Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist nichts Schlimmes und schon gar kein „Idiotentest“! Wer den Sinn der MPU verstanden hat und weiß, mit welchen Fragen er warum zu rechnen hat, ist klar im Vorteil. „MPU – (k)ein Problem“ gibt einen Überblick zu dem Wissen, das für das erfolgreiche Bestehen der MPU benötigt wird, egal, ob es um Alkohol, Drogen oder Punkte geht. Dabei wird klar verständlich mit Vorurteilen über die MPU und mit allgemein verbreiteten Denkfehlern darüber, wie man in der Untersuchung überzeugen kann, aufgeräumt. Basis sind die wichtigsten Vorschriften für die MPU-Gutachter – alles auf dem aktuellsten Stand. Das Buch ist aufgebaut als Arbeitsbuch mit Fragen und Antworten. Damit wird es für den Betroffenen leichter, das Gelesene anhand von Praxisbeispielen auch auf sein eigenes Leben und seine spezielle Situation anzuwenden. Schritt für Schritt versteht er mehr von der MPU und lernt, Ursachen und Hintergründe seines persönlichen „Führerscheinproblems“ genauer zu erkennen, es zu analysieren sowie Lösungen zu finden, um die MPU zu bestehen und den Führerschein dann auch langfristig zu behalten. Insbesondere eignet sich das Buch für den Betroffenen auch als Einstieg in eine erfolgreiche, professionelle Vorbereitung.
„MPU – (k)ein Problem“ berücksichtigt die Punktereform vom 01.05.2014, die seit 2014 geltenden Fahreignungsseminare zum Punkteabbau sowie die 3. Auflage der Beurteilungskriterien aus 2013.
Der Autor ist seit 1999 verkehrstherapeutisch tätig, ausgebildeter Kursleiter für Nachschulungskurse nach § 70 FeV, amtlich anerkannter Verkehrspsychologischer Berater, Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP) und hat 7 Jahre auch als MPU-Gutachter gearbeitet.
Aktualisiert: 2023-05-30
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Zum Werk
Dieser bewährte Kommentar bietet der Praktikerin und dem Praktiker alles, was sie zur Bearbeitung straßenverkehrsrechtlicher Probleme benötigen.
Vorteile auf einen Blickdas Referenzwerk für alle Verkehrsrechtlerinnen und Verkehrsrechtlerzuverlässig, aktuell, umfassend
Zur Neuauflage
Die 47. Auflage dieses Standardwerks befindet sich auf dem Stand Herbst 2022.
Schwerpunkte der eingearbeiteten Gesetzesänderungen:Gesetz über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht v. 26.11.202054. VO zur Änd. straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 20.4.2020VO zur Änd. der Straßenverkehrs-O und der Vierundfünfzigsten VO zur Änd. straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 18.12.2020Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts v. 16.4.2021Erste ÄndVO zur Änd. Der Bußgeldkatalog-VO v. 13.10.2021Viertes Gesetz zur Änd. des StraßenverkehrsG und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 12.7.2021Gesetz zum autonomen Fahren v. 12.7.2021u.v.m.Rechtsprechung und Literatur sind bis Herbst 2022 berücksichtigt.
Zielgruppe
Für Richterinnen und Richter, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwaltschaft, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, Behörden, Versicherungen, Fuhrunternehmen und Fahrschulen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2021-04-21
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Zum Werk
Dieser bewährte Kommentar bietet dem Praktiker alles, was er zur Bearbeitung straßenverkehrsrechtlicher Probleme benötigt.
Vorteile auf einen Blickdas Referenzwerk für alle Verkehrsrechtlerzuverlässig, aktuell, umfassend
Zur Neuauflage
Die 46. Auflage dieses Standardwerks befindet sich hinsichtlich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf dem Stand Herbst 2020.
Schwerpunkte der eingearbeiteten Gesetzesänderungen:Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11.3.2019 (BGBl. I S. 218): Einführung der vorgezogenen zeitlich gestaffelten Umtauschpflicht für alle vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine, Erweiterung verschiedener Vorschriften mit Auslandsbezug auf alle Staaten, Einführung eines verbindlichen Musters für die Sehtestbescheinigung, Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Erlass neuer Prüfungsrichtlinien für die theoretische und die praktische Fahrerlaubnisprüfung.Zweite Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 13.3.2019 (BGBl. I S. 332): Öffnung der Befugnis zur Erstellung von Gutachten für Betriebserlaubnisse nach § 21 StVZO für Technische Dienste.Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22.3.2019 (BGBl. I S. 382): Deutliche Erweiterung der Regelungen zur internetbasierten Zulassung von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern, daneben Einzeländerungen im Zulassungsrecht, u.a. Einführung der Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel auch bei Wechsel des Zulassungsbezirks.Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 8.4.2019 (BGBl. I S. 430): Einführung der Möglichkeit zur verdachtslosen automatisierten Kennzeichenerfassung zur Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen.Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6.6.2019 (BGBl. I S. 756): Erlass der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zur Ermöglichung der zulassungs- und fahrerlaubnisfreien Teilnahme von bestimmten Elektrostehrollern und Segways am öffentlichen Straßenverkehr mit begleitenden Änderungen der FeV, der FZV und der StVO.Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21.6.2019 (BGBl. I S. 846): Ermöglichung des Identitätsnachweises durch eID-Karte bei elektronischer Antragstellung.Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 4.7.2019 (BGBl. I S. 1056): u.a. Änderungen des Umfangs der Fahrerlaubnisklasse B hinsichtlich Trikes und alternativ angetriebener Kfz zur Güterbeförderung mit höherem Gewicht, Präzisierung der Pflicht zum Führerscheinumtausch.Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen vom 2.10.2019 (BGBl. I S. 1416): Änderungen zum Ausbildungsnachweis für Fahrschüler und zum Nachweis der abgeschlossenen Fahrausbildung vor der Fahrerlaubnisprüfung, einzelne Änderungen der FZV.Dritte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26.11.2019 (BGBl. I S. 2015): Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Anforderungen an Stickoxid-Minderungssysteme, um bestimmte Diesel-Kraftfahrzeuge von Verkehrsverboten in Bereichen mit Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen von Verkehrsverboten auszunehmen.Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5.12.2019 (BGBl. I S. 2008): u.a. Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die Bundesländer und entsprechender Regelungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung, um das Mindestalter für Fahrerlaubnisse der Klasse AM auf 15 Jahre herabzusetzen.Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 23.12.2019 (BGBl. I S. 2937): u.a. Einführung einer Möglichkeit, Inhabern von Fahrerlaubnissen der Klasse B ohne spezielle Fahrerlaubnisprüfung das Führen von Krafträdern der Klasse A1 zu erlauben.Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 20.8.2020 (BGBl. I S. 1968): Probeweise Zulassung von Versicherungskennzeichen, die sich aus einer Kennzeichenfolie und der dazugehörigen Trägerplatte zusammensetzen.das (ganz neue) Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr.Zur Rechtsprechung:
In der Frage, ob bei gelegentlichem Cannabiskonsum schon eine einzige Fahrt unter relevanter Wirkung von Cannabis ausreicht, um von fehlender Fähigkeit der Trennung von Cannabiskonsum und Fahren und damit von Fahrungeeignetheit auszugehen, oder ob dies lediglich Anlass für eine Überprüfung der Fahreignung sein kann, hat das BVerwG in mehreren Entscheidungen vom 11.4.2019 seine frühere Auffassung aufgegeben und vertritt nun - so wie zuvor schon der VGH München - die Auffassung, dass in diesen Fällen die Fahrerlaubnis nicht unmittelbar zu entziehen ist, sondern durch medizinisch-psychologisches Gutachten zu klären ist, ob Wiederholungsgefahr besteht.
Ansonsten eine Fülle von Rspr. zum Fahreignungs-Bewertungssystem und zu den verschiedenen Gründen, an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu zweifeln (Alkohol, Drogen, Krankheiten, Neigung zu Aggression etc.).
Eine Vielzahl von Entscheidungen und Literaturäußerungen betrafen unter anderem § 23 Ia StVO (Nutzungsverbot für elektronische Geräte), die Streitfragen im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsmessanlagen (Einsichtsrechte für den Betroffenen) und die Strafvorschriften gegen illegale Kfz-Rennen (§ 315d StGB).
Zielgruppe
Für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Polizeibeamte, Behörden, Versicherungen, Fuhrunternehmen und Fahrschulen.
Aktualisiert: 2022-11-15
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Dieser bewährte Kommentar bietet dem Praktiker alles, was er zur Bearbeitung straßenverkehrsrechtlicher Probleme benötigt.
Vorteile auf einen Blick
- das Referenzwerk für alle Verkehrsrechtler
- zuverlässig, aktuell, umfassend
Zur Neuauflage
Die 45. Auflage dieses Standardwerks befindet sich hinsichtlich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf dem Stand Herbst 2018.
Besondere Beachtung gilt
- der Reform des Fahrlehrerrechts
- den Änderungen des Fahrerlaubnisrechts
- der Kommentierung des Hinterbliebenengeldes
- der Rechtslage rund um das automatisierte Fahren
- den Rechtsfragen des Fahreignungs-Bewertungssystems
- der Regelung der internetbasierten Zulassung
- der Rechtsprechung zum Diesel-Fahrverbot
- u.v.m.
Zielgruppe
Für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Polizeibeamte, Behörden, Versicherungen, Fuhrunternehmen und Fahrschulen.
Aktualisiert: 2020-11-12
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Richtungsweisend im Straßenverkehrsrecht
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Dieser bewährte Kommentar bietet dem Praktiker alles, was er zur Bearbeitung straßenverkehrsrechtlicher Probleme benötigt.
Vorteile auf einen Blick
- das Referenzwerk für alle Verkehrsrechtler
- zuverlässig, aktuell, umfassend
Zielgruppe
Für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Polizeibeamte, Behörden, Versicherungen und Fuhrunternehmen.
Aktualisiert: 2016-11-02
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Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist nichts Schlimmes und schon gar kein „Idiotentest“! Wer den Sinn der MPU verstanden hat und weiß, mit welchen Fragen er warum zu rechnen hat, ist klar im Vorteil. „MPU – (k)ein Problem“ gibt einen Überblick zu dem Wissen, das für das erfolgreiche Bestehen der MPU benötigt wird, egal, ob es um Alkohol, Drogen oder Punkte geht. Dabei wird klar verständlich mit Vorurteilen über die MPU und mit allgemein verbreiteten Denkfehlern darüber, wie man in der Untersuchung überzeugen kann, aufgeräumt. Basis sind die wichtigsten Vorschriften für die MPU-Gutachter – alles auf dem aktuellsten Stand. Das Buch ist aufgebaut als Arbeitsbuch mit Fragen und Antworten. Damit wird es für den Betroffenen leichter, das Gelesene anhand von Praxisbeispielen auch auf sein eigenes Leben und seine spezielle Situation anzuwenden. Schritt für Schritt versteht er mehr von der MPU und lernt, Ursachen und Hintergründe seines persönlichen „Führerscheinproblems“ genauer zu erkennen, es zu analysieren sowie Lösungen zu finden, um die MPU zu bestehen und den Führerschein dann auch langfristig zu behalten. Insbesondere eignet sich das Buch für den Betroffenen auch als Einstieg in eine erfolgreiche, professionelle Vorbereitung.
„MPU – (k)ein Problem“ berücksichtigt die Punktereform vom 01.05.2014, die seit 2014 geltenden Fahreignungsseminare zum Punkteabbau sowie die 3. Auflage der Beurteilungskriterien aus 2013.
Der Autor ist seit 1999 verkehrstherapeutisch tätig, ausgebildeter Kursleiter für Nachschulungskurse nach § 70 FeV, amtlich anerkannter Verkehrspsychologischer Berater, Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP) und hat 7 Jahre auch als MPU-Gutachter gearbeitet.
Aktualisiert: 2023-03-01
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Aktualisiert: 2020-07-07
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BASt 241: Intervention für punkteauffällige Fahrer – Konzeptgrundlagen des Fahreignungsseminars – Teile 1 bis 3
E. Glitsch, M. Bornewasser, D. Sturzbecher, B. Bredwo, J. Kaltenbaek, M. Büttner
212 S., 19 Abb., 15 Tab., ISBN 978-3-95606-052-6, 2013, EUR 25,50
Teil 1: Optimierung der Interventionsmaßnahmen im Rahmen der Reform des Mehrfachtäter-Punktsystems
Der Forschungsnehmer wurde beauftragt, wissenschaftlich begründete Anforderungen an Interventionsmaßnahmen zur Förderung der Fahreignung von mehrfach auffälligen Kraftfahrern hinsichtlich der Indikation (F1), des Inhalts (F2) und der Art und Weise der Durchführung (F3) vorzuschlagen. Inbegriffen
waren die Unterbreitung und Begründung eines Vorschlags, auf welcher Stufe (F4, Zeitpunkt der Intervention) und mit welchem Grad an Verbindlichkeit (F5, freiwillig oder verpflichtend) die Maßnahme durchlaufen werden sollte. Ferner sollten Überlegungen zu einer wiederholten Teilnahme (F6) an der Maßnahme dargestellt werden.
Im Zuge der Maßnahmenkonzipierung soll überprüft werden, inwieweit eine Wirksamkeit im Hinblick auf die Einwirkung auf die Betroffenen im Sinne der Verbesserung der Fahreignung zu erwarten ist (F7). Im Rahmen des Forschungsauftrages sollte ferner ein fundiertes Evaluationskonzept (F8) entwickelt werden. Aufgrund der Rückmeldungen aus dem Bundesverkehrsministerium wurde im Februar 2012 ein Vorschlag zur Qualitätssicherung der Maßnahme erbeten (F9). Wichtige Rahmenbedingung für die Formulierung von Anforderungen an die Maßnahme waren die politischen Vorgaben der Beachtung der Notwendigkeit der kurzfristig flächendeckend zur Verfügung stehenden Anwendbarkeit (R1) sowie die Rahmendbedingen der Reform des Mehrfachtäter-Punktsystems (R2). Vorgeschlagen wird ein schulenübergreifendes, methodisch eklektisches, bzgl. der ausführenden Fahrlehrer und Diplom-Psychologen integriertes Fahreignungsseminar mit anspruchsvollem Qualitätssicherungskonzept. Es wird dringend empfohlen, die beabsichtigte Reform des Mehrfachtäter-Punktsystems nicht ohne ein Fahreignungsseminar umzusetzen, da erhebliche Präventionspotenziale ungenutzt blieben und langfristig ohne eine Maßnahme zur Förderung der Fahreignung mit höheren individuellen und volkswirtschaftlichen Kosten angesichts der Verschärfung von Problemlagen ohne nachhaltigen Sicherheitsgewinn zu rechnen wäre.
Teil 2: Konzeption einer edukativen Teilmaßnahme der Fahreignungsseminare für verkehrsauffällige Kraftfahrer
Die gegenwärtigen pädagogischen und psychologischen Unterstützungsangebote für verkehrsauffällige Kraftfahrer entsprechen nicht den wissenschaftlich begründeten und empirisch gestützten Empfehlungen zur Gestaltung von Interventionsmaßnahmen und wurden daher überarbeitet. An ihre Stelle soll künftig ein „Fahreignungsseminar“ treten, das edukative und psychologische Interventionsstrategien synergetisch miteinander verknüpft und mit dem gegenwärtigen Forschungsstand korrespondiert. Im vorliegenden Projekt wurde die inhaltliche, methodische und organisatorische Grundstruktur des edukativen Teils der Fahreignungsseminare beschrieben und theoretisch begründet. Ausgehend von einer systematischen Literaturrecherche zu
den Evaluationsbefunden der Vorgängermaßnahmen, zu internationalen Erfahrungen mit Rehabilitationsmaßnahmen für verkehrsauffällige Kraftfahrer, zu wissenschaftlichen Erkenntnissen über verhaltensändernde Interventionen und zur effektiven Gestaltung von Lehr-Lernsituationen wurden die Seminarinhalte, die zu verwendenden Vermittlungsmethoden und die einzusetzenden Lehr-Lernmedien skizziert. Darüber hinaus wurden die Qualifikationsanforderungen abgeleitet, welche die Durchführung des edukativen Teils der Fahreignungsseminare an die zukünftigen Seminarleiter
stellt. Weiterhin wurden die Methoden und Abläufe der Qualitätssicherung dargestellt und ein Grobkonzept zur formativen und summativen Evaluation beschrieben. Die Konzeption des edukativen Teils der Fahreignungsseminare wurde mit den Entwicklern des komplementären verkehrspsychologischen Seminarteils und mit Fachexperten hinsichtlich der Seminarinhalte und der Disseminationsstrategien abgestimmt, sodass eine erfolgreiche Umsetzung der Interventionsmaßnahme erwartet werden kann.
Teil 3: Entwicklung eines Rahmenlehrplans für den edukativen Teil des im Rahmen der Reform
des Punktsystems geplanten Fahreignungsseminars
Die derzeitigen Unterstützungsangebote für verkehrsauffällige Kraftfahrer entsprechen nicht den
wissenschaftlich begründeten und empirisch gestützten Empfehlungen zur Gestaltung von Interventionsmaßnahmen und wurden daher überarbeitet.
An ihre Stelle soll künftig ein „Fahreignungsseminar“ treten, das verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Interventionsstrategien bzw. zwei entsprechende Teilmaßnahmen synergetisch miteinander verknüpft und mit dem gegenwärtigen Forschungsstand korrespondiert.
Für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars wurde im vorliegenden Projekt ein wissenschaftlich fundierter Rahmenlehrplan erarbeitet. In diesem Rahmenlehrplan werden
Mindestanforderungen an die seminarspezifischen Lehr-Lernziele, die zu vermittelnden Lehr-Lerninhalte sowie die wahlobligatorisch einzusetzenden Lehr-Lernmethoden und Lehr-Lernmedien festgelegt.
Darüber hinaus wurden ein Qualitätskriterienkatalog sowie ein Entwurf für ein systematisches
Beobachtungsverfahren entwickelt, um die inhaltliche und verkehrspädagogisch-didaktische Durchführungsqualität der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme fachgerecht beurteilen zu können. Sowohl der Rahmenlehrplan als auch der Qualitätskriterienkatalog sollen die einheitliche Gestaltung
und kontinuierliche Qualitätssicherung fördern sowie eine summative Evaluation der Maßnahmenwirksamkeit ermöglichen. Beide Instrumente wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie anhand eines Anwendungsbeispiels erprobt. Die Erprobungsergebnisse
Aktualisiert: 2021-08-05
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