1923);
- Handwerkskammern (Satzung vom 5. März 1923);
- Die geplanten Rentamtsbezirke);
- Landgerichtsbezirke (Festlegung - Stand 15. Juni 1923)
Aktualisiert: 2023-06-22
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Nachdruck der Originallithographie von 1929 (B x H) 90 x 70 cm. Mit allen STRAßEN sowie EISENBAHNSTRECKEN.
Eingezeichnet wurden weiterhin alle Aussichtstürme, Denkmale, Fabriken, Kapellen, Kirchen, Klöster, Ruinen, Schächte und Gruben, Schlößer und Burgen, Trigonometrische Punkte, Wassermühlen, Windmühlen, Wirtshäuser, Ziegeleien und Höhlen.
[Lieferung gerollt in einer sehr stabilen Pappversandhülse - bis 72 cm lang - 250 g]
Diese Karte entstand nach dem im Jahr 1928 durchgeführten Gebietsaustausch zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen. THÜRINGEN erhielt 1778 ha mit 2900 Einwohnern und SACHSEN 1115 ha mit 4890 Einwohnern.
ZU THÜRINGEN kam das Ziegenhierdsche Ländchen bei Gera mit den Gemeinden und Fluren Lengefeld, Liebschwitz, Lietzsch, Niebra, Pösneck und Taubenpreskeln sowie den benachbarten Gemeinden Hilbersdorf, Loitzsch, Rückersdorf, Thonhausen und Grobsdorf.
Dazu kamen die Gemeinde Bocka bei Altenburg und Kauritz bei Gößnitz sowie die Flur Frohnsdorf der Gemeinde Ziegelheim und Teile der Gemeinde und Fluren Obergrünberg eingegliedert. In der Nähe von Greiz kamen zu Thüringen die Flur Stelzen sowie ein Teil der Gemeinde Reuth, ein Teil der Gemeinde und Flur Noßwitz, die Flur Sachswitz ein Teil der Gemeinde Elsterberg und ein Stück der Flur Cunsdorf.
ZU SACHSEN kamen die Gemeinde Rußdorf bei Limbach-Oberfrohna, die Gemeinden Neukirchen, Wickersdorf und Harthau bei Waldenburg, die Gemeinden Untergötzenthal und Waldsachsen bei Meerane und ein Teil der Gemeinde Ponitz, die Flur Gosel, die Flur Caselwitz, die Flur Görschnitz sowie ein Abschnitt der Gemeinde und Flur Schönbach.
AUF DER LANDKARTE FINDEN WIR NEBEN DEN KREISGRENZEN AUCH ANGABEN ZU DEN:
- Bergamtsbezirken (Festlegung - Stand 30. September 1923);
- Industrie- und Handelskammern (Festlegung - Stand 10. Februar 1923);
- Handwerkskammern (Satzung vom 5. März 1923);
- Amtsgerichte (Festlegung - Stand 24. Mai 1927);
- Landgerichtsbezirke (Festlegung - Stand 15. Juni 1923 und 11. Nobember 1926) sowie den Rentamtsbezirken
Aktualisiert: 2023-06-22
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Eingezeichnet wurden weiterhin alle Aussichtstürme, Denkmale, Fabriken, Kapellen, Kirchen, Klöster, Ruinen, Schächte und Gruben, Schlößer und Burgen, Trigonometrische Punkte, Wassermühlen, Windmühlen, Wirtshäuser, Ziegeleien und Höhlen.
[Lieferung gerollt in einer sehr stabilen Pappversandhülse - bis 72 cm lang - 250 g]
Diese Karte entstand nach dem im Jahr 1928 durchgeführten Gebietsaustausch zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen. THÜRINGEN erhielt 1778 ha mit 2900 Einwohnern und SACHSEN 1115 ha mit 4890 Einwohnern.
ZU THÜRINGEN kam das Ziegenhierdsche Ländchen bei Gera mit den Gemeinden und Fluren Lengefeld, Liebschwitz, Lietzsch, Niebra, Pösneck und Taubenpreskeln sowie den benachbarten Gemeinden Hilbersdorf, Loitzsch, Rückersdorf, Thonhausen und Grobsdorf.
Dazu kamen die Gemeinde Bocka bei Altenburg und Kauritz bei Gößnitz sowie die Flur Frohnsdorf der Gemeinde Ziegelheim und Teile der Gemeinde und Fluren Obergrünberg eingegliedert. In der Nähe von Greiz kamen zu Thüringen die Flur Stelzen sowie ein Teil der Gemeinde Reuth, ein Teil der Gemeinde und Flur Noßwitz, die Flur Sachswitz ein Teil der Gemeinde Elsterberg und ein Stück der Flur Cunsdorf.
ZU SACHSEN kamen die Gemeinde Rußdorf bei Limbach-Oberfrohna, die Gemeinden Neukirchen, Wickersdorf und Harthau bei Waldenburg, die Gemeinden Untergötzenthal und Waldsachsen bei Meerane und ein Teil der Gemeinde Ponitz, die Flur Gosel, die Flur Caselwitz, die Flur Görschnitz sowie ein Abschnitt der Gemeinde und Flur Schönbach.
AUF DER LANDKARTE FINDEN WIR NEBEN DEN KREISGRENZEN AUCH ANGABEN ZU DEN:
- Bergamtsbezirken (Festlegung - Stand 30. September 1923);
- Industrie- und Handelskammern (Festlegung - Stand 10. Februar 1923);
- Handwerkskammern (Satzung vom 5. März 1923);
- Amtsgerichte (Festlegung - Stand 24. Mai 1927);
- Landgerichtsbezirke (Festlegung - Stand 15. Juni 1923 und 11. Nobember 1926) sowie den Rentamtsbezirken
Aktualisiert: 2023-06-22
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Eingezeichnet wurden weiterhin alle Aussichtstürme, Denkmale, Fabriken, Kapellen, Kirchen, Klöster, Ruinen, Schächte und Gruben, Schlösser und Burgen, Trigonometrische Punkte, Wassermühlen, Windmühlen, Wirtshäuser, Ziegeleien und Höhlen.
[Lieferung gerollt in einer sehr stabilen Pappversandhülse - bis 72 cm lang - 250 g]
Das Land Thüringen wurde 1920 durch die Vereinigung mehrerer Kleinstaaten gegründet. Die bereits vom Verlag Rockstuhl nachgedruckt Karte von 1920 zeigt die Gebiete der Übergangszeit.
Die Zuständigkeitsbereich der dort abgebildeten Gebiete ging nach und nach auf das Land über, bis sie zum 1. April 1923 ganz aufgelöst wurden. Zudem erfolgte 1922 eine Kreisreform: Das Land Thüringen bestand nun aus sechzehn Landkreise (einschließlich der Kreisabteilung Camburg) und zunächst neun Stadtkreise. Die hier vorliegende Karte vom LAND THÜRINGEN vom 1. Oktober 1923 zeigt jene Neugliederung.
AUF DER LANDKARTE FINDEN WIR NEBEN DEN KREISGRENZEN AUCH ANGABEN ZU DEN:
- Bergamtsbezirken (Festlegung - Stand 30. September 1923);
- Industrie- und Handelskammern (Festlegung - Stand 10. Februar 1923);
- Handwerkskammern (Satzung vom 5. März 1923);
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Nachdruck der Originallithographie von 1929 (B x H) 90 x 70 cm. Mit allen STRAßEN sowie EISENBAHNSTRECKEN.
Eingezeichnet wurden weiterhin alle Aussichtstürme, Denkmale, Fabriken, Kapellen, Kirchen, Klöster, Ruinen, Schächte und Gruben, Schlößer und Burgen, Trigonometrische Punkte, Wassermühlen, Windmühlen, Wirtshäuser, Ziegeleien und Höhlen.
[Lieferung gerollt in einer sehr stabilen Pappversandhülse - bis 72 cm lang - 250 g]
Diese Karte entstand nach dem im Jahr 1928 durchgeführten Gebietsaustausch zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen. THÜRINGEN erhielt 1778 ha mit 2900 Einwohnern und SACHSEN 1115 ha mit 4890 Einwohnern.
ZU THÜRINGEN kam das Ziegenhierdsche Ländchen bei Gera mit den Gemeinden und Fluren Lengefeld, Liebschwitz, Lietzsch, Niebra, Pösneck und Taubenpreskeln sowie den benachbarten Gemeinden Hilbersdorf, Loitzsch, Rückersdorf, Thonhausen und Grobsdorf.
Dazu kamen die Gemeinde Bocka bei Altenburg und Kauritz bei Gößnitz sowie die Flur Frohnsdorf der Gemeinde Ziegelheim und Teile der Gemeinde und Fluren Obergrünberg eingegliedert. In der Nähe von Greiz kamen zu Thüringen die Flur Stelzen sowie ein Teil der Gemeinde Reuth, ein Teil der Gemeinde und Flur Noßwitz, die Flur Sachswitz ein Teil der Gemeinde Elsterberg und ein Stück der Flur Cunsdorf.
ZU SACHSEN kamen die Gemeinde Rußdorf bei Limbach-Oberfrohna, die Gemeinden Neukirchen, Wickersdorf und Harthau bei Waldenburg, die Gemeinden Untergötzenthal und Waldsachsen bei Meerane und ein Teil der Gemeinde Ponitz, die Flur Gosel, die Flur Caselwitz, die Flur Görschnitz sowie ein Abschnitt der Gemeinde und Flur Schönbach.
AUF DER LANDKARTE FINDEN WIR NEBEN DEN KREISGRENZEN AUCH ANGABEN ZU DEN:
- Bergamtsbezirken (Festlegung - Stand 30. September 1923);
- Industrie- und Handelskammern (Festlegung - Stand 10. Februar 1923);
- Handwerkskammern (Satzung vom 5. März 1923);
- Amtsgerichte (Festlegung - Stand 24. Mai 1927);
- Landgerichtsbezirke (Festlegung - Stand 15. Juni 1923 und 11. Nobember 1926) sowie den Rentamtsbezirken
Aktualisiert: 2023-06-06
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Nachdruck (gerollt) der Originallithographie von 1923 (B x H) 90 x 70 cm. Mit allen STRASSEN sowie EISENBAHNSTRECKEN.
Eingezeichnet wurden weiterhin alle Aussichtstürme, Denkmale, Fabriken, Kapellen, Kirchen, Klöster, Ruinen, Schächte und Gruben, Schlösser und Burgen, Trigonometrische Punkte, Wassermühlen, Windmühlen, Wirtshäuser, Ziegeleien und Höhlen.
[Lieferung gerollt in einer sehr stabilen Pappversandhülse - bis 72 cm lang - 250 g]
Das Land Thüringen wurde 1920 durch die Vereinigung mehrerer Kleinstaaten gegründet. Die bereits vom Verlag Rockstuhl nachgedruckt Karte von 1920 zeigt die Gebiete der Übergangszeit.
Die Zuständigkeitsbereich der dort abgebildeten Gebiete ging nach und nach auf das Land über, bis sie zum 1. April 1923 ganz aufgelöst wurden. Zudem erfolgte 1922 eine Kreisreform: Das Land Thüringen bestand nun aus sechzehn Landkreise (einschließlich der Kreisabteilung Camburg) und zunächst neun Stadtkreise. Die hier vorliegende Karte vom LAND THÜRINGEN vom 1. Oktober 1923 zeigt jene Neugliederung.
AUF DER LANDKARTE FINDEN WIR NEBEN DEN KREISGRENZEN AUCH ANGABEN ZU DEN:
- Bergamtsbezirken (Festlegung - Stand 30. September 1923);
- Industrie- und Handelskammern (Festlegung - Stand 10. Februar 1923);
- Handwerkskammern (Satzung vom 5. März 1923);
- Die geplanten Rentamtsbezirke);
- Landgerichtsbezirke (Festlegung - Stand 15. Juni 1923)
Aktualisiert: 2021-04-30
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Eingezeichnet wurden weiterhin alle Aussichtstürme, Denkmale, Fabriken, Kapellen, Kirchen, Klöster, Ruinen, Schächte und Gruben, Schlößer und Burgen, Trigonometrische Punkte, Wassermühlen, Windmühlen, Wirtshäuser, Ziegeleien und Höhlen.
[Lieferung gerollt in einer sehr stabilen Pappversandhülse - bis 72 cm lang - 250 g]
Diese Karte entstand nach dem im Jahr 1928 durchgeführten Gebietsaustausch zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen. THÜRINGEN erhielt 1778 ha mit 2900 Einwohnern und SACHSEN 1115 ha mit 4890 Einwohnern.
ZU THÜRINGEN kam das Ziegenhierdsche Ländchen bei Gera mit den Gemeinden und Fluren Lengefeld, Liebschwitz, Lietzsch, Niebra, Pösneck und Taubenpreskeln sowie den benachbarten Gemeinden Hilbersdorf, Loitzsch, Rückersdorf, Thonhausen und Grobsdorf.
Dazu kamen die Gemeinde Bocka bei Altenburg und Kauritz bei Gößnitz sowie die Flur Frohnsdorf der Gemeinde Ziegelheim und Teile der Gemeinde und Fluren Obergrünberg eingegliedert. In der Nähe von Greiz kamen zu Thüringen die Flur Stelzen sowie ein Teil der Gemeinde Reuth, ein Teil der Gemeinde und Flur Noßwitz, die Flur Sachswitz ein Teil der Gemeinde Elsterberg und ein Stück der Flur Cunsdorf.
ZU SACHSEN kamen die Gemeinde Rußdorf bei Limbach-Oberfrohna, die Gemeinden Neukirchen, Wickersdorf und Harthau bei Waldenburg, die Gemeinden Untergötzenthal und Waldsachsen bei Meerane und ein Teil der Gemeinde Ponitz, die Flur Gosel, die Flur Caselwitz, die Flur Görschnitz sowie ein Abschnitt der Gemeinde und Flur Schönbach.
AUF DER LANDKARTE FINDEN WIR NEBEN DEN KREISGRENZEN AUCH ANGABEN ZU DEN:
- Bergamtsbezirken (Festlegung - Stand 30. September 1923);
- Industrie- und Handelskammern (Festlegung - Stand 10. Februar 1923);
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Aktualisiert: 2021-04-01
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