Der Markt des Sendernetzbetriebes in der Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund der Historie bislang nicht übermäßig wettbewerbsfreundlich: Die Nachfolgeunternehmen der ehemaligen Bundespost haben auch nach der Privatisierung einen (noch weitgehend) wettbewerbsfreien Raum, in welchem sie wirtschaften können. Dies gilt sowohl für die Senderstandorte als auch für den Betrieb der Sendeanlagen. Während der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Westen
Deutschlands seinen eigenen Sender betreibt, ist der private Rundfunk beinahe ausschließlich auf die Dienstleistungen der Media Broadcast GmbH angewiesen, um seine Produkte an den Hörer zu bringen. Bezogen auf den Hörfunk unterliegen die Preise des Marktführers für UKW-Sender daher einer Ex-Post-Regulierung durch die Bundesnetzagentur. Abweichungen von diesen Preislisten sind nicht möglich, ein
lizenzierter Veranstalter hat keine Alternative. Im digitalen terrestrischen Fernsehen gibt es jetzt einen Lichtblick: Die Bundesnetzagentur hat mit dem in Leipzig initiierten Projekt 'DVB-T lokal' kürzlich nicht die Media Broadcast GmbH, sondern die aus dem Mobilfunk kommende Mugler AG mit dem Netzbetrieb beauftragt. Die Idealvorstellung aus Sicht der Veranstalter wäre eine Situation, in der es einen Pool zertifizierter Netzbetreiber gibt, aus dem der geeignete Vertragspartner ausgewählt werden kann. Die Bundesnetzagentur, die bereits in vielen Wirtschaftsbereichen erfolgreich dazu beigetragen hat, mehr Wettbewerb zu generieren, bewegt sich allerdings aufgrund der derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen des TKG hier noch in sehr engen Grenzen.
Das hier veröffentlichte Gutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht, beauftragt von der Technischen Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM) und vom Europabeauftragten der ALM, untersucht und bewertet die aktuelle Situation und Gesetzeslage, um im Ergebnis konkrete Handlungsoptionen zu formulieren.
Die Untersuchung möchte damit den Entscheidungsträgern Argumentationsmaterial an die Hand geben, um im Rahmen einer künftigen Änderung der gesetzlichen Grundlagen auch in diesem, dem Verfassungsauftrag der Rundfunkfreiheit dienenden Wirtschaftsbereich, zu mehr Wettbewerb zu gelangen.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Die Autorin beschäftigt sich mit der Frequenzvergabe nach dem Telekommunikationsgesetz und nimmt dabei sowohl das Frequenzversteigerungsverfahren als auch den Frequenzhandel in den Blick. Die Bedeutung und Aktualität des Themas folgen für sie aus der Feststellung, dass durch die Implementation eines effizienzorientierten Auswahlmaßstabes ein signifikanter Systemwechsel auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts stattgefunden hat. Susanne Bumke beginnt mit einem Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen. In einem zweiten Teil widmet sich die Verfasserin dem Versteigerungsverfahren. Der Schwerpunkt liegt in der ökonomischen Analyse und normativen Bewertung des Versteigerungsverfahrens sowie der Untersuchung der Frage, wie das Versteigerungsverfahren als effizienzorientiertes Vergabeverfahren in das System herkömmlicher Verwaltungsverfahren zu integrieren ist. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Versteigerungsverfahren durch die Nutzung des selbstregulativen Mechanismus des "Marktes als Entdeckungsverfahren" von den herkömmlichen Verteilungsentscheidungen unterscheidet, es aber als notwendige und sinnvolle Fortentwicklung in das System der Verwaltungsverfahren integrierbar ist. Im weiteren befasst sie sich mit der Frage der Vereinbarkeit des Versteigerungsverfahrens mit dem Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht. In einem dritten Teil beschäftigt sich die Autorin mit dem Frequenzhandel als Instrument zur Steigerung der Allokationseffizienz sowohl aus einfachgesetzlicher als auch verfassungsrechtlicher Perspektive.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Autorin beschäftigt sich mit der Frequenzvergabe nach dem Telekommunikationsgesetz und nimmt dabei sowohl das Frequenzversteigerungsverfahren als auch den Frequenzhandel in den Blick. Die Bedeutung und Aktualität des Themas folgen für sie aus der Feststellung, dass durch die Implementation eines effizienzorientierten Auswahlmaßstabes ein signifikanter Systemwechsel auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts stattgefunden hat. Susanne Bumke beginnt mit einem Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen. In einem zweiten Teil widmet sich die Verfasserin dem Versteigerungsverfahren. Der Schwerpunkt liegt in der ökonomischen Analyse und normativen Bewertung des Versteigerungsverfahrens sowie der Untersuchung der Frage, wie das Versteigerungsverfahren als effizienzorientiertes Vergabeverfahren in das System herkömmlicher Verwaltungsverfahren zu integrieren ist. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Versteigerungsverfahren durch die Nutzung des selbstregulativen Mechanismus des "Marktes als Entdeckungsverfahren" von den herkömmlichen Verteilungsentscheidungen unterscheidet, es aber als notwendige und sinnvolle Fortentwicklung in das System der Verwaltungsverfahren integrierbar ist. Im weiteren befasst sie sich mit der Frage der Vereinbarkeit des Versteigerungsverfahrens mit dem Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht. In einem dritten Teil beschäftigt sich die Autorin mit dem Frequenzhandel als Instrument zur Steigerung der Allokationseffizienz sowohl aus einfachgesetzlicher als auch verfassungsrechtlicher Perspektive.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Autorin beschäftigt sich mit der Frequenzvergabe nach dem Telekommunikationsgesetz und nimmt dabei sowohl das Frequenzversteigerungsverfahren als auch den Frequenzhandel in den Blick. Die Bedeutung und Aktualität des Themas folgen für sie aus der Feststellung, dass durch die Implementation eines effizienzorientierten Auswahlmaßstabes ein signifikanter Systemwechsel auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts stattgefunden hat. Susanne Bumke beginnt mit einem Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen. In einem zweiten Teil widmet sich die Verfasserin dem Versteigerungsverfahren. Der Schwerpunkt liegt in der ökonomischen Analyse und normativen Bewertung des Versteigerungsverfahrens sowie der Untersuchung der Frage, wie das Versteigerungsverfahren als effizienzorientiertes Vergabeverfahren in das System herkömmlicher Verwaltungsverfahren zu integrieren ist. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Versteigerungsverfahren durch die Nutzung des selbstregulativen Mechanismus des "Marktes als Entdeckungsverfahren" von den herkömmlichen Verteilungsentscheidungen unterscheidet, es aber als notwendige und sinnvolle Fortentwicklung in das System der Verwaltungsverfahren integrierbar ist. Im weiteren befasst sie sich mit der Frage der Vereinbarkeit des Versteigerungsverfahrens mit dem Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht. In einem dritten Teil beschäftigt sich die Autorin mit dem Frequenzhandel als Instrument zur Steigerung der Allokationseffizienz sowohl aus einfachgesetzlicher als auch verfassungsrechtlicher Perspektive.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In ihrem zwölften Sektorgutachten Telekommunikation (2021) legt die Monopolkommission Empfehlungen vor, wie der Wettbewerb auf der Netzebene und der Diensteebene zugunsten der Endnutzerinnen und Endnutzer ausgebaut werden kann. Sie spricht sich für eine wettbewerbskonforme Ausgestaltung des Migrationsprozesses von Kupfer- auf Glasfasernetze aus. Dazu sollten kupferbasierte Vorleistungsentgelte bis zum Ende des Migrationsprozesses real stabil gehalten werden. Die Vergabe von Mobilfunkfrequenzen sollte auch künftig durch ein Versteigerungsverfahren erfolgen. Eine Interoperabilitätspflicht für Internetkommunikationsdienste wie WhatsApp, Signal, Threema und Wire lehnt die Kommission derzeit in jeglicher Form ab.
Aktualisiert: 2023-02-14
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In ihrem zwölften Sektorgutachten Telekommunikation (2021) legt die Monopolkommission Empfehlungen vor, wie der Wettbewerb auf der Netzebene und der Diensteebene zugunsten der Endnutzerinnen und Endnutzer ausgebaut werden kann. Sie spricht sich für eine wettbewerbskonforme Ausgestaltung des Migrationsprozesses von Kupfer- auf Glasfasernetze aus. Dazu sollten kupferbasierte Vorleistungsentgelte bis zum Ende des Migrationsprozesses real stabil gehalten werden. Die Vergabe von Mobilfunkfrequenzen sollte auch künftig durch ein Versteigerungsverfahren erfolgen. Eine Interoperabilitätspflicht für Internetkommunikationsdienste wie WhatsApp, Signal, Threema und Wire lehnt die Kommission derzeit in jeglicher Form ab.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Markt des Sendernetzbetriebes in der Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund der Historie bislang nicht übermäßig wettbewerbsfreundlich: Die Nachfolgeunternehmen der ehemaligen Bundespost haben auch nach der Privatisierung einen (noch weitgehend) wettbewerbsfreien Raum, in welchem sie wirtschaften können. Dies gilt sowohl für die Senderstandorte als auch für den Betrieb der Sendeanlagen. Während der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Westen
Deutschlands seinen eigenen Sender betreibt, ist der private Rundfunk beinahe ausschließlich auf die Dienstleistungen der Media Broadcast GmbH angewiesen, um seine Produkte an den Hörer zu bringen. Bezogen auf den Hörfunk unterliegen die Preise des Marktführers für UKW-Sender daher einer Ex-Post-Regulierung durch die Bundesnetzagentur. Abweichungen von diesen Preislisten sind nicht möglich, ein
lizenzierter Veranstalter hat keine Alternative. Im digitalen terrestrischen Fernsehen gibt es jetzt einen Lichtblick: Die Bundesnetzagentur hat mit dem in Leipzig initiierten Projekt 'DVB-T lokal' kürzlich nicht die Media Broadcast GmbH, sondern die aus dem Mobilfunk kommende Mugler AG mit dem Netzbetrieb beauftragt. Die Idealvorstellung aus Sicht der Veranstalter wäre eine Situation, in der es einen Pool zertifizierter Netzbetreiber gibt, aus dem der geeignete Vertragspartner ausgewählt werden kann. Die Bundesnetzagentur, die bereits in vielen Wirtschaftsbereichen erfolgreich dazu beigetragen hat, mehr Wettbewerb zu generieren, bewegt sich allerdings aufgrund der derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen des TKG hier noch in sehr engen Grenzen.
Das hier veröffentlichte Gutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht, beauftragt von der Technischen Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM) und vom Europabeauftragten der ALM, untersucht und bewertet die aktuelle Situation und Gesetzeslage, um im Ergebnis konkrete Handlungsoptionen zu formulieren.
Die Untersuchung möchte damit den Entscheidungsträgern Argumentationsmaterial an die Hand geben, um im Rahmen einer künftigen Änderung der gesetzlichen Grundlagen auch in diesem, dem Verfassungsauftrag der Rundfunkfreiheit dienenden Wirtschaftsbereich, zu mehr Wettbewerb zu gelangen.
Aktualisiert: 2019-01-21
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Die Autorin beschäftigt sich mit der Frequenzvergabe nach dem Telekommunikationsgesetz und nimmt dabei sowohl das Frequenzversteigerungsverfahren als auch den Frequenzhandel in den Blick. Die Bedeutung und Aktualität des Themas folgen für sie aus der Feststellung, dass durch die Implementation eines effizienzorientierten Auswahlmaßstabes ein signifikanter Systemwechsel auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts stattgefunden hat. Susanne Bumke beginnt mit einem Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen. In einem zweiten Teil widmet sich die Verfasserin dem Versteigerungsverfahren. Der Schwerpunkt liegt in der ökonomischen Analyse und normativen Bewertung des Versteigerungsverfahrens sowie der Untersuchung der Frage, wie das Versteigerungsverfahren als effizienzorientiertes Vergabeverfahren in das System herkömmlicher Verwaltungsverfahren zu integrieren ist. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Versteigerungsverfahren durch die Nutzung des selbstregulativen Mechanismus des "Marktes als Entdeckungsverfahren" von den herkömmlichen Verteilungsentscheidungen unterscheidet, es aber als notwendige und sinnvolle Fortentwicklung in das System der Verwaltungsverfahren integrierbar ist. Im weiteren befasst sie sich mit der Frage der Vereinbarkeit des Versteigerungsverfahrens mit dem Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht. In einem dritten Teil beschäftigt sich die Autorin mit dem Frequenzhandel als Instrument zur Steigerung der Allokationseffizienz sowohl aus einfachgesetzlicher als auch verfassungsrechtlicher Perspektive.
Aktualisiert: 2023-04-15
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