Im Mittelpunkt der zurzeit geltenden EG-Fernsehrichtlinie steht vor allem noch die analoge Verbreitung von Fernsehen. Vor dem Hintergrund, dass die generelle Umstellung auf digitale Technologie für die Fernsehübertragung in der EU bereits bis
zum Jahr 2010 abgeschlossen sein soll, ist eine Anpassung der Rechtsordnungen erforderlich. Diesem Erfordernis will die von der Europäischen Kommission
vorgeschlagene umfassende Änderung der Fernsehrichtlinie Rechnung tragen. Der Entwurf sieht die Schaffung eines Rechtsrahmens mit technologieneutralem Ansatz für alle audiovisuellen Mediendienste vor. Künftig soll demnach eine inhaltsbezogene Betrachtung und Regulierung der Angebote anstatt einer Orientierung an der Art der
Verbreitung audiovisueller Inhalte erfolgen. Als Problem erweisen sich jedoch in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen, sich teilweise widersprechenden nationalen Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Vor dem Hintergrund der daraus resultierenden Fragen nach dem Harmoniesierungsbedarf hat die LfM die vorliegende rechtsvergleichende Betrachtung der gegenwärtigen Entwicklung der
Medienordnung und -politik in Auftrag gegeben. Das Gutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) soll dazu beitragen, die unterschiedlichen Ausgangslagen zu systematisieren und den Blickwinkel auf die derzeitigen Reformvorschläge für die EG-Fernsehrichtlinie zu erweitern.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Im Mittelpunkt der zurzeit geltenden EG-Fernsehrichtlinie steht vor allem noch die analoge Verbreitung von Fernsehen. Vor dem Hintergrund, dass die generelle Umstellung auf digitale Technologie für die Fernsehübertragung in der EU bereits bis
zum Jahr 2010 abgeschlossen sein soll, ist eine Anpassung der Rechtsordnungen erforderlich. Diesem Erfordernis will die von der Europäischen Kommission
vorgeschlagene umfassende Änderung der Fernsehrichtlinie Rechnung tragen. Der Entwurf sieht die Schaffung eines Rechtsrahmens mit technologieneutralem Ansatz für alle audiovisuellen Mediendienste vor. Künftig soll demnach eine inhaltsbezogene Betrachtung und Regulierung der Angebote anstatt einer Orientierung an der Art der
Verbreitung audiovisueller Inhalte erfolgen. Als Problem erweisen sich jedoch in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen, sich teilweise widersprechenden nationalen Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Vor dem Hintergrund der daraus resultierenden Fragen nach dem Harmoniesierungsbedarf hat die LfM die vorliegende rechtsvergleichende Betrachtung der gegenwärtigen Entwicklung der
Medienordnung und -politik in Auftrag gegeben. Das Gutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) soll dazu beitragen, die unterschiedlichen Ausgangslagen zu systematisieren und den Blickwinkel auf die derzeitigen Reformvorschläge für die EG-Fernsehrichtlinie zu erweitern.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Rundfunkrechtsetzung der Europäischen Gemeinschaft steht in einem Spannungsverhältnis zu der Rundfunkhoheit der Mitgliedstaaten. Zwar ermächtigt die Qualifikation des Rundfunks als Dienstleistung im Sinne des EWG-Vertrages die Gemeinschaft zum Erlaß von Rundfunkrichtlinien. Die Rundfunkhoheit der Mitgliedstaaten aber wird damit nicht aufgehoben. Die vorliegende Untersuchung schlägt Kriterien zur Lösung dieses Kompetenzkonflikts vor. Einer Darlegung des rundfunkrechtlichen Kompetenzrahmens der Europäischen Gemeinschaft schließen sich Ausführungen zum grundsätzlichen Verhältnis der Gemeinschaft zu den Mitgliedstaaten an. Auf dieser Grundlage werden dann rundfunkrechtliche Kompetenzgrenzen erörtert. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung werden dabei Kriterien eines europäischen Rundfunkgrundrechts herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Arbeit untersucht aus deutscher Sicht die Probleme und Besonderheiten des französischen Rundfunkrechts. Sie beschränkt sich weitgehend auf den öffentlichen Rundfunk, der in Frankreich als ausgestaltet und wesentlich enger mit der Politik verknüpft ist als in Deutschland. In Frankreich nimmt die Regierung durch Pflichtenhefte (), Programmquoten und die Aufsichtsbehörde des (CSA) auch inhaltlich Einfluss. Mit dem Rundfunkänderungsgesetz vom 5.3.2009 hat sich dies noch einmal verstärkt. Der Gang der Untersuchung folgt der Normenhierarchie und ist chronologisch aufgebaut. Für Praktiker wie Wissenschaftler lohnt sich der Blick über die Grenze, weil viele Fragen – wie etwa die Finanzierung der Sender, die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und das Maß der zulässigen Werbung – auch in Deutschland zu regeln sind. Bisher gab es noch keine umfassende deutsche Untersuchung zum französischen Rundfunkrecht. Die Arbeit schließt diese Lücke. Eine französische Zusammenfassung der Studie ist ebenfalls in der Publikation enthalten.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Mit der Verabschiedung der Fernsehrichtlinie stellt sich wiederholt die Frage, ob der EG die Kompetenz zusteht, im Fernsehbereich tätig zu werden. Konkreter Inhalt und die daraus resultierende Harmonisierung standen bisher nicht im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. Ganz und gar unbeachtet hingegen stellt sich die Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht der Mitgliedstaaten dar. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die neue Rechtsgrundlage, die durch die Maastrichter Verträge geschaffen wurde. Das Hauptaugenmerk richtet sich jedoch auf die Kommentierung der Richtlinie sowie auf eine detaillierte Darstellung der Umsetzung in das Recht der zwölf EG-Mitgliedstaaten. Zum Schluß wird geprüft, inwieweit die heutige Rechtslage Österreichs und der Schweiz den Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Jugendschutz für das Fernsehen und seine gemeinschaftsrechtliche Regelung bleiben aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung aktuelle Themen. Der europäische Jugendschutz befindet sich hierbei im Spannungsfeld zwischen der Wahrung kultureller Vielfalt und einem gemeinsamen Markt. Um Möglichkeiten und Grenzen eines einheitlichen Jugendschutzes zu bestimmen, untersucht diese Arbeit die Umsetzung der Fernsehrichtlinie, nunmehr Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, in ausgewählten Mitgliedstaaten. Zum einen kann so die Effektivität der geltenden Richtlinienbestimmungen bewertet werden, zum anderen ergeben sich nationale Regelungsansätze, die auf die europäische Ebene übertragbar sind. Sodann wird ermittelt, inwieweit die geltenden europäischen Vorschriften sowie eine verbindliche Umsetzung geeigneter nationaler Jugendschutzstrukturen auf die Gemeinschaftskompetenz aus Art. 55 i.V.m. 47 EG gestützt werden können. Die Arbeit schließt mit konkreten Änderungsvorschlägen an den europäischen Gesetzgeber. Das Buch enthält eine polnischsprachige Zusammenfassung.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Ende 2007 trat die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (kurz: AVMDR) in Kraft. Diese Richtlinie änderte die bis dahin geltende Fernsehrichtlinie mit dem Ziel, diese an die geänderten tatsächlichen Gegebenheiten und den medialen sowie technischen Fortschritt anzupassen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Konvergenz sollte plattformneutral ein zukunftsfähiger Rechtsrahmen nicht nur für den Rundfunk, sondern für audiovisuelle Medien ganz allgemein geschaffen werden. Im Rahmen dieser Richtlinie wurde in Art. 3k eine verbindliche Regelung zur Harmonisierung des Kurzberichterstattungsrechts festgelegt. Neben der bereits seit 1997 existierenden Listenregelung hat diese Norm großen Einfluss auf die exklusive Vergabe von Vermarktungsrechten und steht damit an einer bedeutenden Schnittstelle zwischen Medien- und Sportrecht. Als primäre Argumente für die Einführung von Art. 3k AVMDR wurden Erwägungen zur Pluralismusförderung durch die Vielfalt der Nachrichten und Programme, die Gewährleistung der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die Zuschauerinteressen angeführt. Die Verfasserin nimmt eine umfassende Untersuchung von Art. 3k AVMDR vor und setzt sich damit auseinander, ob und inwiefern mit dieser Norm ein rechtmäßiger, zulässiger, richtiger und erforderlicher sowie erfolgsversprechender Schritt geleistet wurde, um diese Zielsetzungen zu erfüllen. Eine der interessantesten Fragen ist dabei die nach der nach der Rechtmäßigkeit dieser Norm. Neben grundlegenden Zweifeln an der Kompetenz des europäischen Gesetzgebers an dieser Norm zeigt die Verfasserin auch Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit der konkreten Ausgestaltung dieser Norm auf. Das Werk befasst sich vorrangig mit den europäischen Regelungen. Gleichzeitig wird jedoch immer wieder auf mitgliedsstaatliche Regelungen Bezug genommen, wobei neben dem deutschen Rechtsrahmen v.a. die Lage in Frankreich und England als Referenzen herangezogen wird. Gleichsam nebenher wird dabei aufgezeigt, dass die aktuelle Regelung des § 5 Abs. 7 RStV mit den europäischen Vorgaben nicht in Einklang zu bringen ist und vielmehr in ihrer derzeitigen Fassung als europarechtswidrig angesehen werden muss. Es bleibt festzustellen, dass die Arbeit einen wesentlichen Beitrag zu der Diskussion um die (Grenzen der) Zulässigkeit europäischer Maßnahmen im Medienrecht leistet.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Mit der EU-Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste wurde die Liberalisierung von Product Placement in Europa vorangetrieben. Was in den USA schon seit Jahrzehnten eine lukrative Einnahmequelle darstellt, soll nun auch der angeschlagenen Werbeindustrie in Deutschland den erhoffen Umsatz bringen. Im Vorfeld des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (RÄndStV), welcher Produktplatzierungen im Rundfunk seit dem 1. April 2010 weitestgehend erlaubt, wurde dieses Thema von Wissenschaftlern, Juristen und Werbetreibenden heftigst diskutiert. Deren Standpunkte hätten verschiedener nicht sein können: Die einen verurteilen das Product Placement bis aufs Schärfste, die anderen sind der Überzeugung, es sei der „große Retter“ der Werbeindustrie aus ihrer angeschlagenen wirtschaftlichen und finanziellen Lage. Es stellt sich die Frage: Welche Chancen und Risiken birgt das Product Placement für alle Prozessbeteiligten bei seinem Weg zum Erfolg, oder gar Misserfolg in Deutschland?
Aktualisiert: 2020-03-25
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Das Rundfunkzeitalter neigt sich dem Ende entgegen. Das Fernsehen hat aufgrund der technologischen Umwälzungen der letzten Jahrzehnte seine Alleinstellung als einziges elektronisches und audiovisuelles Medium verloren. Audiovisuelle Inhalte sind allgegenwärtig und nicht mehr an bestimmte Übertragungswege gebunden. Diese Entwicklungen in der Medienlandschaft müssen im Medienrecht ihre Entsprechung finden. Es gilt, statt der klassischen zentralen Begriffe wie "Rundfunk" oder Fernsehsendung" neue Kategorien zu entwickeln, die eine zeitgemäße Regulierung ermöglichen. Der Verfasser zeigt die aus der Konvergenz der Medien resultierenden Herausforderungen an das europäische Medienrecht anhand des durch den Europäischen Gerichthof entschiedenen Falles "Mediakabel" auf. Er entwickelt Kriterien, anhand derer eine sinnvolle Kategorisierung von Mediendiensten erfolgen kann. Zugleich liefert er die erste umfassende Auseinandersetzung mit der neuen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und untersucht, inwieweit diese einen geeigneten Rechtsrahmen für die Medienwelt des 21. Jahrhunderts darstellen kann.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Im Mittelpunkt der zurzeit geltenden EG-Fernsehrichtlinie steht vor allem noch die analoge Verbreitung von Fernsehen. Vor dem Hintergrund, dass die generelle Umstellung auf digitale Technologie für die Fernsehübertragung in der EU bereits bis
zum Jahr 2010 abgeschlossen sein soll, ist eine Anpassung der Rechtsordnungen erforderlich. Diesem Erfordernis will die von der Europäischen Kommission
vorgeschlagene umfassende Änderung der Fernsehrichtlinie Rechnung tragen. Der Entwurf sieht die Schaffung eines Rechtsrahmens mit technologieneutralem Ansatz für alle audiovisuellen Mediendienste vor. Künftig soll demnach eine inhaltsbezogene Betrachtung und Regulierung der Angebote anstatt einer Orientierung an der Art der
Verbreitung audiovisueller Inhalte erfolgen. Als Problem erweisen sich jedoch in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen, sich teilweise widersprechenden nationalen Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Vor dem Hintergrund der daraus resultierenden Fragen nach dem Harmoniesierungsbedarf hat die LfM die vorliegende rechtsvergleichende Betrachtung der gegenwärtigen Entwicklung der
Medienordnung und -politik in Auftrag gegeben. Das Gutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) soll dazu beitragen, die unterschiedlichen Ausgangslagen zu systematisieren und den Blickwinkel auf die derzeitigen Reformvorschläge für die EG-Fernsehrichtlinie zu erweitern.
Aktualisiert: 2019-01-21
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In dieser Arbeit wird der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff aufgearbeitet, um ihn für neue Inhaltsangebote – wie das Teleshopping – faßbar zu machen. Dabei setzt sich die Verfasserin kritisch mit dem traditionellen Verständnis des Bundesverfassungsgerichts von der Rundfunkfreiheit auseinander und schlägt eine strukturelle Angleichung an die subjektivrechtliche Ausrichtung anderer Grundrechte vor. Am Maßstab der für die deutsche und für die europäische Rundfunkfreiheit herausgearbeiteten Vorgaben werden im Anschluß die für das Teleshopping relevanten Regelungen der EG-Fernsehrichtlinie, des Mediendienste-Staatsvertrags und des Teledienstegesetzes untersucht. Dabei zeigt sich, daß der aus dem Bereich des klassischen Rundfunks übernommene Ordnungsrahmen in verschiedenen Bereichen der Anpassung bedarf.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Aktualisiert: 2019-12-05
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