Der Autor untersucht den rechtlichen und tatsächlichen Umfang der durch das Vermögenszuordnungsgesetz eingeführten Befugnis zur Verfügung über Grundstücke, in deren Grundbuch Eigentum des Volkes eingetragen ist oder war. Besonders die vom BGH uneinheitlich entschiedene Frage, ob eine Verfügungsbefugnis über nur scheinbar volkseigene Grundstücke durch den Gesetzgeber eröffnet wurde, wird eingehend behandelt.
Den Schwerpunkt bildet jedoch eine Darstellung der Ausgleichsansprüche möglicher Berechtigter (Grundstückseigentümer), privater wie öffentlicher Restitutionsberechtigter und Verfügungsbefugter in Fällen, in denen von der gesetzlichen Verfügungsbefugnis in verschiedenster Form Gebrauch gemacht wurde. Von dinglichen Verfügungen einschließlich einer errichtenden Unternehmensumwandlung über grundbuchliche Verfügungen bis hin zu tatsächlichen Maßnahmen wird dargestellt, welche Ansprüche den Betroffenen zustehen. Dogmatisch und durch großteils unveröffentlichte Rechtsprechung führt das Buch die Vielzahl der offenen Fragen, insbesondere der nach Ausgleichsansprüchen der Betroffenen, einer praktikablen Lösung zu.
Prof. Dr. Ekkehard Becker-Eberhard sagt über die Arbeit:
"Der Verfasser hat die Problematik der Verfügungsbefugnis nach § 8 VZOG nicht nur hinein in die tiefsten Tiefen der zivilrechtlichen Dogmatik ausgelotet, sondern sie zugleich auch in der gesamten Breite all ihrer Verzweigungen behandelt. An jeder Stelle verspürt der Leser, daß der Autor mit dem Gegenstand der Darstellung nicht nur praktisch bestens vertraut ist. .... Dabei entwickelt der Verfasser ein in jeder Hinsicht in sich stimmiges und in allen Einzelergebnissen aufeinander abgestimmtes Konzept für die Handhabung des § 8 VZOG. Mit diesem Konzept werden sich die mit § 8 VZOG verbundenen brisanten und weitreichenden praktischen Probleme angemessen und unter ausgewogener Wahrung der Interessen aller Beteiligten lösen lassen."
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Spannungsfeld zwischen europäischem und mitgliedstaatlichem Recht wirft die Verpflichtung, supranationales Recht in die innerstaatliche Rechtsordnung umzusetzen, immer wieder Probleme auf. In allen zentralen Umweltgesetzen hat der deutsche Gesetzgeber pauschale Verordnungsermächtigungen geschaffen, mit deren Hilfe eine möglichst schnelle, effektive Umsetzung der Gemeinschaftsvorgaben erreicht werden soll. Die vom EuGH missbilligte Umsetzung mittels bloßer Verwaltungsvorschriften bildete den Anlass für diese Regelungen. §§ 48a Abs. 1 BImSchG, 6a WHG und 57 KrW-/AbfG sind die wichtigsten einschlägigen Ermächtigungen. Pauschal sind diese Normen, weil sich ihr Anwendungsbereich auf das ganze jeweilige Gesetz erstreckt. Der Autor untersucht §§ 48a Abs. 1 BImSchG, 6a WHG und 57 KrW-/AbfG eingehend, auch in ihrer Bedeutung über das Umweltrecht hinaus. Die Ermächtigungen befinden sich im Schnittpunkt von europäischem und deutschem Recht. Sie sind Einflüssen aus beiden Rechtskreisen ausgesetzt.
Auf der Grundlage einer genauen europarechtlichen Einschätzung der Umsetzungsfunktion widmet sich Thomas Klink den zahlreichen verfassungsrechtlichen Problemen aus dem pauschalen Umsetzungsmechanismus. Neben bundesstaatlichen Kompetenzaspekten bereitet innerstaatlich die Pauschalität der Ermächtigungen Schwierigkeiten, stellt doch das Bestimmtheitsgebot in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG aus gutem Grund strenge Anforderungen an Ermächtigungen zur Rechtsetzung durch die Exekutive. Klink beantwortet die Frage, wie pauschale Ermächtigungen ohne Verletzung der Vorgaben des Grundgesetzes als Umsetzungsinstrument eingesetzt werden können. Ihre Pauschalität ist bei strenger Begrenzung auf den Umsetzungszweck verfassungsrechtlich tragbar. Dies folgt aus einer umfassenden Analyse der pauschalen Ermächtigungen mit ihren verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bezügen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Autor untersucht den rechtlichen und tatsächlichen Umfang der durch das Vermögenszuordnungsgesetz eingeführten Befugnis zur Verfügung über Grundstücke, in deren Grundbuch Eigentum des Volkes eingetragen ist oder war. Besonders die vom BGH uneinheitlich entschiedene Frage, ob eine Verfügungsbefugnis über nur scheinbar volkseigene Grundstücke durch den Gesetzgeber eröffnet wurde, wird eingehend behandelt.
Den Schwerpunkt bildet jedoch eine Darstellung der Ausgleichsansprüche möglicher Berechtigter (Grundstückseigentümer), privater wie öffentlicher Restitutionsberechtigter und Verfügungsbefugter in Fällen, in denen von der gesetzlichen Verfügungsbefugnis in verschiedenster Form Gebrauch gemacht wurde. Von dinglichen Verfügungen einschließlich einer errichtenden Unternehmensumwandlung über grundbuchliche Verfügungen bis hin zu tatsächlichen Maßnahmen wird dargestellt, welche Ansprüche den Betroffenen zustehen. Dogmatisch und durch großteils unveröffentlichte Rechtsprechung führt das Buch die Vielzahl der offenen Fragen, insbesondere der nach Ausgleichsansprüchen der Betroffenen, einer praktikablen Lösung zu.
Prof. Dr. Ekkehard Becker-Eberhard sagt über die Arbeit:
"Der Verfasser hat die Problematik der Verfügungsbefugnis nach § 8 VZOG nicht nur hinein in die tiefsten Tiefen der zivilrechtlichen Dogmatik ausgelotet, sondern sie zugleich auch in der gesamten Breite all ihrer Verzweigungen behandelt. An jeder Stelle verspürt der Leser, daß der Autor mit dem Gegenstand der Darstellung nicht nur praktisch bestens vertraut ist. .... Dabei entwickelt der Verfasser ein in jeder Hinsicht in sich stimmiges und in allen Einzelergebnissen aufeinander abgestimmtes Konzept für die Handhabung des § 8 VZOG. Mit diesem Konzept werden sich die mit § 8 VZOG verbundenen brisanten und weitreichenden praktischen Probleme angemessen und unter ausgewogener Wahrung der Interessen aller Beteiligten lösen lassen."
Aktualisiert: 2023-05-25
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Im Spannungsfeld zwischen europäischem und mitgliedstaatlichem Recht wirft die Verpflichtung, supranationales Recht in die innerstaatliche Rechtsordnung umzusetzen, immer wieder Probleme auf. In allen zentralen Umweltgesetzen hat der deutsche Gesetzgeber pauschale Verordnungsermächtigungen geschaffen, mit deren Hilfe eine möglichst schnelle, effektive Umsetzung der Gemeinschaftsvorgaben erreicht werden soll. Die vom EuGH missbilligte Umsetzung mittels bloßer Verwaltungsvorschriften bildete den Anlass für diese Regelungen. §§ 48a Abs. 1 BImSchG, 6a WHG und 57 KrW-/AbfG sind die wichtigsten einschlägigen Ermächtigungen. Pauschal sind diese Normen, weil sich ihr Anwendungsbereich auf das ganze jeweilige Gesetz erstreckt. Der Autor untersucht §§ 48a Abs. 1 BImSchG, 6a WHG und 57 KrW-/AbfG eingehend, auch in ihrer Bedeutung über das Umweltrecht hinaus. Die Ermächtigungen befinden sich im Schnittpunkt von europäischem und deutschem Recht. Sie sind Einflüssen aus beiden Rechtskreisen ausgesetzt.
Auf der Grundlage einer genauen europarechtlichen Einschätzung der Umsetzungsfunktion widmet sich Thomas Klink den zahlreichen verfassungsrechtlichen Problemen aus dem pauschalen Umsetzungsmechanismus. Neben bundesstaatlichen Kompetenzaspekten bereitet innerstaatlich die Pauschalität der Ermächtigungen Schwierigkeiten, stellt doch das Bestimmtheitsgebot in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG aus gutem Grund strenge Anforderungen an Ermächtigungen zur Rechtsetzung durch die Exekutive. Klink beantwortet die Frage, wie pauschale Ermächtigungen ohne Verletzung der Vorgaben des Grundgesetzes als Umsetzungsinstrument eingesetzt werden können. Ihre Pauschalität ist bei strenger Begrenzung auf den Umsetzungszweck verfassungsrechtlich tragbar. Dies folgt aus einer umfassenden Analyse der pauschalen Ermächtigungen mit ihren verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bezügen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Im Spannungsfeld zwischen europäischem und mitgliedstaatlichem Recht wirft die Verpflichtung, supranationales Recht in die innerstaatliche Rechtsordnung umzusetzen, immer wieder Probleme auf. In allen zentralen Umweltgesetzen hat der deutsche Gesetzgeber pauschale Verordnungsermächtigungen geschaffen, mit deren Hilfe eine möglichst schnelle, effektive Umsetzung der Gemeinschaftsvorgaben erreicht werden soll. Die vom EuGH missbilligte Umsetzung mittels bloßer Verwaltungsvorschriften bildete den Anlass für diese Regelungen. §§ 48a Abs. 1 BImSchG, 6a WHG und 57 KrW-/AbfG sind die wichtigsten einschlägigen Ermächtigungen. Pauschal sind diese Normen, weil sich ihr Anwendungsbereich auf das ganze jeweilige Gesetz erstreckt. Der Autor untersucht §§ 48a Abs. 1 BImSchG, 6a WHG und 57 KrW-/AbfG eingehend, auch in ihrer Bedeutung über das Umweltrecht hinaus. Die Ermächtigungen befinden sich im Schnittpunkt von europäischem und deutschem Recht. Sie sind Einflüssen aus beiden Rechtskreisen ausgesetzt.
Auf der Grundlage einer genauen europarechtlichen Einschätzung der Umsetzungsfunktion widmet sich Thomas Klink den zahlreichen verfassungsrechtlichen Problemen aus dem pauschalen Umsetzungsmechanismus. Neben bundesstaatlichen Kompetenzaspekten bereitet innerstaatlich die Pauschalität der Ermächtigungen Schwierigkeiten, stellt doch das Bestimmtheitsgebot in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG aus gutem Grund strenge Anforderungen an Ermächtigungen zur Rechtsetzung durch die Exekutive. Klink beantwortet die Frage, wie pauschale Ermächtigungen ohne Verletzung der Vorgaben des Grundgesetzes als Umsetzungsinstrument eingesetzt werden können. Ihre Pauschalität ist bei strenger Begrenzung auf den Umsetzungszweck verfassungsrechtlich tragbar. Dies folgt aus einer umfassenden Analyse der pauschalen Ermächtigungen mit ihren verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bezügen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Autor untersucht den rechtlichen und tatsächlichen Umfang der durch das Vermögenszuordnungsgesetz eingeführten Befugnis zur Verfügung über Grundstücke, in deren Grundbuch Eigentum des Volkes eingetragen ist oder war. Besonders die vom BGH uneinheitlich entschiedene Frage, ob eine Verfügungsbefugnis über nur scheinbar volkseigene Grundstücke durch den Gesetzgeber eröffnet wurde, wird eingehend behandelt.
Den Schwerpunkt bildet jedoch eine Darstellung der Ausgleichsansprüche möglicher Berechtigter (Grundstückseigentümer), privater wie öffentlicher Restitutionsberechtigter und Verfügungsbefugter in Fällen, in denen von der gesetzlichen Verfügungsbefugnis in verschiedenster Form Gebrauch gemacht wurde. Von dinglichen Verfügungen einschließlich einer errichtenden Unternehmensumwandlung über grundbuchliche Verfügungen bis hin zu tatsächlichen Maßnahmen wird dargestellt, welche Ansprüche den Betroffenen zustehen. Dogmatisch und durch großteils unveröffentlichte Rechtsprechung führt das Buch die Vielzahl der offenen Fragen, insbesondere der nach Ausgleichsansprüchen der Betroffenen, einer praktikablen Lösung zu.
Prof. Dr. Ekkehard Becker-Eberhard sagt über die Arbeit:
"Der Verfasser hat die Problematik der Verfügungsbefugnis nach § 8 VZOG nicht nur hinein in die tiefsten Tiefen der zivilrechtlichen Dogmatik ausgelotet, sondern sie zugleich auch in der gesamten Breite all ihrer Verzweigungen behandelt. An jeder Stelle verspürt der Leser, daß der Autor mit dem Gegenstand der Darstellung nicht nur praktisch bestens vertraut ist. .... Dabei entwickelt der Verfasser ein in jeder Hinsicht in sich stimmiges und in allen Einzelergebnissen aufeinander abgestimmtes Konzept für die Handhabung des § 8 VZOG. Mit diesem Konzept werden sich die mit § 8 VZOG verbundenen brisanten und weitreichenden praktischen Probleme angemessen und unter ausgewogener Wahrung der Interessen aller Beteiligten lösen lassen."
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Im Spannungsfeld zwischen europäischem und mitgliedstaatlichem Recht wirft die Verpflichtung, supranationales Recht in die innerstaatliche Rechtsordnung umzusetzen, immer wieder Probleme auf. In allen zentralen Umweltgesetzen hat der deutsche Gesetzgeber pauschale Verordnungsermächtigungen geschaffen, mit deren Hilfe eine möglichst schnelle, effektive Umsetzung der Gemeinschaftsvorgaben erreicht werden soll. Die vom EuGH missbilligte Umsetzung mittels bloßer Verwaltungsvorschriften bildete den Anlass für diese Regelungen. §§ 48a Abs. 1 BImSchG, 6a WHG und 57 KrW-/AbfG sind die wichtigsten einschlägigen Ermächtigungen. Pauschal sind diese Normen, weil sich ihr Anwendungsbereich auf das ganze jeweilige Gesetz erstreckt. Der Autor untersucht §§ 48a Abs. 1 BImSchG, 6a WHG und 57 KrW-/AbfG eingehend, auch in ihrer Bedeutung über das Umweltrecht hinaus. Die Ermächtigungen befinden sich im Schnittpunkt von europäischem und deutschem Recht. Sie sind Einflüssen aus beiden Rechtskreisen ausgesetzt.
Auf der Grundlage einer genauen europarechtlichen Einschätzung der Umsetzungsfunktion widmet sich Thomas Klink den zahlreichen verfassungsrechtlichen Problemen aus dem pauschalen Umsetzungsmechanismus. Neben bundesstaatlichen Kompetenzaspekten bereitet innerstaatlich die Pauschalität der Ermächtigungen Schwierigkeiten, stellt doch das Bestimmtheitsgebot in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG aus gutem Grund strenge Anforderungen an Ermächtigungen zur Rechtsetzung durch die Exekutive. Klink beantwortet die Frage, wie pauschale Ermächtigungen ohne Verletzung der Vorgaben des Grundgesetzes als Umsetzungsinstrument eingesetzt werden können. Ihre Pauschalität ist bei strenger Begrenzung auf den Umsetzungszweck verfassungsrechtlich tragbar. Dies folgt aus einer umfassenden Analyse der pauschalen Ermächtigungen mit ihren verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bezügen.
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Der Autor untersucht den rechtlichen und tatsächlichen Umfang der durch das Vermögenszuordnungsgesetz eingeführten Befugnis zur Verfügung über Grundstücke, in deren Grundbuch Eigentum des Volkes eingetragen ist oder war. Besonders die vom BGH uneinheitlich entschiedene Frage, ob eine Verfügungsbefugnis über nur scheinbar volkseigene Grundstücke durch den Gesetzgeber eröffnet wurde, wird eingehend behandelt.
Den Schwerpunkt bildet jedoch eine Darstellung der Ausgleichsansprüche möglicher Berechtigter (Grundstückseigentümer), privater wie öffentlicher Restitutionsberechtigter und Verfügungsbefugter in Fällen, in denen von der gesetzlichen Verfügungsbefugnis in verschiedenster Form Gebrauch gemacht wurde. Von dinglichen Verfügungen einschließlich einer errichtenden Unternehmensumwandlung über grundbuchliche Verfügungen bis hin zu tatsächlichen Maßnahmen wird dargestellt, welche Ansprüche den Betroffenen zustehen. Dogmatisch und durch großteils unveröffentlichte Rechtsprechung führt das Buch die Vielzahl der offenen Fragen, insbesondere der nach Ausgleichsansprüchen der Betroffenen, einer praktikablen Lösung zu.
Prof. Dr. Ekkehard Becker-Eberhard sagt über die Arbeit:
"Der Verfasser hat die Problematik der Verfügungsbefugnis nach § 8 VZOG nicht nur hinein in die tiefsten Tiefen der zivilrechtlichen Dogmatik ausgelotet, sondern sie zugleich auch in der gesamten Breite all ihrer Verzweigungen behandelt. An jeder Stelle verspürt der Leser, daß der Autor mit dem Gegenstand der Darstellung nicht nur praktisch bestens vertraut ist. .... Dabei entwickelt der Verfasser ein in jeder Hinsicht in sich stimmiges und in allen Einzelergebnissen aufeinander abgestimmtes Konzept für die Handhabung des § 8 VZOG. Mit diesem Konzept werden sich die mit § 8 VZOG verbundenen brisanten und weitreichenden praktischen Probleme angemessen und unter ausgewogener Wahrung der Interessen aller Beteiligten lösen lassen."
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