Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die traditionelle Unterscheidung zwischen Einwilligung und Einverständnis ist weder dogmatisch begründbar noch praktisch durchführbar. Auf der Grundlage einer differenzierten, den Interpersonalbezug berücksichtigenden Unrechtslehre ist eine einheitliche Zustimmungsdogmatik zu entwickeln. Für die Behandlung von Entscheidungsdefiziten bzw. sog. Willensmängeln ist das Unwirksamkeitsurteil von der normativen, die Verantwortungsbereiche abgrenzenden Zurechnungsfrage zu trennen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-02
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Die traditionelle Unterscheidung zwischen Einwilligung und Einverständnis ist weder dogmatisch begründbar noch praktisch durchführbar. Auf der Grundlage einer differenzierten, den Interpersonalbezug berücksichtigenden Unrechtslehre ist eine einheitliche Zustimmungsdogmatik zu entwickeln. Für die Behandlung von Entscheidungsdefiziten bzw. sog. Willensmängeln ist das Unwirksamkeitsurteil von der normativen, die Verantwortungsbereiche abgrenzenden Zurechnungsfrage zu trennen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die traditionelle Unterscheidung zwischen Einwilligung und Einverständnis ist weder dogmatisch begründbar noch praktisch durchführbar. Auf der Grundlage einer differenzierten, den Interpersonalbezug berücksichtigenden Unrechtslehre ist eine einheitliche Zustimmungsdogmatik zu entwickeln. Für die Behandlung von Entscheidungsdefiziten bzw. sog. Willensmängeln ist das Unwirksamkeitsurteil von der normativen, die Verantwortungsbereiche abgrenzenden Zurechnungsfrage zu trennen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Dieses Buch ist kein Buch für die Wissenschaft, sondern eines für die praktische Anwendung. Zwar wird die Kommunikation auf einen physikalischen Rahmen heruntergebrochen und aufgeschlüsselt, aber alle Erklärungen sind mit praktischen Alltagsbeispielen versehen und lebendig beschrieben.
Alle Lebewesen kommunizieren im Alltag und Menschen erleben die Kommunikation in jeder Sekunde, die sie existieren. Neben Gesprächen kommunizieren auch unsere Zellen ohne Unterlass, damit der Organismus existieren kann. Wir lassen unsere Technik kommunizieren und stricken die Kommunikationsnetze immer enger. Wir kommunizieren, weltweit und zu jeder Zeit.
Wissenschaftler wie Parsons oder Luhmann haben Schemata beschrieben, damit wir Systeme verstehen können. Kommunikation selbst ist das Element, was Systeme erst entstehen lässt und erhält, unter anderem auch unsere sozialen Systeme.
Um Kommunikation verständlich zu machen, wurden Kommunikationsmodelle entwickelt. So zum Beispiel das Nachrichtenquadrat von Schulz von Thun. Mit solchen Modellen können wir uns vorstellen, welche Aspekte bei einer bestimmten Art der Kommunikation zum Tragen kommen. Verstehen und Verständnis sind dabei wichtige Merkmale und Voraussetzung, um zu kommunizieren.
Kommunikation besitzt auch eine Güte. Diese Qualität der Kommunikation hat dabei einen Gegenpart - die Störung. Unerheblich der Art der Kommunikation wird immer ein Konfliktpotential entstehen, welches ebenfalls eine Güte aufweist.
Wenn in Systemen kommuniziert wird, so steht dem System eine bestimmte Energiemenge zur Verfügung. Wir kennen es beispielsweise aus den Hauptsätzen der Physik: Energie kann nicht erschaffen und auch nicht vernichtet werden. Bei der Energieumwandlung geht immer eine Energiemenge für den gewünschten Nutzen verloren und wird in eine Energieform transformiert, die wir für den angedachten Zweck nicht verwerten können. Das gilt auch für die Kommunikation. Anders als beispielsweise bei der Mechanik, kann man hier jedoch nichts sehen oder greifen.
Am Beispiel der „Goldenen Regel der Mechanik“ wird ein Synonymbeispiel der Kommunikation entwickelt und die daraus resultierende „Goldene Regel der Kommunikation“ auf eine klientenzentrierte Beratungssituation übertragen. Dieser Transfer kann mit Hilfe des Buches auf andere Situationen einfach übertragen werden.
Hier vollzieht sich der Übergang zum Nutzen über die Erkenntnis, denn mit dem Wissen um das Wechselspiel zwischen Kommunikationsqualität und Konfliktpotential, bei gleicher Arbeit, ist es möglich, qualitativ hochwertig zu kommunizieren und Störungen zu vermeiden. Begleitend zu diesem Buch findet sich im Internet Begleitmaterial für Übungen.
Aktualisiert: 2022-02-03
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Dieses Buch ist kein Buch für die Wissenschaft, sondern eines für die praktische Anwendung. Zwar wird die Kommunikation auf einen physikalischen Rahmen heruntergebrochen und aufgeschlüsselt, aber alle Erklärungen sind mit praktischen Alltagsbeispielen versehen und lebendig beschrieben.
Alle Lebewesen kommunizieren im Alltag und Menschen erleben die Kommunikation in jeder Sekunde, die sie existieren. Neben Gesprächen kommunizieren auch unsere Zellen ohne Unterlass, damit der Organismus existieren kann. Wir lassen unsere Technik kommunizieren und stricken die Kommunikationsnetze immer enger. Wir kommunizieren, weltweit und zu jeder Zeit.
Wissenschaftler wie Parsons oder Luhmann haben Schemata beschrieben, damit wir Systeme verstehen können. Kommunikation selbst ist das Element, was Systeme erst entstehen lässt und erhält, unter anderem auch unsere sozialen Systeme.
Um Kommunikation verständlich zu machen, wurden Kommunikationsmodelle entwickelt. So zum Beispiel das Nachrichtenquadrat von Schulz von Thun. Mit solchen Modellen können wir uns vorstellen, welche Aspekte bei einer bestimmten Art der Kommunikation zum Tragen kommen. Verstehen und Verständnis sind dabei wichtige Merkmale und Voraussetzung, um zu kommunizieren.
Kommunikation besitzt auch eine Güte. Diese Qualität der Kommunikation hat dabei einen Gegenpart - die Störung. Unerheblich der Art der Kommunikation wird immer ein Konfliktpotential entstehen, welches ebenfalls eine Güte aufweist.
Wenn in Systemen kommuniziert wird, so steht dem System eine bestimmte Energiemenge zur Verfügung. Wir kennen es beispielsweise aus den Hauptsätzen der Physik: Energie kann nicht erschaffen und auch nicht vernichtet werden. Bei der Energieumwandlung geht immer eine Energiemenge für den gewünschten Nutzen verloren und wird in eine Energieform transformiert, die wir für den angedachten Zweck nicht verwerten können. Das gilt auch für die Kommunikation. Anders als beispielsweise bei der Mechanik, kann man hier jedoch nichts sehen oder greifen.
Am Beispiel der „Goldenen Regel der Mechanik“ wird ein Synonymbeispiel der Kommunikation entwickelt und die daraus resultierende „Goldene Regel der Kommunikation“ auf eine klientenzentrierte Beratungssituation übertragen. Dieser Transfer kann mit Hilfe des Buches auf andere Situationen einfach übertragen werden.
Hier vollzieht sich der Übergang zum Nutzen über die Erkenntnis, denn mit dem Wissen um das Wechselspiel zwischen Kommunikationsqualität und Konfliktpotential, bei gleicher Arbeit, ist es möglich, qualitativ hochwertig zu kommunizieren und Störungen zu vermeiden. Begleitend zu diesem Buch findet sich im Internet Begleitmaterial für Übungen.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Dieses Buch ist kein Buch für die Wissenschaft, sondern eines für die praktische Anwendung. Zwar wird die Kommunikation auf einen physikalischen Rahmen heruntergebrochen und aufgeschlüsselt, aber alle Erklärungen sind mit praktischen Alltagsbeispielen versehen und lebendig beschrieben.
Alle Lebewesen kommunizieren im Alltag und Menschen erleben die Kommunikation in jeder Sekunde, die sie existieren. Neben Gesprächen kommunizieren auch unsere Zellen ohne Unterlass, damit der Organismus existieren kann. Wir lassen unsere Technik kommunizieren und stricken die Kommunikationsnetze immer enger. Wir kommunizieren, weltweit und zu jeder Zeit.
Wissenschaftler wie Parsons oder Luhmann haben Schemata beschrieben, damit wir Systeme verstehen können. Kommunikation selbst ist das Element, was Systeme erst entstehen lässt und erhält, unter anderem auch unsere sozialen Systeme.
Um Kommunikation verständlich zu machen, wurden Kommunikationsmodelle entwickelt. So zum Beispiel das Nachrichtenquadrat von Schulz von Thun. Mit solchen Modellen können wir uns vorstellen, welche Aspekte bei einer bestimmten Art der Kommunikation zum Tragen kommen. Verstehen und Verständnis sind dabei wichtige Merkmale und Voraussetzung, um zu kommunizieren.
Kommunikation besitzt auch eine Güte. Diese Qualität der Kommunikation hat dabei einen Gegenpart - die Störung. Unerheblich der Art der Kommunikation wird immer ein Konfliktpotential entstehen, welches ebenfalls eine Güte aufweist.
Wenn in Systemen kommuniziert wird, so steht dem System eine bestimmte Energiemenge zur Verfügung. Wir kennen es beispielsweise aus den Hauptsätzen der Physik: Energie kann nicht erschaffen und auch nicht vernichtet werden. Bei der Energieumwandlung geht immer eine Energiemenge für den gewünschten Nutzen verloren und wird in eine Energieform transformiert, die wir für den angedachten Zweck nicht verwerten können. Das gilt auch für die Kommunikation. Anders als beispielsweise bei der Mechanik, kann man hier jedoch nichts sehen oder greifen.
Am Beispiel der „Goldenen Regel der Mechanik“ wird ein Synonymbeispiel der Kommunikation entwickelt und die daraus resultierende „Goldene Regel der Kommunikation“ auf eine klientenzentrierte Beratungssituation übertragen. Dieser Transfer kann mit Hilfe des Buches auf andere Situationen einfach übertragen werden.
Hier vollzieht sich der Übergang zum Nutzen über die Erkenntnis, denn mit dem Wissen um das Wechselspiel zwischen Kommunikationsqualität und Konfliktpotential, bei gleicher Arbeit, ist es möglich, qualitativ hochwertig zu kommunizieren und Störungen zu vermeiden. Begleitend zu diesem Buch findet sich im Internet Begleitmaterial für Übungen.
Aktualisiert: 2023-04-07
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»Durch sexuellen Konsens kann so viel Leid beendet werden – und ich bleibe weiterhin zuversichtlich, dass die Mehrheit der Menschen daran interessiert ist.« Shaina Joy Machlus
Was ist sexueller Konsens? Warum ist Konsens wichtig? Und: Wie setzen wir ihn um?
Sexueller Konsens steht für sexuelles Einvernehmen, bei dem nur ein enthusiastisches »Ja!« Zustimmung bedeutet. Shaina Joy Machlus zeigt uns, wie wir miteinander kommunizieren und Konsens herstellen können, damit alle sicher sind, dass auch tatsächlich Einverständnis vorliegt. Damit stellt sich das Konsensprinzip gegen eine Vergewaltigungskultur, in der sexuelle Handlungen zu oft auf unausgesprochenen Vorannahmen beruhen und sexualisierte Gewalt als etwas Alltägliches normalisiert und verharmlost wird.
Zugleich hilft uns sexueller Konsens aber auch dabei, Sex zu genießen und uns in unserer persönlichen Selbstbestimmung zu bestärken. Shaina Joy Machlus vermittelt in ihrem Buch auf offene und verständliche Weise das Konsensprinzip, Grundlegendes zu Geschlechtern, sexuellen Orientierungen sowie zur Vergewaltigungskultur und schafft dabei einen Zugang zur praktischen Umsetzung von Konsens im Sexuellen – und darüber hinaus.
Ein notwendiges und hilfreiches Buch für Menschen jeden Alters.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Die traditionelle Unterscheidung zwischen Einwilligung und Einverständnis ist weder dogmatisch begründbar noch praktisch durchführbar. Auf der Grundlage einer differenzierten, den Interpersonalbezug berücksichtigenden Unrechtslehre ist eine einheitliche Zustimmungsdogmatik zu entwickeln. Für die Behandlung von Entscheidungsdefiziten bzw. sog. Willensmängeln ist das Unwirksamkeitsurteil von der normativen, die Verantwortungsbereiche abgrenzenden Zurechnungsfrage zu trennen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Stimmt der Berechtigte einem Eingriff in seine strafrechtlich geschützten Rechtsgüter zu, so vermag diese Zustimmung bereits die Verwirklichung des strafrechtlichen Tatbestandes auszuschließen. Ist die Zustimmung des Rechtsgutsträgers dagegen nur mutmaßlich vorhanden, will die überwiegende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung der mutmaßlichen Zustimmung lediglich eine rechtfertigende Wirkung zuerkennen. Die Arbeit widmet sich dem Unterschied zwischen einer tatsächlich vorhandenen und einer gemutmaßten Zustimmung sowie deren Auswirkung auf Tatbestands- und Rechtswidrigkeitsebene. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, welche Voraussetzungen ein tatbestandsausschließendes «mutmaßliches Einverständnis» haben müsste und ob tatsächlich unüberwindbare Bedenken gegen die Berücksichtigung des mutmaßlichen Willens bereits auf der Ebene des Tatbestandes sprechen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2023-03-31
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