Aktualisiert: 2023-06-15
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Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen hat sich eine Besonderheit entwickelt: Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden nicht mehr danach beurteilt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen objektiv vorgelegen haben, sondern danach, ob ein pflichtgemäßer Polizeibeamter sie subjektiv annehmen durfte. Mit dieser "Subjektivierung" des Gefahrenabwehrrechts soll die Handlungsfähigkeit der Polizei besonders in Verdachtssituationen sichergestellt werden, in denen die Beamten den Sachverhalt nicht rechtzeitig aufklären können. Der Autor zeigt, daß die Subjektivierung des Gefahrenabwehrrechts auf unzutreffenden Annahmen sowohl über die rechtstheoretische Bedeutung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme als auch über den wahrscheinlichkeitstheoretischen Hintergrund der Gefahrenbeurteilung beruht. Die Analyse der Verdachtssituationen macht zudem deutlich, daß die Subjektivierung die Handlungsfähigkeit der Polizei in Verdachtslagen letztlich nicht sicherstellen kann. Es wird ein alternativer Weg aufgezeigt, auf dem auch Verdachtssituationen auf der Grundlage eines objektiven Verständnisses der gesetzlichen Ermächtigungen effektiv bewältigt werden können. Das Gefahrenabwehrrecht kann so unter Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Polizei zu der rechtsstaatlich üblichen Auslegung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale zurückgeführt werden.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Humboldt-Preis 1999.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen hat sich eine Besonderheit entwickelt: Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden nicht mehr danach beurteilt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen objektiv vorgelegen haben, sondern danach, ob ein pflichtgemäßer Polizeibeamter sie subjektiv annehmen durfte. Mit dieser "Subjektivierung" des Gefahrenabwehrrechts soll die Handlungsfähigkeit der Polizei besonders in Verdachtssituationen sichergestellt werden, in denen die Beamten den Sachverhalt nicht rechtzeitig aufklären können. Der Autor zeigt, daß die Subjektivierung des Gefahrenabwehrrechts auf unzutreffenden Annahmen sowohl über die rechtstheoretische Bedeutung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme als auch über den wahrscheinlichkeitstheoretischen Hintergrund der Gefahrenbeurteilung beruht. Die Analyse der Verdachtssituationen macht zudem deutlich, daß die Subjektivierung die Handlungsfähigkeit der Polizei in Verdachtslagen letztlich nicht sicherstellen kann. Es wird ein alternativer Weg aufgezeigt, auf dem auch Verdachtssituationen auf der Grundlage eines objektiven Verständnisses der gesetzlichen Ermächtigungen effektiv bewältigt werden können. Das Gefahrenabwehrrecht kann so unter Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Polizei zu der rechtsstaatlich üblichen Auslegung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale zurückgeführt werden.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Humboldt-Preis 1999.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit Bedrückung und Besorgnis ist zu beobachten, daß das Vertrauen in die Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Objektivität von Experten verlorengegangen ist, vor allem bei der Einschätzung naturwissenschaftlicher und technischer Risiken. Dies gilt vor allem aus Anlaß öffentlich gemachter Kontroversen unter Experten, die aus einer Vorbestimmtheit und einer häufig schon vorwegbestimmten polarisierenden Expertenauswahl entstehen. Es bedarf deshalb einer größeren Klarheit und einer genaueren Aufklärung über die Möglichkeiten, Grenzen und Bedingungen des Expertenwesens angesichts von Verunsicherung und Angst in der Öffentlichkeit vor naturwissenschaftlichen und technischen Risiken. Die hier veröffentlichten Beiträge enthalten die Vorstellungen, Erfahrungen und Beurteilungen von Praktikern und Wissenschaftlern aus verschiedenen Disziplinen zum heutigen Aufgabenbereich und Erscheinungsbild von Experten, zu Expertenanhörungen und Expertengremien sowie zur Möglichkeit einer sachverständig geleiteten Politik. Dabei stehen naturgemäß juristische Fragen im Vordergrund, weil das Expertenwesen letztlich in rechtliche Verfahren, Regeln und Grundsätze einmündet. Aber es kommen auch erfahrene Experten aus dem Bereich von Naturwissenschaft und Technik zu Wort. Die Beiträge sollten nicht nur das Interesse von Juristen finden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen hat sich eine Besonderheit entwickelt: Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden nicht mehr danach beurteilt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen objektiv vorgelegen haben, sondern danach, ob ein pflichtgemäßer Polizeibeamter sie subjektiv annehmen durfte. Mit dieser "Subjektivierung" des Gefahrenabwehrrechts soll die Handlungsfähigkeit der Polizei besonders in Verdachtssituationen sichergestellt werden, in denen die Beamten den Sachverhalt nicht rechtzeitig aufklären können. Der Autor zeigt, daß die Subjektivierung des Gefahrenabwehrrechts auf unzutreffenden Annahmen sowohl über die rechtstheoretische Bedeutung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme als auch über den wahrscheinlichkeitstheoretischen Hintergrund der Gefahrenbeurteilung beruht. Die Analyse der Verdachtssituationen macht zudem deutlich, daß die Subjektivierung die Handlungsfähigkeit der Polizei in Verdachtslagen letztlich nicht sicherstellen kann. Es wird ein alternativer Weg aufgezeigt, auf dem auch Verdachtssituationen auf der Grundlage eines objektiven Verständnisses der gesetzlichen Ermächtigungen effektiv bewältigt werden können. Das Gefahrenabwehrrecht kann so unter Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Polizei zu der rechtsstaatlich üblichen Auslegung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale zurückgeführt werden.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Humboldt-Preis 1999.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-05-20
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Aktualisiert: 2023-05-20
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Mit Bedrückung und Besorgnis ist zu beobachten, daß das Vertrauen in die Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Objektivität von Experten verlorengegangen ist, vor allem bei der Einschätzung naturwissenschaftlicher und technischer Risiken. Dies gilt vor allem aus Anlaß öffentlich gemachter Kontroversen unter Experten, die aus einer Vorbestimmtheit und einer häufig schon vorwegbestimmten polarisierenden Expertenauswahl entstehen. Es bedarf deshalb einer größeren Klarheit und einer genaueren Aufklärung über die Möglichkeiten, Grenzen und Bedingungen des Expertenwesens angesichts von Verunsicherung und Angst in der Öffentlichkeit vor naturwissenschaftlichen und technischen Risiken. Die hier veröffentlichten Beiträge enthalten die Vorstellungen, Erfahrungen und Beurteilungen von Praktikern und Wissenschaftlern aus verschiedenen Disziplinen zum heutigen Aufgabenbereich und Erscheinungsbild von Experten, zu Expertenanhörungen und Expertengremien sowie zur Möglichkeit einer sachverständig geleiteten Politik. Dabei stehen naturgemäß juristische Fragen im Vordergrund, weil das Expertenwesen letztlich in rechtliche Verfahren, Regeln und Grundsätze einmündet. Aber es kommen auch erfahrene Experten aus dem Bereich von Naturwissenschaft und Technik zu Wort. Die Beiträge sollten nicht nur das Interesse von Juristen finden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen hat sich eine Besonderheit entwickelt: Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden nicht mehr danach beurteilt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen objektiv vorgelegen haben, sondern danach, ob ein pflichtgemäßer Polizeibeamter sie subjektiv annehmen durfte. Mit dieser "Subjektivierung" des Gefahrenabwehrrechts soll die Handlungsfähigkeit der Polizei besonders in Verdachtssituationen sichergestellt werden, in denen die Beamten den Sachverhalt nicht rechtzeitig aufklären können. Der Autor zeigt, daß die Subjektivierung des Gefahrenabwehrrechts auf unzutreffenden Annahmen sowohl über die rechtstheoretische Bedeutung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme als auch über den wahrscheinlichkeitstheoretischen Hintergrund der Gefahrenbeurteilung beruht. Die Analyse der Verdachtssituationen macht zudem deutlich, daß die Subjektivierung die Handlungsfähigkeit der Polizei in Verdachtslagen letztlich nicht sicherstellen kann. Es wird ein alternativer Weg aufgezeigt, auf dem auch Verdachtssituationen auf der Grundlage eines objektiven Verständnisses der gesetzlichen Ermächtigungen effektiv bewältigt werden können. Das Gefahrenabwehrrecht kann so unter Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Polizei zu der rechtsstaatlich üblichen Auslegung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale zurückgeführt werden.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Humboldt-Preis 1999.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Mit Bedrückung und Besorgnis ist zu beobachten, daß das Vertrauen in die Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Objektivität von Experten verlorengegangen ist, vor allem bei der Einschätzung naturwissenschaftlicher und technischer Risiken. Dies gilt vor allem aus Anlaß öffentlich gemachter Kontroversen unter Experten, die aus einer Vorbestimmtheit und einer häufig schon vorwegbestimmten polarisierenden Expertenauswahl entstehen. Es bedarf deshalb einer größeren Klarheit und einer genaueren Aufklärung über die Möglichkeiten, Grenzen und Bedingungen des Expertenwesens angesichts von Verunsicherung und Angst in der Öffentlichkeit vor naturwissenschaftlichen und technischen Risiken. Die hier veröffentlichten Beiträge enthalten die Vorstellungen, Erfahrungen und Beurteilungen von Praktikern und Wissenschaftlern aus verschiedenen Disziplinen zum heutigen Aufgabenbereich und Erscheinungsbild von Experten, zu Expertenanhörungen und Expertengremien sowie zur Möglichkeit einer sachverständig geleiteten Politik. Dabei stehen naturgemäß juristische Fragen im Vordergrund, weil das Expertenwesen letztlich in rechtliche Verfahren, Regeln und Grundsätze einmündet. Aber es kommen auch erfahrene Experten aus dem Bereich von Naturwissenschaft und Technik zu Wort. Die Beiträge sollten nicht nur das Interesse von Juristen finden.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Mit Bedrückung und Besorgnis ist zu beobachten, daß das Vertrauen in die Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Objektivität von Experten verlorengegangen ist, vor allem bei der Einschätzung naturwissenschaftlicher und technischer Risiken. Dies gilt vor allem aus Anlaß öffentlich gemachter Kontroversen unter Experten, die aus einer Vorbestimmtheit und einer häufig schon vorwegbestimmten polarisierenden Expertenauswahl entstehen. Es bedarf deshalb einer größeren Klarheit und einer genaueren Aufklärung über die Möglichkeiten, Grenzen und Bedingungen des Expertenwesens angesichts von Verunsicherung und Angst in der Öffentlichkeit vor naturwissenschaftlichen und technischen Risiken. Die hier veröffentlichten Beiträge enthalten die Vorstellungen, Erfahrungen und Beurteilungen von Praktikern und Wissenschaftlern aus verschiedenen Disziplinen zum heutigen Aufgabenbereich und Erscheinungsbild von Experten, zu Expertenanhörungen und Expertengremien sowie zur Möglichkeit einer sachverständig geleiteten Politik. Dabei stehen naturgemäß juristische Fragen im Vordergrund, weil das Expertenwesen letztlich in rechtliche Verfahren, Regeln und Grundsätze einmündet. Aber es kommen auch erfahrene Experten aus dem Bereich von Naturwissenschaft und Technik zu Wort. Die Beiträge sollten nicht nur das Interesse von Juristen finden.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen hat sich eine Besonderheit entwickelt: Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden nicht mehr danach beurteilt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen objektiv vorgelegen haben, sondern danach, ob ein pflichtgemäßer Polizeibeamter sie subjektiv annehmen durfte. Mit dieser "Subjektivierung" des Gefahrenabwehrrechts soll die Handlungsfähigkeit der Polizei besonders in Verdachtssituationen sichergestellt werden, in denen die Beamten den Sachverhalt nicht rechtzeitig aufklären können. Der Autor zeigt, daß die Subjektivierung des Gefahrenabwehrrechts auf unzutreffenden Annahmen sowohl über die rechtstheoretische Bedeutung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme als auch über den wahrscheinlichkeitstheoretischen Hintergrund der Gefahrenbeurteilung beruht. Die Analyse der Verdachtssituationen macht zudem deutlich, daß die Subjektivierung die Handlungsfähigkeit der Polizei in Verdachtslagen letztlich nicht sicherstellen kann. Es wird ein alternativer Weg aufgezeigt, auf dem auch Verdachtssituationen auf der Grundlage eines objektiven Verständnisses der gesetzlichen Ermächtigungen effektiv bewältigt werden können. Das Gefahrenabwehrrecht kann so unter Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Polizei zu der rechtsstaatlich üblichen Auslegung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale zurückgeführt werden.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Humboldt-Preis 1999.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Mit Bedrückung und Besorgnis ist zu beobachten, daß das Vertrauen in die Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Objektivität von Experten verlorengegangen ist, vor allem bei der Einschätzung naturwissenschaftlicher und technischer Risiken. Dies gilt vor allem aus Anlaß öffentlich gemachter Kontroversen unter Experten, die aus einer Vorbestimmtheit und einer häufig schon vorwegbestimmten polarisierenden Expertenauswahl entstehen. Es bedarf deshalb einer größeren Klarheit und einer genaueren Aufklärung über die Möglichkeiten, Grenzen und Bedingungen des Expertenwesens angesichts von Verunsicherung und Angst in der Öffentlichkeit vor naturwissenschaftlichen und technischen Risiken. Die hier veröffentlichten Beiträge enthalten die Vorstellungen, Erfahrungen und Beurteilungen von Praktikern und Wissenschaftlern aus verschiedenen Disziplinen zum heutigen Aufgabenbereich und Erscheinungsbild von Experten, zu Expertenanhörungen und Expertengremien sowie zur Möglichkeit einer sachverständig geleiteten Politik. Dabei stehen naturgemäß juristische Fragen im Vordergrund, weil das Expertenwesen letztlich in rechtliche Verfahren, Regeln und Grundsätze einmündet. Aber es kommen auch erfahrene Experten aus dem Bereich von Naturwissenschaft und Technik zu Wort. Die Beiträge sollten nicht nur das Interesse von Juristen finden.
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