Das Werk soll Wege aufzeigen, wie Bürgerbeteiligung und transparente Verfahren dazu beitragen können, dass Prozesse im Ergebnis zur Befriedung von Konflikten, zur Vermeidung von langwierigen Gerichtsverfahren und damit letztendlich auch zur Beschleunigung führen können. Die Verfasserin überprüft, ob ein Zusammenhang zwischen Protesten und transparenten Verwaltungsverfahren besteht. Dabei stellt sie die Frage, ob die verfassungsrechtliche Verankerung direktdemokratischer Elemente angezeigt sein könnte und macht konkrete Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Das Werk richtet sich sowohl an Wissenschaftler:innen, aber auch an Praktiker:innen und gibt wertvolle Hinweise für eine Weiterentwicklung des Verwaltungsverfahrensrechts.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Das Werk soll Wege aufzeigen, wie Bürgerbeteiligung und transparente Verfahren dazu beitragen können, dass Prozesse im Ergebnis zur Befriedung von Konflikten, zur Vermeidung von langwierigen Gerichtsverfahren und damit letztendlich auch zur Beschleunigung führen können. Die Verfasserin überprüft, ob ein Zusammenhang zwischen Protesten und transparenten Verwaltungsverfahren besteht. Dabei stellt sie die Frage, ob die verfassungsrechtliche Verankerung direktdemokratischer Elemente angezeigt sein könnte und macht konkrete Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Das Werk richtet sich sowohl an Wissenschaftler:innen, aber auch an Praktiker:innen und gibt wertvolle Hinweise für eine Weiterentwicklung des Verwaltungsverfahrensrechts.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Das Werk soll Wege aufzeigen, wie Bürgerbeteiligung und transparente Verfahren dazu beitragen können, dass Prozesse im Ergebnis zur Befriedung von Konflikten, zur Vermeidung von langwierigen Gerichtsverfahren und damit letztendlich auch zur Beschleunigung führen können. Die Verfasserin überprüft, ob ein Zusammenhang zwischen Protesten und transparenten Verwaltungsverfahren besteht. Dabei stellt sie die Frage, ob die verfassungsrechtliche Verankerung direktdemokratischer Elemente angezeigt sein könnte und macht konkrete Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Das Werk richtet sich sowohl an Wissenschaftler:innen, aber auch an Praktiker:innen und gibt wertvolle Hinweise für eine Weiterentwicklung des Verwaltungsverfahrensrechts.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Das Werk soll Wege aufzeigen, wie Bürgerbeteiligung und transparente Verfahren dazu beitragen können, dass Prozesse im Ergebnis zur Befriedung von Konflikten, zur Vermeidung von langwierigen Gerichtsverfahren und damit letztendlich auch zur Beschleunigung führen können. Die Verfasserin überprüft, ob ein Zusammenhang zwischen Protesten und transparenten Verwaltungsverfahren besteht. Dabei stellt sie die Frage, ob die verfassungsrechtliche Verankerung direktdemokratischer Elemente angezeigt sein könnte und macht konkrete Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Das Werk richtet sich sowohl an Wissenschaftler:innen, aber auch an Praktiker:innen und gibt wertvolle Hinweise für eine Weiterentwicklung des Verwaltungsverfahrensrechts.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Das Werk soll Wege aufzeigen, wie Bürgerbeteiligung und transparente Verfahren dazu beitragen können, dass Prozesse im Ergebnis zur Befriedung von Konflikten, zur Vermeidung von langwierigen Gerichtsverfahren und damit letztendlich auch zur Beschleunigung führen können. Die Verfasserin überprüft, ob ein Zusammenhang zwischen Protesten und transparenten Verwaltungsverfahren besteht. Dabei stellt sie die Frage, ob die verfassungsrechtliche Verankerung direktdemokratischer Elemente angezeigt sein könnte und macht konkrete Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Das Werk richtet sich sowohl an Wissenschaftler:innen, aber auch an Praktiker:innen und gibt wertvolle Hinweise für eine Weiterentwicklung des Verwaltungsverfahrensrechts.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 25 Abs. 3 VwVfG soll zur Erhöhung der Akzeptanz von Planungsentscheidungen der Behörden beitragen. Dies setzt Vertrauen in die Wirksamkeit dieses informellen Verfahrens voraus. Die Autorin analysiert die Erfolgsbedingungen des Vertrauensaufbaus innerhalb der rechtlichen Grenzen und prüft die Funktion der Mediation im Geltungsbereich des § 25 Abs. 3 VwVfG. Die im theoretischen Teil der Arbeit formulierten Hypothesen werden im Rahmen einer Fallstudie einem empirischen Test unterworfen. Es zeigt sich, dass Mediation das geeignete Verfahren ist, welches der Behörde erlaubt, innerhalb der rechtlichen Restriktionen wirksam zu handeln.
Die Arbeit ist mit dem von der Stiftung „Umwelt und Wohnen an der Universität Konstanz“ verliehenen Umweltpreis 2020 ausgezeichnet worden.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 25 Abs. 3 VwVfG soll zur Erhöhung der Akzeptanz von Planungsentscheidungen der Behörden beitragen. Dies setzt Vertrauen in die Wirksamkeit dieses informellen Verfahrens voraus. Die Autorin analysiert die Erfolgsbedingungen des Vertrauensaufbaus innerhalb der rechtlichen Grenzen und prüft die Funktion der Mediation im Geltungsbereich des § 25 Abs. 3 VwVfG. Die im theoretischen Teil der Arbeit formulierten Hypothesen werden im Rahmen einer Fallstudie einem empirischen Test unterworfen. Es zeigt sich, dass Mediation das geeignete Verfahren ist, welches der Behörde erlaubt, innerhalb der rechtlichen Restriktionen wirksam zu handeln.
Die Arbeit ist mit dem von der Stiftung „Umwelt und Wohnen an der Universität Konstanz“ verliehenen Umweltpreis 2020 ausgezeichnet worden.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Werk soll Wege aufzeigen, wie Bürgerbeteiligung und transparente Verfahren dazu beitragen können, dass Prozesse im Ergebnis zur Befriedung von Konflikten, zur Vermeidung von langwierigen Gerichtsverfahren und damit letztendlich auch zur Beschleunigung führen können. Die Verfasserin überprüft, ob ein Zusammenhang zwischen Protesten und transparenten Verwaltungsverfahren besteht. Dabei stellt sie die Frage, ob die verfassungsrechtliche Verankerung direktdemokratischer Elemente angezeigt sein könnte und macht konkrete Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Das Werk richtet sich sowohl an Wissenschaftler:innen, aber auch an Praktiker:innen und gibt wertvolle Hinweise für eine Weiterentwicklung des Verwaltungsverfahrensrechts.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Werk soll Wege aufzeigen, wie Bürgerbeteiligung und transparente Verfahren dazu beitragen können, dass Prozesse im Ergebnis zur Befriedung von Konflikten, zur Vermeidung von langwierigen Gerichtsverfahren und damit letztendlich auch zur Beschleunigung führen können. Die Verfasserin überprüft, ob ein Zusammenhang zwischen Protesten und transparenten Verwaltungsverfahren besteht. Dabei stellt sie die Frage, ob die verfassungsrechtliche Verankerung direktdemokratischer Elemente angezeigt sein könnte und macht konkrete Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Das Werk richtet sich sowohl an Wissenschaftler:innen, aber auch an Praktiker:innen und gibt wertvolle Hinweise für eine Weiterentwicklung des Verwaltungsverfahrensrechts.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Das Werk soll Wege aufzeigen, wie Bürgerbeteiligung und transparente Verfahren dazu beitragen können, dass Prozesse im Ergebnis zur Befriedung von Konflikten, zur Vermeidung von langwierigen Gerichtsverfahren und damit letztendlich auch zur Beschleunigung führen können. Die Verfasserin überprüft, ob ein Zusammenhang zwischen Protesten und transparenten Verwaltungsverfahren besteht. Dabei stellt sie die Frage, ob die verfassungsrechtliche Verankerung direktdemokratischer Elemente angezeigt sein könnte und macht konkrete Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Das Werk richtet sich sowohl an Wissenschaftler:innen, aber auch an Praktiker:innen und gibt wertvolle Hinweise für eine Weiterentwicklung des Verwaltungsverfahrensrechts.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 25 Abs. 3 VwVfG soll zur Erhöhung der Akzeptanz von Planungsentscheidungen der Behörden beitragen. Dies setzt Vertrauen in die Wirksamkeit dieses informellen Verfahrens voraus. Die Autorin analysiert die Erfolgsbedingungen des Vertrauensaufbaus innerhalb der rechtlichen Grenzen und prüft die Funktion der Mediation im Geltungsbereich des § 25 Abs. 3 VwVfG. Die im theoretischen Teil der Arbeit formulierten Hypothesen werden im Rahmen einer Fallstudie einem empirischen Test unterworfen. Es zeigt sich, dass Mediation das geeignete Verfahren ist, welches der Behörde erlaubt, innerhalb der rechtlichen Restriktionen wirksam zu handeln.
Die Arbeit ist mit dem von der Stiftung "Umwelt und Wohnen an der Universität Konstanz" verliehenen Um-weltpreis 2020 ausgezeichnet worden.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 25 Abs. 3 VwVfG soll zur Erhöhung der Akzeptanz von Planungsentscheidungen der Behörden beitragen. Dies setzt Vertrauen in die Wirksamkeit dieses informellen Verfahrens voraus. Die Autorin analysiert die Erfolgsbedingungen des Vertrauensaufbaus innerhalb der rechtlichen Grenzen und prüft die Funktion der Mediation im Geltungsbereich des § 25 Abs. 3 VwVfG. Die im theoretischen Teil der Arbeit formulierten Hypothesen werden im Rahmen einer Fallstudie einem empirischen Test unterworfen. Es zeigt sich, dass Mediation das geeignete Verfahren ist, welches der Behörde erlaubt, innerhalb der rechtlichen Restriktionen wirksam zu handeln.
Die Arbeit ist mit dem von der Stiftung „Umwelt und Wohnen an der Universität Konstanz“ verliehenen Umweltpreis 2020 ausgezeichnet worden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Verwaltungsentscheidungen in Deutschland, aber auch in der Türkei werden seit Anfang der 2000er Jahre in größerem Maße infrage gestellt. Mit anderen Wörtern bleibt ihre Akzeptanz niedriger. Nicht selten wurden entweder Klagen gegen diese Verwaltungsentscheidungen erhoben oder Demonstrationen organisiert. Dies hat sowohl in Deutschland als auch in der Türkei zu unerwünschten Ereignissen (wie z.B. Stuttgart 21 und Gezi Ereignisse in der Türkei) geführt. Mediation hat als eine alternative Streitbeilegungsmethode in Deutschland sowie in der Türkei in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr an Bedeutung gewonnen. Der Autor erforscht, ob diese Methode im Verwaltungsrecht der jeweiligen Länder (Deutschland und Türkei) zulässig und sinnvoll zur Konfliktvermeidung und -beilegung ist. Im Rahmen des ersten Teils werden die Grundlagen der Mediation dargestellt. Im zweiten Teil wird auf die Entwicklungsgeschichte, die Zwecke und mögliche Anwendungsbereiche der Mediation im deutschen Verwaltungsrecht sowie auf ihre Besonderheiten und Erfolgskriterien eingegangen. Gleichzeitig wird dabei untersucht, ob und inwieweit die Prinzipen des Rechtsstaats und der Demokratie den Einsatz des Mediationsverfahrens im deutschen Verwaltungsrecht zulassen. Weiterhin werden das Verhältnis zwischen Mediation und deutschem Verwaltungsverfahrensgesetz sowie die Umsetzungsmöglichkeiten des Mediationsergebnisses im Verwaltungsrecht behandelt. Der dritte und letzte Teil widmet sich der Untersuchung der Einsatzmöglichkeiten der Mediation im türkischen Verwaltungsrecht. Dazu wird zunächst ein Überblick über die Entstehungsgeschichte der Mediation in der Türkei sowie über die Regelungen des türkischen Mediationsgesetzes verschafft. Danach werden die außergerichtlichen Konfliktlösungsverfahren aufgezeigt. Anschließend werden mögliche Anwendungsbereiche der Mediation im türkischen Verwaltungsrecht beleuchtet. Schließlich wird ermittelt, ob die Mediation in den empfohlenen verwaltungsrechtlichen Bereichen im Einklang mit der türkischen Verfassung durchgeführt werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Nach der Zunahme bürgerlichen Protests bei der Durchführung von Großvorhaben, schuf der Gesetzgeber mit der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, § 25 Abs. 3 VwVfG, ein neues Instrument zur bürgerlichen Partizipation. Das durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe geprägte Regelungskonzept warf in der Fachwelt Fragen auf, welche in diesem Werk eingehend diskutiert und geklärt werden. Insbesondere der rechtsanwendenden Behörde sowie Vorhabenträger beratende Rechtsanwälte erhalten eine Hilfestellung zu der Anwendung der Norm, den sich aus ihr ergebenden Rechtsfolgen, den Folgen von behördlichen Anwendungsfehlern sowie in welchen Fällen die Rechtsfolge des § 25 Abs. 3 VwVfG entfällt. Vor dem Hintergrund der vom Gesetzgeber gewählten Rechtsfolge wird vertieft untersucht, ob die Normierung einer Pflicht gegenüber dem Vorhabenträger, eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, verfassungsrechtlich zulässig wäre und wie eine solche Regelung ausgestaltet werden könnte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Nach der Zunahme bürgerlichen Protests bei der Durchführung von Großvorhaben, schuf der Gesetzgeber mit der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, § 25 Abs. 3 VwVfG, ein neues Instrument zur bürgerlichen Partizipation. Das durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe geprägte Regelungskonzept warf in der Fachwelt Fragen auf, welche in diesem Werk eingehend diskutiert und geklärt werden. Insbesondere der rechtsanwendenden Behörde sowie Vorhabenträger beratende Rechtsanwälte erhalten eine Hilfestellung zu der Anwendung der Norm, den sich aus ihr ergebenden Rechtsfolgen, den Folgen von behördlichen Anwendungsfehlern sowie in welchen Fällen die Rechtsfolge des § 25 Abs. 3 VwVfG entfällt. Vor dem Hintergrund der vom Gesetzgeber gewählten Rechtsfolge wird vertieft untersucht, ob die Normierung einer Pflicht gegenüber dem Vorhabenträger, eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, verfassungsrechtlich zulässig wäre und wie eine solche Regelung ausgestaltet werden könnte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Vorwort: Auf dem Weg zu einer „neuen Verwaltungskultur“: Die VwV Öffentlichkeitsbeteiligung und die dazugehörige Evaluation
Der folgende Text berichtet über die Ergebnisse der Evaluation der VwV Öffentlichkeitsbeteiligung (mit dem zugehörigen „Planungsleitfaden“) des Landes Baden-Württemberg. Sowohl die VwV als auch die Evaluation sind in dieser Form einzigartig. Es gab zuvor keine vergleichbaren Regelungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung und auch keine in dieser Form (Methode) durchgeführte wissenschaftliche Untersuchung. Es sind folglich einige einleitende Bemerkungen zur VwV wie auch zur Vorgehensweise und Zielsetzung der Evaluation angebracht.
Zielsetzung der VwV Öffentlichkeitsbeteiligung (in Abgrenzung zu anderen einschlägigen Rechtsnormen)
Die Einführung des Abs. 3 in § 25 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zielt darauf ab, der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit der Beteiligung zu einem Zeitpunkt zu eröffnen, zu dem die wesentlichen Entscheidungen über ein Vorhaben (insbesondere große Infrastrukturvorhaben wie S21, Bundesfernstraßen, Flughafenausbau und Hochwasserschutz) noch nicht getroffen sind und noch zwischen verschiedenen Alternativen gewählt werden kann.1 Die Träger von Vorhaben sollen mittels § 25 Abs. 3 dazu „veranlasst werden“ (nicht verpflichtet), bei Vorhaben die „nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können“ die Öffentlichkeit 1) frühzeitig zu unterrichten und 2) ihr Gelegenheit zur Äußerung und 3) Erörterung zu geben. Da dies „frühzeitig“, also vor dem formellen Genehmigungsverfahren (z.B. einem Planfeststellungsverfahren) erfolgen soll, handelt es sich um den Einsatz „informeller Verfahren“2 (im Gegensatz zu den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren z.B. im Planfeststellungsverfahren). Grundsätzlich sind nach § 25 Abs.3 VwVfG Behörden verpflichtet, auf Vorhabenträger hinzuwirken, eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durch informelle Beteiligungsverfahren durchzuführen. Das Land Baden-Württemberg hat die Regelung des § 25 Abs. 3 VwVfG in drei landesspezifischen Regelungen aufgegriffen.
1 Vgl. hierzu und im Folgenden (passim) Masser, K., T. Ritter und J. Ziekow, Erweiterte Bürgerbeteiligung bei Großprojekten in Baden-Württemberg – Abschätzung der Auswirkungen der Verwaltungsvorschrift „Bürgerdialog“ und des „Leitfadens für eine neue Planungskultur“ der Landesregierung, Speyerer Forschungsberichte 275, 2014, im Folgenden wiedergegeben als Studie 2014, S. 1ff. 2 Vgl. Arndt, U., Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg (VBlBW) 5/2015, S. 192ff., im Folgenden nachgewiesen als Arndt, U., VBlBW,
Aktualisiert: 2020-01-14
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