Die divergierende Wahrnehmung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten unter den verschiedenen Akteurinnen innerhalb und außerhalb der Verwaltung sowie die stark variierende Verortung des Amtes in der Rechtsprechung und der Wissenschaft erschwert die Rollenfindung von Amtsinhaberinnen in der Verwaltungswirklichkeit. Anhand der Konzeption des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Landesgleichstellungsgesetzes Rheinland-Pfalz geht die Arbeit der Frage nach, ob das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in der Binnenstruktur der Verwaltung als Interessenvertretung oder als ein Instrument institutionalisierter Eigenkontrolle einzuordnen ist oder ob es einen Standort sui generis einnimmt, der von allen bisher diskutierten Verortungen abweicht.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Vor einem Jahr wurde Monika Ebeling aus ihrem Amt der Gleichstellungsbeauftragten entlassen. Die Begründung: Sie habe sich zu viel für Männer engagiert.
Die Meldung kursierte in Windeseile durch alle wichtigen Printmedien, in Deutschland und der Schweiz. RTL schickte ein Kamerateam und auch andere Sender stellten vor Ort ihre Kameras auf. Im Deutschlandradio wurde ebenso berichtet wie im Spiegel online und Stern. Selbst die Maxi griff Ebelings Geschichte auf. Die Süddeutsche und andere recherchierten vor Ort. - Monika Ebelings Geschichte erzeugte eine rießige mediale Ressonanz, weil sie einen Nerv getroffen hat, der Menschen in der ganzen Republik und darüber hinaus bewegt: Gleichstellungspolitik heute darf Männer nicht ausschließen.
Frauen haben ihre Rechte errungen, nun werde es Zeit, sich vom Feinbild "Mann" der Feministinnen der ersten Stunde zu verabschieden und den Blick auch auf die Bedürfnisse von Jungen und Männern zu richten; so Ebeling. Feminismus à la Alice Schwarzer habe ausgedient. Politik und Denkweisen müssen sich an die neuen Verhältnisse von Mann und Frau angleichen. Im Buch erzählt sie ihre Geschichte und übt Kritik an einem unzeitgemäßen Feminismus.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz hat vielfältige Auswirkungen auf die Organisation öffentlicher Dienstleistungen und die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse. Der Kommentar gibt eine Hilfe bei der Anwendung des Gesetzes und bietet zugleich auch Anregungen, wo und wie Verbesserungen im Sinne von mehr Gleichberechtigung gemacht werden können.
Der Autor Dr. Torsten v. Roetteken, Deutschlands führender Gleichstellungsexperte und -sachverständige, kommentiert das HGlG auf höchstem Niveau.
Bei den ausführlichen Hinweisen zu allen Vorschriften des Gesetzes wird nicht nur die rechtswissenschaftliche Literatur ausgewertet, sondern auch die Rechtsprechung der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte, des BVerfG und vor allem die weitreichende Judikatur des Europäischen Gerichtshofs.
Im Anhang sind ergänzende Vorschriften zusammengestellt.
Der Kommentar wird ergänzt durch eine Sammlung der wichtigsten Entscheidungen zum Gleichstellungsrecht. Dies ermöglicht einen schnellen Zugriff auf die Urteile, die in der Kommentierung berücksichtigt sind.
Ein ausführliches Stichwortverzeichnis erleichtert die Orientierung im gesamten Werk.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz hat vielfältige Auswirkungen auf die Organisation öffentlicher Dienstleistungen und die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse. Der Kommentar gibt eine Hilfe bei der Anwendung des Gesetzes und bietet zugleich auch Anregungen, wo und wie Verbesserungen im Sinne von mehr Gleichberechtigung gemacht werden können.
Der Autor Dr. Torsten v. Roetteken, Deutschlands führender Gleichstellungsexperte und -sachverständige, kommentiert das HGlG auf höchstem Niveau.
Bei den ausführlichen Hinweisen zu allen Vorschriften des Gesetzes wird nicht nur die rechtswissenschaftliche Literatur ausgewertet, sondern auch die Rechtsprechung der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte, des BVerfG und vor allem die weitreichende Judikatur des Europäischen Gerichtshofs.
Im Anhang sind ergänzende Vorschriften zusammengestellt.
Der Kommentar wird ergänzt durch eine Sammlung der wichtigsten Entscheidungen zum Gleichstellungsrecht. Dies ermöglicht einen schnellen Zugriff auf die Urteile, die in der Kommentierung berücksichtigt sind.
Ein ausführliches Stichwortverzeichnis erleichtert die Orientierung im gesamten Werk.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Der Autor Dr. Torsten von Roetteken, Deutschlands führender Gleichstellungsexperte und -sachverständiger, kommentiert in diesem Werk das Bundesgleichstellungsgesetz auf höchstem Niveau. Derzeit werden die Änderungen durch das Führungspositionen-Gesetz II (FüPoG II) zügig eingearbeitet.
Der Kommentar zum BGleiG gibt ausführliche Hinweise zu allen Vorschriften des Gesetzes und wertet dabei nicht nur die rechtswissenschaftliche Literatur aus, sondern auch die Rechtsprechung der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte, des BVerfG und vor allem die weitreichende Judikatur des Europäischen Gerichtshofs. Der Kommentar will einen Beitrag dazu leisten, durch die Anwendung des Gesetzes die Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv zu unterstützen und neue Erkenntnisse ebenso zu erleichtern wie den zwingend notwendigen Übergang zu einer grundlegend veränderten Personalführung, -entwicklung und -auswahl. Gleichstellungsbeauftragte, Dienststellenleitungen und Mitarbeiter/innen von Personalverwaltungsbereichen erfahren dabei konkrete Hilfestellungen.
Das Werk enthält im Anhang die wesentlichen für die Gleichstellung von Frauen und Männern relevanten Rechtsvorschriften des Bundes, der Europäischen Gemeinschaft und völkerrechtliche Verträge, soweit nötig nur im jeweils relevanten Auszug.
Angereichert wird der Kommentar durch eine Entscheidungssammlung, bei der die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs im Mittelpunkt stehen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die maßgeblichen Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern im Gemeinschaftsrecht geregelt sind und deshalb der EuGH verbindlich darüber zu befinden hat, wie diese Bestimmungen auszulegen und anzuwenden sind.
Ebenfalls kommentiert ist die GleibWV - Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin in Dienststellen des Bundes. Im Anhang ist ein Kurzkommentar des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes (SGleiG) enthalten, der die Besonderheiten für die Bundeswehr erläutert und aufzeigt, wo Abweichungen zum BGleiG bestehen.
Aufbau des Werkes
- BGleiG - Gesetzestext
- Kommentierung zum BGleiG
- Kommentierung zur GleibWV
- Anhang mit ergänzenden Vorschriften
- Kurzkommentar zum SGleiG
- Anhang mit allen 16 Ländergesetzen
- Entscheidungssammlung
Aktualisiert: 2023-06-01
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Der Autor Dr. Torsten von Roetteken, Deutschlands führender Gleichstellungsexperte und -sachverständiger, kommentiert in diesem Werk das Bundesgleichstellungsgesetz auf höchstem Niveau. Derzeit werden die Änderungen durch das Führungspositionen-Gesetz II (FüPoG II) zügig eingearbeitet.
Der Kommentar zum BGleiG gibt ausführliche Hinweise zu allen Vorschriften des Gesetzes und wertet dabei nicht nur die rechtswissenschaftliche Literatur aus, sondern auch die Rechtsprechung der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte, des BVerfG und vor allem die weitreichende Judikatur des Europäischen Gerichtshofs. Der Kommentar will einen Beitrag dazu leisten, durch die Anwendung des Gesetzes die Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv zu unterstützen und neue Erkenntnisse ebenso zu erleichtern wie den zwingend notwendigen Übergang zu einer grundlegend veränderten Personalführung, -entwicklung und -auswahl. Gleichstellungsbeauftragte, Dienststellenleitungen und Mitarbeiter/innen von Personalverwaltungsbereichen erfahren dabei konkrete Hilfestellungen.
Das Werk enthält im Anhang die wesentlichen für die Gleichstellung von Frauen und Männern relevanten Rechtsvorschriften des Bundes, der Europäischen Gemeinschaft und völkerrechtliche Verträge, soweit nötig nur im jeweils relevanten Auszug.
Angereichert wird der Kommentar durch eine Entscheidungssammlung, bei der die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs im Mittelpunkt stehen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die maßgeblichen Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern im Gemeinschaftsrecht geregelt sind und deshalb der EuGH verbindlich darüber zu befinden hat, wie diese Bestimmungen auszulegen und anzuwenden sind.
Ebenfalls kommentiert ist die GleibWV - Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin in Dienststellen des Bundes. Im Anhang ist ein Kurzkommentar des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes (SGleiG) enthalten, der die Besonderheiten für die Bundeswehr erläutert und aufzeigt, wo Abweichungen zum BGleiG bestehen.
Aufbau des Werkes
- BGleiG - Gesetzestext
- Kommentierung zum BGleiG
- Kommentierung zur GleibWV
- Anhang mit ergänzenden Vorschriften
- Kurzkommentar zum SGleiG
- Anhang mit allen 16 Ländergesetzen
- Entscheidungssammlung
Aktualisiert: 2023-06-01
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Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz hat vielfältige Auswirkungen auf die Organisation öffentlicher Dienstleistungen und die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse. Der Kommentar gibt eine Hilfe bei der Anwendung des Gesetzes und bietet zugleich auch Anregungen, wo und wie Verbesserungen im Sinne von mehr Gleichberechtigung gemacht werden können.
Der Autor Dr. Torsten v. Roetteken, Deutschlands führender Gleichstellungsexperte und -sachverständige, kommentiert das HGlG auf höchstem Niveau.
Bei den ausführlichen Hinweisen zu allen Vorschriften des Gesetzes wird nicht nur die rechtswissenschaftliche Literatur ausgewertet, sondern auch die Rechtsprechung der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte, des BVerfG und vor allem die weitreichende Judikatur des Europäischen Gerichtshofs.
Im Anhang sind ergänzende Vorschriften zusammengestellt.
Der Kommentar wird ergänzt durch eine Sammlung der wichtigsten Entscheidungen zum Gleichstellungsrecht. Dies ermöglicht einen schnellen Zugriff auf die Urteile, die in der Kommentierung berücksichtigt sind.
Ein ausführliches Stichwortverzeichnis erleichtert die Orientierung im gesamten Werk.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Der Autor Dr. Torsten von Roetteken, Deutschlands führender Gleichstellungsexperte und -sachverständiger, kommentiert in diesem Werk das Bundesgleichstellungsgesetz auf höchstem Niveau. Derzeit werden die Änderungen durch das Führungspositionen-Gesetz II (FüPoG II) zügig eingearbeitet.
Der Kommentar zum BGleiG gibt ausführliche Hinweise zu allen Vorschriften des Gesetzes und wertet dabei nicht nur die rechtswissenschaftliche Literatur aus, sondern auch die Rechtsprechung der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte, des BVerfG und vor allem die weitreichende Judikatur des Europäischen Gerichtshofs. Der Kommentar will einen Beitrag dazu leisten, durch die Anwendung des Gesetzes die Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv zu unterstützen und neue Erkenntnisse ebenso zu erleichtern wie den zwingend notwendigen Übergang zu einer grundlegend veränderten Personalführung, -entwicklung und -auswahl. Gleichstellungsbeauftragte, Dienststellenleitungen und Mitarbeiter/innen von Personalverwaltungsbereichen erfahren dabei konkrete Hilfestellungen.
Das Werk enthält im Anhang die wesentlichen für die Gleichstellung von Frauen und Männern relevanten Rechtsvorschriften des Bundes, der Europäischen Gemeinschaft und völkerrechtliche Verträge, soweit nötig nur im jeweils relevanten Auszug.
Angereichert wird der Kommentar durch eine Entscheidungssammlung, bei der die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs im Mittelpunkt stehen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die maßgeblichen Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern im Gemeinschaftsrecht geregelt sind und deshalb der EuGH verbindlich darüber zu befinden hat, wie diese Bestimmungen auszulegen und anzuwenden sind.
Ebenfalls kommentiert ist die GleibWV - Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin in Dienststellen des Bundes. Im Anhang ist ein Kurzkommentar des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes (SGleiG) enthalten, der die Besonderheiten für die Bundeswehr erläutert und aufzeigt, wo Abweichungen zum BGleiG bestehen.
Aufbau des Werkes
- BGleiG - Gesetzestext
- Kommentierung zum BGleiG
- Kommentierung zur GleibWV
- Anhang mit ergänzenden Vorschriften
- Kurzkommentar zum SGleiG
- Anhang mit allen 16 Ländergesetzen
- Entscheidungssammlung
Aktualisiert: 2023-05-23
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Der Autor Dr. Torsten von Roetteken, Deutschlands führender Gleichstellungsexperte und -sachverständiger, kommentiert in diesem Werk das Bundesgleichstellungsgesetz auf höchstem Niveau. Derzeit werden die Änderungen durch das Führungspositionen-Gesetz II (FüPoG II) zügig eingearbeitet.
Der Kommentar zum BGleiG gibt ausführliche Hinweise zu allen Vorschriften des Gesetzes und wertet dabei nicht nur die rechtswissenschaftliche Literatur aus, sondern auch die Rechtsprechung der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte, des BVerfG und vor allem die weitreichende Judikatur des Europäischen Gerichtshofs. Der Kommentar will einen Beitrag dazu leisten, durch die Anwendung des Gesetzes die Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv zu unterstützen und neue Erkenntnisse ebenso zu erleichtern wie den zwingend notwendigen Übergang zu einer grundlegend veränderten Personalführung, -entwicklung und -auswahl. Gleichstellungsbeauftragte, Dienststellenleitungen und Mitarbeiter/innen von Personalverwaltungsbereichen erfahren dabei konkrete Hilfestellungen.
Das Werk enthält im Anhang die wesentlichen für die Gleichstellung von Frauen und Männern relevanten Rechtsvorschriften des Bundes, der Europäischen Gemeinschaft und völkerrechtliche Verträge, soweit nötig nur im jeweils relevanten Auszug.
Angereichert wird der Kommentar durch eine Entscheidungssammlung, bei der die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs im Mittelpunkt stehen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die maßgeblichen Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern im Gemeinschaftsrecht geregelt sind und deshalb der EuGH verbindlich darüber zu befinden hat, wie diese Bestimmungen auszulegen und anzuwenden sind.
Ebenfalls kommentiert ist die GleibWV - Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin in Dienststellen des Bundes. Im Anhang ist ein Kurzkommentar des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes (SGleiG) enthalten, der die Besonderheiten für die Bundeswehr erläutert und aufzeigt, wo Abweichungen zum BGleiG bestehen.
Aufbau des Werkes
- BGleiG - Gesetzestext
- Kommentierung zum BGleiG
- Kommentierung zur GleibWV
- Anhang mit ergänzenden Vorschriften
- Kurzkommentar zum SGleiG
- Anhang mit allen 16 Ländergesetzen
- Entscheidungssammlung
Aktualisiert: 2023-05-23
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Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz hat vielfältige Auswirkungen auf die Organisation öffentlicher Dienstleistungen und die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse. Der Kommentar gibt eine Hilfe bei der Anwendung des Gesetzes und bietet zugleich auch Anregungen, wo und wie Verbesserungen im Sinne von mehr Gleichberechtigung gemacht werden können.
Der Autor Dr. Torsten v. Roetteken, Deutschlands führender Gleichstellungsexperte und -sachverständige, kommentiert das HGlG auf höchstem Niveau.
Bei den ausführlichen Hinweisen zu allen Vorschriften des Gesetzes wird nicht nur die rechtswissenschaftliche Literatur ausgewertet, sondern auch die Rechtsprechung der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte, des BVerfG und vor allem die weitreichende Judikatur des Europäischen Gerichtshofs.
Im Anhang sind ergänzende Vorschriften zusammengestellt.
Der Kommentar wird ergänzt durch eine Sammlung der wichtigsten Entscheidungen zum Gleichstellungsrecht. Dies ermöglicht einen schnellen Zugriff auf die Urteile, die in der Kommentierung berücksichtigt sind.
Ein ausführliches Stichwortverzeichnis erleichtert die Orientierung im gesamten Werk.
Aktualisiert: 2023-05-23
> findR *
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz hat vielfältige Auswirkungen auf die Organisation öffentlicher Dienstleistungen und die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse. Der Kommentar gibt eine Hilfe bei der Anwendung des Gesetzes und bietet zugleich auch Anregungen, wo und wie Verbesserungen im Sinne von mehr Gleichberechtigung gemacht werden können.
Der Autor Dr. Torsten v. Roetteken, Deutschlands führender Gleichstellungsexperte und -sachverständige, kommentiert das HGlG auf höchstem Niveau.
Bei den ausführlichen Hinweisen zu allen Vorschriften des Gesetzes wird nicht nur die rechtswissenschaftliche Literatur ausgewertet, sondern auch die Rechtsprechung der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte, des BVerfG und vor allem die weitreichende Judikatur des Europäischen Gerichtshofs.
Im Anhang sind ergänzende Vorschriften zusammengestellt.
Der Kommentar wird ergänzt durch eine Sammlung der wichtigsten Entscheidungen zum Gleichstellungsrecht. Dies ermöglicht einen schnellen Zugriff auf die Urteile, die in der Kommentierung berücksichtigt sind.
Ein ausführliches Stichwortverzeichnis erleichtert die Orientierung im gesamten Werk.
Aktualisiert: 2023-05-23
> findR *
Die divergierende Wahrnehmung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten unter den verschiedenen Akteurinnen innerhalb und außerhalb der Verwaltung sowie die stark variierende Verortung des Amtes in der Rechtsprechung und der Wissenschaft erschwert die Rollenfindung von Amtsinhaberinnen in der Verwaltungswirklichkeit. Anhand der Konzeption des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Landesgleichstellungsgesetzes Rheinland-Pfalz geht die Arbeit der Frage nach, ob das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in der Binnenstruktur der Verwaltung als Interessenvertretung oder als ein Instrument institutionalisierter Eigenkontrolle einzuordnen ist oder ob es einen Standort sui generis einnimmt, der von allen bisher diskutierten Verortungen abweicht.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Claudia Gather: Feministin, Forscherin, Netzwerkerin und Mentorin sowie unermüdliche Hochschulgestalterin und Hochschullehrerin; sie hat durch ihr Schaffen, Denken und Handeln in den letzten Jahrzehnten bleibende Eindrücke hinterlassen, nicht nur in den Gender Studies in Forschung, Lehre und Praxis, sondern auch bei Menschen, die sie im Laufe der Jahre umsichtig und selbstverständlich unterstützt hat. Ein Grund, sie mit dieser Festschrift für ihr wissenschaftliches Lebenswerk zu würdigen. Die Festschrift versammelt Aufsätze von Wegbegleiter*innen zu den Themenkomplexen Arbeit, Gründung, Macht und Nachhaltigkeit, die in ihren Kontexten jeweils kritisch die Frage nach Wegen zu mehr Geschlechtergleichheit und Pluralismus in Wissenschaft und Gesellschaft diskutieren.
Mit Beiträgen von
Philipp Kenel; Irem Güney-Frahm; Tanja Fendel, Özlem Yildiz; Tanja Schmidt; Stefanie Kunze, Mirko Bendig; Yasmin Olteanu; Lena Schürmann; Ulrike Marx, Albrecht Becker; Bouchra Achoumrar; Thomas Afflerbach, Katharina Gläsener; Anna Kasten, Kerstin Raule; Katharina Gapp-Schmeling, Anneli Heinrich; Anna Brüning-Pfeiffer; Sabine Hark, Friederike Maier.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Autor Dr. Torsten von Roetteken, Deutschlands führender Gleichstellungsexperte und -sachverständiger, kommentiert in diesem Werk das Bundesgleichstellungsgesetz auf höchstem Niveau. Derzeit werden die Änderungen durch das Führungspositionen-Gesetz II (FüPoG II) zügig eingearbeitet.
Der Kommentar zum BGleiG gibt ausführliche Hinweise zu allen Vorschriften des Gesetzes und wertet dabei nicht nur die rechtswissenschaftliche Literatur aus, sondern auch die Rechtsprechung der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte, des BVerfG und vor allem die weitreichende Judikatur des Europäischen Gerichtshofs. Der Kommentar will einen Beitrag dazu leisten, durch die Anwendung des Gesetzes die Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv zu unterstützen und neue Erkenntnisse ebenso zu erleichtern wie den zwingend notwendigen Übergang zu einer grundlegend veränderten Personalführung, -entwicklung und -auswahl. Gleichstellungsbeauftragte, Dienststellenleitungen und Mitarbeiter/innen von Personalverwaltungsbereichen erfahren dabei konkrete Hilfestellungen.
Das Werk enthält im Anhang die wesentlichen für die Gleichstellung von Frauen und Männern relevanten Rechtsvorschriften des Bundes, der Europäischen Gemeinschaft und völkerrechtliche Verträge, soweit nötig nur im jeweils relevanten Auszug.
Angereichert wird der Kommentar durch eine Entscheidungssammlung, bei der die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs im Mittelpunkt stehen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die maßgeblichen Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern im Gemeinschaftsrecht geregelt sind und deshalb der EuGH verbindlich darüber zu befinden hat, wie diese Bestimmungen auszulegen und anzuwenden sind.
Ebenfalls kommentiert ist die GleibWV - Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin in Dienststellen des Bundes. Im Anhang ist ein Kurzkommentar des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes (SGleiG) enthalten, der die Besonderheiten für die Bundeswehr erläutert und aufzeigt, wo Abweichungen zum BGleiG bestehen.
Aufbau des Werkes
- BGleiG - Gesetzestext
- Kommentierung zum BGleiG
- Kommentierung zur GleibWV
- Anhang mit ergänzenden Vorschriften
- Kurzkommentar zum SGleiG
- Anhang mit allen 16 Ländergesetzen
- Entscheidungssammlung
Aktualisiert: 2023-05-11
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Claudia Gather: Feministin, Forscherin, Netzwerkerin und Mentorin sowie unermüdliche Hochschulgestalterin und Hochschullehrerin; sie hat durch ihr Schaffen, Denken und Handeln in den letzten Jahrzehnten bleibende Eindrücke hinterlassen, nicht nur in den Gender Studies in Forschung, Lehre und Praxis, sondern auch bei Menschen, die sie im Laufe der Jahre umsichtig und selbstverständlich unterstützt hat. Ein Grund, sie mit dieser Festschrift für ihr wissenschaftliches Lebenswerk zu würdigen. Die Festschrift versammelt Aufsätze von Wegbegleiter*innen zu den Themenkomplexen Arbeit, Gründung, Macht und Nachhaltigkeit, die in ihren Kontexten jeweils kritisch die Frage nach Wegen zu mehr Geschlechtergleichheit und Pluralismus in Wissenschaft und Gesellschaft diskutieren.
Mit Beiträgen von
Philipp Kenel; Irem Güney-Frahm; Tanja Fendel, Özlem Yildiz; Tanja Schmidt; Stefanie Kunze, Mirko Bendig; Yasmin Olteanu; Lena Schürmann; Ulrike Marx, Albrecht Becker; Bouchra Achoumrar; Thomas Afflerbach, Katharina Gläsener; Anna Kasten, Kerstin Raule; Katharina Gapp-Schmeling, Anneli Heinrich; Anna Brüning-Pfeiffer; Sabine Hark, Friederike Maier.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Vor einem Jahr wurde Monika Ebeling aus ihrem Amt der Gleichstellungsbeauftragten entlassen. Die Begründung: Sie habe sich zu viel für Männer engagiert.
Die Meldung kursierte in Windeseile durch alle wichtigen Printmedien, in Deutschland und der Schweiz. RTL schickte ein Kamerateam und auch andere Sender stellten vor Ort ihre Kameras auf. Im Deutschlandradio wurde ebenso berichtet wie im Spiegel online und Stern. Selbst die Maxi griff Ebelings Geschichte auf. Die Süddeutsche und andere recherchierten vor Ort. - Monika Ebelings Geschichte erzeugte eine rießige mediale Ressonanz, weil sie einen Nerv getroffen hat, der Menschen in der ganzen Republik und darüber hinaus bewegt: Gleichstellungspolitik heute darf Männer nicht ausschließen.
Frauen haben ihre Rechte errungen, nun werde es Zeit, sich vom Feinbild "Mann" der Feministinnen der ersten Stunde zu verabschieden und den Blick auch auf die Bedürfnisse von Jungen und Männern zu richten; so Ebeling. Feminismus à la Alice Schwarzer habe ausgedient. Politik und Denkweisen müssen sich an die neuen Verhältnisse von Mann und Frau angleichen. Im Buch erzählt sie ihre Geschichte und übt Kritik an einem unzeitgemäßen Feminismus.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Die divergierende Wahrnehmung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten unter den verschiedenen Akteurinnen innerhalb und außerhalb der Verwaltung sowie die stark variierende Verortung des Amtes in der Rechtsprechung und der Wissenschaft erschwert die Rollenfindung von Amtsinhaberinnen in der Verwaltungswirklichkeit. Anhand der Konzeption des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Landesgleichstellungsgesetzes Rheinland-Pfalz geht die Arbeit der Frage nach, ob das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in der Binnenstruktur der Verwaltung als Interessenvertretung oder als ein Instrument institutionalisierter Eigenkontrolle einzuordnen ist oder ob es einen Standort sui generis einnimmt, der von allen bisher diskutierten Verortungen abweicht.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Die divergierende Wahrnehmung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten unter den verschiedenen Akteurinnen innerhalb und außerhalb der Verwaltung sowie die stark variierende Verortung des Amtes in der Rechtsprechung und der Wissenschaft erschwert die Rollenfindung von AmtsinhaberInnen in der Verwaltungswirklichkeit. Anhand der Konzeption des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Landesgleichstellungsgesetzes Rheinland-Pfalz geht die Arbeit der Frage nach, ob das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in der Binnenstruktur der Verwaltung als Interessenvertretung oder als ein Instrument institutionalisierter Eigenkontrolle einzuordnen ist oder ob es einen Standort sui generis einnimmt, der von allen bisher diskutierten Verortungen abweicht.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Wie haben Frauen im 20. Jahrhundert die Geschicke Herrenbergs geprägt und mitbestimmt und welche von ihnen sind bis heute in der Erinnerung der Bevölkerung lebendig? In den Beiträgen werden einzelne Frauen bzw. Frauengruppen vorgestellt, die in den Bereichen Handel und Gewerbe, Industriedesign, Gesundheitsversorgung und Politik tätig waren: als Geschäftsfrau, Leiterin einer privaten Handelsschule, Designerin, Geschäftsführerin eines Industriebetriebs, erste niedergelassene Ärztin, Gemeindeschwester oder erste Gemeinderätin. Dieser zweite Band von „Frauen gestalten Herrenberg“ würdigt mit zehn weiteren spannenden Lebensgeschichten diese Frauen und ihre Leistungen. Die Frauengeschichtswerkstatt Herrenberg ist seit 2004 ehrenamtlich tätig. Sie erforscht das Leben und Arbeiten von Frauen in der Stadt und den umliegenden Gemeinden.
Aktualisiert: 2023-01-19
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Die divergierende Wahrnehmung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten unter den verschiedenen Akteurinnen innerhalb und außerhalb der Verwaltung sowie die stark variierende Verortung des Amtes in der Rechtsprechung und der Wissenschaft erschwert die Rollenfindung von Amtsinhaberinnen in der Verwaltungswirklichkeit. Anhand der Konzeption des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Landesgleichstellungsgesetzes Rheinland-Pfalz geht die Arbeit der Frage nach, ob das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in der Binnenstruktur der Verwaltung als Interessenvertretung oder als ein Instrument institutionalisierter Eigenkontrolle einzuordnen ist oder ob es einen Standort sui generis einnimmt, der von allen bisher diskutierten Verortungen abweicht.
Aktualisiert: 2023-04-16
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