"versanti in re illicita imputantur omnia, quae ex delicto sequuntur" – "Wer sich auf verbotenes Gebiet begibt, dem werden alle Folgen zugerechnet, die sich aus seinem unerlaubten Tun ergeben". Im modernen zivilrechtlichen Schrifttum finden sich gelegentlich Hinweise, dass dieser Rechtssatz auch heute noch geltendes Recht ist. Die mit der Kurzformel versari in re illicita umschriebene Lehre wird aus moderner Sicht als eine Haftung für alle Folgen eines unerlaubten Verhaltens verstanden. Für die kanonistische Strafrechtslehre des 12. und 13. Jahrhunderts ist die Anwendung der Rechtsregel belegt. Die Kanonisten entwickeln die Lehre vom versari in re illcita als Prinzip der Zurechnung von zufällig verursachten Tötungen. Die Untersuchung widmet sich der Frage, wann Juristen im Vertragsrecht auf die Rechtsfigur des versari in re illicita zurückgreifen und zeichnet die Diskurslinien vom Römischen Recht bis zur Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs 1900 nach.
Aktualisiert: 2023-06-30
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"versanti in re illicita imputantur omnia, quae ex delicto sequuntur" – "Wer sich auf verbotenes Gebiet begibt, dem werden alle Folgen zugerechnet, die sich aus seinem unerlaubten Tun ergeben". Im modernen zivilrechtlichen Schrifttum finden sich gelegentlich Hinweise, dass dieser Rechtssatz auch heute noch geltendes Recht ist. Die mit der Kurzformel versari in re illicita umschriebene Lehre wird aus moderner Sicht als eine Haftung für alle Folgen eines unerlaubten Verhaltens verstanden. Für die kanonistische Strafrechtslehre des 12. und 13. Jahrhunderts ist die Anwendung der Rechtsregel belegt. Die Kanonisten entwickeln die Lehre vom versari in re illcita als Prinzip der Zurechnung von zufällig verursachten Tötungen. Die Untersuchung widmet sich der Frage, wann Juristen im Vertragsrecht auf die Rechtsfigur des versari in re illicita zurückgreifen und zeichnet die Diskurslinien vom Römischen Recht bis zur Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs 1900 nach.
Aktualisiert: 2023-06-30
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"versanti in re illicita imputantur omnia, quae ex delicto sequuntur" – "Wer sich auf verbotenes Gebiet begibt, dem werden alle Folgen zugerechnet, die sich aus seinem unerlaubten Tun ergeben". Im modernen zivilrechtlichen Schrifttum finden sich gelegentlich Hinweise, dass dieser Rechtssatz auch heute noch geltendes Recht ist. Die mit der Kurzformel versari in re illicita umschriebene Lehre wird aus moderner Sicht als eine Haftung für alle Folgen eines unerlaubten Verhaltens verstanden. Für die kanonistische Strafrechtslehre des 12. und 13. Jahrhunderts ist die Anwendung der Rechtsregel belegt. Die Kanonisten entwickeln die Lehre vom versari in re illcita als Prinzip der Zurechnung von zufällig verursachten Tötungen. Die Untersuchung widmet sich der Frage, wann Juristen im Vertragsrecht auf die Rechtsfigur des versari in re illicita zurückgreifen und zeichnet die Diskurslinien vom Römischen Recht bis zur Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs 1900 nach.
Aktualisiert: 2023-06-30
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"versanti in re illicita imputantur omnia, quae ex delicto sequuntur" – "Wer sich auf verbotenes Gebiet begibt, dem werden alle Folgen zugerechnet, die sich aus seinem unerlaubten Tun ergeben". Im modernen zivilrechtlichen Schrifttum finden sich gelegentlich Hinweise, dass dieser Rechtssatz auch heute noch geltendes Recht ist. Die mit der Kurzformel versari in re illicita umschriebene Lehre wird aus moderner Sicht als eine Haftung für alle Folgen eines unerlaubten Verhaltens verstanden. Für die kanonistische Strafrechtslehre des 12. und 13. Jahrhunderts ist die Anwendung der Rechtsregel belegt. Die Kanonisten entwickeln die Lehre vom versari in re illcita als Prinzip der Zurechnung von zufällig verursachten Tötungen. Die Untersuchung widmet sich der Frage, wann Juristen im Vertragsrecht auf die Rechtsfigur des versari in re illicita zurückgreifen und zeichnet die Diskurslinien vom Römischen Recht bis zur Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs 1900 nach.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2022-04-30
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versanti in re illicita imputantur omnia, quae ex delicto sequuntur" - "Wer sich auf verbotenes Gebiet begibt, dem werden alle Folgen zugerechnet, die sich aus seinem unerlaubten Tun ergeben". Im modernen zivilrechtlichen Schrifttum finden sich gelegentlich Hinweise, dass dieser Rechtssatz auch heute noch geltendes Recht ist. Die mit der Kurzformel versari in re illicita umschriebene Lehre wird aus moderner Sicht als eine Haftung für alle Folgen eines unerlaubten Verhaltens verstanden.
Für die kanonistische Strafrechtslehre des 12. und 13. Jahrhunderts ist die Anwendung der Rechtsregel belegt. Die Kanonisten entwickeln die Lehre vom versari in re illcita als Prinzip der Zurechnung von zufällig verursachten Tötungen.
Die Untersuchung widmet sich der Frage, wann Juristen im Vertragsrecht auf die Rechtsfigur des versari in re illicita zurückgreifen und zeichnet die Diskurslinien vom Römischen Recht bis zur Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs 1900 nach.
Aktualisiert: 2023-04-17
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-03-14
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Wie wird das Schadensersatzrisiko im UN-Kaufrecht zwischen den Vertragsparteien verteilt? Auf der Basis echter Garantiehaftung mit einer Befreiungsmöglichkeit nur für «höhere Gewalt» oder - jedenfalls im Ergebnis - nach verschuldensähnlichen Zurechnungsmustern? Die verschiedenen Auffassungen im anglo-amerikanischen und deutschen Kaufrechtsverständnis kommen bei der Interpretation des Einheitsrechts vor allem dann zum tragen, wenn es um die Möglichkeit der Haftungsbefreiung bei Lieferung vertragswidriger Ware gemäß Artikel 79 CISG geht. Diskutiert wird hier etwa der Fall von Entwicklungsfehlern. Diese Untersuchung zeigt, daß dem UN-Kaufrecht dogmatisch ein autonomes, einheitliches Haftungssystem zugrunde liegt, das als «modifizierte Erfolgshaftung» bezeichnet werden kann. Insbesondere unter Zuhilfenahme ökonomischer Analysen des Vertragsrechts wird dafür der Tatbestand von Artikel 79 CISG als geeignete Risikoverteilungsnorm entschlüsselt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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