Theodor Sternberg (Berlin *1878, +1950 Tokyo) war neben Radbruch und Kantorowicz einer der Vorreiter der Freirechtslehre in Deutschland. Bereits 1904, noch vor seinem Freund Kantorowicz, veröffentlichte er seine "Allgemeine Rechtslehre", in der er für das Freirecht eintrat. Er kritisierte die damals herrschende Hermeneutik und Rechtsquellenlehre und stellte ihr eine eigene gegenüber. Sein freirechtliches Konzept basierte auf einer von ihm entworfenen psychologisch-soziologischen Methode, die sich an Wilhelm Wundt anschließt. Dieses Werk fand bei seinen Zeitgenossen, unter anderem bei Ehrlich, gute Aufnahme. 1908 festigte er seinen Ruf als Freirechtler mit seinem Werk "J. H. v. Kirchmann und seine Kritik an der Rechtswissenschaft". 1912 publizierte er seine "Einführung in die Rechtswissenschaft", in der er sich noch stärker für die Freirechtsbewegung einsetzte. Teilweise an Savigny anknüpfend, erkannte er der Rechtswissenschaft bei der Rechtsfindung eine herausragende Position zu. 1913 an die Kaiserliche Universität in Tokyo als Professor für deutsches Recht berufen, setzte er sich weiterhin für das Freirecht ein; sein großer Schülerkreis, zu dem namhafte Rechtswissenschaftler wie Tanaka, Kawashima und Takane zählten, führten seine Theorien fort und verankerten sie in der japanischen juristischen Methodenlehre.
Auf der Basis seines Nachlasses werden erstmals sein Leben und sein Engagement gegen die Nationalsozialisten nachgezeichnet. Ein komplettes Nachlaß- und Werkverzeichnis vervollständigt den Überblick. ..weiterlesen
Aktualisiert: 2023-06-15
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Theodor Sternberg (Berlin *1878, +1950 Tokyo) war neben Radbruch und Kantorowicz einer der Vorreiter der Freirechtslehre in Deutschland. Bereits 1904, noch vor seinem Freund Kantorowicz, veröffentlichte er seine "Allgemeine Rechtslehre", in der er für das Freirecht eintrat. Er kritisierte die damals herrschende Hermeneutik und Rechtsquellenlehre und stellte ihr eine eigene gegenüber. Sein freirechtliches Konzept basierte auf einer von ihm entworfenen psychologisch-soziologischen Methode, die sich an Wilhelm Wundt anschließt. Dieses Werk fand bei seinen Zeitgenossen, unter anderem bei Ehrlich, gute Aufnahme. 1908 festigte er seinen Ruf als Freirechtler mit seinem Werk "J. H. v. Kirchmann und seine Kritik an der Rechtswissenschaft". 1912 publizierte er seine "Einführung in die Rechtswissenschaft", in der er sich noch stärker für die Freirechtsbewegung einsetzte. Teilweise an Savigny anknüpfend, erkannte er der Rechtswissenschaft bei der Rechtsfindung eine herausragende Position zu. 1913 an die Kaiserliche Universität in Tokyo als Professor für deutsches Recht berufen, setzte er sich weiterhin für das Freirecht ein; sein großer Schülerkreis, zu dem namhafte Rechtswissenschaftler wie Tanaka, Kawashima und Takane zählten, führten seine Theorien fort und verankerten sie in der japanischen juristischen Methodenlehre.
Auf der Basis seines Nachlasses werden erstmals sein Leben und sein Engagement gegen die Nationalsozialisten nachgezeichnet. Ein komplettes Nachlaß- und Werkverzeichnis vervollständigt den Überblick. ..weiterlesen
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Freirechtsbewegung war eine Strömung in der Rechtswissenschaft zu Beginn des 20. Jahrhunderts, deren Anliegen eine grundlegende Reformierung der Rechtsprechung war. Die Freirechtler lehrten, der Richter habe in Wahrheit ein viel freieres Verhältnis zum Gesetz, als dies die herrschende Auffassung annehme, und drängten auf die offene Anerkennung dieser Erkenntnis. Hermann Kantorowicz wurde durch seine 1906 erschienene Schrift "Der Kampf um die Rechtswissenschaft" zu einem der führenden Repräsentanten der Bewegung. Zeitlebens wurde Kantorowicz von dem Vorwurf verfolgt, er wolle Rechtsfindung contra legem, da er in der Kampfschrift in bestimmten Fällen dem Richter die Befugnis zugesprochen hatte, vom Gesetz abzuweichen.
Die Arbeit untersucht, welche Rolle Hermann Kantorowicz in der Freirechtsbewegung spielte und ob es seinem wissenschaftlichen Werk gerecht wird, seinen Namen im Wesentlichen mit der Contra-legem-Problematik in Verbindung zu bringen. Außerdem wird der Frage nachgegangen, ob die Freirechtsbewegung nur eine folgenlose Episode in der Geschichte der Rechtswissenschaft gewesen ist, oder ob es ihr beschieden war, sich bleibende Verdienste zu erwerben. ..weiterlesen
Aktualisiert: 2023-05-15
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Theodor Sternberg (Berlin *1878, +1950 Tokyo) war neben Radbruch und Kantorowicz einer der Vorreiter der Freirechtslehre in Deutschland. Bereits 1904, noch vor seinem Freund Kantorowicz, veröffentlichte er seine "Allgemeine Rechtslehre", in der er für das Freirecht eintrat. Er kritisierte die damals herrschende Hermeneutik und Rechtsquellenlehre und stellte ihr eine eigene gegenüber. Sein freirechtliches Konzept basierte auf einer von ihm entworfenen psychologisch-soziologischen Methode, die sich an Wilhelm Wundt anschließt. Dieses Werk fand bei seinen Zeitgenossen, unter anderem bei Ehrlich, gute Aufnahme. 1908 festigte er seinen Ruf als Freirechtler mit seinem Werk "J. H. v. Kirchmann und seine Kritik an der Rechtswissenschaft". 1912 publizierte er seine "Einführung in die Rechtswissenschaft", in der er sich noch stärker für die Freirechtsbewegung einsetzte. Teilweise an Savigny anknüpfend, erkannte er der Rechtswissenschaft bei der Rechtsfindung eine herausragende Position zu. 1913 an die Kaiserliche Universität in Tokyo als Professor für deutsches Recht berufen, setzte er sich weiterhin für das Freirecht ein; sein großer Schülerkreis, zu dem namhafte Rechtswissenschaftler wie Tanaka, Kawashima und Takane zählten, führten seine Theorien fort und verankerten sie in der japanischen juristischen Methodenlehre.
Auf der Basis seines Nachlasses werden erstmals sein Leben und sein Engagement gegen die Nationalsozialisten nachgezeichnet. Ein komplettes Nachlaß- und Werkverzeichnis vervollständigt den Überblick. ..weiterlesen
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Während Friedrich Nietzsche als eine der bedeutendsten Figuren innerhalb der deutschen Kulturgeschichte gilt, wird sein Einfluss auf den juristischen Diskurs als marginal beurteilt. Es scheint, als hätten sich die Rechtsphilosophen und -theoretiker einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Denker enthalten. Sophia Gluth hinterfragt diesen Umstand und beleuchtet, ob und wie theoretisierende Juristen mit Nietzsche umgegangen sind. Dabei deckt sie ein Phänomen auf, das bisher weder gesehen noch beschrieben wurde: die konstante Rezeption Friedrich Nietzsches in der Rechtswissenschaft. Untersucht werden die Rezeptionsansätze vom Kaiserreich bis in die Gegenwart. Die juristischen Nietzsche-Lektüren u.a. des Freirechts, der "Konservativen Revolution", der Nationalsozialisten sowie der Postmoderne werden dabei stets eingebettet in ihre kulturelle und soziologische Umwelt. Erzählt wird so eine - nicht zuletzt bedrückende - juristische Ideen- und Mentalitätsgeschichte des 20. Jahrhunderts. ..weiterlesen
Aktualisiert: 2022-12-22
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Während Friedrich Nietzsche als eine der bedeutendsten Figuren innerhalb der deutschen Kulturgeschichte gilt, wird sein Einfluss auf den juristischen Diskurs als marginal beurteilt. Es scheint, als hätten sich die Rechtsphilosophen und -theoretiker einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Denker enthalten. Sophia Gluth hinterfragt diesen Umstand und beleuchtet, ob und wie theoretisierende Juristen mit Nietzsche umgegangen sind. Dabei deckt sie ein Phänomen auf, das bisher weder gesehen noch beschrieben wurde: die konstante Rezeption Friedrich Nietzsches in der Rechtswissenschaft. Untersucht werden die Rezeptionsansätze vom Kaiserreich bis in die Gegenwart. Die juristischen Nietzsche-Lektüren u.a. des Freirechts, der "Konservativen Revolution", der Nationalsozialisten sowie der Postmoderne werden dabei stets eingebettet in ihre kulturelle und soziologische Umwelt. Erzählt wird so eine - nicht zuletzt bedrückende - juristische Ideen- und Mentalitätsgeschichte des 20. Jahrhunderts. ..weiterlesen
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Freirechtsbewegung war eine Strömung in der Rechtswissenschaft zu Beginn des 20. Jahrhunderts, deren Anliegen eine grundlegende Reformierung der Rechtsprechung war. Die Freirechtler lehrten, der Richter habe in Wahrheit ein viel freieres Verhältnis zum Gesetz, als dies die herrschende Auffassung annehme, und drängten auf die offene Anerkennung dieser Erkenntnis. Hermann Kantorowicz wurde durch seine 1906 erschienene Schrift "Der Kampf um die Rechtswissenschaft" zu einem der führenden Repräsentanten der Bewegung. Zeitlebens wurde Kantorowicz von dem Vorwurf verfolgt, er wolle Rechtsfindung contra legem, da er in der Kampfschrift in bestimmten Fällen dem Richter die Befugnis zugesprochen hatte, vom Gesetz abzuweichen.
Die Arbeit untersucht, welche Rolle Hermann Kantorowicz in der Freirechtsbewegung spielte und ob es seinem wissenschaftlichen Werk gerecht wird, seinen Namen im Wesentlichen mit der Contra-legem-Problematik in Verbindung zu bringen. Außerdem wird der Frage nachgegangen, ob die Freirechtsbewegung nur eine folgenlose Episode in der Geschichte der Rechtswissenschaft gewesen ist, oder ob es ihr beschieden war, sich bleibende Verdienste zu erwerben. ..weiterlesen
Aktualisiert: 2023-04-17
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Theodor Sternberg (Berlin *1878, +1950 Tokyo) war neben Radbruch und Kantorowicz einer der Vorreiter der Freirechtslehre in Deutschland. Bereits 1904, noch vor seinem Freund Kantorowicz, veröffentlichte er seine "Allgemeine Rechtslehre", in der er für das Freirecht eintrat. Er kritisierte die damals herrschende Hermeneutik und Rechtsquellenlehre und stellte ihr eine eigene gegenüber. Sein freirechtliches Konzept basierte auf einer von ihm entworfenen psychologisch-soziologischen Methode, die sich an Wilhelm Wundt anschließt. Dieses Werk fand bei seinen Zeitgenossen, unter anderem bei Ehrlich, gute Aufnahme. 1908 festigte er seinen Ruf als Freirechtler mit seinem Werk "J. H. v. Kirchmann und seine Kritik an der Rechtswissenschaft". 1912 publizierte er seine "Einführung in die Rechtswissenschaft", in der er sich noch stärker für die Freirechtsbewegung einsetzte. Teilweise an Savigny anknüpfend, erkannte er der Rechtswissenschaft bei der Rechtsfindung eine herausragende Position zu. 1913 an die Kaiserliche Universität in Tokyo als Professor für deutsches Recht berufen, setzte er sich weiterhin für das Freirecht ein; sein großer Schülerkreis, zu dem namhafte Rechtswissenschaftler wie Tanaka, Kawashima und Takane zählten, führten seine Theorien fort und verankerten sie in der japanischen juristischen Methodenlehre.
Auf der Basis seines Nachlasses werden erstmals sein Leben und sein Engagement gegen die Nationalsozialisten nachgezeichnet. Ein komplettes Nachlaß- und Werkverzeichnis vervollständigt den Überblick. ..weiterlesen
Aktualisiert: 2023-04-15
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